Protokoll 130. Verhandlungstag – 23. Juli 2014

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Nachdem der erste geladene Zeuge nicht erschien, musste Andreas Rachhausen aussagen. Dieser stammt war auch im aktiv, aber reihte sich in die lange Reihe von Personen aus dem Umfeld des THS, die sich an nichts erinnern können wollen. Der THS sei nur ein Transparent gewesen, Wehrsportübungen nur für die Medien gestellt. Rachhausen machte selbst Erfahrungen damit, wie es ist von den Behörden gesucht zu werden. Um sich einem Haftbefehl zu entziehen, floh er in die USA und nach Belgien und kam schließlich in Dänemark beim Holocaus-Leugner Thies Christophersen unter – angeblich über eine Inserat für eine Unterkunft in einer Szene-Zeitschrift.

Zeuge: Andreas Rachhausen

Der Verhandlungstag beginnt um 9.46 Uhr. Nach der Präsenzfeststellung teilt Richter Götzl mit, dass der für den heutigen Vormittag geladene Zeuge Thomas Bi. bei der Geschäftsstelle angerufen habe, um mitzuteilen, ihm sei schwindlig geworden, er sei in Nürnberg umgedreht. Ein weiteres Telefonat habe ergeben, dass Bi. in Bamberg sei und sich jetzt eine Wirtschaft suche. Bundesanwalt Diemer nimmt Stellung und sagt, er denke, man müsse den Zeugen dann vorführen [Bi. war schon am 120. Verhandlungstag nicht zur Vernehmung erschienen]. Götzl teilt mit, dass die Akten der StA Gera und der StA Dresden betreffend Thomas Gerlach zur Einsicht bereit liegen würden.

Die Sitzung wird unterbrochen und um 11.05 Uhr fortgesetzt mit dem Zeugen Andreas Rachhausen, der mit seinem Zeugenbeistand RA (124. Verhandlungstag) erschienen ist. Rachhausen wird zusätzlich zur üblichen Belehrung nach § 55 StPO belehrt. Dann sagt Götzl, es gehe um Kontakte zu den Angeklagten sowie zu Böhnhardt und Mundlos vor 1998, aber auch ggf. danach. Rachhausen sagt, die Kontakte seien „eher flüchtiger Natur“ gewesen. Er habe keine weiteren persönlichen Kontakte gehabt, bestenfalls mal „Guten Tag und guten Weg“. Und nach 1998 habe es Kontakte zu Wohlleben gegeben. Rachhausen: „Das ist es im Wesentlichen.“

Götzl fragt zu Wohlleben. Rachhausen sagt, er sei ja 1997 im ersten Quartal das letzte Mal aus der Haft entlassen worden. Im Zeitraum davor sei er viel unterwegs oder in Verwahrung gewesen. Es habe nicht viele Möglichkeiten für Kontakte gegeben, Kontakte hätten erst nach der Entlassung stattgefunden. Es habe den Treffpunkt „Gaststätte Heilsberg“ gegeben, dort hätten die Kontakte im Wesentlichen stattgefunden. Die Gaststätte sei ein bekannter Treffpunkt gewesen für viele Leute der rechten Szene, „wenn man das mal so umreißen darf“. Man habe sich dort getroffen, zwangsläufig habe man Leute kennengelernt. Götzl fragt, ob Rachhausen Wohlleben dort kennengelernt hat. Das könne er nicht mehr genau sagen, so der Zeuge. Wohlleben sei auf jeden Fall auch dort in der Gaststätte gewesen. Wann er selbst das erste Mal in der Gaststätte war, könne er ganz genau nicht mehr sagen, in seiner Erinnerung habe die Gaststätte, er sage mal, im zweiten Quartal 1997 eröffnet und in dem Zeitraum sei er auf jeden Fall auch das erste Mal dort gewesen.

Götzl sagt, Rachhausen solle zum Kontakt zu Wohlleben erzählen. Kontakt sei vielleicht zu viel gesagt, antwortet Rachhausen. Das seien sicherlich sporadische Begegnungen ohne bestimmte Hintergründe gewesen. Er sage mal so, man habe sich sicherlich mal bei Veranstaltungen gesehen. Aber mit Sicherheit zu sagen, wann und wo er den Wohlleben gesehen habe, wäre jetzt zu viel verlangt. Götzl fragt, was mit „sporadisch“ gemeint ist. Rachhausen sagt, dass diese gelegentlichen Kontakte eher selten oder äußerst selten gewesen seien. Zu den Gelegenheiten sagt er, das sei im Wirtshaus am Biertisch gewesen, evtl. bei irgendeiner Veranstaltung, möglicherweise einer Demo oder Veranstaltung musikalischer Art. Er könne das heute nicht mehr sagen. Götzl fragt, ob der Kontakt abgerissen oder bestehen geblieben ist. Das was er vorhin gesagt habe, vielleicht einmal im Monat, sei sicher nach 2000 dann nicht mehr richtig, weil dann „de facto null Kontakt oder noch weniger“ bestanden habe. Götzl: „Hatten Sie Kontakt oder nicht?“ Das komme darauf an, was man unter Kontakt verstehe, so Rachhausen. Wenn er jemanden im Wirtshaus treffe, „Guten Tag, wie gehts?“, er habe das nicht mehr so in Erinnerung. Götzl fragt, ob Rachhausen dieses Beispiel nicht unter Kontakt rechnen würde. Rachhausen sagt, er habe nicht gesagt, dass es gänzlich keine Kontakte gegeben habe, es sei eher sehr selten gewesen.

Götzl fragt zu Zschäpe. Rachhausen sagt, er kenne sie auf jeden Fall vom Namen, auch vom Sehen, er sei nicht mal sicher, ob er jemals mit ihr ein persönliches Wort gewechselt habe. Nach einer zeitlichen Einordnung gefragt, sagt Rachhausen, es könne sich ja auch nur um 1997 handeln, aber da sei er sich auch nicht so sicher, vielleicht habe er sie auch vorher schon mal irgendwo gesehen. Auf Frage sagt Rachhausen, er könne sich an keinen Zusammenhang erinnern. Götzl fragt, ob sich Rachhausen an ein bestimmtes Ereignis erinnere. Rachhausen: „Nein, leider nicht.“ Er könne nicht erklären, wie sich das Kennen von Zschäpe in seiner Erinnerung darstelle, so Rachhausen auf Frage. Auf erneute Nachfrage sagt Rachhausen, das Problem sei, dass Zschäpe in seinen Erinnerungen keine Rolle spiele eigentlich. Deswegen könne er nicht sagen, wann und wo er sie kennengelernt hat, „kennengelernt“ sei sowieso übertrieben. Götzl fragt, ob das in Heilsberg gewesen sein kann. Rachhausen: „Möglicherweise.“ Vielleicht sei es auch bei irgendeiner politischen Kundgebung gewesen, sagt er auf Nachfrage.

Er verneint Eminger, Schultze oder Gerlach zu kennen. Mundlos und Böhnhardt kenne er „im Grunde“ auch nicht. Bei Böhnhardt könne er sich zufällig wirklich genau erinnern. Da habe es eine Veranstaltung in der „Gaststätte Heilsberg“ gegeben. Da sei Böhnhardt da gewesen. Das sei ein Fußballspiel gewesen. Böhnhardt sei ihm aufgefallen, weil er dort als Schiedsrichter fungiert habe. Götzl fragt, wer da sonst noch dabei war. Rachhausen verneint, eine Erinnerung zu haben. Götzl hakt nach und Rachhausen sagt, er könne mutmaßen, aber ganz sicher könne er nur sagen, dass der Inhaber der Gaststätte, D., da war, der müsse da gewesen sein. Wieder hakt Götzl nach und Rachhausen sagt, vermutlich sei Kapke da gewesen, das sei aber alles vage. Er könne sicherlich weitere Namen aufzählen: „Müller, Meier, Schulze“. Das sei alles geraume Zeit her. Auf Frage sagt er, das sei auch 1997 gewesen. Götzl fragt, ob er sonstige Erinnerungen an Böhnhardt habe. Das sei die bleibende Erinnerung, so Rachhausen, ansonsten könne er sich an keine weiteren Treffen erinnern. Es könne sein, dass man sich mal gesehen habe, aber er wisse nicht mehr wo.

Götzl fragt, wann Rachhausen Böhnhardt kennengelernt hat. Rachhausen: „Wie gesagt, kennengelernt wohl nie, aber sicherlich vielleicht nicht das erste Mal bei dieser Veranstaltung gesehen.“ Auf Nachfragen sagt der Zeuge, er gehe einfach davon aus, könne es nicht ausschließen, dass er auch den Böhnhardt möglicherweise vorher mal irgendwo gesehen habe. Er stelle nur die Überlegung an, dass er häufig an Veranstaltungen teilgenommen habe, wo ein „gewisses Klientel“ anwesend gewesen sei. Da müsse er davon ausgehen, dass er Böhnhardt wahrscheinlich vorher schon mal gesehen habe. Auf Frage sagt Rachhausen, mit „Klientel“ seien im Wesentlichen rechtsgerichtete Personen gemeint, „wenn man das mal einfach so grob andeuten kann“.Götzl fragt nach Uwe Mundlos. An den habe er gar keine Erinnerung, so Rachhausen, dass er da persönlich Kontakt hatte. Zu André Kapke befragt, sagt Rachhausen: „Wie stand ich zu Herrn Kapke?“ Der sei ihm bekannt gewesen, den habe er auch „in diesem fraglichen Zeitraum“ kennengelernt. Er habe keine besondere Beziehung oder keinen besonderen Standpunkt zu Kapke gehabt. Zur Häufigkeit der Kontakte mit Kapke sagt Rachhausen, das sei geschätzt ungefähr so häufig wie mit Wohlleben. Auf Frage sagt er, er habe zu der Zeit in Saalfeld gewohnt.

Götzl fragt, ob Rachhausen im Zeitraum 1997, Anfang 1998 irgendwelche Informationen über Böhnhardt, Zschäpe, Mundlos bekommen habe, sei es aus Medien oder von Bekannten. Es sei natürlich gesprochen oder gemunkelt worden, sagt Rachhausen. Das sei ja so ein geflügeltes Wort gewesen: „die Bombenbastler aus Jena“. Natürlich habe er da auch was mit bekommen. Auf Nachfrage sagt der Zeuge, er habe mitbekommen, dass dort angeblich irgendwelche Bombenattrappen abgelegt worden sein sollen. Wo, daran habe er keine Erinnerung, er habe auch keine sonstigen Informationen gehabt. Auf Frage sagt Rachhausen, er habe dann irgendwann mal gehört, dass die Drei nicht mehr da seien. Er könne das zeitlich nicht einordnen, auch nicht ungefähr. Götzl fragt, von wem Rachhausen die Informationen bekommen habe. Der sagt, er könne sich nicht erinnern, die könnten genauso gut aus der Presse gekommen sein. Götzl fragt, ob das mit „Bombenbastler aus Jena“ in Zusammenhang stand. Rachhausen sagt, dass die sich dem „Zugriff der Behörden entzogen“ haben, sei eine Schlussfolgerung gewesen. Die Informationen seien einigermaßen in zeitlichem Zusammenhang gewesen.

Auf die Bitte, Böhnhardt vom Verhalten her zu beschreiben sagt Rachhausen, er wüsste nicht, wo er ansetzen solle. Götzl: „Setzen wir mal bei ihrer Vernehmung an.“ Vorhalt: Wenn er, Rachhausen, gefragt werde, wolle er sagen, dass Böhnhardt für ihn der Auffälligste war, woran das gelegen habe, wisse er nicht, vielleicht habe sich Böhnhardt am lautstärksten artikuliert. Rachhausen sagt dazu, deswegen sei ihm Böhnhardt vielleicht im Gedächtnis geblieben. Götzl: „Warum sagen Sie mir das nicht?“ Das habe er doch gesagt, erwidert Rachhausen. Darauf sagt Götzl, jetzt tue Rachhausen so, als ob das selbstverständlich sei, das gefalle ihm nicht, er gewinne den Eindruck, dass Rachhausen nicht alles sagen wolle. Rachhausen sagt, er wolle keinen Unsinn erzählen, könne nur diese waghalsigen Sachen vortragen. Er wisse nicht, was ihm besonders aufgefallen sei, vielleicht dass er Schiedsrichter gewesen sei. Götzl erinnert Rachhausen daran, dass der auch nichts verschweigen dürfe. Götzl sagt, er frage nochmal, was es bedeutet, wenn es hier heißt, dass Böhnhardt irgendwie der Auffälligste gewesen sei. Rachhausen: „Das bedeutet das, was ich gesagt habe.“ Er kenne Böhnhardt nicht so genau, er habe den so kennengelernt, das habe er wiedergegeben, der sei ihm am meisten im Gedächtnis geblieben. Götzl hakt erneut nach und Rachhausen sagt, möglicherweise hänge es mit dem Fußballspiel zusammen.

