Protokoll 157. Verhandlungstag – 11. November 2014

0

An diesem Prozesstag wird erneut der ehemalige V-Mann-Führer von Tino Brandt, Norbert Wießner vernommen. Dabei werden ihm Aktenvermerke vorgehalten, nach denen Tino Brandt u.a. mit Böhnhardt nach der Flucht der drei telefonierte und Informationen weitergab, dass diese sich in Sachsen und sogar genauer, in Chemnitz aufhalten sollen. Wießner betont immer wieder, er sei nur für die Erkenntnisgwinnung zuständig gewesen, nicht dafür, was mit diesen dann geschah. Außderdem geht es darum, wann Wießner über das Auffinden von Mundlos und Böhnhardt im Wohnwagen 2011 informiert wurde. Sagte er vor dem Bundestags-UA noch, es sei der 04.11. gewesen, legt er sich nun auf den 06.11. fest.

Zeuge: Norbert Wießner (ehem. TLfV, V-Mann-Führer Tino Brandt)

Der Verhandlungstag beginnt um 9:49 Uhr. Götzl setzt die Einvernahme des Zeugen Norbert Wießner fort (zuletzt 145. Verhandlungstag). Götzl sagt, man sei stehengeblieben bei den Informationen, die Wießner von Brandt erhalten habe. Er fragt, ob Wießner Informationen bekommen habe zu telefonischem Kontakt von Brandt zu Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe. Er sei ja seit Juli 1998 erst wieder mit der Führung Brandts beauftragt worden, so Wießner. Da sei die Fahndung schon gelaufen. Es sei natürlich bei jedem Treffen mit Brandt nach neuen Erkenntnissen über die flüchtigen Personen gefragt worden. Kontaktpersonen seien Kapke und Wohlleben in Jena gewesen. Götzl fragt, ob denn Brandt selbst mal telefonischen Kontakt gehabt habe. Das könne er nicht sagen, so Wießner. Was Brandt während der Woche gemacht habe, das könne er, Wießner, nicht sagen. Wenn Brandt Kontakt gehabt habe, dann auf jeden Fall „nicht im Auftrag“. Die Szene habe das vertraulich halten wollen. Und so habe er nicht immer Wohlleben oder Kapke auf die Drei hinweisen und Informationen abgreifen können.

Dann fragt Götzl, ob Wießner eine Erinnerung an eine Information von Brandt habe, dass der selbst eine Telefonzelle aufsuchen, angerufen werden sollte. In den Vermerken habe es eine Information gegeben, so Wießner, dass Brandt diese Nachricht von Wohlleben bekommen habe, dass er eine anrufbare Telefonzelle in Coburg ausfindig machen und Wohlleben die Nummer schriftlich mitteilen solle. Götzl sagt, es gehe ihm um die Inhalte, dafür sei Wießner geladen. Das sei 15 Jahre her, so Wießner, ihm seien noch die finanziellen Geschichten und der Vertrauensverlust von Kapke in Erinnerung, diese zwei Schwerpunkte. Das müsse im Frühjahr 1999 gewesen sein, so Wießner auf Frage. Seine Erinnerung sei, dass es nur einmal einen Kontakt gegeben habe, einmalig ein Anruf, wo er [Brandt] gesagt habe, der Anrufer sei Böhnhardt gewesen. Merkwürdig sei gewesen, dass ihm Lichtbilder vorgelegt worden seien im Anschluss von einer Observation aus Chemnitz und da wolle er Böhnhardt nicht erkannt habe. Es habe sich später herausgestellt, dass es tatsächlich Böhnhardt war. Wohlleben solle Brandt gesagt haben, dass die Drei ihr Äußeres verändert hätten und er sie nicht wiedererkennen würde.

Götzl fragt zum Gesprächsinhalt zwischen Wohlleben und Brandt, ob Brandt berichtet habe, warum er diesen Anruf entgegennehmen sollte. Sie seien auch überrascht gewesen, so Wießner. Zur Frage, weshalb Brandt, könne er, Wießner sich vorstellen, dass Brandt ja auch den Kontakt zu hergestellt habe, dass man sage, okay, Brandt hat ja Beziehungen zu Leuten, zu Rechtsanwälten und Szenegrößen. Brandt habe ja bis dahin als „loyaler und vertrauensvoller Kamerad“ gegolten. Götzl fragt, ob dieses Telefonat sofort zustande kam. Es habe ja vier oder fünf Termine gebraucht, um überhaupt in telefonischen Kontakt zu kommen und Brandt habe zum Inhalt dieses Telefonats eine eigene Erklärung abgegeben, so Wießner. Götzl sagt, Wießner habe nochmal Eisenecker erwähnt, ob es da einen Zusammenhang mit dem Telefonat gebe. Das habe mit dem Anruf direkt nach seiner Erinnerung nichts zu tun, so Wießner. Das müsse auch Anfang 1999 gewesen sein, so Wießner auf Frage. Götzl fragt danach, dass es mehrerer Terminen bedurft habe. Es sei ja damals die Geschichte gewesen, so Wießner, dass sie schon mal mit den Eltern Böhnhardt in Kontakt gewesen seien, das sei wohl nachher in der Szene bekannt geworden, habe Unruhe in die Szene gebracht. Das sei, vermute er, einer der Gründe gewesen, dass sich das Telefonat verzögert habe.

Götzl fragt, ob Wießner noch etwas zu den Kontakten mit den Eltern Böhnhardt ergänzen wolle. Wießner verneint. Er müsse nur sagen, dass er schwer enttäuscht sei. Die Frau habe zugesagt, das vertraulich zu behandeln, und die hätten auch nicht zugegeben, in Kontakt zu stehen mit den Flüchtigen. Auf Frage sagt Wießner, es habe Gespräche mit der StA Gera gegeben, er sei damit nicht befasst gewesen und habe keine Informationen über deren Inhalt. Er müsse sowieso sagen, dass er rein zuständig für die Erkenntnisgewinnung gewesen sei, was dann damit im „Geschäftsgang“ passiert sei, wer was damit gearbeitet habe, könne er nicht sagen. Götzl geht zu einem Vermerk vom 08.02.1999 über. Vorhalt: Am 30.01.1999 sei es auf Initiative Wohllebens während der Geburtstagsfeier von Quelle [Brandt] in Jena zu einem Vier-Augen-Gespräch von Wohlleben mit Quelle gekommen; Wohlleben habe den Termin mit Eisenecker in Goldenbow wissen wollen, der Termin sei bestätigt worden; dann habe Wohlleben Quelle gebeten, eine anrufbare Telefonzelle in Coburg zu suchen und Wohlleben die Nummer schriftlich zu geben. Wießner betätigt das. Vorhalt: Quelle bekomme von ihm [Wohlleben] einen Anruf, wenn er sich zur Gesprächsannahme in der Zelle aufhalten solle. Das heiße, dass Wohlleben ihm das rechtzeitig mitteilt, so Wießner.

Götzl hält vor: Am Dienstag, 02.02.1999, habe Wohlleben Quelle mitgeteilt, dass er nach Goldenbow fahren würde. Brandt habe ja den Termin da ausmachen sollen, so Wießner. Vorhalt: Von Quelle sei am 04.02. die Rufnummer der Telefonzelle 09561 – 20209 [phon.] an Wohlleben mitgeteilt worden. Brandt habe die Nummer notiert, so Wießner. Götzl fragt, ob Brandt Notizen verwendet habe bei Gesprächen. Das verneint Wießner, der habe ihnen nur immer im Handy etwas gezeigt, z. B. eine Telefonnummer. Götzl sagt, hier finde sich eine Anmerkung von Quelle: Bekannt sei Wohlleben, dass Quelle nur an drei Tagen abends in Coburg erreichbar sei. Er habe keine Erinnerung, was es damit auf sich hat, so Wießner auf Frage. Götzl sagt, hier würden sich eine Reihe Termine finden, 05.02., 07.02., 08.02., und fragt, ob jeweils dann Informationen gesammelt wurden. Es habe telefonisch Informationen gegeben bzw. wöchentlich mindestens ein Treffen, sagt Wießner, aber über diesen Anruf seien sie, erinnere er sich, ständig in Kontakt gewesen. Vorhalt: Am Freitag, den 05.02., gegen 20:10 Uhr habe Quelle einen Anruf von Wohlleben erhalten, dass der Kontakt mit Eisenecker stattgefunden habe und gut gelaufen sei, Quelle müsse mit Anruf in der Telefonzelle in der 6. oder 7. Kalenderwoche rechnen. Götzl fragt, ob diese beiden Informationen etwas miteinander zu tun hatten. Er könne nur sagen, so Wießner, dass das in diesem Zusammenhang notiert worden sei.

Vorhalt: Wohlleben habe Quelle unterrichtet, dass er gemeinsam mit Carsten Schultze zu Eisenecker gefahren sei und sie zusammen die Unterredung geführt hätten. Götzl fragt, welche Rolle Schultze nach den Informationen Brandts gespielt habe. Zu Schultze hätten sie die Information gehabt, dass der, wann könne er nicht genau sagen, die Kontakte von Wohlleben zu den Flüchtigen übernommen habe, so Wießner. Das sei für sie auch überraschend gewesen. Schultze sei dann in der Tat auffällig geworden, weil er mit Brandt in Kontakt gestanden habe in puncto der Drei. Er, Wießner, habe zu Schultze in Erinnerung, dass der Brandt mitgeteilt habe, dass er in der Wohnung Zschäpes gewesen sei, dass Brandt sich um Kontakte zu kümmern solle, und dass Schultze später ausgestiegen sei. Das sei 1999 bis 2000 gewesen, so Wießner auf Frage. Und Schultze habe wohl auch Gelder transferiert nach Sachsen, aber nähere Hintergründe könne er, Wießner, dazu nicht sagen. Vorhalt: Am 07.02. habe Wohlleben Quelle persönlich mitgeteilt, dass seit dem Kontakt der Familie Böhnhardt zum VS Wirbel um die Drei gemacht werde, sie wieder im Blickpunkt der Behörden stehen würden, er selber beschattet werde, es sei erhöhte Vorsicht geboten. Wießner sagt, es seien ja dann weitere Maßnahmen gemacht worden, Observationen usw., die Szene sei in Aufruhr gewesen.

Götzl fragt, ob Brandt auch etwas dazu gesagt habe, was Gegenstand der Besprechung mit Eisenecker war. Es sei, was er in Erinnerung habe, um finanzielle Unterstützung und in erster Linie um die anwaltliche Vertretung Zschäpes gegangen, so Wießner. Vorhalt: Wohlleben habe die Vertretung Zschäpes und sein anstehendes Verfahren wegen § 86a [Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen] besprochen. Götzl hält weiter vor: Quelle vermute, dass Wohlleben und Schultze die freiwillige Stellung Zschäpes besprochen und eine Vollmacht von Eisenecker eingeholt hätten, die dann nach einem Gerichtstermin von Eisenecker in Gera unterschrieben zurückgegeben werden könne; für den Anruf in der Telefonzelle, den Kontakt zu Quelle, seien nur finanzielle Gründe vorstellbar; da die Drei auf finanzielle Unterstützung angewiesen seien, Wohlleben und Kapke keine Mittel hätten, solle Quelle über Dehoust Mittel erschließen. Das sei die Lage gewesen, sagt Wießner, Kapke habe ja schon mal ein Darlehen bekommen, was wohl nicht angekommen sei. Götzl fragt, ob mit Brandt gesprochen wurde, wie er sich verhalten soll. Brandt habe, wenn er nicht konkret angesprochen worden sei, immer in der Defensive bleiben sollen, warten sollen, bis er angesprochen wird, so Wießner. Götzl fragt zu den handschriftlichen Anmerkungen. Die seien von ihm, so Wießner, das seien jedes Mal die Anrufe, wenn die Telefonate nicht zustande gekommen seien.

Vorhalt: 14.02., 21.02., 22.02., 27.02. und 6.03. Für sie sei es nur verwunderlich gewesen, dass der Termin immer wieder verschoben worden sei, so Wießner. Das seien kurze Statements am Telefon gewesen. Vorhalt: Am 14.02. habe Quelle mitgeteilt, dass sie Wohlleben auf dem NPD-Listenparteitag getroffen habe und Wohlleben mitgeteilt habe, kommende Woche, am 17.02. oder 18.02., müsse Quelle mit Anruf rechnen; da er eine Umschulungsmaßnahme mache tagsüber, gehe der Anruf nur abends; am 21.02. habe Quelle mitgeteilt, dass der Anruf am 22.02. um 18 Uhr an der Zelle eingehen solle, dies habe Wohlleben ihr bei einem Besuch in dessen Wohnung auf einem Notizzettel mitgeteilt, in der Wohnung habe sich noch eine weitere namentlich nicht bekannte Person befunden, am 22.02. habe Quelle mitgeteilt, dass Wohlleben ihn soeben mit dem abgesprochenen Code über den Nichtanruf unterrichtet habe, Wohlleben habe gesagt, er wolle sich kümmern und einen neuen Termin codiert mitzuteilen; als Code sei „Bücherkauf“ vereinbart; am 27.02. habe Wohlleben beim Betreiben eines Infotischs in Jena Quelle mitgeteilt, dass er sich den Nichtkontakt nicht vorstellen könne, dem nachgehe und Quelle einen neuen Termin bekomme. Zu dieser Zeit habe Brandt alles mitgeteilt, sobald er eine Information bekommen habe, deswegen diese handschriftlichen Vermerke, sagt Wießner.

Vorhalt: Am 06.03. sei die Mitteilung gekommen, dass der Anruf am 08.03.1999 an gleicher Stelle eingehen solle. Götzl fragt, ob dieser Anruf zustande kam. Ein paar Tage danach müsse dann Anruf stattgefunden haben, so Wießner. Götzl fragt, was Brandt mitgeteilt habe. Es seien immer diese Sachen gewesen, so Wießner, Vertrauensverlust Kapke, und immer wieder sei es um die finanzielle Situation gegangen, und dann sei Brandt sich sicher gewesen, dass es Böhnhardt war, weil in dem Telefonat die Streitereien in der KS Saalfeld besprochen worden seien, das könne ja nur ein Insider gewusst haben. Brandt habe wohl mit Rosemann und anderen in der KS Saalfeld im Streit gelegen. Vorhalt aus einem Vermerk vom 22.03.1999: Nachdem Quelle am 06.03. den Termin genannt bekommen habe, habe sie sich ab 18 Uhr in der Telefonzelle aufgehalten; gegen 18:04 Uhr bis 18:15 Uhr habe sie den Anruf erhalten, von dem sie eine Gesprächsnotiz gefertigt habe. Nach seiner Kenntnis habe es nur einen Anruf gegeben, so Wießner, das müsse dann am 08.03. gewesen sein. Vorhalt aus der Notiz: Am anderen Ende sei Uwe Böhnhardt gewesen, was „an der gewaltsprechenden Aussage“ gegen André und „seine unlustige Art und Weise zurückzuführen“ sei. Dazu könne er heute nichts mehr sagen, so Wießner.

Vorhalt aus Wießners Vermerk: Ergänzend habe Quelle dazu mitgeteilt, die genannten Geldspender seien die szenebekannten Maximilian Le., Sebastian Bl., Marcel Degner „(Resie)“ [phon.]; bei dem „Fernsehaffen“ handele es sich um Sven La. Der müsse im Fernsehen aufgetreten sein, aber in welchem Zusammenhang erinnere er nicht, so Wießner dazu. Vorhalt: La., den sie noch bei der Demo gegen die Wehrmachtsausstellung in Dresden im Januar 1998 getroffen haben wollten, habe sich abfällig über Brandt geäußert. Götzl fragt, wer wen getroffen habe. Es gehe um eine Auseinandersetzung zwischen Brandt und Rosemann, so Wießner. Wer da Freund war von Rosemann, könne er nicht sagen. Vorhalt: Die persönliche Feindschaft zwischen Rosemann und Brandt sei bekannt, Details seien nur wenigen Aktivisten bekannt, darunter Böhnhardt und Mundlos. Wie das zustande gekommen ist, könne er nicht sagen, so Wießner.

Vorhalt: Bei der Nachricht von Dr. Eisenecker um ein 19-Uhr-Treffen handele es sich laut Wohlleben um einen Code, da fände zwei Tage später um 12 Uhr ein Treffen von Eisenecker und den oder einem der Flüchtlinge statt. Götzl fragt, ob es da noch mehr Informationen gab. Wießner verneint. Die Schwierigkeit sei gewesen, „keiner weiß was, keiner sagt was“, in allen KS, da hätten sich alle dran gehalten. Gezielte Nachfragen seien nicht möglich gewesen. Vorhalt: Des weiteren sei vom Anrufer nach einem neuen Unterschlupf gefragt worden. Das sei nachher die Geschichte gewesen, dass er sich mit [Thorsten] Heise in Verbindung gesetzt habe wegen mgl. Quartiere im Ausland, da sei Heise mit ins Spiel gekommen bzw. Gerlach, so Wießner. Vorhalt: Quelle habe das Anwesen von Heise genannt, Böhnhardt habe mitgeteilt, dass das mit Wohlleben besprochen werden müsse, und eine weitere Kontaktierung von Quelle über Wohlleben nur noch im Notfall erfolgen würde. Wießner bejaht das. Es folgt eine Pause bis 11:09 Uhr.

Auf Frage von Götzl sagt Wießner, dass er sich nicht erinnere, ob es auch um den Punkt Sicherheitsmaßnahmen beim Telefonat gegangen sei. Vorhalt aus der Gesprächsnotiz: Gegen ca. 18 Uhr sei der Anruf gekommen, am anderen Ende sei seiner, Brandts, Meinung nach Böhnhardt gewesen, der habe damit angefangen, zu fragen, ob er dran wäre und auf alle Sicherheitsmaßnahmen geachtet hätte, und dass „der Dicke“ auf keinen Fall vom Gespräch erfahren solle; er, Brandt, habe gesagt, es sei ihm keiner gefolgt und er habe das Handy zu Hause gelassen. Wießner sagt, er erinnere sich nicht, wenn es da stehe, müsse es so gewesen sein. Vorhalt: Er habe damit angefangen, dass der Dicke ein Kameradenschwein sei, man habe große Geldprobleme, und von André anvertrautem Geld seien nur Bruchteile angelangt und zwar immer nur die, die bekannt geworden seien, Beträge von Max und Basti und von „Riese“, die halbe Einnahme von einem Konzert, mindestens über 1.000, seien nie angelangt. Als er [Brandt], ihm gesagt habe, man habe Geld gesammelt, er über 100 [phon.], „Steiner“ über 50 [phon.], habe er [der Anrufer]gesagt, er habe nie was von dem Geld gesehen, auch von dem Konzert in Heilsberg, was Eb. gemacht habe, sei kein Geld zu ihm gekommen. Das habe man Kapke unterstellt, dass der das Geld zweckentfremdet habe, sagt Wießner. Er bejaht, dass Brandt das so geschildert habe.

Vorhalt: Auf die Frage, ob er [Brandt] sonst noch was wüsste, habe er gesagt, André habe Geld von Dehoust für Ausweise bekommen, das er [Brandt] nach und nach abzahle. Wießner sagt, Dehoust habe bezahlt, Kapke habe sie besorgen wollen, habe es aber nicht getan, die Besorgung sei angeblich nicht möglich gewesen. Da sei nicht mehr nachgefragt worden, so Wießner auf Frage. Vorhalt: „Darauf er, schon ziemlich sauer, dass sie sich die Ausweise selber bezahlt hätten und auch dieses Geld nicht für sie verwendet wurde, ob ich an Geld herankomme für Ausweise, ich verneinte, worauf er sagte, macht nichts, da sie ja schon welche hätten.“ [alles phon.]Wießner sagt, er habe keine Erinnerung. Vorhalt: Er [der Anrufer]habe gefragt, wie die Sache mit Rosemann sich entwickelt hätte; sie hätten ihn [Brandt] aus der Szene gedrängt, das sei aber kein Problem für seine politische Arbeit, aber die KS Saalfeld habe sich nach ihm so gut wie aufgelöst, sei ein Säuferverein. Die habe dann politisch für den THS keine Rolle mehr gespielt, sagt Wießner, Brandt habe sich dann zu THS-KSen orientiert, nach Jena z.B. Brandt habe sowieso Kontakte landesweit gehabt. Die Auseinandersetzung mit Rosemann habe Brandt nicht führen wollen und sich um Saalfeld politisch im Sinne des THS nicht mehr gekümmert.

Vorhalt: Dieser „Fernsehaffe“ habe sich in Dresden bei Wehrmachtausstellungsdemo, wo sie selbst dran teilgenommen hätten, aufgeführt; der habe wohl gesagt, dass er alles daran setzen würde, seinen Job zu kommen; sie hätten den zusammengestaucht, weil solche Leute nur vom Staat bezahlt sein könnten; das habe bei La. mächtig Eindruck gemacht. Wießner sagt, er erinnere sich nicht mehr. Götzl fragt, ob es um Spiele gegangen sei. Während er Brandt da geführt habe, sei es nicht mehr um Spiele gegangen, so Wießner. Er habe das nur am Rande mitbekommen und das Spiel sei nach Mitte 1998 auch überhaupt kein Thema mehr gewesen. Vorhalt: Wenn André so weitermache, würde er [der Anrufer]selber runter fahren, und ihm eine rein hauen, der Dicke habe nicht mal die Spiele richtig abgerechnet, obwohl sie die selber gemacht hätten. Das sei die Gesprächsnotiz von Brandt, so Wießner, was die Analytiker damit gemacht hätten, könne er nicht sagen. Götzl fragt, ob eine Adresse im Ausland Thema war. Was Götzl vorgelesen habe, sei die Gesprächsnotiz, das vorher mit dem Ausland, das sei dann über Heise gelaufen, es habe geheißen, Heise habe ja die Kontakte und so sei Gerlach dann ins Spiel gebracht worden. Vorhalt: Der Anrufer habe nach einer sicheren Adresse im Ausland gefragt, er [Brandt] habe verneint; sie würden zwar jemanden in Tennessee kennen, aber nicht persönlich, es gebe Adressen in der RSA [Republik Südafrika]. Wießner sagt, das wäre dann Dr. Nordbruch in Südafrika.

Vorhalt: Dann habe er [der Anrufer]noch genaueres über Eisenecker wissen wollen, weil er in Gerüchten gehört habe, dass der in Berlin gegen eigene Leute vorgegangen sei; er [Brandt] habe ihm gesagt, dass Eisenecker als RA unschlagbar sei; wenn Eisenecker sich bei ihm melden würde, und etwas von einem Treffen um 19 Uhr sagen würde, würde er das sofort an Wohlleben weitergeben, der wüsste dann schon, was gemeint sei [ganzer Vorhalt phon.]. Es sei ja zwei Tage später ein Treffen mit der Familie zustande gekommen, also müsse es der Realität entsprochen haben, so Wießner. Zum Gesprächsinhalt könne er nichts sagen, er müsse das so nehmen, wie es Götzl vorgetragen habe. Möglich sei es, weil Eisenecker ja Kontakt zur Familie gehabt habe. Götzl fragt, ob Wießner die Gesprächsnotiz mit Brandt im Einzelnen durchgegangen sei. Wießner: „Nein.“ Götzl fragt, ob es später noch Informationen zu dem Telefonat von Brandt gegeben habe. Wießner sagt, es sei der einzige Kontakt gewesen, es sei nie mehr Bezug genommen worden auf dieses Gespräch. Brandt habe nicht nachfragen, hinterfragen können, z. B. bei Wohlleben, das hätte ihn verdächtig gemacht.

Götzl fragt, ob Brandt angegeben habe, warum Schultze den Kontakt zu den Flüchtigen übernommen habe. Der Grund sei gewesen, so Wießner, dass die Szene verunsichert gewesen sei, man habe geglaubt, man werde von Polizei, Staatsschutz, VS observiert, es müsse eine andere Person her, die Kontakt hält und so sei man, warum auch immer, auf Schultze gekommen, der müsse das Vertrauen von Wohlleben gehabt haben. Götzl fragt, ob es Informationen gegeben habe, wie Wohlleben und Schultze Kontakt gehalten hätten. Wießner verneint. Vorhalt aus einem Vermerk vom 22.03.1999: Während des Besuchs des JN-Kongresses am 13.03.1999 in Mitterskirchen habe Schultze überraschend Quelle mitgeteilt, dass nicht Wohlleben, sondern er den Kontakt zu den Dreien hält. Das sei das, was er gemeint habe, so Wießner. Da sei Brandt auch überrascht gewesen. Vorhalt: Wohlleben habe ihm, Schultze, den Auftrag erteilt, weil der sich ständig beschattet und verwanzt fühle; mit Wohlleben sei die Verbindungsaufnahme besprochen worden, Schultze erhalte über seinen Handyanschluss von ihm eine Kurznachricht, schalte das Handy aus und gehe telefonieren, ob über Zelle oder Zweithandy habe Schultze nicht mitgeteilt. Wießner bestätigt das.

Welche Maßnahmen von der Behörde ergriffen worden seien, könne er nicht sagen. Götzl fragt, ob sich Wießner an das Thema Geldübergabe am 19.03.1999 erinnere. Wießner: „An Wohlleben, oder?“ Vorhalt: „Bei der verabredeten Geldübergabe mit Wohlleben in dessen Wohnung.“ Es seien einmal 500 DM an Wohlleben gezahlt worden, sagt Wießner, die habe Wohlleben auch entgegengenommen. Es sei in der Szene ja bekannt gewesen, dass Brandt ein festes Einkommen gehabt habe. Ziel sei gewesen, Vertrauen in die Szene bzw. zu Wohlleben zu bekommen, dass Brandt an mehr Infos über die Drei gelange. Vorhalt: Bei der verabredeten Geldübergabe habe er [Wohlleben] sich erfreut über die Spende gezeigt, weil die Drei Geld bräuchten und Quelle könne sicher sein, dass es diesmal bestimmt ankomme. Wießner sagt, er könne nichts dazu sagen, es sei eins zu eins so umgesetzt worden, wie Brandt es mitgeteilt habe. Vorhalt: Zum Thema Kontakt zur Familie Böhnhardt habe Wohlleben auf einem Zettel mitgeteilt, dass Eisenecker am 22.03. [phon.] zur Familie Böhnhardt komme. Das sei das, was er gesagt habe, so Wießner, zwei Tage später sei wohl dieser Kontakt zustande gekommen. Es sei über „Zettelwirtschaft“ oder Vier-Augen-Prinzip kommuniziert worden. Vorhalt: Am Montag, 22.02.1999, gegen 19 Uhr sei von einem öffentlichen Fernsprecher in Chemnitz die vereinbarte Telefonzelle in Coburg angerufen worden, ohne dass eine Verbindung zustande gekommen sei; Quelle sei der Mitschnitt vorgespielt worden und sie habe Böhnhardt als Anrufer identifiziert. Da sei Bezug genommen worden auf das Gespräch, das stattgefunden habe, so Wießner. Götzl fragt, ob auf den 08.03. dann. Wießner bejaht das. Götzl hält vor, dass auf einer Aufnahme aus einer Observation Quelle Böhnhardt trotz Ähnlichkeit nicht habe erkennen können. Götzl fragt, ob Wießner Näheres über die Observation berichten könne. Das verneint Wießner.