Götzl fragt, ob Rachhausen später mal, nachdem er von der Flucht gehört habe, Kontakt zu Zschäpe, Mundlos, Böhnhardt gehabt habe. Da könne er mit Sicherheit sagen, dass das nicht der Fall war, antwortet Rachhausen. Götzl fragt, ob Rachhausen, was die Flucht anbelangt, dass die Drei nicht mehr da waren, irgendwie eingebunden war. Rachhausen sagt, er habe mal einen havarierten Kleinwagen transportiert, wo er dann entweder vor, während oder nach dem Transport erfahren habe, dass dies das Fahrzeug sei, mit dem sich die Drei bewegt hätten. Er wisse aber nicht mehr, ob vorher oder danach, oder vom Hörensagen, er habe keine Erinnerung. Auf Nachfrage sagt Rachhausen, er habe einen Anruf bekommen von André Kapke, der ihn gefragt habe, ob er ein leistungsstarkes Fahrzeug habe mit Anhängerkupplung. Das habe er bejaht. Es sei ein Termin vereinbart worden. Er habe sich zumindest mit Wohlleben getroffen in Jena. Dann seien sie gemeinsam zu diesem Parkplatz oder Rastplatz gefahren irgendwo an der A4 bei Dresden und hätten das Fahrzeug abgeholt. Das Fahrzeug sei dann nach Jena gebracht worden, wohin, könne er nicht mehr genau sagen. Er erinnere sich, dass sie das Fahrzeug geholt und auf den Anhänger geladen hätten, nach Jena gefahren seien, es abgeladen oder nur den Anhänger abgehängt hätten, und dann habe er die Heimreise angetreten.

Auf Fragen sagt Rachhausen, er erinnere sich nicht an die Straße oder an die Gegend, in der das Auto abgestellt worden sei. Auf Frage sagt Rachhausen, in seiner Erinnerung sei es so, dass er und Wohlleben das Fahrzeug abgeholt hätten. Götzl fragt, was Rachhausen denn von Kapke dazu erfahren habe, was es mit dem Fahrzeug auf sich hat. Das wisse er nicht mehr, so Rachhausen, vermutlich nicht viel. Es sei ja ein Telefongespräch gewesen, da werde Kapke ihm sowieso nicht viel erzählt haben. Es hätte ihn sowieso nicht interessiert, nur die praktischen Geschichten wegen des Transports. Er habe keine Ahnung, so Rachhausen, was das Fahrzeug für einen Defekt gehabt habe, äußerlich seien in seiner Erinnerung keine weiteren Schäden für ihn sichtbar gewesen. Zur Frage, was das für ein Fahrzeug war, sagt Rachhausen, er erinnere sich an einen Kleinwagen, möglicherweise französischer Herkunft. Er habe die Beamten gebeten weiterzuhelfen, vielleicht falle es ihm dann ein, das hätten die aber nicht getan. Die Farbe wisse er nicht mehr, so Rachhausen auf Nachfrage. Götzl fragt, wann das gewesen sei und Rachhausen sagt, er erinnere sich nicht, wann genau das gewesen sei. Auf die Frage nach einem Jahr sagt Rachhausen, er könne es nicht einordnen, aber es muss ja 1998 gewesen sein. Götzl: „Warum?“ Weil ihm das so gesagt worden sei bei der Vernehmung, antwortet Rachhausen. Götzl fragt, warum es dann so sein müsse. Rachhausen sagt, er habe keine Möglichkeit, das mit etwas zu verbinden, er habe keine Eckdaten aus dem Leben, die er damit verbinden könne. Götzl fragt, ob es also auch 2014 gewesen sein könne, er müsse mal so fragen. Rachhausen sagt, er sei davon ausgegangen, dass ihm in der Vernehmung nichts Falsches erzählt wird. Götzl fragt nach einer ungefähren zeitlichen Eingrenzung, die ihm Rachhausen aber nicht gibt. Vorhalt: Wenn ihm, Rachhausen, gesagt werde, Februar 1998, könne er das bestätigen. Götzl fragt, mit welchen Fahrzeug Rachhausen dahin gefahren sei. Rachhausen sagt, mit seinem PKW, einem weißen Mercedes 300 Turbodiesel als Kombi. Auf Frage sagt Rachhausen, er könne sich mehr dran erinnern, ob es sein Anhänger gewesen sei. An das Kennzeichen seines PKW erinnere er sich nicht. Götzl fragt, wann Rachhausen das Fahrzeug besessen habe. Es folgt eine Pause. Dann sagt der Zeuge: „Seit dem 25.8.97.“ Er erinnere sich nicht, wie lange er den PKW besessen habe. Auch an das Zulassungsdatum hätte er sich, so Rachhausen, nicht erinnern können, wenn er nicht nachgeschaut hätte. Da sei man wieder beim Thema, sagt Götzl, und fragt nach einer Größenordnung. Rachhausen: „Drei Jahre geschätzt.“

Dann fragt er, wie gut Rachhausen Wohlleben damals gekannt habe. Den Wohlleben habe er im Gegensatz zu Kapke nicht wirklich gekannt, sagt Rachhausen, von Kennen könne nicht die Rede sein. Wohlleben sei für ihn relativ fremd gewesen bei der Abschleppgeschichte. Götzl fragt, warum Wohlleben dabei war. Zunächst weil Wohlleben gewusst habe, wo das Fahrzeug steht, so Rachhausen. Und weil irgendjemand habe mitkommen müssen, ganz alleine sei das so eine Sache, so ein Fahrzeug zu verladen. Er gehe mal davon aus, dass Wohlleben ihm beigestellt worden sei als Hilfe. Götzl fragt, ob Rachhausen etwas dafür bekommen habe. In seiner Erinnerung habe er nichts weiter bekommen, so Rachhausen, er gehe mal davon aus, dass er den Treibstoff ersetzt bekommen habe. Auf die Frage, von wem er den Treibstoff ersetzt bekommen habe, sagt Rachhausen, er habe gesagt, er gehe davon aus, es könne auch sein, dass das nicht der Fall war, er habe keine Erinnerung. Götzl fragt, worüber Rachhausen sich mit Wohlleben unterhalten hat, ob über das Fahrzeug. Rachhausen: „Möglicherweise.“ Er habe keine Erinnerung. Er könne nicht mal mehr sagen, ob es ein Parkplatz oder eine Raststätte gewesen sei. Götzl fragt nach der Grundlage für diese Überlegung. Rachhausen sagt, weil es gemeinhin an Autobahnen Parkplätze oder Raststätten gibt. Götzl fragt, was Rachhausen beim BKA angegeben hat. Der Zeuge antwortet, er vermute, dasselbe wie jetzt. Es folgt die Mittagspause bis 13.07 Uhr.

Danach sagt Götzl, er wolle nochmal auf die Situation des Abschleppens kommen. Auf Frage nach dem Schlüssel des abgeschleppten PKW sagt Rachhausen, er nehme an, den Schlüssel habe Wohlleben mitgebracht, weil er sich nicht vorstellen könne, wie er selbst an den Schlüssel gekommen sein soll. Er denke, dass das Fahrzeug geöffnet wurde, könne es aber nicht sagen, theoretisch bekomme man das Fahrzeug auch ohne Öffnung auf den Anhänger. Zugegen seien Wohlleben und er selbst gewesen. Seiner Erinnerung nach habe man sich an einer Tankstelle in Jena-Lobeda getroffen. Wie es zu dem Treffpunkt gekommen sei, könne er nicht mehr sagen. Er könne nicht mehr sagen, ob das schon telefonisch vereinbart wurde mit Kapke oder evtl. in einem zweiten Telefonat oder mit Wohlleben selbst. Vorhalt: Auch den Wohlleben habe Rachhausen Mitte der 90er kennengelernt. Rachhausen bejaht das. Auf Frage sagt Rachhausen, er habe Wohlleben kennengelernt als offenen, herzlichen Menschen, der auch sehr engagiert gewesen sei, in dem was er tat und er habe ihn eigentlich immer geschätzt, soweit er das mit dem gewissen Abstand habe beurteilen können. Götzl fragt, auf welchen Erfahrungen diese Einschätzung beruht. Rachhausen: „Wenn man eben mal ein Gespräch geführt hat.“ Darunter könne er sich nichts Rechtes vorstellen, erwidert Götzl. Rachhausen sagt, er meine ein ganz normales Gespräch, Smalltalk. Wohlleben sei halt ein offener, herzlicher Mensch gewesen, mit dem man gut habe reden können, der auch auf Menschen zugehen könne.

Götzl fragt, was Rachhausen wisse, wie Wohlleben politisch engagiert war. Rachhausen spricht von verschiedenen Veranstaltungen, die Wohlleben organisiert habe, was er auch besucht habe, „was man vom Hörensagen vernommen hat“. Auf Nachfrage nach den Veranstaltungen nennt Rachhausen das „“ in Jena. An sonstige Veranstaltungen könne er sich jetzt nicht detailliert erinnern, das sei das was ihm in der Hauptsache im Gedächtnis geblieben sei. Götzl fragt nach Organisationen. Nach seiner Erinnerung sei Wohlleben auch mal in der NPD gewesen, sonstige Organisationen seien ihm nicht bekannt. Auf Frage sagt Rachhausen, „Thüringer Heimatschutz“ sage ihm etwas. Im Wesentlichen sei der THS ein großes Transparent mit einer Gedichtzeile drauf gewesen, was man überall gesehen hat, bei jeder Veranstaltung, „bekannt aus Funk und Fernsehen“. Götzl fragt nach der Gedichtzeile und Rachhausen sagt: „Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte.“ Auf Frage, wie das Transparent gehalten wurde, sagt Rachhausen, das sei mit den Händen gehalten worden, vor Demos. Auf Frage, wer das gehalten hat, sagt Rachhausen, das seien meist wahrscheinlich Personen aus Thüringen gewesen, die sich damit hätten identifizieren können und sich da eingereiht hätten. Sicherlich auch mal welche aus anderen Ländern, aber meist Thüringen. Also hätten Personen ja doch eine Rolle gespielt, erwidert Götzl. Für ihn persönlich sei das nicht mehr als ein Transparent gewesen, so Rachhausen. Soweit er wisse, habe es nie Strukturen des THS gegeben. Götzl fragt nach den Personen und Rachhausen sagt, das müsse doch jeder für sich selbst ausmachen, er könne doch nicht für andere sprechen. Götzl sagt, es gehe um Rachhausens Einschätzung. Der sagt, er sei nie Mitglied in der Organisation gewesen, habe sich aber auch hinter dem Plakat versammelt, es habe aber auch andere gegeben. Wohlleben, Brandt, Kapke seien die Namen, die ihm da auf Anhieb einfallen würden.

Götzl fragt nach der KS Jena. Das sei der Begriff oder die Umschreibung für die Menschen, die dort der Meinung gewesen seien, dort ihre Meinung zu vertreten, und sich gemeinschaftlich zusammen getan hätten, sagt Rachhausen. Auf Frage nennt Rachhausen die Namen Wohlleben und Kapke, so schätze er das als Außenstehender ein. Götzl fragt nach Böhnhardt. Rachhausen: „Möglicherweise kann man den Namen sicherlich auch dazu nennen.“ Der habe ja in Jena gewohnt. Er, Rachhausen, könne ja als Außenstehender nicht sagen, wer sich da als KS gefühlt hat. Auch Mundlos sei „möglicherweise“ bei der KS Jena gewesen. Götzl fragt nach Zschäpe, und Rachhausen wiederholt, er könne nicht sagen, wer sich dort als KS Jena bezeichnet habe. Auf Frage zu seiner eigenen politischen Einstellung sagt Rachhausen, er habe zu der damaligen Zeit eine rechte Einstellung gehabt. Auf Frage, ob sich das geändert hat, sagt Rachhausen, es habe sich sehr viel geändert. Götzl fragt, ob Rachhausen diese Änderungen umreißen könne. Nach einer Pause sagt Rachhausen, er habe vorhin schon erwähnt, dass er im Grunde 1997 erst aus der Haft entlassen worden sei. Zu dem Zeitpunkt habe er sich schon mehr oder weniger um andere Dinge gekümmert. Er habe sich im Jahr 2000 selbständig gemacht, so dass er nicht mehr die Notwendigkeit und Möglichkeit gesehen habe, sich politisch zu engagieren. Götzl fragt, um welche Dinge sich Rachhausen vorher gekümmert habe. Rachhausen sagt, er habe ja kundgetan, dass er sich in den Kreisen bewegt habe, z.B. auch in der „Gaststätte Heilsberg“. Götzl: „Was heißt das?“ Er habe an Veranstaltungen teilgenommen und diverse Gasstätten besucht, wo sich dieses Klientel bewegt habe, so Rachhausen. Götzl sagt, Rachhausen mache den Einschnitt 1997 nach der Haftentlassung, und fragt, was vorher seine politische Einstellung war. Das sei ja im Grunde eigentlich nur „der Kampf um das biologische Überleben unseres Volkes“ gewesen, so Rachhausen. Götzl hakt nach und Rachhausen fragt zurück: „Was soll ich daran näher darstellen?“ Götzl: „Ich weiß nicht, was Sie meinen.“ Rachhausen: „Ja, Deutschland schafft sich ab.“ Götzl: „Wie macht Deutschland das nach Ihrer Vorstellung?“ Götzl sagt, er müsse immer nachfragen, Rachhausen solle das erklären. Rachhausen sagt, da gebe es nichts zu erklären, er habe heute andere Probleme und Nöte und kümmere sich um seine Sachen.

Götzl sagt, Rachhausen weiche aus, worauf Rachhausen sagt, er weiche gar nicht aus, er habe nur seine Sicht geschildert. Auf erneute Nachfrage sagt Rachhausen, er habe sich damals in den Kreisen bewegt, weil es seiner Meinung nach wichtig gewesen sei, sich dort zu engagieren. Nach dem Ende der DDR habe es neue Freiheiten gegeben, dies sei zu nutzen, um politische Veränderungen herbeizuführen: „Das war mein Beweggrund.“ Götzl fragt, was mit „politischen Veränderungen“ gemeint ist. Es habe einfach nur ein Nationalstaat errichtet werden sollen und zwar auf demokratische Weise, antwortet Rachhausen. Er sei kein Politiker, und als er das gemerkt habe, habe er davon abgelassen. Auf Frage, was damit gemeint sei, wenn er „auf demokratische Weise“ sage, antwortet Rachhausen, da müssten sich ja dann die drum kümmern, die das ausführen. Das sei keine Antwort, erwidert Götzl. Rachhausen: „Meine Vorstellungen tun doch gar nichts zur Sache.“ Götzl sagt, wenn das so wäre, würde er nicht fragen. Rachhausen sagt, diese Veränderungen hätten auf demokratische Weise passieren sollen, Wahlen und Abstimmungen, deswegen habe es politische Veranstaltungen, Demonstrationen usw. gegeben.

Auf Frage sagt Rachhausen, er habe sporadisch auch in der „Gaststätte Heilsberg“ gewohnt. Die Treffen in der Gaststätte seien auf jeden Fall wöchentlich gewesen, in den meisten Fällen sei er selbst sicherlich zugegen gewesen. Götzl fragt, von wann bis wann Rachhausen dort gewohnt habe. Er habe es sich raus gesucht, so der Zeuge, er habe mindestens sporadisch von der Gaststätteneröffnung im zweiten Quartal 1997 bis 1.10.97 dort gewohnt. Auf Frage nach der Quelle spricht Rachhausen von Auszügen aus dem Melderegister. Götzl fragt nach dem Ablauf der Treffen. Es seien mal mehr, mal weniger Leute gewesen, so Rachhausen. Bei den Treffen seien Leute aus dem rechten Spektrum aus ganz Thüringen gewesen und mitunter, denke er, aus angrenzenden Regionen. Die Treffen seien in lockerer Atmosphäre abgelaufen. Es habe auch Veranstaltungen mit Vorträgen gegeben, so Rachhausen auf Frage, sicherlich auch mal eine Rechtsschulung, im Detail könne er es nicht sagen. Bei den Rechtsschulungen sei es darum gegangen, wie man sich gegenüber Behörden verhalte, bei Gelegenheiten wie Hausdurchsuchung, Festnahme, Vorbeugegewahrsam. Das seien ja keine Themen, die so üblicherweise bei lockerer Atmosphäre eine Rolle spielen, sagt Götzl. Der Zeuge bejaht, im politischen Zusammenhang mal festgenommen worden zu sein. Götzl fragt, ob bei diesen Veranstaltungen auch Mundlos und Böhnhardt zugegen. waren. Rachhausen sagt, zumindest bei einer Veranstaltung könne er sich an Böhnhardt erinnern, bei erwähntem Fußballspiel. An Zschäpe könne er sich nicht erinnern.

Rachhausen verneint, selbst organisiert gewesen zu sein. Er verneint auch, sich zu erinnern, wann der letzte Kontakt zu Wohlleben war. Götzl sagt, man habe sich ja über die Definition von vagen Auskünften unterhalten, es gehe um eine Einordnung. Rachhausen: „Tut mir leid.“ Auf Nachfragen sagt er, er könne nicht sagen, wann der letzte Kontakt zu Wohlleben war, weil das sicher ein flüchtiger gewesen sei. Götzl fragt, warum sich Rachhausen da jetzt sicher sei. Es sei wahrscheinlich ein flüchtiger Kontakt gewesen, so Rachhausen, wie eigentlich alle Kontakte, deswegen sei es nicht unverständlich, dass man sich nicht erinnern könne. Götzl hält vor, dass Rachhausen in seiner Vernehmung auf diese Frage gesagt habe, er könne das beim besten Willen nicht sagen, es sei eine Zeit lang her, ca. ein bis zwei Jahre, denke er. Er könne es eben nicht sagen, so Rachhausen, man werde ja dann immer zu solchen Aussagen verleitet.

Götzl fragt nach dem Namen Sven Rosemann. Der sage ihm etwas, so Rachhausen. Den habe er kennengelernt Anfang der 90er. Der sei aktiv gewesen in der rechten Szene in Saalfeld-Rudolstadt. Damals sei Rosemann ein Freund gewesen, so Rachhausen auf Frage. Er habe zu Rosemann sehr lange keinen Kontakt mehr, etwa sei 2000. Rachhausen verneint, zu wissen, ob Rosemann Kontakte zu Böhnhardt hatte. Er vermute, dass sie sich kannten. Götzl fragt nach der Grundlage der Vermutung. Rachhausen sagt, Rosemann sei auch bei solchen Veranstaltungen wie dem Fußballspiel zugegen gewesen. Götzl: „Kennen Sie Conny Co.?“ Rachhausen verneint das. Dann hält Götzl aus einer polizeilichen Vernehmung vom 31.5.2012 vor: Die einzige Situation, an die er sich erinnere, sei gewesen, als ihn der Ralf Wohlleben gebeten habe, sein Auto, einen defekten Peugeot abzuholen; das Auto habe der Mutter gehört, aber Wohlleben habe es genutzt; er habe das mit einem Rachhausen aus Rudolstadt abgeholt, den habe er vorher nicht gekannt. Rachhausen: „Da bin ich platt.“ Der Vorhalt weiter: Den Namen Rachhausen habe ihm erst Helbig gesagt, er habe Rachhausen danach nie wieder gesehen; sie seien mit einem Mercedes dahin gefahren. Darauf sagt Rachhausen, da könne man mal sehen, was das menschliche Gehirn mit Erinnerungen machen könne, wenn das stimme. Götzl sagt, es gehe hier um Rachhausens Erinnerungen. Er habe ja das, was seine Erinnerung sei, dargelegt, so Rachhausen.

Götzl fragt, ob Rachhausen im Hinblick auf den Transport des PKW Kontakt mit Behörden gehabt habe. Er sei ab und an mal danach gefragt worden, sagt Rachhausen, könne aber heute nicht mehr sagen, wer ihn das gefragt habe. Er könne nur sagen, dass er wahrscheinlich niemandem darüber was Detailliertes erzählt habe. Vorhalt aus der Vernehmung von Rachhausen: Nach der Haftentlassung habe er nur noch Kontakt zu einem Mitarbeiter gehabt, das sei auch der, der ihn zu dem Transport des Fahrzeugs befragt habe; dazwischen habe es auch Kontakte mit dem LfV gegeben. Das sei auch eine Sache, so Rachhausen, wo er mittlerweile der Meinung sei, dass diese Sache mit dem Transport sich bei ihm festgesetzt habe. Möglicherweise habe er das auch nur gelesen. Wenn das Landesamt das behauptet, könne es so gewesen sein. Und wenn der Mitarbeiter das abgefragt habe, dann habe er das mit Sicherheit verneint.

Götzl fragt, was Rachhausen zu Kontakten zwischen Wohlleben und André Kapke sagen könne. Im Einzelnen könne er dazu nicht viel sagen, so Rachhausen, er wisse ja nicht, was für Kontakte Wohlleben mit Kapke gehabt habe, er habe nur den Eindruck gehabt dass die beiden schon miteinander reden oder arbeiten. Zu Kontakte zwischen Kapke und Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe könne er noch weniger sagen, weil er die Genannten ja noch weniger gekannt habe. Zu Kontakten von Wohlleben zu Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe könne er auch nicht viel sagen. Sicherlich hätten die alle miteinander kommuniziert und sich untereinander gekannt. Götzl fragt, woraus Rachhausen das entnehme. Rachhausen: „Sehen, Sie, da ist es wieder.“ Er werde wieder gedrängt, das zu beantworten. Götzl: „Ich habe Sie nicht gedrängt.“ Er könne zu den Kontakten nichts sagen, so Rachhausen. Götzl erwidert, er knüpfe an das an, was Rachhausen sage. Götzl hält zum Verhältnis von Wohlleben zum „Trio“ aus Rachhausens Vernehmung vor: Das sei ähnlich wie bei Kapke gewesen, auch Wohlleben habe ein enges Verhältnis zum Trio gehabt, die seien gemeinsam häufiger gesehen worden. Rachhausen: „Ja, Kameradschaft Jena.“ Er verneint die Frage, ob er Kontakte zur rechten Szene im Ausland gehabt habe.

Weil die BAW keine Fragen hat, darf die NK fragen. RA Hoffmann sagt, Rachhausen sei ja etwas älter als bspw. Mundlos und Böhnhardt, und fragt, ob er Anfang der 90er aktiv in der Szene gewesen sei. Rachhausen: „Ja.“ Auf Frage, in welcher Form und mit welchen Personen, nennt Rachhausen als Beispiel Rosemann. Hoffmann hakt nach und Rachhausen sagt, weiter falle ihm dazu so jetzt nichts ein. Sicher könne man Namen runter erzählen, aber er habe Anfang der 90er mit Sicherheit nicht die hier Angeklagten und auch nicht die Verstorbenen kennengelernt. Hoffmann nennt den Namen Hubeny. Rachhausen sagt, den habe er Anfang der 90er kennengelernt. Hoffmann fragt, ob das dieselbe Gruppe sei wie mit Rosemann. Der habe sich auch im Raum Saalfeld-Rudolstadt bewegt mitunter, so Rachhausen. Hoffmann fragt, ob Rachhausen mit Hubeny und Rosemann Sachen gemacht hat. Wohllebens Verteidiger RA Klemke beanstandet die Frage. Der Zeuge und sein Beistand werden aus dem Saal geschickt. RA Hoffmann erläutert, es gehe um die Überprüfung dessen, was Rachhausen gesagt habe. Es gehe darum, aus welchen Gruppen der THS entstanden ist. Und es gehe um politische Kampagnen, die zum Bestandteil der ideologischen Ausrichtung des THS geworden seien, sowie um Diskussionen um Gewalt und bewaffneten Kampf. Klemke erwidert, das sei weit hergeholt, wenn es um Vorgänge aus Anfang der 90er gehe. Götzl sagt, er halte die Frage für zulässig. Klemke verlangt eine Beschluss. Nach einer Pause bis 14.03 Uhr verkündet Götzl den Beschluss, dass seine Verfügung bestätigt ist.

Nachdem Rachhausen wieder im Saal ist, wiederholt Hoffmann die Frage. Rachhausen: „Was denn für Sachen?“ Hoffmann sagt, das wäre die nächste Frage gewesen, er habe das bewusst so allgemein gefragt. Dann fragt er nach politischen Aktionen. Rachhausen: „Sicherlich im weitesten Sinne, ja.“ Es seien sicherlich mal Flugblätter verteilt, diverse Aufkleber verklebt worden, so Rachhausen auf Nachfrage. Hoffmann fragt, ob Rachhausen mit Rosemann und Hubeny Flugblätter verteilt habe. Das sei nicht auszuschließen Anfang der 90er, so Rachhausen. Hoffmann fragt nach Mario Brehme. Den kenne er auch, so Rachhausen, aber zu dem Zeitpunkt Anfang der 90er sei der in dem Umfeld nicht dabei gewesen. Hoffmann fragt, welche Themen Rachhausen Anfang der 90er wichtig gewesen seien. Rachhausen: „Was ich angesprochen hatte.“ Hoffmann: „Der biologische Tod des deutschen Volkes?“ Rachhausen sagt, das habe er nicht gesagt und spricht von der „Umgestaltung des Landes auf demokratischem Wege“. Rudolf-Heß-Gedenkmärsche seien Thema gewesen, er erinnere sich an mehrere solche Märsche, z.B. in Rudolstadt. Er bejaht, dass das ein regulärer Marsch gewesen sei. Auf Frage sagt Rachhausen, er habe den Marsch angemeldet. Er sei darum gebeten worden, weil er da gewohnt habe.