Götzl liest aus einem Bericht vor, dass es um ein Gespräch zwischen Heise und VM 2045 [Brandt] mit Heise am Freitag, den 16.04.1999 gegen 20 Uhr am Rande des GfP [Gesellschaft für freie Publizistik] -Kongresses in Wernigerode über mgl. Wohnadressen gehe. Vorhalt: VM habe Heise zunächst gefragt, ob er die gesuchten Personen kenne; das habe Heise bejaht, aber nicht persönlich, nur aus dem Internet; danach sei Heise auf sichere Wohnadressen angesprochen worden, und habe gesagt, es sei kein Problem, er kenne viele Personen, die für eine solche Unterstützung in Frage kämen und dazu bereit wären; VM habe ihm dann klargemacht, dass nicht er, sondern ein weiterer Kontaktmann Einzelheiten besprechen werde, und Heise nicht überrascht sein solle, wenn er nochmal angesprochen werde. Wießner: „Das ist die Geschichte, dass Gerlach den Auftrag bekommen hat, den Kontakt dann herzustellen.“ Vorhalt: Am Samstag, den 01.05., vor der Abfahrt zur Demonstration in Bremen, habe VM Wohlleben getroffen und die Unterredung mit Heise mitgeteilt; Wohlleben habe geäußert, dass er dann jetzt hinfahre. Götzl fragt, ob dann nicht Wohlleben derjenige gewesen sei, der dann den Kontakt habe aufnehmen sollen. Wießner sagt, Quelle habe den Auftrag bekommen von Wohlleben, Kontakt herzustellen. Wohlleben habe diese Information auch wieder bekommen und danach sei Quelle draußen gewesen und Gerlach sei eingeschaltet worden. Quelle habe nach seiner Kenntnis dann keinen Kontakt mehr in dieser Sache mit Heise gehabt, sei nur Tippgeber gewesen, habe den Kontakt hergestellt und das so auch ggü. der Behörde geschildert.

Götzl fragt, ob Brandt geschildert habe, ob Wohlleben Kontakte zu Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe hatte. Wießner: „Wie gesagt, wir konnten nicht nachfragen.“ Es sei dargestellt worden in den Deckblattvermerken, mehr habe nicht gemacht werden können. Vorhalt: Am 08.05.1999 habe es ein weiteres Gespräch mit Wohlleben und Schultze über die Drei gegeben, dabei habe Wohlleben erklärt, dass er keinen Kontakt habe zur Zeit und sie sich auch nicht mehr melden würden. Wießner sagt, die Verfolgungsmaßnahmen hätten das veranlasst, dass es an Schultze übergeben wird. Vorhalt: Er [Wohlleben] habe Kameraden in Sachsen beauftragt, die Situation zu überprüfen. Es seien immer wieder Anrufe angekündigt worden, die dann nicht stattgefunden hätten, so Wießner, der Kontakt nach Sachsen sei unterbrochen gewesen, deswegen diese Hinweise. Wenn er sage Sachsen, so Wießner weiter, dann meine er zu den Dreien.

Vorhalt: Carsten Schultze habe beiläufig erwähnt, dass er Anfang März 1999 in die ehemalige Wohnung Zschäpes eingestiegen sei und „Torte“, Sven Kl., Schmiere gestanden habe; er habe Sachen raus holen wollen, sei aber dabei gestört worden. Wießner bestätigt den Vorhalt. Götzl sagt, da finde sich eine Anmerkung von Wießner, dass in den Wohnung von Zschäpe bereits eingebrochen worden sei. Das sei bekannt gewesen, so Wießner, und jetzt, dass hier Schultze nochmal nachgestiegen sei. Vorhalt aus einem Vermerk vom 26.05.1999: Am 15.05. sei in der Wohnung Wohlleben von seinem jetzt in Hannover wohnenden Freund Holger Gerlach eine Party gefeiert worden. Gerlach habe ja noch den Kontakt gehabt, sei ab und zu nach Jena zurückgekommen, sagt Wießner. Vorhalt: Auf Initiative von Wohlleben sei es zu einem Gespräch von Wohlleben, Gerlach, Schultze und VM über die drei Flüchtigen gekommen; Wohlleben habe mitgeteilt, der Kontakt sei wieder hergestellt, Heise sei bereit, Unterstützung für einen Auslandsaufenthalt zu leisten; Wohlleben habe Gerlach aus räumlichen Gründen gebeten, Kontakt zu Heise aufzunehmen, Gerlach habe zugesagt, das Gespräch mit Heise zu suchen; Wohlleben habe Gerlach aufgefordert, das Ergebnis über bekannten Weg, anrufbare Telefonzelle, ihm mitzuteilen; danach habe Gerlach die Runde verlassen, Schultze habe mitgeteilt, dass er letztmalig im April 1999 mit einer Barüberweisung Spenden an die Drei nach Sachsen überwiesen habe; Wohlleben habe gesagt, Schultze mache die Sache im Gegensatz zu André Kapke gut. Wießner: „Ja.“

Vorhalt: Kapke habe im KS-Kreis geäußert, er mache keinen Finger mehr krumm für die Drei; wenn sie sich gestellt hätten, wären alle wieder draußen außer „Böhni“, er habe das Geld immer gemeldet. Das sei die Schutzbehauptung von Kapke gewesen, so Wießner. Vorhalt: Dass er [Kapke] verdächtigt werde, Geld unterschlagen zu haben, mache ihn ärgerlich und habe zu seiner Distanzierung von Ralf und der Szene geführt. Wießner: „Ja.“ Vorhalt aus einem weiteren Vermerk: Am Samstag, 12.06., sei es anlässlich der Hochzeitsfeier Heises in Northeim zu einer Unterredung zwischen Gerlach und VM gekommen, dabei habe Gerlach mitgeteilt, dass er mit Heise über Kontaktadressen noch nicht gesprochen habe, heute sei es wegen der Angetrunkenheit Heises auch zwecklos, er wolle bei Heise übernachten und am morgigen Sonntag das Gespräch suchen. Das seien die Mitteilungen, die sie entweder schriftlich oder stenografiert übergeben hätten, so Wießner. Vorhalt: Gerlach habe gesagt, er habe sich mit Wohlleben kurzfristig auf einem Rastplatz der BAB 7 getroffen, um über die Wünsche der Drei zu sprechen [ganzer Vorhalt phon.]. Wießner sagt, er könne das nur immer so bestätigen. Götzl sagt, hier stehe die Anmerkung von Quelle, sie habe, um keine Verdächtigungen aufkommen zu lassen, auf Nachfragen verzichtet, dann sei daneben „Gut“ vermerkt“, ob das von Wießner sei. Wießner: „Ja.“ Es folgt die Mittagspause bis 13:06 Uhr.

Danach fragt Götzl, ob Wießner im Zusammenhang mit Finanzen die Namen und „Riese“ etwas sagen. Starke sei aus Sachen und „Riese“ sei -Sektionsleiter in Thüringen gewesen, so Wießner. Götzl sagt, es gehe um eine Mitteilung im Fall „Drilling“ von „VM 2100“. Das sei nicht Brandt, bestätigt Wießner. Vorhalt: Beim Treffen am 20.11.1999 [phon.] sei von VM 2100 mitgeteilt worden, dass Thomas Starke bei einem Skinkonzert in Schorba vom B&H-Führer „Riese“ eine finanzielle Spende für die Drei angeboten worden sei. Götzl sagt, der Vermerk laufe unter der Nummer 251, und fragt, ob der also von Wießner gefertigt worden sei. Wießner: „Vertretungsweise, ja.“ Es sei ja damals die Unterstützung in allen Ebenen gelaufen, Partei, KS, Szene. So dass das „im Grund genommen in Anführungszeichen normal“ gewesen sei, dass man jeden Strohhalm, der was habe ergeben können, ergriffen habe. Götzl fragt, wer VM 2100 war. Das sei Degner aus Gera gewesen, so Wießner. Götzl: „Also letztlich ‚Riese‘?“ Wießner: „Ja.“ Götzl sagt, hier sei jetzt von „Riese“ die Rede, es sei also eine Information von „Riese“, in der er selber als „Riese“ aufscheint. Dann hält er aus dem Vermerk vor, die würden jetzt „jobben“. Da habe man sich gestritten, auch in den UA, ob mit „jobben“ Banküberfälle gemeint seien, so Wießner. Sein Eindruck sei gewesen, wie sie [die Drei]ein normales Arbeitsverhältnis hätten eingehen können ohne Papiere, und man habe bis dahin keine Informationen gehabt, dass Fremdpapiere da waren. Götzl fragt, ob es dazu Informationen gab, was mit „jobben“ gemeint ist. Nur diesen Satz, so Wießner, und der Satz sei auch in diese Deckblattmeldung eingeflossen. Vorhalt: Weitere Angaben seien von „Riese“ nicht gemacht worden. Das sei die Problematik gewesen, dass sie keine Nachfragen hätten stellen können, weil sonst die Quelle aus Informationskreisen ausgeschlossen worden wäre, so Wießner.

Wießner verneint, sich zu erinnern, ob Brandt von einer Unterredung mit B&H-Leuten aus Chemnitz berichtet habe. Vorhalt: An der NPD-Schulungsveranstaltung am 29.01.2000 in der Jugendherberge Froschmühle bei Eisenberg seien zwei namentlich nicht bekannte Personen aus Chemnitz anwesend gewesen, die mit einem PKW mit Chemnitzer Kennzeichen gekommen seien. Da müsse Christian Kapke, der Bruder, im Spiel gewesen sein, so Wießner, der sich mit dem Skinhead über die Drei unterhalten habe, und das Gespräch sei wohl von Wohlleben unterbunden worden. Vorhalt: Während einer Schulungspause habe man sich zwanglos unterhalten, Wohlleben, Christian Kapke und Quelle, als Christian Kapke von dem Skin auf seine CD „Eichenlaub“ und den Musiktitel „5. Februar“ angesprochen worden sei, welche er, Christian Kapke, den Drei gewidmet habe; der namentlich nicht bekannte Chemnitzer habe gesagt, dass sie sich keine Gedanken machen bräuchten, den Drei gehe es gut; daraufhin sei er von Wohlleben unterbrochen worden, das ginge keinen etwas an, er bekomme wegen der Äußerungen noch Zoff. Wießner: „So ist es berichtet worden.“ Vorhalt: Zunächst habe sich nach der schroffen Erwiderung der Gesprächskreis aufgelöst, Wohlleben habe Quelle noch mitgeteilt, dass Schultze die Kontakte weiter halte, aber nur im Notfall, weil er mit Ronny Ar. und Jana A. gesprochen habe; das gefährde die Gesamtoperation sowie ihn, Heise und Gerlach, weil die Drei demnächst weggebracht werden sollten. Wießner bestätigt den Vorhalt. Götzl fragt nach Versuchen, die Person aus Chemnitz zu identifizieren. Es sei, glaube er, eine Halterfeststellung gemacht worden, so Wießner, da sei man nicht weitergekommen, und es seien noch Lichtbildvorlagen gemacht worden. Vorhalt einer Anmerkung des V-Mann-Führers: Bei einer Lichtbildvorlage am 03.02.2000 habe Quelle , der PKW-Halter sei, nicht als die Person identifiziert. Götzl sagt, es gehe ihm nun ein Schreiben gerichtet an das TLfV vom LfV Sachsen, betreffend „USBV Jena Fall Drilling, Bezug: Gespräch in Eisenberg“. Wießner nimmt das Schreiben in Augenschein und sagt, das sei von der Auswertung, Herrn Schäfer, das kenne er nicht. Er verneint, dass ihm der Name Graupner etwas sage. Vorhalt: Die Person sei im Nachgang mittels Lichtbildern als Graupner, Andreas Karl, identifiziert worden. Da könne er nichts zu sagen, so Wießner.

Götzl fragt, ob sich Wießner an Informationen über ein Gespräch zwischen Brandt und Schultze über ein Handy erinnere. Er wisse nur, so Wießner, dass Brandt zeitweise ein Handy übergeben bekommen sollte, was er zur Familie Böhnhardt habe bringen sollen. Aber Brandt sei ja nicht ständig in Jena gewesen, sondern in Rudolstadt. Sie hätten sich auch überlegt, was er machen solle, wenn der Anruf kommt, Brandt habe ja nicht nach Jena fahren können. Götzl fragt, woher Wießner entnehme, dass es Familie Böhnhardt betrifft. Wießner sagt, das sei ja allgemein bekannt gewesen. Das müsse auch 1999 oder 2000 gewesen sein, so Wießner auf Frage. Vorhalt aus einem Vermerk vom 04.05.2000: Am 26.04.2000 vor einem Rennicke-Konzert sei VM von Schultze zu einem vertraulichen Gespräch gebeten und aufgefordert worden, sein Handy auszuschalten; Schultze habe gefragt, ob VM bereit sei, ein Handy zu einem Familienmitglied der Drei zu bringen, es werde aus familiären Gründen Kontakt zu den Eltern gesucht. Er könne nur vermuten, Böhnhardt, es könne auch Mundlos gewesen sein, sagt Wießner. Vorhalt: Schultze könne es wegen Überwachung nicht machen, VM habe zugesagt, aber auf die räumliche Distanz verwiesen, Schultze habe gesagt, dass eine kurzfristige Kontaktaufnahme eh nicht geplant sei, VM bekäme das Handy, mache die Übergabe und bringe es wieder zurück. Götzl sagt, hier stehe eine Anmerkung, es sei festgestellt worden, dass die Mutter von Mundlos 50. Geburtstag habe. Dadurch sei der Bezug zur Mutter hergestellt worden, so Wießner.