Auf Frage sagt Rachhausen, er sei von Thomas Dienel gebeten worden, der „dürfte bekannt sein“. Auf Nachfrage sagt Rachhausen, das sei ein FDJ-Sekretär aus der DDR gewesen, der der Meinung gewesen sei nach der Wende, sich politisch zu engagieren. Der habe irgendwann mal eine oder mehrere Parteien gegründet. Auf erneute Nachfrage nennt Rachhausen die „Deutsche Sex-Liga“ als eine von Dienels Parteien, aber es habe auch noch andere gegeben. Hoffmann: „Wie kam der auf Sie?“ Rachhausen antwortet, er habe keine Ahnung, wie er den kennengelernt habe, er vermute in einer Bierseligkeit. Auf die Frage, ob das eine bundesweite Demo gewesen sei, sagt Rachhausen, das hänge ja davon ab, wer erscheint, aufgrund der Teilnehmerzahl sei es auf jeden Fall überregional gewesen. Hoffmann fragt, ob es so gewesen sei, dass der Marsch überall verboten gewesen sei und man händeringend nach Orten gesucht habe. Rachhausen: „Das kann der Beweggrund gewesen sein.“ Hoffmann fragt, ob Tino Brandt beteiligt war. Er habe keine Erinnerung, ob Brandt in irgendeiner Form beteiligt war, so Rachhausen. Er könne nicht sagen, wie viele Personen auf der Demo waren, so Rachhausen auf Frage. Hoffmann fragt, ob es sein könne, dass es über 1.800 Personen waren. Klemke beanstandet die Frage als suggestiv. Die anders gestellte Frage, beanstandet nun Götzl. Rachhausen sagt, er erinnere sich nicht, wieviele es gewesen seien.

Hoffmann fragt, ob es politisch ein Erfolg gewesen sei. Rachhausen antwortet, jede Veranstaltung, die überhaupt stattfindet, sei ein Erfolg gewesen. Hoffmann fragt, ob das der Szene zu größerem Ansehen verholfen hat. Wieder beanstandet Klemke. Hoffmann fragt anders, ob in den rechten Zeitungen und Veröffentlichungen in Rachhausens Erinnerung positiv über diese Demo berichtet worden sei. Klemke beanstandet erneut. Zeuge und Beistand verlassen den Saal. Klemke sagt, das habe nichts mit dem Gegenstand zu tun. Hoffmann sagt, es gehe auch darum, wie eingebunden, bundesweit und überregional, die Personen waren, die im THS aktiv waren. Man wisse bisher zu wenig über den THS, der mal bloß ein „Transparent“ sei, mal ein „Netzwerk“. Es habe in den 90ern so genannte Rudolf-Heß-Komitees gegeben, in den Adresslisten seien Personen aus Thüringen dabei gewesen. Götzl sagt, Hoffmann solle dazu konzentriert fragen. Sein Problem sei, erwidert Hoffmann, dass Rachhausen das hier alles abblocke. Der Zeuge kommt wieder rein und Hoffmann fragt, ob Rachhausen in den folgenden Jahren nach der Demo in Rudolstadt auch auf Heß-Märschen war. Das bejaht der Zeuge. Möglicherweise sei er da mit anderen angereist, mit wem könne er heute nicht mehr sagen. Hoffmann fragt, ob Rachhausens Umfeld in der Szene immer noch dasselbe gewesen sei, Rosemann, Hubeny. Rachhausen: „Ja.“ Möglicherweise seien auch neue Leute dabei gewesen. Hoffmann fragt nach Brandt. Rachhausen: „Ja.“ Ab wann der dabei war, könne er nicht sagen. Hoffmann fragt, ob Brandt eine koordinierende Funktion hatte. Rachhausen sagt, Brandt sei immer überall vorne dabei gewesen. Hoffmann fragt, wer sonst noch vorn dabei war. Rachhausen: „Im Wesentlichen Brandt.“

Hoffmann fragt, ob „Anti-Antifa“ ein Thema gewesen sei. Das habe ja auf jedem zweiten Aufkleber gestanden, den Brandt habe produzieren lassen, sagt Rachhausen. Hoffmann fragt, was das bedeutet. Da müsse man Brandt fragen, antwortet Rachhausen. Er erinnere sich nicht, ob er selbst Flugblätter oder Aufkleber mit „Anti-Antifa“ verbreitet habe, so Rachhausen auf Frage. Hoffmann fragt, ob das zu den politischen Themen gehörte, in denen sich Rachhausen engagiert habe. Das sei eine Phrase gewesen, sagt der Zeuge. Hoffmann: „Wofür stand das?“ Das müsse man Brandt fragen, so Rachhausen. Er verneint, etwas zu einer bundesweiten „Anti-Antifa“-Kampagne oder zu „“ [„Anti-Antifa“-Broschüre] sagen zu können. Hoffmann fragt, ob sich Rachhausen sicher ist. Der verneint das, aber er habe keine Erinnerung. Hoffmann fragt nach Zeitschriften und Flugblättern mit Namen und Adressen von politischen Gegnern und vermeintlichen Antifas. Rachhausen sagt, er erinnere sich nicht. Hoffmann fragt nach der „“. Das habe ja auf den Aufklebern gestanden, so Rachhausen. Hoffmann fragt, ob sich Leute aus der Gruppe in Heilsberg getroffen haben. Rachhausen sagt, er kenne keine Gruppe, die sich so genannt habe. Hoffmann fragt, ob sich Personen, die Flugblätter mit „Anti-Antifa Ostthüringen“ verbreitet haben, in Heilsberg getroffen haben. Rachhausen: „Vielleicht.“ Hoffmann: „Was heißt das?“ Rachhausen: „Möglicherweise.“

Auf Frage nach dem Pächter der Gaststätte sagt Rachhausen, das sei eine GbR aus Christian D. und Mario Brehme gewesen. Er bejaht, eine Zeit lang beim Betrieb dieser Gaststätte geholfen zu haben, etwa von der Eröffnung im zweiten Quartal 1997 bis dann etwa ins dritte Quartal. Er verneint, Mitbetreiber gewesen zu sein, er habe dort unentgeltlich ausgeholfen, ab und zu, nicht jeden Tag. Einmal die Woche könne schon möglich sein, weil einmal die Woche sicherlich mehr zu tun gewesen sei. Ansonsten müsse ja in einer kleinen Dorfgaststätte über die zwei Betreiber und eine Küchenkraft hinaus niemand arbeiten. Er verneint, dort in die Organisation von Veranstaltungen eingebunden gewesen zu sein. Ein Buch mit Raumbuchungen von Veranstaltungen sei ihm nicht bekannt. Hoffmann fragt, ob Rachhausen später mal abgetaucht und nach Dänemark gegangen sei, um sich einer Verhaftung zu entziehen. Rachhausen: „Nein.“ Er bejaht, eine Zeit lang in Dänemark gelebt zu haben. Hoffmann: „Wie kam es dazu?“ Er habe sich nach Dänemark begeben, um sich einem Haftbefehl zu entziehen in Deutschland, antwortet Rachhausen. Götzl fragt den Zeugen leicht ungehalten, ob der eben die Frage von Hoffmann nicht verstanden habe. Rachhausen sagt, Hoffmann habe gefragt, ob er später mal nach Dänemark gegangen sei. Hoffmann fragt, wie es dazu gekommen ist. Rachhausen sagt, er habe das für eine gute Idee gehalten, sich aus dem Staub zu machen, das sei sein damaliger Gedankengang gewesen. Er sei zunächst in den USA gewesen, dann in Belgien, dann in Dänemark.

Hoffmann fragt, ob Rachhausen bei Personen aus dem rechten Spektrum untergekommen sei, was der verneint. Hoffmann fragt, ob Rachhausen in Dänemark bei Thies Christophersen untergekommen sei. Rachhausen: „Ja.“ Dass Christophersen der Autor von „Die Auschwitz-Lüge“ ist, habe er dort erfahren, so Rachhausen auf Frage. Hoffmann fragt, wie Rachhausen an die Adresse gekommen ist. Christophersen habe ein Ferienhaus vermietet, so Rachhausen. Auf Nachfrage sagt er, er habe keine Erinnerung, wie er an das Ferienhaus gekommen sei, er gehe davon aus, dass er in der Zeitschrift „Die Bauernschaft“ gelesen habe. Er habe die von Zeit zu Zeit gelesen, so Rachhausen auf Frage, er habe kein Abo gehabt, die hätten mitunter zu Werbezwecken ausgelegen bei Veranstaltungen. Hoffmann sagt, es sei Rachhausen doch klar gewesen, dass, auch wenn Christophersen ein Ferienhaus vermietet, er bei einem der führenden Auschwitzleugner der Welt unterkommt. Nun unterbricht Rachhausens Beistand Jauch, das sei die Erforschung der Biografie des Zeugen, habe nichts mit dem Sachverhalt zu tun, worauf Götzl erwidert, es gehe hier um Bezüge zur rechten Szene im Ausland. Hoffmann sagt, und die seien von Rachhausen verneint worden, das diene auch der Überprüfung, ob man hier angelogen werden. Hoffmann fragt, ob Rachhausen wusste, dass er bei einem der bekanntesten Auschwitzleugner unterkommen würde. So genau sei ihm das nicht bewusst gewesen, so Rachhausen, es sei ihm in dem Moment egal gewesen, er habe eine Unterkunft gesucht außerhalb Deutschlands. Er bejaht, dass das die letzte Station gewesen sei, vorher sei er in den USA und in Belgien gewesen. Hoffmann fragt, bei wem Rachhausen in Belgien untergekommen ist. Rachhausen: „Bei niemandem.“ Auf Nachfrage sagt er, er habe sich eine Wohnung gemietet. In den USA sei er bei seiner Großtante untergekommen. Hoffmann fragt, ob Rachhausen wusste, dass sich nur wenige Kilometer von dem Haus von Christophersen das Postfach befand, worüber die bundesweite „Anti-Antifa“-Kampagne abgewickelt wurde. Rachhausen: „Nein.“

Die Frage von NK-Vertreterin RAin Link, ob Rachhausen kenne oder eine Gaststätte „Lobdeburgklause“ in Jena, verneint der Zeuge. Dann wird ihm eine Neuigkeitsmeldung der PI Jena-Mitte von 1995 vorgehalten: Der Wirt der „Lobdeburgklause“ habe mitgeteilt, dass unterhalb der Gaststätte wieder ein Feuer gemacht werde; festgestellte Personen seien u.a. Apel, Wohlleben, Kapke, Rachhausen, Gerlach, Böhnhardt und Mundlos. Er könne das nicht sicher sagen, so Rachhausen, es könne sein, dass er mal bei einem Lagerfeuer in der Nähe von Jena beteiligt gewesen sei, aber im Einzelnen könne er das nicht sagen. Er verneint die Frage, ob er 2012 eine Besuchserlaubnis beantragt habe für Wohlleben in der Haft. Vorhalt: Antrag auf Besuchserlaubnis Rachhausen und Dauerbesuchserlaubnis Jana Ra. Ihm sei nicht bewusst, dass er das beantragt habe, so Rachhausen. Er verneint, Wohlleben in der Haft besucht zu haben. Auf Frage sagt Rachhausen, Jana Ra. sei seine Schwester, die kenne Wohlleben auch.

RAin Basay fragt nach der „Deutsch-Nationalen Partei“. Das sei auch eine von Dienels Parteien, so Rachhausen. Er verneint, Mitglied oder Anhänger der Partei gewesen zu sein, vielleicht sei er auf einer Veranstaltung der Partei gewesen. Zu seinem Verhältnis zu Dienel befragt, sagt Rachhausen, er habe kein Verhältnis zu Dienel. Basay fragt, ob Rachhausen bekannt sei, dass Dienel Arbeitslager für ausländische Arbeitnehmer gefordert hat. Der habe manchmal bei Veranstaltung entsprechend alkoholisiert solche Sachen gesagt, so Rachhausen. Basay fragt, ob Rachhausen bekannt sei, dass Dienel davon gesprochen habe, „Neger zu verbrennen“. Da gebe es einen allseits bekannten Fernsehspot, so Rachhausen, den habe er auch mehrfach gesehen. Er habe mal an so einer Veranstaltung teilgenommen, wo Dienel im Vollrausch solche Forderungen gestellt habe, das habe niemand für voll genommen. Er verneint Kenntnis von einer paramilitärischen Ausbildung zu haben, oder daran teilgenommen zu haben. Er verneint auch, von einer Übung zur Erstürmung von Flüchtlingsheimen zu wissen.

Auf Bitten Basays wird ein Ausschnitt aus „Spiegel TV“ gezeigt, der mit „Drosselberg bei Erfurt September 1992“ betitelt ist. [Link zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=X-sHcSdAPXc] Basay bittet, das Video anzuhalten, und fragt, ob Rachhausen die Örtlichkeit kennt. Das bejaht Rachhausen, er sei da selber schon mal zugegen gewesen. Dort habe es Filmaufnahmen mit einem Kamerateam gegeben. Die hätten spektakuläre Bilder aufnehmen wollen, Zunächst habe es um Frauen in der rechten Szene gehen sollen. In Ermangelung von Frauen sei von Dienel umgeschwenkt worden, man solle zu dem Ort gehen und Böller krachen lassen. Es sei Dienel dabei sicher wieder um die Bezahlung gegangen. Es seien eilig Leute zusammengesammelt worden, die Blitzknaller in Baracken schmeißen und Unsinn reden sollten. Das Video wird weiter gezeigt. Bei einer aus der Vogelperspektive gezeigten Gruppe auf einem verfallenen Truppenübungsplatz wird das Video angehalten und Basay fragt, ob Rachhausen eine der Personen ist. Das könne er nicht sagen, so Rachhausen, er sei aber bei den Videoaufnahmen dabei gewesen. Zu der dann folgenden Person, die verschiedene Waffen zeigt und erläutert, sagt Rachhausen auf Frage, das sei Daniel Mü., den kenne er, weil der sich auch in den Kreisen bewegt habe, er habe keinen Kontakt mehr zu dem. Dann spricht im Video eine vermummte Person mit roter Kappe. Er sei sich nicht sicher, ob er die Stimme kennt, so Rachhausen auf Frage. Es könne sein, dass das Michael Hubeny ist. Dann wird im Video eine mit einer Sturmhaube vermummte Person gezeigt, die sagt, sie wolle jetzt demonstrieren, wie man mit „Sprengkörpern, Nebel- oder Reizgasgranaten“ Objekte, „die von irgendwelchen Linksextremen besetzt werden“, oder ein „Asylantenheim“ stürme. Auf Frage sagt Rachhausen, die Stimme habe er erkannt, das sei Sven Rosemann. Das Video wird weiter vorgeführt. Zu sehen ist zunächst ein Interview mit Thomas Dienel über die gezeigte Übung, dann eine Veranstaltung in einem Raum, bei der Dienel vor Medien und einem Publikum aus Neonazis eine rassistische Rede vorträgt, in der er u.a. davon spricht, dass er dafür sei, ihre Politik im Zweifel auch mit Gewalt zu vertreten. Rachhausen sagt auf Frage, er habe sich im Video erkannt, er habe da mit am Tisch gesessen. Dann wird das Video weiter vorgeführt.

Danach fragt Basay Rachhausen, wie oft er an solchen Veranstaltungen teilgenommen hat. Wenn Basay solche Filmaufnahmen meine, habe es das nach seiner Erinnerung nicht nochmal gegeben, so Rachhausen. Basay sagt, es gehe um solche Veranstaltungen oder diese Übungen. Rachhausen sagt, das seien keine Übungen gewesen, das Fernsehen habe Material gewollt und Dienel sei der Meinung gewesen, dass das sinnvoll ist. Basay sagt, eben habe Rachhausen gesagt, es sei darum gegangen, auf demokratische Weise einen Nationalstaat aufzubauen, und fragt, ob man das darunter verstehen solle. Das verneint Rachhausen, ihm sei kein Fall bekannt, wo sowas durchgeführt worden sei. Er verneint zu wissen, wo die Waffen herkamen. Er bejaht, dass es ein Ermittlungsverfahren gegeben habe. Es sei um diese Filmaufnahmen auf der Übungsanlage gegangen, aber was der genau der Vorwurf war, daran könne er sich nicht erinnern. Es habe zumindest nie eine Verurteilung gegeben.

RA Bliwier sagt, er wolle mit Rachhausen dessen Zusammenarbeit mit dem besprechen. In der Vernehmung habe Rachhausen gesagt, er sei kurz nach dem Abschleppen abgepasst und befragt worden. Bliwier bittet Rachhausen, das zu schildern. Er habe ja vorhin schon gesagt, so Rachhausen, dass er sich heute gar nicht mehr so sicher sei, wer ihn dazu befragt habe. Gelesen habe er irgendwo, dass es ein Mitarbeiter des LfV gewesen sei. Vielleicht sei es auch ein Kriminalbeamter gewesen, so ganz sicher sei er sich da nicht mehr. Sicher könne er sagen, dass er es niemandem erzählt habe. Bliwier hält vor, dass Rachhausen ausgesagt habe, er könne sich an die Situation erinnern, es sei eine männliche Person gewesen, sie habe sich als Mitarbeiter des LfV ausgegeben, der Name sei ihm nicht erinnerlich. Rachhausen sagt, das sei insofern nicht ganz richtig, weil er sich scheinbar nicht an die Situation erinnere. Er erinnere sich nicht daran, von welchen Personen er befragt worden sei, von LfV, Kripo oder sonst ein Dritter.

Auf Frage sagt Rachhausen, Kontakt zum LfV habe er im Grunde, er sage mal, seit März 1997 in der JVA Gotha gehabt. Das sei der Erstkontakt gewesen. Man habe Langeweile während der Haft und weil die Zeit herumgehen müsse, habe er sich gedacht, er gucke sich das mal an. Das seien zwei Personen gewesen. Er habe weder einen Namen gesagt bekommen, noch von welcher Behörde die seien. Der ungefähre Wortlaut sei gewesen, dass sie Mitarbeiter einer Behörde des Thüringer Innenministeriums seien. Die hätten ihn gefragt, ob er willens sei, Einblicke in die Jugendszene zu gewähren. Es sei nicht mal über Rechtsradikalismus gesprochen worden. Ob gesagt wurde, warum die auf ihn gekommen seien, wisse er nicht mehr. Er habe die zumindest darauf vertröstet, dass er auch mal entlassen werde, und dass er sich erstmal einrichten und zurecht finden müsse. Vielleicht könne man den Kontakt wieder aufnehmen. Das mit der Jugendszene sei nicht konkretisiert worden, so Rachhausen auf Frage. Er sei damals 25 Jahre alt gewesen. Er habe nichts unterschrieben, aber es habe danach weitere Kontakte gegeben. Der nächste Kontakt sei im Wesentlichen so gewesen, dass er vor seiner Haustür abgepasst worden sei. Es sei eine Person gewesen, die damals bei dem Erstkontakt dabei gewesen sei. Es sei nur darum gegangen, ob dann jetzt alles so sei, wie er sich das vorstelle, und ob er bereit sei zusammenzuarbeiten. Der Kontakt habe in seiner Erinnerung im Wesentlichen bis Mitte 1998 gedauert, so Rachhausen auf Frage. Er bejaht, Geld bekommen zu haben, er habe keine Erinnerung wieviel. Bliwier erwidert, das glaube er ihm nicht.

Auf Fragen sagt Rachhausen, er habe nach der Haft zunächst nur in der „Gaststätte Heilsberg“ ausgeholfen für Kost und Logis und öffentliche Hilfe erhalten. Bliwier fragt, ob Rachhausen unter oder über 1.000 DM bekommen hat. Rachhausen: „Über.“ Auf Frage, wie viele Male, sagt Rachhausen: „Mindestens dreimal.“ Einmal habe er das auch quittiert. Auf Frage nach den Kontaktaufnahmen, sagt Rachhausen, das sei telefonisch gewesen, er habe eine Nummer bekommen von „dem netten Herrn“. Auf die Frage, ob ihm damals klar gewesen sei, welche Behörde es war, sagt Rachhausen, er sei davon ausgegangen [dass es das TLfV war], aber der Gesprächspartner habe es nicht gesagt. Vorhalt aus Rachhausens Vernehmung: Beim Erstkontakt seien sie auf ihn zugekommen, später habe er eine Nummer bekommen, bei der er sich bei Bedarf gemeldet habe und dann habe man sich getroffen. Das sei so gewesen, sagt Rachhausen, es sei möglich, dass er da angerufen habe, aber ob das jedes Mal so war, wisse er nicht. Bliwier fragt, ob es weitere Themen gab, außer den Informationen über die „Jugendszene“. Rachhausen sagt, es sei sehr allgemein geblieben. Auf Frage sagt er, die Treffen hätten möglicherweise nicht länger als 15 Minuten gedauert. Bliwier: „Welche Informationen haben Sie über die Jugendszene geliefert?“ De facto keine, so Rachhausen, deswegen sei der Kontakt eingeschlafen. Es sei Smalltalk gewesen. Bliwier fragt, ob sie sich übers Wetter unterhalten hätten. Rachhausen: „Auch.“ Aber er wisse, dass Brandt mal Thema gewesen sei, aber nur in dem Sinne, „sag mal, der Brandt scheißt doch an“. So Fragen seinen da gestellt worden und er habe gesagt, keine Ahnung. Da habe wohl die Stimmung abgefragt werden sollen, ob es Befürchtungen gegen Brandt gibt. Bliwier fragt, ob es bei Brandt irgendwelche Auffälligkeiten gegeben habe, Stichwort Geld. Dann sagt Bliwier in Richtung RA Jauch: „Herr Jauch, wenn Sie auf ihn einreden, versteht er mich nicht.“

Bliwier fragt, ob Thema gewesen sei, dass Brandt über Geld verfügt. Man habe sich gewundert, so Rachhausen, er sage es bewusst so vage, dass da halt im Grunde immer finanzielle Mittel da sind: „Aber wer will das schon immer so genau wissen, wo die Mittel herkommen.“ Brandt habe immer Geld gehabt, alles Mögliche finanziert. Bliwier fragt, woher die Verwunderung kommt. Rachhausen sagt, es sei nicht üblich gewesen, dass in der Szene Leute agierten, die viel Geld haben. Auf Vorhalt bejaht er, dass bei Brandt hohe Telefonrechnungen Thema gewesen seien. Bliwier fragt, ob das nicht so zu den Einnahmemöglichkeiten Brandts gepasst habe. Rachhausen sagt, er habe nichts von dessen Einnahmen gewusst, aber es sei komisch gewesen. Er könne nichts dazu sagen, wann er erfahren habe, dass Brandt beim VS war. Bliwier fragt, ob Rachhausen selbst über seine Zusammenarbeit gesprochen habe, mit Brehme oder Brandt. Über diese Zusammenarbeit habe er auf jeden Fall Brandt informiert, sagt Rachhausen, wann könne er nicht mehr sagen. Bliwier fragt, warum. Rachhausen sagt, er habe das einer begrenzten Öffentlichkeit zugänglich machen wollen, dass es später nicht heißen könne, er sei V-Mann. Die Frage, ob er selber Aufzeichnungen gefertigt hat über die Zusammenkünfte, bejaht Rachhausen, er habe das zu Dokumentationszwecken gemacht. Er habe im Prinzip aufgezeichnet, wann und wo diese Sachen stattgefunden hätten, eine Art Gedächtnisprotokoll. Bliwier sagt, man wisse von Brandt, dass der auch solche Aufzeichnungen angefertigt habe, und fragt, wie Rachhausen das gemacht hat. Rachhausen sagt, er habe die handschriftlich angefertigt. Auf Frage sagt er, er wisse nicht, wo die Aufzeichnungen sind. Er habe die da aufbewahrt, wo er alle Unterlagen aufbewahre, in einem Ringordner, in seiner Wohnung. Wann er festgestellt habe, dass sie verschwunden seien, könne er nicht mehr sagen.