Götzl sagt, eben habe Wießner den Ausstieg Schultzes erwähnt. Es gebe einen Vermerk mit der Überschrift: „Nachfolgende Erkenntnisse aus der Szene von VM 2150 [Brandt] sind seit Ende August 2000 auf dem Meldeweg oder bei Treffs mitgeteilt worden.“ Dann komme dann die Information, Schultze habe geäußert, er wolle sich nicht mehr politisch betätigen, wolle zur Schwester umziehen. Götzl sagt, daraus ergebe sich kein konkreter Zeitpunkt, nur eine relative Zeitangabe, Ende August 2000. Er kenne den ganzen Bericht nicht, so Wießner. Götzl fragt, ob die genaue Information nach diesem Bericht offen bliebe, was Wießner bejaht. Götzl nennt die Ziffer 7 in dem Bericht: „THS-Verbot“. Das sei ja gelaufen von 1996 bis 1999 [phon.] vom LKA, so Wießner, es sei ermittelt worden, nach seinem Verständnis sei das offen ausgegangen, kein Verbot beantragt worden. Götzl fragt nach RA Jauch (124. Verhandlungstag). Das sei ein bekannter Szeneanwalt, so Wießner, der habe ja mehrere „Kameraden“ dort vor Gericht vertreten. Beim Verbot hätten sie den wohl als Rechtsbeistand gehabt. Vorhalt: und André Kapke hätten sich am 09.09.2000 bei Jauch aufgehalten, um sich zum Thema Verbot zu beraten; laut Jauch sei ein Verbot nur nach Vereinsrecht möglich, der THS solle daher ab sofort nur noch von zwei Personen nach außen vertreten werden, man solle umgehend eine Richtigstellung veröffentlichen, die bekannten Sektionsführer Kapke, Brehme, Wohlleben als Nichtmitglieder darstelle. Da zu könne er nichts mehr sagen, so Wießner.

Vorhalt aus einem Vermerk vom 10.04.2001: Im Rahmen der Nachbetreuung von VM 2150 habe es weitere Erkenntnisse über die drei Flüchtigen gegeben, bei einem spontanen Gespräch mit Wohlleben am 01.04.2001 bei der Landesvorstandssitzung im Hotel Weintraube in Jena. Brandt sei, glaube er, im Januar abgeschaltet worden, so Wießner. Bei einem dieser Treffen zur Nachbetreuung seien Erkenntnisse entgegengenommen worden. Vorhalt: Auf diskrete Frage von Quelle, ob die Drei Unterstützung benötigten, sie bereit sei ca. 500 DM zu spenden, habe Wohlleben cool geantwortet, dass sie das Angebot vergessen solle, nach seinen letzten Informationen benötigten die Drei kein Geld mehr, weil die Drei schon so viele Sachen/Aktionen gemacht hätten, was sie, Quelle, aber zum Eigenschutz nicht wissen solle. Wießner: „So wurde das übermittelt.“ Auf Frage, ob Brandt etwas zum Aufenthalt, zu Plänen der Drei berichtet worden, sagt Wießner, von Plänen sei mal berichtet worden, was er in Erinnerung habe, dass Böhnhardt und Mundlos bereit gewesen seien, ins Ausland zu gehen und Zschäpe nicht, sie habe sich den Behörden stellen wollen im Falle eines Umzugs ins Ausland. Vorhalt: Aufgrund dieser Sachen seien neue Unterbringungsmöglichkeiten in Südafrika denkbar, Mundlos und Böhnhardt seien einverstanden; da Beate nicht mit ins Ausland wolle und hier nichts zu erwarten habe, werde sie sich nach Abreise der Zwei den Behörden stellen. Wießner: „So ist mir das in Erinnerung, ja.“ Vorhalt einer Anmerkung von Quelle: In der Szene seien nur zwei Kontakte bekannt, die Farm von Nordbruch und eine Residenz in der burischen Enklave Balmoral. Wießner bejaht das. Götzl fragt, ob die Eltern Böhnhardt nochmal erwähnt worden seien. Da sei es, glaube er, nur darum gegangen, dass die keine finanzielle Unterstützung mehr hätten leisten können, so Wießner. Auf Frage sagt er, Gerlach solle ja zu Böhnhardts gesagt haben, „die stellen sich nicht, lieber bringen sie sich um, in diesem Sinne“. Und da sei alle Unterstützung „im Grund genommen“ hinfällig gewesen. Vorhalt: Wohlleben habe keine Andeutungen zum Aufenthalt gemacht, aber gesagt, dass der Kontakt mit den Eltern Böhnhardt gestört sei, weil Gerlach zu denen gesagt habe, die würden sich nicht stellen, eher selbst umbringen. Wießner: „Ja.“

Dann sagt Wohllebens Verteidigerin RAin Schneiders, Wießner habe vorhin angegeben, sie hätten ja nichts von Fremdpapieren gewusst, heute morgen sei man aber die Meldungen von Brandt durchgegangen und bei dem Telefonat mit Böhnhardt, das Brandt geführt haben solle, sei es auch Papiere gegangen, dass schon welche vorhanden seien, das sei ein Widerspruch. Papiere hätten ja von Kapke beschafft werden sollen, der habe dafür Geld bekommen, habe sie aber nicht beschafft, so Wießner. Weshalb die jetzt plötzlich andere Papiere zur Verfügung gehabt hätten, hätten sie über Quelle nicht klären können. Sie hätten auch nicht konkret gewusst, welche Papiere die Drei benutzen. Schneiders sagt, es gehe ja immer um Quellenmeldungen und Wießner habe gesagt, man habe sich darauf verlassen müssen. Man müsse sich vorstellen, dass die Treffs gemacht worden seien, da seien die Informationen übermittelt worden, so Wießner. Schneiders sagt, eben habe Wießner gesagt, er habe keine Kenntnis, dass Graupner identifiziert worden sei. Sie bittet darum, Wießner ein Aktenblatt vorzulegen, mit der Frage, ob es sich um Wießners Kürzel handelt, das dort zu sehen ist. Wießner geht an den Richtertisch und sagt: „Das war eigentlich mein Kürzel, ja.“ Das sei der Bericht aus Sachsen, so Schneiders, der Wießner eben ohne Notizen vorgelegt worden sei. Sie sagt, eben habe Wießner gesagt, das sei ihm nicht zur Kenntnis gelangt. Er habe das im Nachgang dann bekommen, so Wießner, es sei aber 14 Jahre her, er könne sich an Details nicht erinnern.

Wohllebens Verteidiger RA Klemke sagt, beim Thema Ablehnung einer Geldspende durch Wohlleben habe Wießner davon gesprochen, dass keine weitere Nachfrage gestellt worden sei, und fragt, was er damit gemeint habe. Wie wiederholt gesagt, habe Brandt unmöglich nachfragen können, so Wießner. Klemke: „Haben Sie bei Brandt nochmal nachgefragt?“ Wenn er nachgefragt hätte, so Wießner, wäre darüber ein Vermerk gemacht worden. Zschäpes Verteidigerin RAin Sturm fragt nach der Stelle, dass Böhnhardt und Mundlos ins Ausland gewollt hätten, Zschäpe aber nicht, sie habe nichts zu befürchten. Für sie sei klar gewesen, so Wießner, die Zwei gehen ins Ausland und Zschäpe stellt sich und dann, wenn das konkret geworden wäre, wären sie sicherlich auf Zschäpe zugegangen, wenn die Information da gewesen wäre, sie will sich stellen. Er sagt, es habe ja kein Haftbefehl gegen Zschäpe vorgelegen, Zschäpe hätte jederzeit nach Jena oder ins Elternhaus zurückkommen können.

Sturm sagt, Wießner habe auf Frage des Vorsitzenden ausgeführt, dass Brandt Kontakt zu RAen und Szenegrößen gehabt habe und bis dahin als loyaler Kamerad gegolten habe. Sturm fragt, was „bis dahin“ zeitlich bedeute. In dieser Zeit 1998/ 99, was er ja nur beurteilen könne, so Wießner. Brandt habe die Kontakte gehabt, auch über das Land hinaus und habe Kontakt insbesondere erst zu Kapke, und, „wie Kapke wankelmütig wurde“, sei der Kontakt nur mit Wohlleben gehalten worden. Er habe bei Treffs erlebt, wie Brandt dann während dieser Treffs Wohlleben kontaktiert habe, es müsse ein Vertrauensverhältnis von Wohlleben zu Brandt und umgekehrt vorhanden gewesen sein. Sturm fragt, ob Wießner in Bezug auf die Szene, über die Brandt berichtet habe, eine Quelle gehabt habe. Nicht in dieser Stellung, so Wießner, so dass sie die Informationen, so wie sie Brandt gegeben habe, auch hätten umsetzen müssen. Sturm hakt nach und Wießner sagt, von den Berichten, die Brandt abgegeben hat, hätten sie durch Folgemaßnahmen feststellen können, dass „80 Prozent“ richtig gewesen sei. Brandt sei ja jede Woche für NPD oder KS oder bei Aktionen im Einsatz gewesen und die hätten sich bestätigt, davon gehe er aus, zu 80 Prozent. Brandt sei hochgestuft worden, weil die Berichte stimmig gewesen seien.

Auf Nachfrage, ob es um Veranstaltungen gehe, sagt Wießner: „Oder Demonstrationen oder sonst was, es hat alles gestimmt.“ Sturm sagt, da würden aber noch 20 Prozent fehlen. Das könne er gar nicht in Prozenten festlegen, so Wießner. Sturm fragt, was sich nicht bestätigt habe. Wießner spricht von Vermerken, die man nicht habe gegenprüfen können. Aber diese „Heise-Geschichte“ habe ja nachher stattgefunden. Das mit der anrufbaren Zelle, das habe ja nachher stattgefunden. Aber er könne nicht für 100 Prozent sagen, dass alles real war. Sturm fragt, ob es keine weitere Quelle gegeben habe, die unabhängig von Brandt berichtet habe. Wießner verneint das. Sturm fragt zu dem Telefonmitschnitt und der zweifelsfreien Identifizierung Böhnhardts durch Brandt. Da sei ein Mitschnitt gemacht worden, so Wießner, der Brandt vorgespielt worden sei, und Brandt habe gesagt, das sei Böhnhardt. Der Mitschnitt sei gemacht worden entweder „von unserem Haus“ oder den Sachsen, er könne nicht sagen, wer die „G10-Maßnahme“ durchgeführt habe. Sturm sagt, der Vorsitzende habe das Folgende eben vorgehalten und gefragt, ob es um das Telefonat vom 08.03. geht, was Wießner bestätigt habe.

Dann hält sie noch einmal vor, dass am Montag, 22.02.99 von einem öffentlichen Münzfernsprecher in Chemnitz die Zelle in Coburg angerufen worden sei, ohne dass es zu einem Kontakt mit Quelle gekommen sei. Sturm sagt, am 08.03. sei es aber doch zu einem Kontakt gekommen. Einmal sei es zum Kontakt gekommen, so Wießner, von 18 Uhr bis 18.15 Uhr, darüber sei von Brandt die Gesprächsnotiz gefertigt worden. Es habe Termine gegeben, wo dann kein Gespräch zustande gekommen sei. Er wisse von Observationen, er wisse nicht, ob es gleichzeitig G10-Maßnahmen gegeben habe, er wisse auch nicht von wem. Sturm fragt, von wann denn dann der Mitschnitt sei. Das könne er nicht sagen, so Wießner. Er könne auch nicht sagen, wie lange der Mitschnitt gegangen sei. Er habe nur eine Erinnerung an ein Gespräch von 14, 15 Minuten. Was die andere Geschichte angehe, könne er sich aus heutiger Sicht kein Bild machen. Er verneint, Brandt bei anderer Gelegenheit mal Telefonmitschnitte vorgelegt zu haben. Auf Frage sagt Wießner, er selbst habe bei den Treffen stenografiert oder mitgeschrieben. Sturm fragt, ob es abgesehen von der Notiz über dieses Telefonat noch bei anderen Gelegenheit vorgekommen sei, dass Brandt Notizen mitgebracht habe. In seiner Führungszeit sei das einmalig gewesen, so Wießner, wenn habe Brandt Material von politischen Veranstaltungen mitgebracht. Es folgt eine Pause bis 14:28 Uhr.

Dann hält Schultzes Verteidiger RA Pausch aus dem Vermerk vom 29.09.1999 vor: Kontakt aus Jena werde derzeit alleine von Schultze gehalten, weil Wohlleben Überwachung vermute. Pausch sagt, es gehe ihm um den folgenden Absatz. Vorhalt: Trotzdem sei für Quelle nicht vorstellbar, dass es ohne Absprache mit Wohlleben geschehe. Konkret wisse er es nicht mehr, sagt Wießner, aber er könne sich nur vorstellen, dass das eine Einschätzung von Quelle gewesen sei, und von ihnen, dass Schultze nicht alleine den Kontakt halte, der vorher ausschließlich nur in einer Hand gelegen habe, bei Wohlleben. Pausch fragt, ob das also eine Einschätzung der Quelle und von Wießner gewesen sei. Wießner: „Ja.“ Dann sagt Pausch, es gehe um den Vermerk zum Ausstieg Schutzes vom 06.10.2000. Dann gibt es eine kurzes Hin und Her, von wem der Vermerk sei, schließlich sagt Wießner, der Vermerk sei von ihm gemacht, die Erkenntnisse kämen aber von Brandt.

Pausch sagt, das sei klar, und fragt, ob Wießner bekannt sei, ob bei Wohlleben ein Handy gelagert habe und zu welchem Zweck. Das sei nicht bekannt gewesen, antwortet Wießner, es sei eine Vermutung gewesen, dass Wohlleben in der Wohnung ein Handy aufbewahrt, das nur für Kontakte zu den Dreien benutzt werde. Und sie seien bestrebt gewesen, an diese Verbindungsdaten zu kommen, was ihnen aber in keinster Weise gelungen sei. Es sei ja hinreichend bekannt, dass sie über die Freundin von Wohlleben an dieses Handy hätten kommen wollen. Die Freundin sei im Zuge der Ermittlungen der Zielfahndung auffällig geworden und sei in einer gemeinsamen Aktion von Zielfahndung und LfV angesprochen worden. Vorhalt aus der Zeugenvernehmung von Wießner: Dann seien auch Informationen über Kontaktaufnahme zum Trio zur Sprache gekommen; alles laufe über Wohlleben, Wohlleben habe ein Handy mit spezieller Sim-Karte, welches er in einem separaten Raum in seiner Wohnung aufbewahre; Brandt habe den Auftrag bekommen, es zu klauen, was Brandt abgelehnt habe, weil er sich nicht mehr hätte blicken lassen können; Brandt habe auch Zugang zur Wohnung gehabt. Wießner: „Dass er den Auftrag hatte, die Karte zu besorgen, ist unstrittig.“ Das sei „im Grund genommen“ eine Entscheidung der Behördenleitung gewesen, die diesen Gedanken gehabt habe, so Wießner. Der damalige Präsident habe immer gefordert, man müsse an Verbindungsdaten kommen, aber wann und wie wisse er, Wießner, nicht, er habe keine Erinnerung.

Pausch fragt, ob Wießner schildern könne, wie es sich entwickelt habe, wer zu Eisenecker fährt und was geplant war. Er könne nur sagen, so der Zeuge, dass sie die Information bekommen hätten, dass Wohlleben und Schultze zu Eisenecker fahren. Am Freitag hätten sie eine Observation in Mecklenburg-Vorpommern arrangiert. Er sei selber hochgefahren zu diesem Ort in der Hoffnung, dort nicht nur Wohlleben und Schultze anzutreffen, sondern vielleicht auch einen der Flüchtigen. Es sei aber so ausgegangen wie bekannt. Es sei kein Dritter da gewesen und Wohlleben und Schultze seien auf direktem Wegen wieder nach Hause gefahren. Die Observation sei auf ihre Initiative hin von „Meckpomm“ durchgeführt worden. Pausch hält aus Wießners Aussage vor dem Thüringer UA vor, dass Wießner davon gesprochen habe, dass am Wochenende vor dem Treffen in Gera ein Treffen von Wohlleben und Schultze mit dem RA stattgefunden habe. Pausch hält aus Wießners Aussage vor dem Bundestags-UA vor, dass der auf die Frage, wie er darauf gekommen sei, dass es nur drei Personen in der Szene hätten wissen können, gesagt habe, dass Wohlleben zuerst Brandt gefragt habe. Pausch: „War Brandt im Gespräch als Mitfahrer?“ Wießner sagt, er könne sich nicht konkret erinnern, selbst an diese Aussagen im UA nicht. Im UA sei alles gefragt worden, das sei sicherlich auch Thema gewesen, er könne nicht sagen, „von Berlin bis Erfurt bis Schäfer-Kommission“, was alles gefragt wurde.

Dann bittet Pausch darum, Wießner ein Blatt mit handschriftlichen Notizen – Zahlen, Nummern, Daten – vorzulegen. Wießner nimmt das Blatt in Augenschein und sagt, das sei die Zahlenkombination von ihm und die sei aus der Handakte, das sei quasi als Arbeitsgrundlage oder sowas gehalten worden und nichts Weiteres. Er wisse nicht, für wen oder wann, aber es sei jedenfalls von ihm erstellt. Er könne nicht mal sagen, was die zwei Ws bedeuten, ob Wohlleben. Pausch: „H und W?“ Das H und „Deichmann“, das sei garantiert die Freundin, die sei da beschäftigt gewesen. Aber das seien, wie gesagt, Handakten, er wisse gar nicht, wie die in die Akten kommen.

Es wird ein weiteres Blatt in Augenschein genommen. Pausch weist auf den notierten Namen „Helbig“ hin. Wießner sagt, da stehe einmal Helbig und einmal Wohlleben. Pausch fragt, was H und W meinen könne. Klemke beanstandet, der Zeuge werde aufgefordert zu spekulieren. Pausch fragt zu den Daten und nennt den 26.08.1998. Wießner sagt, es handele sich um die Erstellungsdaten der Notiz, er habe die Quelle übernommen im Juli 1998. Es sei eine Arbeitsgrundlage von ihm gewesen, was er aus den Akten als mögliche Zielpersonen der Drei übernommen habe. Das sei drei Wochen gewesen, nachdem er in die Führung von Brandt wieder eingestiegen sei, es seien alle die Kontaktpersonen, die irgendwo auffällig geworden seien. Pausch fragt, ob Wießner die Telefonnummern mit Überwachung in Verbindung bringe. Er habe das aus den Akten herausgeschrieben, dass man sofort eine Zuordnung haben könne. Die Zahlen seien bestimmt aus den „P-Akten“ der einzelnen Leute gekommen. Alle Informationen, die über die Person angefallen seien, seien in die Akten „marschiert“. Wenn G10-Maßnahmen erfolgt seien, seien die in der Akte erfasst. Das sei handschriftlich von ihm raus gezogen worden. Da stehe „Damaschkeweg“, „Parkplatz“, „Steffi“ und „Ralf“, so Pausch. Wießner sagt, das sei komplett seine Schrift. Er wisse nicht, wie das in die Akten gekommen ist, das seien Arbeitsakten, zur Erleichterung für nach der Übergaben, dass man sich erstmal rein finden müsse in die Szene, wenn Informationen genannt worden seien aus den Treffs, dass man eine Zuordnung finden könne.

Schultzes Verteidiger RA Hösl sagt, eingangs habe Wießner gesagt, dass er überrascht gewesen sei, dass Schultze die Funktion von Wohlleben übernommen habe. Er sei überrascht gewesen aufgrund der Aktenerkenntnisse zu Schultze, dass er sofort, „als No-Name, will ich sagen, obwohl er es nicht war“, in diese Rolle hereinkommt, sagt Wießner. RAin Schneiders fragt, ob Wießner allgemein etwas sagen könne zur Gewaltbereitschaft in der Szene, zu Diskussionen über Gewalt. Wießner sagt, das sei Thema gewesen, zumindest in diesem Berichtszeitraum, wo er Brandt geführt habe. Vorhalt aus Wießners Aussage vor dem Bundestags-UA: Auf Frage, ob die rechte Szene damals gewaltbereit war, habe Wießner gesagt, das seien, wenn er das im Nachhinein erblicke, Einzelpersonen gewesen, von der Masse her könne er das nicht festmachen. Wießner sagt, er könne das an Zahlen nicht festmachen. Schneiders fragt, ob Wießner vor dem UA eine Erinnerung gehabt habe. Wießner sagt, über Gewaltdiskussionen sei ihm, außer dass mal Schießübungen gemacht worden seien auf Brandts Grundstück, nichts in Erinnerung. Schneiders fragt, ob Wießner was zu einem Anruf am 04.11.2011 vom Leiter der PD Gotha sagen könne. Das könne er, so Wießner, er habe das im UA in Thüringen widerrufen. Er sei nicht am 04.11. angerufen worden, sondern am 06.11. Von Berlin die Aussage müsse er zurückziehen, weil er am 04.11. nicht habe angerufen werden können, er sei da gar nicht zu Hause gewesen, habe in der Familie gesundheitliche Probleme gehabt und da sei da der 04. und 06. verwechselt worden.

Schneiders fragt, ob es Aufträge an Brandt gab, „Personagramme“ oder dergleichen über Personen aus der Szene zu erstellen. Wießner: „Nein.“ Schneiders fragt, ob Wießner Erkenntnisse habe, ob es einen Versuch der Anwerbung von Schultze gab. Wießner verneint das. Vorhalt aus Wießners Vernehmung beim BKA: Für ihn, Wießner, sei es bis heute unvorstellbar, dass drei Kleinkriminelle abtauchen und derartige Straftaten verüben konnten. Dazu stehe er heute noch, so Wießner. Klemke fragt, ob sich Wießner erinnere, den Ausdruck „Kleinkriminelle“ verwendet zu haben. Das sei möglich, so der Zeuge, er müsse sagen, die Vorstrafen von Böhnhardt seien ihm bekannt gewesen, so dass er dann diesen Ausdruck wahrscheinlich benutzt habe. Für ihn sei es unerklärlich gewesen, wie die sich über Nacht ohne große Logistik und ohne Lebenszeichen im Untergrund versteckt hätten halten können. Wießner bejaht die Frage von Pausch, ob „RL“ für „Referatsleiter“ steht, „RL 24“ müsse Schäfer gewesen sein.

NK-Vertreter RA Scharmer sagt, Wießner habe ja im Sommer 1998 wieder die Führung von Brandt übernommen, und fragt, ob Wießner gewusst habe, was Inhalt der Garage war. Wießner: „Nein.“ Er habe später erfahren, dass es auch um Sprengstoff ging. Scharmer fragt nochmal nach dem Begriff „Kleinkriminelle“ und Wießner wiederholt, dass es um die Geschichte von Böhnhardt ging und nicht um die Garage. Scharmer liest aus dem Protokoll des Bundestags-UA vor, dass Wießner vorgehalten worden sei, dass es in der Zeit, wo er Brandt geführt habe, 30 Ermittlungsverfahren gegeben habe, teilweise im Anklagestadium, die alle eingestellt worden seien. Scharmer fragt, ob Wießner sagen könne, welche Ermittlungsverfahren gelaufen seien, ob es weitere Beteiligte gegeben habe, auch für die hier Angeklagten. Ihn habe es nur verwundert, so Wießner, dass es so viele Verfahren gegen Brandt gegeben habe und er nicht einmal verurteilt worden sei. Wießner spricht von Landfriedensbruch Es habe ihn einigermaßen überrascht, dass die Verfahren nicht zum Abschluss geführt worden seien.

Auf Frage sagt Wießner, es sei bei Brandt um politisch motivierte Straftaten gegangen, aber im Einzelnen könne er die Straftaten gar nicht sagen. Scharmer fragt, ob Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe, Wohlleben, Gerlach, Schultze eine Rolle spielten. Wießner: „Nach meinem Erkenntnisstand nicht.“ Wenn es um Landfriedensbruch oder ähnliches gegangen sei, könne er nicht ausschließen, dass andere aus den KSen dabei waren. Scharmer sagt, im Bundestags-UA habe Wießner im Hinblick darauf gesagt, man könne damit leben. Scharmer fragt, ob Wießner nochmal geprüft habe, was das für Verfahren waren. Er könne das konkret nicht erklären, sagt Wießner. Er erinnere sich an „diese Landfriedensbruchgeschichte“, aber nicht an Straftaten gegen das Leben oder sonst was. Die meisten Straftaten seien politisch motiviert gewesen. Wenn die nicht zum Gericht oder zur Verurteilung geführt hätten, sei das für ihn nicht relevant gewesen. Auf Frage, ob es bei der Bezahlung von Brandt Belege gegeben habe, sagt Wießner, das sei wie üblich mit dem Arbeitsnamen von Brandt quittiert worden, das sei auch vom Rechnungshof geprüft worden. Bei jedem Treffen habe das stattgefunden, es habe ja eine eigene „Beschaffungskasse“ gegeben, da sei das dann eingereicht und mit dem Vorschuss abgerechnet worden. Scharmer fragt, ob sich das in den Akten finde, die sie dann später aus dem Tresor bekommen hätten. Wießner: „Ja.“

Scharmer fragt, ob Brandt eine USA-Reise bezahlt worden sei. Daran habe er wirklich keine Erinnerung mehr, so Wießner, ob der die bezahlt bekommen hat. Dass er eine gemacht hat, sei klar, aber das habe er nicht bezahlt bekommen. Scharmer sagt, die V-Person „Teleskop“ des BfV habe berichtet, Mirko Eb. und Brandt hätten Kontakt zum Stern aufgenommen, es sei um den Möbus-Prozess gegangen, Brandt habe da von einer vom TLfV finanzierten USA-Reise berichtet; die Reporter seien aber mehr an den Flüchtigen „Drilling“ interessiert gewesen. Das sage ihm nur in Ausschnitten etwas, so Wießner, „Drilling“ sei der Überbegriff für den Fall der gesuchten Drei, der sei geführt worden von der Auswertung. Scharmer sagt, „Teleskop“ behaupte, dass es eine bezahlte USA-Reise gegeben habe. Wießner sagt wenn es gezahlt worden sei, dann müsse man die Quittung beiziehen, um sagen zu können, wer es bezahlt habe. Scharmer fragt, ob Wießner weiß, wer „Teleskop“ ist. Wießner sagt, die „T-Quellen“ seien vom BfV gewesen, er habe mit denen keinen Kontakt gehabt.

Scharmer fragt zur „Operation Rennsteig“. Er könne nur sagen, so Wießner; dass damals in München beim LfV Bayern eine Besprechung gewesen sei mit MAD, BfV, TLfV und LfV Bayern, wo man koordiniert gegen Rechte Werbungsvorhaben habe starten wollen, um Zugänge in die Szene zu bekommen. Das Schlimme an der ganzen Geschichte sei, dass außer dieser Besprechung man im Nachgang nie gehört habe vom BfV oder MAD oder sonst was, wer welche Quelle wo habe. Eine zweite Besprechung habe es nicht gegeben, jeder habe für sich „gewurschtelt“. Gerade diese Geschichte, das habe er über die Presse, dass es Quellen im THS gegeben habe, und das betroffene LfV wisse es nicht, da frage er sich, wie man die Informationsgewinnung steuern wolle. Er habe nach der Besprechung kein einziges Mal Kontakt mit dem BfV oder dem MAD gehabt. Das sei eingeschlafen, es sei nichts mehr zurückgekommen, es sei nachher kein Ergebnis da gewesen: „Operation Rennsteig, da kann ich ja alles verschleiern damit.“ Da sei kein Austausch gewesen. Scharmer verliest die Decknamen der „T-Quellen“. Wießner sagt, keine einzige sage ihm etwas, die seien ausschließlich vom BfV geführt worden.