Bliwier fragt, warum es dann keine Zusammenarbeit mit dem TLfV mehr gegeben habe. Wenn es das TLfV gewesen sei, so Rachhausen, sei es wahrscheinlich wenig früchtetragend gewesen. Es sei dann im Grunde im Sande verlaufen. Er könne sich nicht erinnern, ob es nochmal einen Versuch gab Kontakt herzustellen, oder wie es eingeschlafen sei. Vorhalt: Rachhausen gehe davon aus , dass der letzte Kontakt in dem Zeitraum gewesen sei, in dem er bzgl. des Abschleppens befragt worden sei. Das sei richtig, so Rachhausen, er könne es einfach nicht so genau sagen. Auf Frage, was er mit den Aufzeichnungen habe dokumentieren wollen, sagt Rachhausen: „Diese Treffen.“ Diese wenigen Inhalte, die er geschildert habe, hätten da drin gestanden, so Rachhausen auf Frage. Bliwier sagt, zu Inhalten, was er berichtet habe, habe Rachhausen bisher nichts gesagt. Rachhausen erwidert, er habe ja auch nichts berichtet. Dass er nicht geredet habe, glaube er Rachhausen nicht, erwidert Bliwier. Rachhausen sagt, man könne auch eine Viertelstunde schwätzen. Bliwier: „Belangloses Zeug?“ Rachhausen: „Ja.“ Vorhalt: Er habe diese Notizen nicht gemacht, weil sie so brisant wären, sondern um sich selbst abzusichern. Es sei doch nicht unüblich, so Rachhausen, alles werde dokumentiert, warum nicht solche Treffen. Auf Nachfrage sagt Rachhausen, er habe sich vor diversen Falschaussagen absichern wollen. Nachdem Klemke beanstandet, weil der Vorhalt unvollständig sei, folgt eine heftige Auseinandersetzung zwischen Klemke, Götzl und Bliwier, an deren Ende Götzl die Sitzung unterbricht.

Weiter geht es um 15.41 Uhr. Dann fragt Bliwier, ob Rachhausen erklären könne, was er damit, dass er sich habe absichern wollen, verbunden habe. Das könne er natürlich erklären, antwortet der Zeuge, er habe zu Dokumentationszwecken Notizen gefertigt, um später Schwarz auf Weiß erklären zu können, was denn dort gesprochen wurde. Bliwier fragt, warum er es aufgeschrieben habe, wenn es belanglos gewesen sei. Rachhausen: „Damit eben genau das dokumentiert ist.“ Vorhalt: Für den Fall, dass die Notizen später mal brisant werden könnten. Rachhausen bejaht, dass er die Dokumentation aufgehoben habe, um nachzuweisen, dass es nichts Wichtiges gewesen sei.

Dann fragt RAin Clemm, ob Rachhausen das „Pogromly“-Spiel kenne. Rachhausen sagt, das sei ja aus Funk und Fernsehen bekannt, es sei eine Abwandlung eines öffentlich zugänglichen Gesellschaftsspiels. Er wisse nicht, woher er das kenne, er nehme an aus der Presse. Auf Frage, ob er dazu dem VS etwas berichtet hat, sagt Rachhausen, er habe keine Erinnerung, es könne aber sein, dass er gefragt worden sei. Vielleicht habe er auch etwas berichtet, aber sicher Unfug, weil er da nichts Vernünftiges habe sagen können. Clemm fragt, ob Rachhausen das Spiel aus Funk und Fernsehen gekannt habe, als er dem VS berichtet habe. Rachhausen bejaht das. Clemm hält aus einem Gesprächsvermerk des TLfV vom 17.7.98 vor: GP [Gewährsperson] Alex habe bei einem Treffen Erkenntnisse über den THS mitgeteilt. Auf die Frage, ob er GP Alex ist, sagt Rachhausen: „Scheinbar.“ Vorhalt aus dem Vermerk: Das „Pogromly“-Spiel sei der GP aus der früheren „Gaststätte Heilsberg“ bekannt. Er könne sich nicht erinnern, dass er das so kundgetan hätte, so Rachhausen. Vorhalt: Nicht bekannt sei der GP, wer das verbotene Spiel ins Lokal gebracht habe, wer eins besitze und von wem man es erwerben könne. GP wird versuchen über THS-Angehörige ein Spiel zu besorgen. Daran könne er sich nicht erinnern, dass er das mitgeteilt hätte, so Rachhausen. Vorhalt: Bemühungen der GP, das Szenespiel für sich und Kameraden zu erwerben, seien erfolglos geblieben, entweder sei der Hersteller nicht bekannt oder wie bei Kapke sei der Bestellwunsch ignoriert worden. Wenn er etwas mitgeteilt habe, so Rachhausen, dann, dass er eben nicht in der Lage gewesen, das zu beschaffen. Er habe es mit Sicherheit nicht mal versucht.

Clemm fragt, ob Rachhausen sich an Spendensammlungen für die Drei erinnere. Daran könne so nicht detailliert erinnern, irgendein „Klappersack“ [phon.] sei immer immer herumgegangen, aber für was könne er sich nicht erinnern. Clemm fragt, ob sich Rachhausen erinnere, dass das Entgelt für das Spiel den Untergetauchten habe zukommen sollen. Rachhausen: „Woher soll ich denn das wissen?“ Clemm fragt, ob Rachhausen etwas über die Situation des THS mitgeteilt habe. Für seinen Gesprächspartner seien die Gespräche sicherlich von gewissem Inhalt gewesen, sagt Rachhausen, der habe sicherlich Erkenntnisse gewonnen, sonst hätte das nicht stattgefunden. Das sei aber derart gewesen, dass ausgeforscht werden sollte, ob Brandt aufgeflogen war, oder ob Brandt im Visier war. Der Stil sei gewesen, Brandt sei doch „Anscheißer“, er, Rachhausen, solle es doch sagen, auf diese Tour. Das seien Inhalte für den Gesprächspartner, für ihn sei es Blödsinn gewesen, so Rachhausen weiter. Clemm fragt, ob der Zeuge diese Information, die er aus dem Gespräch genommen habe, weitergeleitet habe. Rachhausen sagt, das sei ja im Grunde keine Information gewesen. Clemm fragt, ob das nicht interessant gewesen sei. Natürlich, so Rachhausen, aber das sei ja keine Information gewesen, dass Brandt Anscheißer ist, sondern er, Rachhausen, habe angefragt werden solle, ob Gerüchte kursieren. Clemm fragt, ob darüber gesprochen worden sei, ob Brandt ein Verräter ist. Rachhausen sagt, Spekulationen habe es immer über viele Personen gegeben. Das sei nichts Besonderes gewesen, hinter vorgehaltener Hand sei immer gesagt worden, wenn vier am Tisch sitzen, sind zwei vom VS. Auf Frage sagt Rachhausen, er denke, dass es diese Gerüchte auch über Dienel gegeben hat.

Er verneint, Führungsperson des THS gewesen zu sein. Clemm zitiert aus einer „Richtigstellung“ des THS, dass folgende Personen nie Mitglieder des THS gewesen seien und es auch zukünftig nicht werden könnte: André Kapke, Mario Brehme, Andreas Rachhausen. Bei Rachhausen stehe, so Clemm, als Ablehnungsgrund: „Rechthaberisches Auftreten, wechselhafter Lebenswandel“. Dann sagt Clemm, RA Jauch lache, diese Pressemitteilung solle ja auf Idee von Jauch zurückgehen, wegen einer Verbotsverhinderung beim THS. Auf Frage, ob er die Pressemitteilung kenne, sagt Rachhausen, er glaube, dass er das gelesen habe, er wisse nicht, was das soll, er sei da zu keiner Zeit in irgendwas involviert gewesen, was solche Schriftsätze angehe. Das sei unterschrieben von Brandt, sagt Clemm, und da werde Rachhausen öffentlich vorgehalten, rechthaberisch zu sein und einen wechselhaften Lebenswandel zu haben. Sie fragt, ob Rachhausen da mal mit Brandt drüber gesprochen habe. Über ihn würden ganz andere Sachen öffentlich bekannt gegeben und er habe da auch keine Möglichkeit dagegen vorzugehen, habe keinen Einfluss darauf, sagt der Zeuge. Und dieser THS sei irgendeine Organisation ohne Strukturen, eine leere Hülle mit Transparent vorne dran gewesen.

Clemm fragt, ob Rachhausen sagen könne, wo er über das Abschleppen gelesen habe. In einem der zahlreichen Berichte oder Abhandlungen über diverse UA oder was auch immer, so Rachhausen, er könne es nicht genau sagen. Er sei glücklicherweise nicht bedroht worden, nachdem aufgeflogen sei, dass er für VS gearbeitet habe, so Rachhausen auf Frage. Er verneint, zu wissen, ob andere bedroht wurden. Vorhalt aus der Vernehmung von Rachhausen: Er sei zwar mal von Personen aus der rechten Szene angesprochen worden, aber nicht vorwurfsvoll, er sei nie als Verräter bezeichnet worden, wohl auch weil es nie so brisant gewesen sei wie bei Brandt. Clemm fragt, was Rachhausen damit meine. Rachhausen, sagt, er wisse gar nicht, was er sagen soll, es sei doch umfänglich. Götzl beschwert sich, Clemm wolle vom Zeugen eine Interpretation seiner eigenen Aussage. Clemm sagt, Rachhausen solle hier gesagt habe, seine eigene Rolle sei nicht brisant gewesen, und fragt, was Rachhausen über die Rolle von Brandt weiß. Die sei umfänglich beschrieben worden in sämtlichen Medien, so Rachhausen. Das sei in seinen Augen schon brisant. Was er, Rachhausen, habe sagen können, habe er gesagt, daran sehe man, wie wenig brisant das sei.

Rachhausen bejaht die Fragen von RA Narin, ob er die Mittwochstreffen kenne und daran teilgenommen habe. Narin fragt, ob dort über die geschilderte „demokratische Veränderung“ hinaus auch über andere Wege der politischen Arbeit gesprochen wurde. Das sei überhaupt wenig über politische Arbeit gesprochen worden, sagt Rachhausen, das sei eher der Bierseligkeit gefrönt worden. Er könne sich nicht an Gespräche über Gewalt als probates Mittel erinnern, so Rachhausen auf Frage. Er verneint auch, mal etwas mit Tino Brandt über eine Gewaltdiskussion mitbekommen zu haben. Vorhalt aus einem Vermerk des VS: Tino Brandt sei in Coburg, meide die KS Saalfeld und den Kontakt zu Rosemann, der habe Schläge angedroht. Das könne schon sein, so Rachhausen, die Homosexualität oder homosexuellen Neigungen von Brandt seien dann wohl Thema gewesen. Auf Frage, warum Rachhausens Kontakt zu Rosemann abgebrochen sei, spricht der Zeuge von „normalen Lebensumständen“. Er habe keine Erinnerung, sich mit Rosemann mal zu ausgetauscht zu haben, so Rachhausen auf Frage.

Narin fragt, ob mal Thema gewesen sei, dass sie mal zusammen in Haft waren. Rachhausen: „Vielleicht, vielleicht auch nicht, kann ich nichts zu sagen.“ Auf die Frage, warum er heute gesagt habe, er habe von Kapke am Telefon nicht viel erfahren und der hätte am Telefon eh nicht viel gesagt, sagt Rachhausen, es sei einfach nur wahrscheinlich. Wer bespreche denn schon alles am Telefon, das werde ja auch mitgehört. Die Mutmaßung gebe es immer. Auf die Frage, warum er das Abschleppen unentgeltlich gemacht habe, sagt Rachhausen, weil ihn ein Bekannter darum gebeten habe. Der hätte auch den ADAC anrufen können, wenn er Mitglied gewesen wäre, was er wahrscheinlich nicht gewesen sei. Das mache ihn, Rachhausen, doch nicht verdächtiger als den ADAC-Mann. Narin fragt, ob Rachhausen sich mal mit Kapke über den NSU unterhalten hat. Das könne schon sein, aber keinesfalls über einen NSU, weil das sei für ihn bis 2011 Neckarsulm gewesen, der weltgrößte Zweiradhersteller in den 50ern. Auf Frage, ob ihm erinnerlich sei, was er mit Kapke besprochen hat, sagt der Zeuge, vermutlich sei es darum gegangen, dass die Drei sich nicht mehr in der Umgebung aufhalten, und dass sowohl er als auch Kapke nicht wissen würden, wo die sich aufhalten.