Scharmer hält zum Abschleppen des Autos durch Rachhausen (zuletzt 156. Verhandlungstag) vor, von dem Brandt am 16.02.1998 berichtet habe. Er hält einen Vermerk vor, demzufolge „GP [Gewährsperson] Alex“ [Rachhausen selbst] glaubhaft mitgeteilt habe, dass Rachhausen sich in dieser Sache nicht in Dresden aufgehalten habe und kein Fahrzeug abgeschleppt worden sei. Scharmer sagt, Brandt sei eine „B-Quelle“ [höchste Einstufung einer menschlichen Quelle] gewesen, „Alex“ nur eine Gewährsperson. Er fragt, warum man „Alex“ an der Stelle mehr Glauben geschenkt habe als Brandt. Wießner sagt, am 16.02. sei die erste Meldung gekommen, dass Rachhausen das Auto weggebracht habe. Das sei ihm ein halbes Jahr später aufgefallen. Da sei gleichzeitig mit der Übernahme von Brandt „GP Alex“ geführt worden. Rachhausen sei konkret von ihm, Wießner, angesprochen worden, und habe „im Grund genommen“ auch gelogen, wie sich „die Bretter biegen“, habe alles abgestritten, eine falsche Fährte gelegt. Der sei nicht nur in dem Fall unzuverlässig gewesen. „Alex“ habe selber bestimmen wollen, wo er wie die Infos holt. Er, Wießner, habe einmal Kontakt mit ihm gehabt wegen dem Auto. Da habe „Alex“ ihm nicht antworten können, habe ihn angelogen. Nachher habe „Alex“ es richtig gestellt, dass er keinen Verrat habe begehen wollen, aber die Zusammenarbeit sei von ihnen beendet worden.

Scharmer erwidert, Wießner habe aber „GP Alex“ geglaubt. Wießner entgegnet, er habe die Meldung ergänzt mit der Aussage von Rachhausen. Scharmer wiederholt, dass dort stehe, dass Alex „glaubhaft“ mitgeteilt habe. Wießner: „Wenn Sie hingehen und einen Treff machen zur Klärung der Hintergründe und er erzählt eine halbe Stunde, dass es so gewesen ist, dann schreiben Sie das auf den Vermerk Brandt.“ Rachhausen habe eine Story erzählt, deswegen kein eigener Vermerk, sondern ein Zusatzvermerk bei Brandt. Scharmer macht einen Vorhalt aus einem anderen Vermerk: „Der Teilaussage, dass Rachhausen das beschädigte KFZ aus Dresden zurückgeholt habe, wird an anderer Stelle durch eine Gewährsperson glaubhaft widersprochen.“ Scharmer sagt, das beziehe sich auf dem Vermerk vom 16.02. und sei vom 20.02. [phon.]. Wießner sagt, da habe er Brandt nicht geführt, der Vermerk sei nicht von ihm. Scharmer fragt, ob diese Geschichte an andere LfV weitergegeben wurde. Das wisse er nicht, so Wießner, im Regelfall sei es zumindest ans BfV gegangen. Scharmer sagt, laut Schäfer-Gutachten sei die Deckblattmeldung vom 20.02. an die LfV Brandenburg, NRW, Berlin und ans BfV [phon.] weitergegeben worden. Er fragt, warum eine derartige Deckblattmeldung an NRW weitergegeben worden sei. Da sei er selbst überrascht, so Wießner, der Deckblattbericht gehe an die Auswertung, warum der Auswerter NRW mit einbezogen habe, könne er nicht sagen.

Scharmer sagt, er habe Wießner so verstanden, dass der von „Alex“ diese Geschichte erfahren habe. Wießner sagt, bei der Übernahme von „Otto“ [Brandt] 1998, müsse man sich die Vorgänge, den Kenntnisstand des letzten halben Jahres anschauen. Da sei ihm aufgefallen, dass diese Angabe da war. Zwischenzeitlich sei „Alex“ aktiviert worden. Da sei man dann auf den Hinweis gekommen, dass er glaubhaft versichert habe, er habe mit der Rückholaktion des Autos nichts zu tun gehabt. Scharmer fragt, ob „Alex“ das Wießner gegenüber angegeben habe. Wießner bejaht das [phon.]. Das sei dann an die Auswertung gegangen. Er verneint, eine Einschätzung abgegeben zu haben, ob man Brandt oder Rachhausen glaubt. Auf Nachfrage sagt er, das sei Schäfers Aufgabe gewesen. Scharmer fragt, ob die Umstrukturierungsmaßnahmen im TLfV und die Neubefassung Wießners mit Brandt etwas mit der Flucht der drei Personen zu tun gehabt hätten. Wießner: „Nein, nein.“ Der Präsident habe einen VS „neuen Typs“ haben wollen, bei dem Auswertung und Beschaffung nicht getrennt seien. Das Referat „Werbung und Forschung“ sei dann aufgelöst worden.

Scharmer sagt, Wießner habe eben von einem „Geldtransfer nach Sachsen“ gesprochen. Das sei ihm in Berlin und bei der Schäfer-Kommission vorgehalten worden, sagt Wießner. Das sei nur, dass über Schultze in einer Deckblattmeldung gesagt worden sei, der habe vor gegebener Zeit die letzte Überweisung nach Sachsen gemacht, wann konkret sei nicht berichtet worden. Scharmer fragt, ob Wießner einen Anwerbevorgang mit der Bezeichnung „Delhi“ kenne. Wießner: „Nein.“ Scharmer: „Wer könnte sonst aus dieser Zeit über Anwerbevorgänge berichten?“ Im „Rechtsbereich“ er selbst, so Wießner, „Links“ und „Ausländer“ andere Kollegen. Scharmer fragt, ob es sein könne, dass Wießner davon keine Kenntnis habe. Es könne sein, dass es ein Werbungsvorhaben gab, so Wießner, er kenne den Fall nicht. Es seien letztlich hier wieder Leute ins Visier gekommen, wo Hintergrundabklärungen gemacht worden seien, ob sie für eine Werbung in Frage kommen. Wenn es konkret werde, komme ein Fallname. Er könne aber konkret sagen, dass kein Werbungsvorhaben „Delhi“ von ihm angeordnet oder durchgeführt worden sei. Scharmer fragt, ob es ein solches Vorhaben bei Schultze [Schultzes Geburtsort ist Neu-Delhi] gegeben haben kann, ohne dass der angesprochen worden sei. Wießner: „Kann ich mir nicht vorstellen, aber es ist ja alles möglich.“ Wießner bejaht auf Frage, dass es gemeinsame Anwerbevorgänge mit dem MAD gegeben habe. Scharmer sagt, er kenne „Delhi“ nicht, deswegen frage er nach, ob das vielleicht ein Name des MAD war. Wießner sagt, er habe mit mehreren Leuten vom MAD in Kontakt gestanden. Wenn ein KS-Mitglied zur Bundeswehr eingezogen worden sei, sei es doch klar, dass der MAD auf sie zugekommen sei. Das sei doch kein Werbungsvorhaben, da sei ein Erkenntnisaustausch gemacht worden. Namen von MAD-Kollegen wisse er keine mehr, das sei zehn Jahre her oder zwölf.

Auf Frage von RAin Dierbach sagt Wießner, er sei am 30.07.2011 pensioniert worden. Er verneint, nach diesem Zeitpunkt zur letzten Dienstelle oder anderen dienstlich Kontakt gehabt zu haben. Dierbach: „Nie wieder?“ Der einzige Kontakt sei das eine Mal gewesen am 06.11.2011 mit dem PD-Leiter Gotha. Auf Frage sagt Wießner, er habe im Regelfall spätestens ein oder zwei Tage nach den Treffen die Berichte geschrieben. Im Folgenden nennt Dierbach mehrere Beispiele von Vermerken, wo auf Ereignisse, die ein paar Wochen zurückgelegen hätten, Bezug genommen werde. Wießner verneint, seine Mitschriften mehrere Wochen liegen gelassen oder Vermerke angefangen und später fortgesetzt zu haben. Im Regelfall seien die Meldungen zeitnah abgesetzt worden, verschriftet spätestens nach zwei Tagen. In Bezug auf ein von Dierbach genanntes Beispiel sagt Wießner, das sei eine Zusammenfassung für Zwischenberichte im Auftrag des Präsidenten, anders könne er es sich nicht vorstellen. Wießner bestätigt, dass ein Vermerk vom 10.04.2001, den er in Augenschein nimmt, von ihm sei. Dierbach sagt, da werde Bezug genommen auf ein Gespräch am 01.04.2001, da sei auch nicht zwei Tage vorher. Das sei doch die „fortlaufende fallbezogene Erkenntnisgewinnung“, so Wießner, das stehe doch da. Wenn oben stehe „fortlaufende Berichterstattung“, dann seien das Informationen, die für Deckblattmeldungen zu wenig seien.

Er könne nicht sagen, so Wießner auf Frage, wieviele Vermerke in Bezug auf Brandt er im Jahr verfasst habe. Er bejaht, dass die Nummerierung immer mit der Quelle verbunden gewesen sei, wenn vorne die Quelle stehe. Er verneint, dass mit ihm darüber gesprochen worden sei, welche Berichte in dieses Verfahren hier gelangen, er habe auch keine Kenntnis, was ins Verfahren gelangt sei. Dierbach sagt, auch beim Vermerk vom 08.02.1999 falle auf, dass zwischen Bericht und Gespräch zwischen Brandt und Wohlleben eine Woche liege. Dann sei es so gewesen, sagt Wießner, er könne doch heute nach 14 Jahren nicht sagen, dass er den Vermerk nach zwei Tagen verfasst hat. Dierbach: „Haben Sie aber.“ Wießner: „Ich sagte: im Regelfall.“ Dierbach fragt, ob man also feststellen könne, dass Wießner Notizen gemacht und später den Vermerk geschrieben habe. Dierbach nennt einen Vermerk vom 22.03.1999, der sich auf den 06.03., 08.03. und 15.03.1999 beziehe. Wießner sagt, zu dem Treffen sei eine Laufmappe erstellt worden, da seien alle Ergebnisse des Treffs hineingelegt worden, dann sei diese Mappe gezogen und der Bericht erstellt worden. Dierbach fragt, ob sich Wießner nochmal mit Quelle rückversichert habe, ob zutreffend ist, was er mitgeschrieben habe. Wießner: „Nein.“ Es folgt eine Pause bis 16:21 Uhr.

Dann macht RA Narin einen Vorhalt aus der Vernehmung von Wießner vor dem Bundestags-UA: Dort habe er auf die Frage, ob er mit Brandt überhaupt über das Trio geredet hat, ob der die kenne, ob der die gut finde, geantwortet, er könne nur eins sagen, dass Brandt gesagt habe, es sei allgemein in der Szene bekannt, dass Zschäpe die „Matratze der Szene“ sei. Narin sagt, das habe er Brandt bei dessen Vernehmung hier vorgehalten, und der habe bestritten, das gesagt zu haben. Er bleibe bei der Aussage, die er in Berlin gemacht habe, so Wießner, das habe Brandt wörtlich wiederholt geäußert. Zu den Dreien habe Brandt überhaupt keine Einschätzung gegeben. Auf Frage sagt Wießner, Mike Baumbach sei ein Ermittler im „Referat Forschung und Werbung“ gewesen. Narin hält vor, dass der im UA ausgesagt habe, dass er seinerzeit mit Wießner als Ermittler im „Fall Drilling“ tätig gewesen sei und in diesem Zusammenhang hätten sie darüber gesprochen, ob jemand aus dem Umfeld in Frage kommt, angesprochen zu werden, operativ zu bearbeiten, und da sei z. B. auch Zschäpe in Frage gekommen.

Auf Frage sagt Wießner, „Drilling“ sei die Suche, observations- und quellenmäßig nach den drei Flüchtigen Zschäpe, Mundlos, Böhnhardt gewesen. Narin sagt, aus den Angaben von Baumbach ergebe sich aber, dass man Zschäpe habe anwerben wollen. Wießner erwidert, Baumbach sei Obersekretär gewesen und habe geglaubt, selbstständig Zielpersonen festlegen zu können. Die Arbeitsweise sei doch gewesen, dass die Wochenendmeldungen der Polizei gesichtet worden seien. Dass da die Namen Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe aufgetaucht seien, sei registriert und abgelegt worden. Es sei niemals ein Vorgang gegen Zschäpe, Böhnhardt, Mundlos, Wohlleben, Schultze oder André Kapke in Frage gekommen. Das habe auch Baumbach nicht entscheiden können, das habe selbst er, Wießner, nicht entscheiden können. Narin fragt, wie Baumbach darauf gekommen sei, Zschäpe anzuwerben, wo die doch zu den Dreien gehörte. Das wisse er nicht, so Wießner, aber Baumbach habe ja auch behauptet, dass LfV habe eine Außenstelle in Jena gehabt, wo alles zusammengeflossen sei. Narin hält vor, dass Baumbach gesagt habe, dass das Vorhaben mit Zschäpe fallen gelassen worden sei, weil in einem Gespräch mit Wießner die Information fallen gelassen worden sei, dass sie psychische Probleme habe. Das kenne er von den UAen, so Wießner, er habe das überall dementieren müssen. Das sei auch einer der Gründe gewesen, warum eine Zusammenarbeit mit Baumbach nicht mehr möglich gewesen sei, der habe eigenständig Sachen angeleiert, wofür er nicht zuständig gewesen sei.