Narin fragt, ob sich Rachhausen nach November 2011 mal mit Personen über den NSU ausgetauscht habe. Heer beanstandet und Götzl sagt, wahrscheinlich habe sich jeder im Saal nach November 2011 über den NSU unterhalten. Narin sagt, er wolle einen Vorhalt machen aus den Akten der StA Gera, die sie heute erst hätten einsehen können, da gehe es um Steffen Richter, Thomas Gerlach und einen Marco Z., es sei eine TKÜ. Zuerst fragt Narin, ob Rachhausen die Ehefrau von Wohlleben kennt, was der Zeuge bejaht. Woher, könne er nicht sagen, Kennen könne auch sein, dass man sich mal sehe und sich vorgestellt werde. Er bejaht, Steffen Richter zu kennen, er könne nicht sagen, woher, der sei ja auch schon in der Szene seit Ende der 90er. Narin verliest aus der TKÜ, in dem überwachten Gespräch unterhalten sich die Gesprächspartner darüber, dass auf Rachhausen herumgehackt werde. Narin fragt, ob Rachhausen sich mal mit Steffen Richter über das Abschleppen unterhalten hat. Das könne sein, die Frage sei nur wann, sagt Rachhausen. Aus den Wortfetzen könne er nichts schließen, möglicherweise habe es ein Gespräch mit Richter gegeben, er sei von vielen Menschen darauf angesprochen worden. Narin fragt, ob Rachhausen wisse, dass seine Schwester sich sehr öffentlich im Internet für die Freilassung von Wohlleben einsetze. Da könne er nichts zu sagen, so Rachhausen, er wisse nur, dass sie mal eine Besuchsgenehmigung beantragt habe, wie es vorgetragen worden sei. Rachhausen verneint die Frage, ob er in Dänemark Kontakt zu Mitgliedern von B&H gehabt habe. Narin fragt, ob ihm „NS88“ etwas sage. Rachhausen: „Nein.“

RA Stolle fragt, wie die Reaktion Brandts gewesen sei, als Rachhausen ihm von der Ansprache des Mitarbeiters einer Behörde des Innenministeriums berichtet hat. Die sei komisch gewesen, sagt Rachhausen, so nach dem Motto, sinngemäß, das sei jedem sein Ding, müsse jeder selber wissen, was er tut und die Konsequenzen tragen, so ungefähr. Er bestätigt, dass er das so gedeutet habe, dass Brandt es ihm überlasse, ob er das macht. Er verneint, dass es darum gegangen sei, dass über die Treffen mit dem VS zu berichten. Nach seiner Erinnerung, so Rachhausen auf Frage, habe es dann kein Gespräch dazu mehr mit Brandt gegeben. Stolle fragt, ob Rachhausen noch mit anderen darüber gesprochen habe. Er habe mit Leuten aus seiner Familie gesprochen, sagt Rachhausen. Er denke, dass er auch mit jemandem aus der Szene gesprochen habe, er wisse es nicht hundertprozentig, aber er denke mit Brehme. Das sei aber vage. Stolle fragt, ob die Aufzeichnungen Rachhausens eigene Idee gewesen seien. Rachhausen: „Das Thema ist ja schon umfangreich erläutert worden.“ Stolle fragt, ob jemand anders Rachhausen den Tipp gegeben habe, das zu machen. Rachhausen: „Nein.“ Er verneint, die Aufzeichnungen jemandem gezeigt zu haben. Auf Frage sagt er, das Geld vom VS habe er ausgegeben. Stolle fragt, was das heiße, ob für die politische Arbeit. Rachhausen: „Für das was nötig war.“ Stolle wiederholt seine Frage. Er könne sich nicht erinnern, so Rachhausen, ob er jetzt dieses Geld zweckgebunden für bestimmte Dinge eingesetzt habe. Stolle fragt, ob das Verhalten bei Vernehmungen bei den Rechtsschulungen Thema war. Rachhausen: „Ja, sicher.“ Auf die Frage, was empfohlen wurde, sagt Rachhausen, das sei 15 Jahre her, er wisse es nicht mehr. Es mache aber den Eindruck, erwidert Stolle und fragt, ob der Umgang mit dem VS Thema war. Rachhausen sagt, er erinnere sich nicht.

Dann fragt RAin Lunnebach, ob Rachhausen vor der Vernehmung am 19.3.13 anwaltliche Hilfe gehabt habe, was der Zeuge verneint. Er verneint auch, dass er die Vernehmung irgendwann habe lesen können. Er erinnere sich nicht, wer ihn vernommen habe. Vorhalt: Auf Frage zum Grund für das Untertauchen habe Rachhausen gesagt, es sei ihm damals schon bekannt gewesen, damals habe es geheißen, die Bombenbastler von Jena seien abgetaucht; wie genau er das erfahren habe, wisse er nicht, es hätte ihm jeder gesagt haben können; mit wem genau er gesprochen habe, wisse er nicht, es sei für ihn ein ganz normaler Vorgang gewesen, dass man mal abtaucht, er selbst habe das auch mal gemacht. Rachhausen sagt, das könne er gesagt haben. Lunnebach fragt, welche Bomben denn die Leute aus Jena nach Rachhausen Kenntnis gebastelt hätten. Er habe keine Kenntnis, sagt der Zeuge, es sei nur über diese Bombenbastler gesprochen worden, ob das stimme, wisse er doch nicht. Lunnebach fragt, wer denn gesprochen habe. Es sei ja nicht nur gesprochen worden, sondern auch geschrieben. Lunnebach sagt, Rachhausen weiche aus. Wie bereits zuvor beanstandet Sturm, Rachhausen und Jauch werden aus dem Saal geschickt. Sturm sagt, die Kollegin lasse in Fragen Wertungen einfließen und halte nur teilweise vor, was schon gesagt worden sei. Götzl sagt, er halte es für zulässig, wie dann die Frage weiter gehe, das werde man sehen, ob Sturm dann ggf. Recht habe. Es folgt eine Auseinandersetzung zwischen Götzl und Lunnebach, die Götzl vorwirft, zu prognostizieren, dass spätere Fragen unzulässig sein könnten. Götzl will eine Pause einlegen, aber Lunnebach sagt, sie benötige keine.

Der Zeuge kommt wieder in den Saal. Lunnebach sagt, „es wurde gesprochen“ sei eine passive Antwort, und fragt, wer mit Rachhausen über das Thema Untertauchen der Bombenbastler von Jena gesprochen habe. Er habe das bewusst so formuliert, sagt der Zeuge, weil er keine Erinnerung habe. Vorhalt aus der Vernehmung: Man sei auf jeden Fall davon ausgegangen, dass die ins Ausland geflohen seien, das sei für ihn das Naheliegendste. Lunnebach fragt, ob Rachhausen darüber mit jemandem gesprochen habe. Der Zeuge verneint das, das sei seine Erfahrung, weil er es so gehandhabt habe. Dann habe er das falsch formuliert. Lunnebach fragt, ob sich Rachhausen das Vernehmungsprotokoll durchgelesen habe. Zuerst verneint Rachhausen das, dann sagt er, unmittelbar nach der Vernehmung habe er das schon getan. Es könne durchaus sein, dass einzelne Formulierungen ihm vielleicht durchgerutscht seien. Lunnebach fragt, mit wem Rachhausen im Zeitraum 1997, 1998 befreundet gewesen sei. Das sei sehr persönlich, so Rachhausen. Möglicherweise habe er auch gar nicht mit jemandem darüber gesprochen und habe eine falsche Erinnerung, vielleicht habe er es auch aus der Presse. Lunnebach sagt, das sei, was die Verteidigung vielleicht hören wolle. Lunnebach wiederholt die Frage, mit wem Rachhausen damals befreundet gewesen sei. Rachhausen nennt den Betreiber der Gaststätte. Auf die Frage nach Kapke sagt Rachhausen, befreundet sei zu viel gesagt. Lunnebach: „Wer noch?“ Rachhausen: „Jeder de facto.“

RA Kuhn fragt nach Jürgen Länger. Der Name sei ihm ein Begriff, so Rachhausen, den kenne er vom flüchtigen Sehen. Den Zeitraum könne er nicht mehr sagen. Er habe ein Bild vor Augen, das sei ein ziemlich großer Kerl. Den Zusammenhang, aus dem er den kenne, könne er nicht mehr sagen. Dass er den aus der rechten Szene kenne, könne er so nicht bestätigen. Er könne nicht sagen, ob er den vor oder nach dem Gefängnis kennengelernt hat. Auch nicht, wann er den das letzte Mal gesehen hat. Er erinnere sich nicht, ob Länger bei dem erwähnten Fußballturnier dabei war. Auf Frage bejaht Rachhausen, dass einen Spitznamen habe, der habe mit Vornamen „Nazi“ geheißen und mit Nachnamen Mü.

Wohllebens Verteidiger Klemke sagt, in dem Video habe die Stimme aus dem Off verkündet, dass die Jugendlichen sich auf dem Platz alle zwei Wochen treffen würden. Er fragt, ob Rachhausen Kenntnisse habe, ob das einen realen Hintergrund hat. Das habe absolut keinen realen Hintergrund nach seinem Kenntnisstand, so Rachhausen. Klemke bittet Rachhausen, Dienel zu charakterisieren. Als er diese Rede gehalten habe, so Rachhausen, werde Dienel wohl 2,0 Promille gehabt haben. Der habe sich wohl verpflichtet gefühlt vor der großen Ansammlung von Medien die Bombe platzen zu lassen, das sei dem zumindest sinnvoll erschienen in seinem Zustand. Was dabei heraus gekommen sei, habe man gesehen. Klemke fragt, was Dienel für ein Mensch ist. Nach einer Pause sagt Rachhausen, er wolle davon Abstand nehmen, eine Wertung über einen Menschen vorzunehmen. Das falle ihm schwer. Die Frage, ob er Kenntnisse habe, ob Dienel mit Behörden zusammengearbeitet hat, verneint Rachhausen. Es habe auch immer schon Gerüchte gegeben: „Was heißt Kenntnis?“ Er habe nie eine Akte gelesen, wo es drin stehe. Sowas sei immer Thema gewesen, weil es die Vermutung gegeben habe, dass es viele V-Männer gibt.

Wohllebens Verteidigerin Schneiders fragt, ob Rachhausen vom BKA gefragt worden sei, ob er Wohlleben die ihm vorgeworfenen Taten zutraue. Rachhausen bejaht das. Er werde geantwortet haben, dass er Wohlleben das nicht zutraut. Eine Charakterisierung Wohllebens habe er nicht vornehmen wollen, weil es ihm schwer falle, er sei ja dahin gedrängt worden, das abzugeben. Richter Götzl fragt, warum Rachhausen das schwer falle. Der Zeuge sagt, es falle ihm einfach schwer. Götzl fragt, ob er keine Eigenschaften, die er wahrnehme, beschreiben könne. Rachhausen: „Unter Umständen, aber fällt mir schwer.“ Auf Frage wiederholt Rachhausen, Wohlleben sei herzlich und offen gewesen. Zu Dienel sagt er, er habe es erzählt, Dienel habe mehrere Parteien gehabt, habe auf sämtlichen Hochzeiten getanzt, habe vorne dran stehen wollen, dann einen Termin mit Presse, Funk und Fernsehen gemacht. Dienel sei möglicherweise egoistisch gewesen, selbstdarstellerhaft. Götzl fragt nach der Angabe Rachhausens zu den 2,0 Promille. Er sei zugegen gewesen, sagt Rachhausen, da sei vormittags schon stark getrunken worden. Götzl fragt, ob Rachhausen Auffälligkeiten in Erinnerung habe, die auf Alkohol hingedeutet hätten, und Rachhausen spricht von Koordinations- und Sprachschwierigkeiten. Götzl fragt, ob Rachhausen das in dem Video wahrgenommen habe. Das verneint der Zeuge. Götzl: „Wie erklären Sie sich das?“ Rachhausen spricht von gutem Training, das wäre bei Dienel nicht aufgefallen. Dann stelle sich die Frage, erwidert Götzl, inwiefern das das Verhalten beeinflusst.

Auf Frage NK-Vertreter RA Erdal sagt Rachhausen, in der Handakte, die vor ihm auf dem Tisch liegt, habe er im Prinzip nichts weiter drin als offizielle Dokumente, die ihm zugestellt worden seien, und Aufzeichnungen, die völlig persönlich und privat seien. Erdal sagt, er wolle den Inhalt sehen, worauf Rachhausen sagt, er wolle den aber nicht zeigen. Götzl sagt zu Erdal, der müsse ggf. einen Antrag stellen, jetzt gehe es um Fragen. Rachhausen verneint die Frage Erdals, ob er Maik Eminger kennt. Die Namen des Gesprächspartners beim LfV könne er nicht sagen, der habe sich nicht vorgestellt. Erdal sagt, Rachhausen habe die aber angerufen. Dazu müsse er nicht den Namen des Gesprächspartners kennen, so Rachhausen.