Narin hält weiter vor, dass Baumbach angegeben habe, das sei am Rande einer von den vielen Sitzungen gewesen, die sie gehabt hätten; in seiner Erinnerung sei es die sechste Etage gewesen, das Büro des Kollegen Zweigert, der damals in dieser Operation „Rennsteig“ bzw. „Drilling“ mitgearbeitet habe. Narin fragt, ob Wießner erklären könne, inwieweit die Operation „Rennsteig“ bzw. „Drilling“ Gegenstand der Besprechungen gewesen sein sollen. Wießner sagt, es sei doch selbstverständlich, dass man sich unterhalte nach dem Treffen in München, was unter dem Begriff „Rennsteig“ zukünftig gemacht werden solle. Zweigert sei V-Mann-Führer im Rechtsbereich gewesen und Vertreter für ihn, Wießner, bei der Führung von Brandt, es sei doch selbstverständlich, dass der unterrichtet werde. Er habe keine Erinnerung an ein Gespräch mit Zweigert, wo es um Zschäpe gegangen sei, so Wießner auf Frage, es sei kein Thema gewesen. Narin sagt, Baumbach setze „Rennsteig“ und „Drilling“ in einen Zusammenhang. Dazu sagt Wießner, er müsse sich wiederholen, es habe keinen Zusammenhang gegeben zwischen der „Operation Rennsteig“ und dem „Fall Drilling“.

Narin sagt, Wießner habe heute geschildert, er habe zig Treffs miterlebt, wo Brandt Wohlleben kontaktiert habe, und fragt, in welcher Weise die Kontaktaufnahme erfolgt sei. Wießner antwortet, Brandt habe z. B., um sich eine Bestätigung zu holen für eine Aktion der KS Jena, während des Treffs mit Wohlleben telefoniert über sein Handy. Narin fragt, ob das das Handy gewesen sei, was Brandt vom Landesamt zur Verfügung gestellt worden sei. Wießner erwidert, Brandt sei unter seiner Ägide nichts zur Verfügung gestellt worden. Narin sagt, es gehe ihm jetzt um den Zusammenhang „Riese“, Marcel Degner, alias „Hagel“ [Degners Quellenname]. Da habe Wießner gesagt, er habe damals keinen Zusammenhang zwischen „jobben“ und Banküberfällen herstellen können und auch von Ausweispapieren keine Kenntnis gehabt. Wießner sagt, man müsse doch für einen Job Papiere haben. Es sei versucht worden, aber habe nicht geklappt. Es sei für sie unvorstellbar gewesen, dass die aus der Szene in Sachsen diese Unterstützung bekommen.

Vorhalt aus dem Schäfer-Bericht: Eingang einer Quellenmitteilung der VS-Behörde eines anderen Bundeslandes; die Quelle teile mit, Jan Werner solle zur Zeit den Auftrag haben, die drei Skinheads mit Waffen zu versorgen; Gelder für diese Beschaffungsmaßnahme solle die B&H-Sektion Sachsen bereitgestellt haben; nach der Entgegennahme der Waffen, vor der beabsichtigten Flucht nach Südafrika, solle das Trio einen weiteren Überfall planen, um mit dem Geld Deutschland zu verlassen; der weiblichen Person des Trios solle ihren Ausweis zur Verfügung stellen. Das sei ihm im Zuge der Schäfer-Kommission bekannt geworden, sagt Wießner dazu. Vorhalt: Am 15. oder 16.09.1998 habe es eine Beratung zwischen dem TLfV, dem LfV Sachsen und der VS-Behörde eines anderen Bundeslandes am dortigen Sitz im Hinblick auf eine erhaltene Information gegeben; eine bereits laufende Observationsmaßnahme gegen Probst durch das TLfV und das LfV Sachsen werde am 16., 17.09. fortgeführt. Da seien der Referatsleiter 21 und der Leiter Beschaffung in Potsdam gewesen, so Wießner, was besprochen worden sei, könne er nicht sagen. Leiter Beschaffung sei Herr Nocken gewesen. Auf Frage sagt Wießner, „“ sei ihm im Zusammenhang mit B&H bekannt.

Narin sagt, Wießner sei ja auch vertretungsweise mit Quelle „2100“ beschäftigt gewesen, ob ihm bekannt gewesen sei, dass in der Terminologie von „Combat 18“ „Jobben“ für Banküberfälle stehe. Wießner: „Damals nicht.“ Narin fragt zur Wertigkeit der Quelle Brandt, ob denn Quellenmeldungen von Brandt auch bestätigt worden seien über andere Quellen, etwa über den VS-Verbund. Nur bei überregionalen Ereignissen, so Wießner. Narin fragt, ob es dazu gekommen sei. Wenn was gekommen wäre, was nicht von anderen gedeckt werden könne, wäre eine Meldung von der Auswertung gekommen, so Wießner weiter. Narin sagt, Wießner habe davon gesprochen, dass Brandt einen Kontakt in Tennessee gehabt habe: „Wer war das?“ Ihm sei nur eins in Erinnerung, sagt Wießner, im Zusammenhang mit der Möbus-Geschichte, dem Stern-Interview, aber sonst konkret sei ihm da nichts bekannt. Er wisse nur, dass der Stern letztlich nur an der Sache „Drilling“ Interesse gehabt habe, nicht an [Hendrik] Möbus. Narin fragt, ob Wießner in dem Zusammenhang bekannt sei. Wießner: „Nein.“ Auf Frage sagt Wießner, nach seinem Kenntnisstand habe Brandt nicht zu den Hammerskins berichtet.

Narin fragt, ob Wießner im Zusammenhang mit der Besprechung in München bzgl. „Rennsteig“ die Namen Thein und Menhorn etwas sagen würden. Thein sei V-Mann-Führer des BfV gewesen, so Wießner, und Menhorn Auswerter Musikszene. Er verneint, im Zusammenhang mit „Drilling“ mit denen Kontakt gehabt zu haben, er habe keinen Kontakt zu den Quellen des BfV oder zu den V-Mann-Führern gehabt. Narin: „Auch nicht im Zusammenhang mit ‚Rennsteig‘?“ Wießner: „Nein.“ In den Akten würden sich zu dieser Besprechung Personen des MAD und dann zwei Personen von „SG 70“ finden. Das sei der Staatsschutz vom BKA, so Wießner. Am Ende heiße es dann, das „SG 21“ werde regelmäßig vom MAD unterrichtet. Er kenne nur „RG 21“, so Wießner, da könne nur der Referatsleiter Rechts vom LfV gemeint sein [phon.]. Vorhalt aus dem Vermerk zu der Besprechung: Nocken habe versichert alles zu tun, um Aktivitäten von Thüringen ausgehend oder inszeniert in Bayern nicht aufkommen zu lassen; gegen Brandt laufe ein Ermittlungsverfahren nach § 129 StGB, das aber wohl nicht zum Ziel führen werde; es gebe auch eine entsprechende technische Maßnahme der Polizei; alle Beteiligten würden feststellen, dass die Kontakte zwischen Brandt und Dalek derzeit kaum noch bestehen würden. Wießner sagt auf Frage, Brandt habe ein striktes Verbot bekommen, eine KS in Coburg zu gründen, oder Stammtische einzurichten, oder Kontakte mit bayerischen Kameraden aufzunehmen, um solche Organisationsformen zu gründen.

Narin fragt, ob diese Aktivitäten im Auftrag des Landesamtes erfolgt seien. Wießner: „Nein, nie im Auftrag des Landesamtes.“ Das sei der erste Punkt gewesen, wo man ihn habe bremsen müssen. Narin fragt, ob Wießner der „Fränkische Heimatschutz“ etwas sage. Das sei ja diese Bezeichnung um diese KS in Coburg gewesen, sagt Wießner. Narin: „Welchen Zweck hatte die?“ Das sei eine freie KS gewesen, die sich zu Stammtischen getroffen habe, um Vereinbarungen zu treffen für Demonstrationen, Aktionen oder sonst was, antwortet Wießner. Aber er könne nicht genau sagen, wer Mitglied oder Ansprechpartner im „Fränkischen Heimatschutz“ war. Vorhalt: Gleichwohl sei festgelegt worden, dass 1. das LfV Bayern den entsprechenden Stammtisch des Fränkischen Heimatschutzes verstärkt beobachtet, 2. das BfV die Werbung im THS verstärkt, 3. MAD und BfV verstärkt Befragungen von involvierten Soldaten durchführen, 4. der MAD prüft, wer von den in Frage kommenden Personen noch bei der Bundeswehr ist oder eingezogen wird, 5. das LfV Bayern, sofern vorhanden, weitere Zielpersonen herausarbeitet, 6. es einen gegenseitigen Informationsaustausch mit Koordinierung durch das BfV gibt, 7. Quellenaktivitäten von Seiten Thüringen in Bayern unterbunden werden, v. A. KS-Gründungen, 8. der bisher gebräuchliche Name/ Bezeichnung „Anti-Antifa Ostthüringen überdacht wird.

Narin fragt, ob das TLfV festgelegt habe, dass der Name „Anti-Antifa Ostthüringen“ überdacht werden solle. Wießner: „Nein, ich kann nicht sagen, dass das TLfV Namensgeber des THS war.“ Narin sagt, die ersten sieben Punkte seien alles Maßnahmen der Behörden, dann würde man doch nicht diesen Punkt hier einführen. Zschäpes Verteidiger RA Heer beschwert sich ohne Mikrofonverstärkung. Narin fragt, ob Wießner im Zusammenhang mit der Nachsorge bei Brandt Kenntnis erlangt habe, dass Brandt sich in Zwickau im Geschäft von beworben habe. Wießner verneint. Narin hält ein Bestätigungsschreiben des „Last Resort Shop“ in Zwickau von 2003 vor, dass Brandt sich im Januar dort zu einen Vorstellungsgespräch eingefunden habe. Das sei ihm überhaupt nicht bekannt, so Wießner, das sei das erste Mal, dass er das höre. 2003 sei die Zusammenarbeit mit Brandt überhaupt nicht existent gewesen, wo der sich da beworben habe, könne er nicht sagen. Narin fragt Wießner, ob der Brandt mal über drohende Exekutivmaßnahmen unterrichtet habe. Erstmal habe er keine Kenntnisse über Exekutivmaßnahmen der Polizei gehabt, sagt Wießner. Außerdem gehöre das zu dem Job hinzu, den er über 20 Jahre gemacht habe, dass Quellen über Exekutivmaßnahmen nicht unterrichtet worden seien, auch auf die Gefahr hin, dass sie über diese Geschichte auffliegen würden. Er verneint, über die Identität von Quellen anderer Behörden unterrichtet gewesen zu sein, das gebe es nicht. Er kenne keine Quellen anderer Länder. Narin fragt, ob Wießner bekannt sei, ob sich Roewer [ehem. Präsident des TLfV] mal über ein besonderes Verhältnis zwischen Wießner und Brandt geäußert habe. Das sei im BKA gesagt worden, so Wießner. Er, Wießner, habe das sofort widerrufen. Er habe sich anwaltlich beraten lassen. Er halte diese Aussage Roewers für strafwürdig.

RAin von der Behrens sagt, Wießner habe angegeben, sich, nachdem er Brandt wieder übernommen habe, über die Zeit davor informiert zu haben. Sie fragt, ob es Quellenmeldungen gegeben habe, dass das Trio sich in die USA zu einem Tino P. habe absetzen wollten. Das kenne er nicht, so Wießner. Narin fragt, ob vom TLfV bzgl. möglicher Auslandsaufenthalte Kontakt mit dem BND aufgenommen worden sei. Das Trio sei im Januar 1998 abgetaucht, im Juli sei er bei Brandt wieder eingestiegen, so Wießner. Was davor war, könne er nicht sagen. V. d. Behrens sagt, Wießner habe aber davon gesprochen, dass er sich auch den Zeitraum davor angeschaut habe. Die vier Wochen davor, bejaht Wießner, man müsse ja auch einen Einstieg haben. V. d. Behrens fragt, ob es nach der Übernahme durch Wießner Kontakt zum BND gab. Wießner verneint das; es habe natürlich Kontakt zum BND gegeben, aber nicht in dem Bereich. V. d. Behrens fragt, ob Wießner das Umfeld von Carsten Schultze untersucht habe im Hinblick auf mögliche Werbungsmaßnahmen. Wießner verneint. Der Name Daniel Sch. sage ihm nichts, so Wießner auf Frage, der Name Jürgen Helbig sage ihm etwas. V. d. Behrens fragt, ob er eine Observation von Helbig durchgeführt habe. Er habe das nicht gemacht, so Wießner, aber er habe Helbig angesprochen. Es sei eine Ansprache gewesen, und dabei sei es geblieben, weil sich Helbig offenbart habe in der Szene oder KS, und diese Mitteilung hätten sie über Brandt erhalten, es habe kein weiteres Gespräch gegeben. Erinnerungen an dieses Gespräch mit Helbig habe er nicht, so Wießner auf Frage.

V. d. Behrens bittet darum, Wießner einen Vermerk zu „Aussagen des Helbig“ vorzulegen. Wießner geht nach vorne, schaut sich den Vermerk an und sagt, er kenne die Handschrift nicht. Er wisse auch nichts dazu, das sehe er zum ersten Mal hier. Vorhalt: Helbig habe bemerkt, dass die Polizei ihn im Zeitraum vom 03.08. bis 07.08. beschattet habe. Da sei eine Aktion des LfV durchgeführt worden, um ein Bewegungsbild Helbigs zu erstellen, so Wießner. Vorhalt: Helbig habe gesagt, dass ihn am 10.08. jemand vom Ministerium angesprochen habe, der ihn am 11.08. erneut an der Arbeitsstelle treffen wolle. Wießner: „Ja.“ Vorhalt: Sollte er das richtige Angebot bekommen, Geldzuwendungen, würde er auch über gewisse Dinge Auskunft geben, laut seiner Aussage wisse er auch etwas über die Drei, die gesucht würden, es seien ehemalige Schulkameraden von ihm. Da könne er nichts zu sagen, so Wießner, er sei auch überrascht, da müsse man mal fragen, ob das Akten vom MAD oder vom TLfV seien oder was. V. d. Behrens sagt, das sei eine Akte zu „Drilling“. Sie fragt, wer denn für die Aktenführung zuständig gewesen sei. Der Auswerter, so Wießner.