Auf Frage von RAin von der Behrens sagt Rachhausen, er kenne , er wisse nicht, wann er den genau kennengelernt habe, er kenne ihn seit Anfang der 90er. Er sei zumindest wirtschaftlich kurz mit ihm verbunden gewesen, politisch eher nicht. Auf Nachfrage sagt er, er kenne den halt von diversen Veranstaltungen. Mit Veranstaltungen meine er die, die er zigmal schon aufgeführt habe, Musik, Saalveranstaltungen, Demonstrationen. Auf die Frage, ob er wisse, ob Henze zur KS Jena gehörte, sagt Rachhausen, er könne davon ausgehen, weil der aus Jena stamme, weitere Anhaltspunkte habe er nicht. Er habe keine Ahnung, ob He. Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe kannte, aber er gehe davon aus wegen der räumlichen Nähe. V.d. Behrens sagt, heute morgen habe Rachhausen gesagt, er könne sich an Mundlos gar nicht erinnern, und fragt, ob Rachhausen, Erinnerungen an Mundlos gekommen sind im Laufe des Tages. Rachhausen: „Nein.“ Vorhalt aus der BKA-Vernehmung: Er kenne die Drei vom Sehen aus dem Umfeld in Jena, habe nie ein näheres Verhältnis gehabt. V.d. Behrens fragt, ob Rachhausen Mundlos aus Jena kennt. Er werde den sicher irgendwann mal dort gesehen haben, habe aber keine Erinnerung, so Rachhausen. Wenn das da so stehe, dann werde die Angabe damals beim BKA gemacht haben, sagt Rachhausen auf Frage. V.d. Behrens: „Warum, wenn Sie es nicht wissen?“ Nicht wissen sei zu viel gesagt, so Rachhausen. Er könne sich nur nicht erinnern, wann und wo. Er habe halt nicht differenziert, nicht gesagt, dass er vielleicht Mundlos nur auf einem Bild gesehen habe. Er denke aber, dass er Mundlos gesehen habe. Man müsse sich nicht an alle Gesichter erinnern. Der Ansatzpunkt bei Zschäpe sei gewesen, dass sie eine Dame ist, so Rachhausen auf Frage. Vorhalt: Zschäpe sei Rachhausen aufgrund ihrer langen Mähne aufgefallen, ihm sei keine bestimmte Situation erinnerlich. Es könne sein, dass er das so gesagt hat. Es sei frauentypisch und mehr habe er damals nicht gesagt. V.d. Behrens fragt, ob Rachhausen eine konkrete Erinnerung an Zschäpe wegen ihrer langen Mähne habe. Wahrscheinlich, so Rachhausen, sonst hätte er das nicht so zu Protokoll gegeben, es sei ja auch nicht szenetypisch.

Auf Frage von RAin Schneiders sagt Rachhausen, er glaube, die Vernehmung sei von 15 bis 21 Uhr gegangen. Auf Nachfrage sagt er, er sei an dem Tag bei einer Schulung gewesen, die er wegen der Vernehmung eher unterbrochen habe. Natürlich sei man, wenn wenn man so einen Marathon hinter sich habe, schon ein bisschen genervt. Es sei ja auch so, dass man hingedrängt werde, Sachen auszusagen, wo man sich nicht erinnern könne. Man komme dann in Anspannung, natürlich sei man dann schon unkonzentriert.

NK-Vertreterin RAin Clemm fragt, ob Rachhausen Kenntnis von einer Hausdurchsuchung in Heilsberg habe, was der Zeuge bejaht. Clemm fragt, um was es ging. Rachhausen: „Um was ging es eigentlich, gute Frage.“ Es sei darum gegangen, dass man bei diesem rechten Treffpunkt, Waffen und waffenähnliche Gegenstände vermutet habe, die beschlagnahmt werden sollten. Auf Frage sagt Rachhausen, nach seiner Kenntnis seien keine Waffen gefunden worden, alles sei auch wieder raus gegeben worden. Clemm sagt, die Presse habe vom größten Thüringer Waffenfund bei Neonazis geschrieben und spricht von Schlagstöcken und Hieb- und Stichwaffen. Es seien sicherlich irgendwelche Knüppel gefunden worden, so Rachhausen, über die Anzahl könne er nichts sagen, es sei alles herausgegeben worden, es könne ja dann nicht schlimm gewesen sein. Clemm: „Wem gehörten die denn?“ Das wisse er nicht, so Rachhausen, herausgegeben worden seien sie an den Pächter, der habe das Beschlagnahmeprotokoll gehabt. Clemm fragt, ob die Waffen dem Umfeld des THS zugeordnet wurden. Das könne ja nicht sein, so Rachhausen, weil der Pächter sonst die Waffen nicht zurückbekommen hätte. Auf Frage, ob deswegen der Pachtvertrag gekündigt wurde, sagt Rachhausen, der sei, glaube er, gekündigt worden, aber zu den Gründen könne er nichts sagen. Clemm fragt, ob sich Rachhausen um den Vertrag gekümmert hat. Der Zeuge sagt, er habe D. unterstützt, die Verträge zu schließen. Auf die Frage, ob er sich um die Kündigung gekümmert hat, sagt Rachhausen: „Nicht dass ich wüsste.“ Auf Frage sagt er, er sei sicher mal mit Brehme beim Anwalt gewesen, wisse aber nicht mehr, warum.

Dann hält RA Bliwier aus einem Vermerk des TLfV über Treffen mit Rachhausen vom Juli 1998 vor: Vom THS würden keine Aktivitäten ausgehen, Treffen gebe es nur spontan, der Zustand werde bedauert, die organisatorischen Schwierigkeiten sollten überwunden und die Untätigkeit beendet werden. Es könne sein, dass er das gesagt hat, so Rachhausen, das sei ja nichtssagend. Bliwier sagt, dass Rachhausen eben angegeben habe, es seien keine konkreten Fragen gestellt worden. Natürlich seien Fragen gestellt worden, so Rachhausen, zunächst sei es darum gegangen, wie der Kontakt zustande gekommen sei. Anfangs sei es allgemein um einen Einblick in Jugendkreise gegangen. Er könne sich nicht erinnern, dass es um irgendwelche Themen gegangen sei, die irgendwie für ihn von Relevanz gewesen. Es sei nicht um die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gegangen, wenn er gefragt werde, was der THS mache und er antworte: „Na, eigentlich gar nichts.“ Vorhalt: Die NPD werde als einzige wählbare Partei angesehen, aber der Landesvorsitzende Golkowski abgelehnt. Auf die Frage, ob die Mitteilung von Rachhausen sei, sagt der, das höre sich nicht so an. Vorhalt: Am 27.6.98 sei kein Skinkonzert in Rudolstadt bekannt geworden, aber am gleichen Tag sei ein Oi-Konzert vom Jugendamt gewesen, wo THS-Kameraden ohne Vorkommnisse teilgenommen hätten. Rachhausen bejaht, dass die Information von ihm stammen könne. Auf die Frage, ob das belanglos sei, fragt Rachhausen, was denn da von Belang sei, wenn irgendwo eine Musikveranstaltung ist.

Vorhalt: Brandt und Kapke seien beim GfP-Kongress 1998 gewesen. Es könne sein, dass er das gesagt hat, so Rachhausen. Vorhalt: Das „Pogromly“-Spiel werde in Spanien hergestellt und in Deutschland vertrieben von Kameraden. Auf die Frage, ob das von ihm ist, sagt Rachhausen, er denke eher nicht, und wenn habe er es doch immerhin ganz gut ausgeschmückt. Bliwier fragt, ob Rachhausen Geschichten erzählt habe. Das bejaht der Zeuge. Wenn das so von ihm gesagt worden sei, könne es nur eine Geschichte gewesen sein, weil er keine Kenntnis über das Spiel gehabt habe.

Er verneint die Frage, ob er in seiner Mappe auf dem Tisch weitere amtliche Dokumente habe. Auf Frage sagt er, er habe nur das Verfahren betreffende Dokumente da drin. Die Aufzeichnungen würden ihn persönlich betreffen. Bliwier fragt, ob die etwas mit dem Verfahren zu tun haben. Im weitesten Sinn, so Rachhausen. Es habe ja hier alles mit dem Verfahren zu tun. Er wisse nicht mehr, wann er die gefertigt hat. Bliwier fragt, ob sich Rachhausen anhand der Aufzeichnungen vorbereitet hat. Rachhausen sagt, er wisse nicht, wohin das führt. Bliwier fragt, ob Rachhausen bereit sei, das dem Senat zu übergeben. Rachhausen bejaht das und bringt die Handakte nach vorn zum Senat. Sein Zeugenbeistand Jauch sagt, sein Mandant habe sich bereit erklärt, es dem Senat das vorzulegen, „nicht Ihnen“. Es folgt eine Unterbrechung bis 17.38 Uhr.

Danach berichtet Götzl, was sich in der Handakte finde. Götzl nennt zwei handgeschriebene Blätter, einen Lebenslauf und ein Blatt mit neun Zeilen. Dann führt Götzl diverse Schriftstücke mit Bezug auf den Bundestags-UA und den thüringischen UA auf. Er nennt Internetauszüge von „junge Welt“ und „Haskala“, Ladungen und Anträge auf Zeugenentschädigung in Bezug auf das BKA und das hiesige Verfahren. Zudem nennt er eine Zusammenstellung des VS betreffend Mario Brehme. Bliwier sagt, er hätte die zwei handgeschriebenen Blätter gern gesehen. Jauch sagt, dem werde ausdrücklich widersprochen. Bliwier erwidert, Jauch kenne die StPO nicht, sobald der Senat es habe, stehe es auch den anderen Verfahrensbeteiligten zur Verfügung, das müsse Jauch als Beistand eigentlich wissen. Götzl fragt Rachhausen, was hier niedergelegt sei. Das seien rein private Eckdaten, so Rachhausen, um mal im Zweifel gewisse Zeitläufe hier einschätzen zu können. Auf Frage sagt er, er habe auf jeden Fall etwas dagegen, dass das den Verfahrensbeteiligten zugänglich gemacht wird. Jauch sagt, der Zeuge habe schon in der Vergangenheit Erfahrung gesammelt, dass Dinge, die in Verfahren eingebracht werden, heraus gegeben würden. Da der Zeuge nicht davon ausgehe, dass der Senat gewährleisten kann, dass das nicht veröffentlicht wird, widerspreche der Zeuge der Herumreichung seiner privaten Daten. Es gehe nicht um den Lebenslauf, erwidert Götzl. Jauch schlägt vor, dass der Senat es vorlesen könne. Bliwier sagt, das sei bedenklich, Jauch müsse als Beistand auf dem Boden der StPO agieren, auch wenn es ihm fremd sein sollte. Jauch wirft einen Blick auf das Blatt, dann sagt er, es sei in Ordnung, wenn es nur darum gehe. NK-Vertreter RA Scharmer sagt, es gehe ihm schon auch um die Erkenntniszusammenstellung des VS zu Brehme, das interessiere ihn schon, die sei nicht öffentlich. RA Hoffmann sagt, es interessiere auch, ob da Notizen drin sind. Götzl blättert in der Handakte. Dann sagt er, es sei eine Erkenntniszusammenstellung vom 31.1.12. Der Zeuge wird aus dem Saal geschickt.

Götzl fragt, ob denn die Akteneinsicht betreffend der Akten zu Thomas Gerlach abgeschlossen sei, sonst würde er Gerlach für morgen wieder abladen. Das wird allseits verneint. RAin Schneiders sagt, die Verteidigung Wohlleben beantrage, dass auch Wohlleben selbst Akteneinsicht bekomme, was hier aus Sicherheitsgründen nicht möglich sei. RA Klemke sagt, er rege an, die Akten zu digitalisieren und den Verfahrensbeteiligten zur Verfügung zu stellen. RA Heer beantragt, das Zschäpe dabei sein kann beim Anschauen der Akten. Götzl sagt, er werde sich damit befassen. Es folgt eine Pause bis 18.15 Uhr, dann sagt Götzl man unterbreche die Vernehmung von Rachhausen und lade ihn erneut, sie würden sich die Unterlagen anschauen und die Verfahrensbeteiligten könnten Stellung nehmen. Dann verkündet er, dass der morgige Tag abgesetzt sei, und es am 29.7.2014 weitergehe.

Der Verhandlungstag endet um 18.16 Uhr.

NSU-Nebeklage.de kommentiert:
„Während der gesamten Vernehmung wurde deutlich, dass Rachhausen log, um seine Rolle im THS und dessen wahre Bedeutung zu verharmlosen. Deutlich wurde aber auch, dass die Thüringer Naziszene Erfahrungen mit dem Untertauchen gesuchter Straftäter hatte und jedenfalls ab 1992 bundesweit und international gut vernetzt war. Der bewaffnete Kampf wurde offensichtlich diskutiert und trainiert und durch die Darstellung gegenüber der Presse propagiert. Die Nazis gebrauchten damit Gewalt im doppelten Sinne: Durch Überfälle, Körperverletzungen etc. einerseits und andererseits durch die einschüchternde Wirkung der öffentlichkeitswirksam zur Schau gestellten Ankündigung bewaffneter Aktionen über die Presse oder durch Aufkleber.“

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