V. d. Behrens fragt, was das denn für Blätter gewesen seien, die in dem Tresor gefunden worden seien, daraus solle das nämlich stammen [phon.]. Das seien diese Handakten, die ihm heute früh vorgelegt worden seien, so Wießner, alles Mögliche. Er habe den Schrank auch nicht ausgeräumt, das seien andere Kollegen gewesen. Er wisse nicht, was da alles hin und her geschoben worden sei. Er habe gehört, dass alles was lose herumlag in dem Panzerschrank, in die Drillingsakte gekommen sei. V. d. Behrens fragt, ob eine solche Aussage gekommen sei. Das sei ein Gespräch gewesen, da sei nicht gleich über Geld verhandelt worden, so Wießner. Man müsse sich erstmal mit den Leuten unterhalten, nicht den zweiten Schritt vor dem ersten machen. Der Name Nico E. [phon.] sage ihm nichts, so Wießner auf Frage. Dann werden die handschriftlichen Notizen, die Wießner schon vorgelegt wurden, in Augenschein genommen und dazu noch weitere ähnliche Blätter. Wießner sagt erneut, dass es sich um seine Handschrift handele. V. d. Behrens weist darauf hin, dass sich mehrfach der Name E. finde, der auch unterstrichen und einmal gelb umkringelt sei. Wießner sagt, der sage ihm aber nichts. Er könne es nicht zuordnen, alles andere seien wieder Verbindungsdaten aus der Akte. Er lese das heute so, dass E. Kontakt habe zu Wohlleben. V. d. Behrens sagt, bei einem weiteren Blatt stehe da nur „Ebbi“ [phon.]. Wießner sagt, er habe keine Erinnerung, in Jena sei von ihm außer der Ansprache von Helbig nichts gewesen.

V. d. Behrens sagt, auf einem weiteren Blatt finde eine Telefonnummer und dann „8 Uhr nach SLF“ [phon.]. Das bedeute wohl „nach Saalfeld“, so Wießner, aber wie das gekommen sei, ob das eine Observation gewesen sei, könne er nicht sagen. Das sei alles handschriftlich von ihm aus Akten übernommen worden. Zielpersonen wie Helbig seien ja immer vorher mindestens zwei Tage observiert worden. V. d. Behrens fragt, ob Wießner mal eine TKÜ live abgehört habe. Wießner: „Ich nicht.“ Der Bereich, der für G10-Maßnahmen [Eingriff in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis] zuständig gewesen sei, sei ja logischerweise abgeschottet gewesen, da könne er nichts sagen heute, wer dort mitgearbeitet habe. V. d. Behrens fragt, ob die vorgehaltenen Mitschriften auch aus Akten entnommen worden seien, wo live TKÜ abgehört worden sind. Er wisse nicht, was live abgehört worden sei, sagt Wießner. Dann sagt er, eine Sache wisse er doch. Der letzte Arbeitstag von Brandt, da sei live „abgeschaltet“ [vermutlich gemeint: abgehört]worden auf Anweisung vom damaligen Präsidenten Roewer. Das habe aber nicht er, Wießner, gemacht, denn nach diesem Termin sei er sofort zu Roewer zitiert, worden, und der habe ihm Gesprächsinhalte, die er mit Brandt gehabt habe, vorgeworfen.

Auf Frage sagt Wießner, Rachhausen habe er drei, vier Mal getroffen. V. d. Behrens hält vor, dass vor dem Thüringer UA sei von neun Treffen die Rede gewesen. Er könne das nicht sagen, gerade bei Leuten, die in der Erprobung gewesen seien, wie oft das war, sagt Wießner. Er vermute heute so ganz spontan, drei bis vier Mal, weil sich ergeben habe, dass er nicht die Aufgaben habe übernehmen können, für die er vorgesehen gewesen sei. Rachhausen habe in Saalfeld-Rudolstadt der Kontrolleur von Brandt sein sollen, aber das habe Rachhausen nicht gewollt. V. d. Behrens fragt, wie oft Treffen mit mit Juliane Walther gewesen seien. Zwei bis drei Mal, so Wießner, die sei getroffen worden mit dem Zielfahnder, und auch gemeinsam abgeschöpft worden, ohne Ergebnis. Der Tipp sei aus einer Maßnahme der Zielfahnder gekommen. Auf Frage, ob er sich noch erinnere, was sich für Informationen ergeben haben, sagt Wießner: „Kann ich Ihnen nichts sagen, nichts Zielführendes, will ich mal sagen.“ Vorhalt: Er [vermutlich Wohlleben]besitze kein eigenes Handy, leihe sich aber oft von Kameraden eins aus, z. B. von „Ebbi“, E., oder bekomme eins überlassen, z. B. von Kapke, der zur Zeit vier Wochen Urlaub in Südafrika mache. Wießner verneint, sich daran erinnern zu können.

Er bejaht, dass Walther mal die Aufgabe gehabt habe, ein Telefon oder eine Telefonliste von Wohlleben zu besorgen. Sie habe aber gar nichts besorgt. Es werden erneut handschriftliche Notizen in Augenschein genommen. V. d. Behrens sagt, da sei oben offenbar eine Telefonliste zu sehen, sie fragt, ob Wießner wisse, woher die stammt. Wießner sagt, er kenne die Handschrift nicht, seine sei es nicht. Er wisse nicht, wer die darauf geschrieben habe. V. d. Behrens sagt, auf Seite 123 stehe, dass Wohlleben die anliegende Telefonliste, gemeint sei wohl diese, immer bei sich führe. Wießner sagt, er habe keine Erinnerung. Die Frage, ob es eine andere GP gegeben habe, die diese Liste übergeben haben könnte, verneint Wießner. V. d. Behrens hält vor, dass Wießner im Thüringer UA gefragt worden sei, warum er Walther alleine geführt habe. Wießner habe damals bejaht, „Jule“ alleine geführt zu haben, und dass es die einzige Frau gewesen sei, die er geführt habe. Er habe auf Frage angegeben, dass es nicht normal sei, dass V-Frauen von Männern geführt werden, normal sei eine Doppelführung oder eine Führung durch eine Frau, es habe aber keine weibliche Mitarbeiterin gegeben, der Kontakt sei hergestellt worden damals über die Zielfahndung. V. d. Behrens sagt, hier tauche Wunderlich nicht auf. Er könne nicht sagen, wie oft die Treffen waren, so der Zeuge, die hätten ja stattfinden können direkt mit dem Observationsteam am Treffort.

V. d. Behrens fragt, ob also nicht immer Wunderlich dabei war, sondern Observationskräfte vom TLfV. Wießner sagt, er könne es nicht mehr sagen, er habe keine Erinnerung daran. Auf Frage sagt Wießner, er könne nicht mehr konkret sagen, wann er „VP 2100“, Degner, vertretungsweise geführt habe, er habe die Urlaubs- oder Verhinderungspläne nicht im Kopf. Das könne 1998, 1999, 2000 gewesen sein, er könne es nicht zuordnen. Er bejaht, dass er das in der Zeit des Untertauchens des Trios gemacht habe. V. d. Behrens fragt, ob es richtig sei, dass Wießner angegeben habe, damals keine Kenntnis von der Meldung des LfV Brandenburg gehabt zu haben, dass „weitere“ Überfälle geplant seien. Wießner antwortet, er sei in die Schäfer-Kommission gegangen und habe gesagt, wenn das so gewesen wäre, dann hätte ein Deckblattbericht vorgelegen. Dann sei ihm bei der Schäfer-Kommission dieser Deckblattbericht mit seiner Paraphe vorgelegt worden. Aber er habe sich da nicht daran erinnern können, aber das Vorgehen wäre eigentlich gewesen, dass Waffen Priorität haben. Er bejaht die Frage, dass sich seine Paraphe auf dem Dokument finde, also müsse er es irgendwann zur Kenntnis gehabt haben.

V. d. Behrens: „Wo kam denn ursprünglich die Information her, dass das Trio in Chemnitz untergekommen ist?“ Wießner sagt, er wisse es nicht mehr. Vorhalt aus Wießners Aussage vor dem Thüringer UA: Dort habe Wießner auf diese Frage geantwortet, im Grunde genommen sei die Information von 2045, also Brandt, gekommen. V. d. Behrens fragt, ob Wießner sich erinnere. Er könne es nicht sagen, so Wießner, er wisse nicht, ob Brandts das gesagt hat, es woanders her oder von einem anderen Land gekommen ist. Sie hätten ja öfters mal Gespräche mit sächsischen Kollegen gehabt: „Ob es daher gekommen ist, ich weiß es nicht.“ V. d. Behrens: „Gab es die Spur schon, als sie das übernommen haben?“ Wießner: „Selbst das kann ich nicht sagen.“ V. d. Behrens fragt, ob es konkret Personen in Chemnitz gegeben habe, die in Verdacht standen, zu unterstützen. Das könne er nicht sagen, erwidert Wießner, es seien ja auch gemeinsame Observationen mit dem LfV Sachsen gelaufen. Es habe Absprachen zwischen den Referatsleitern gegeben, da müsse man Schrader fragen. V. d. Behrens bittet darum, Wießner ein Blatt mit drei Fotos und handschriftlichen Notizen vorzulegen. Wießner schaut es sich an und sagt, das sei seine Handschrift, das seien drei aus Chemnitz. Wießner spricht von einem Auftrag an den Trupp 22 [phon.], der habe die Lichtbilder für den Einsatz in Chemnitz bekommen. Auf Frage sagt Wießner, das seien die drei wichtigsten Personen, die sie von Chemnitz gekannt hätten, die B&H-Leute gewesen seien. Er nennt die Namen Jan Werner und Thomas Starke. V. d. Behrens nennt Hendrik Lasch. Wießner sagt: „Wenn ich das geschrieben habe, wird es so gewesen sein.“ Weitere Namen würden ihm nicht einfallen. Eine Seite vorher gebe es eine Tabelle, so v. d. Behrens, ob Wießner Antje Probst etwas sage. Das sei eine weitere Person, um die man sich gekümmert habe, sagt Wießner, genaueres falle ihm dazu nicht ein. Die Namen Sebastian An. und Michael H. würden ihm gar nichts sagen.

V. d. Behrens sagt, Wießner habe angegeben, bei dem Anruf von Brandt am 08.03.1999 hätten Observationen in Chemnitz stattgefunden, und fragt, woher die Informationen stammten, welche Telefonzellen observiert werden sollen. Die anrufbaren Zellen seien festgestellt worden, so Wießner, die habe man mit Hilfe sächsischer Kollegen eingekreist. V. d. Behrens: „Also von sächsischen Kollegen?“ Nach seinen Informationen ja, antwortet Wießner, bzw. seien ja auch Observationen gemacht worden, da seien sowieso immer anrufbare Zellen vermerkt worden. V. d. Behrens fragt, ob bei der Observation am 08.03. eine Person gesehen worden sei, die Böhnhardt oder Mundlos ähnlich sah. Wießner sagt, es sei ja dieses Bild von Böhnhardt gemacht worden, das sei dann, weil die gedacht hätten, das sei der „absolute Treffer“, sofort dem Behördenleiter vorgelegt worden. Was dann damit passiert sei, was der Behördenleiter veranlasst habe, könne er nicht sagen. V. d. Behrens fragt, ob Wießner und sie von dem selben Bild sprechen. Wießner sagt, er spreche von einer Observation, wo auf einem Lichtbild der Böhnhardt abgebildet sei, dieses Bild sei auch Brandt vorgelegt worden, der habe ihn nicht erkannt, aber es seien da wohl Übereinstimmungen festgestellt worden von Seiten des BKA. V. d. Behrens sagt, es gehe ihr um etwas anderes. Sie hält aus den Akten vor, dass es einen Observationsbericht gebe. Vorhalt: Gegen 18:07 Uhr [phon.] habe eine zu Fuß gekommene unbekannte männliche Person die Telefonzelle 4, Weststraße/ Ecke Ulmenstraße [phon.] betreten, die sie gegen 18:17 Uhr [phon.], wieder verlassen habe; die Person habe sich Notizen auf einem kleinen Zettel gemacht, Geld nachgeworfen. V. d. Behrens hält die Beschreibung vor: ca. 18 bis 23 Jahre, männlich, schlank, hagere Gestalt, ca. 180 cm groß, gerade Körperhaltung, lange Schritte beim Gehen, beide Händen in den Taschen, blasse Gesichtsfarbe, längliche Kopfform, schmales Gesicht, ohne Brille und Bart, hellblondes, mittellanges Haar, Seitenscheitel, etwas ungepflegte Frisur, dichtes Haar. Das sage ihm nichts, so Wießner. Was damit geschehen sei, könne er nicht sagen.

V. d. Behrens fragt, ob Wießner Erkenntnisse gehabt habe, ungefähr Mitte 1999, dass das Trio sich im nördlichen Bereich der Bundesrepublik aufhält. Das habe er auch schon gehört, sagt Wießner, aber er könne es nicht bestätigen, wisse nicht, woher das komme. V. d. Behrens sagt, das stamme aus einem Bericht von Schrader. Wießner sagt, dann müsse man Schrader fragen. Vorhalt: Zwischenzeitlich würden hier eindeutige Hinweise darauf vorliegen, dass die „Drillinge“ in nördlichen Bereich der BRD untergebracht werden sollen, es seien Kontaktaufnahmen zu Rechtsextremisten bekannt; es bleibe abzuwarten, ob es der Quelle gelingt, möglichst zeitnahe Informationen auf den Aufenthaltsort der drei Gesuchten zu erhalten. Da müsse man Schrader fragen, wiederholt Wießner. V. d. Behrens fragt, ob es Quellen gegeben habe, die Schrader geführt hat. Das verneint Wießner, aber Schrader habe alle Informationen bekommen, auch von anderen Ländern.

Die Frage von RA Kuhn, ob es bei „Drilling“ eine GP mit dem Decknamen „Tristan“ gegeben habe, bejaht Wießner. Die sei abgeschöpft worden, sei von ihm betreut worden, und sei dann abgeschöpft [vermutlich gemeint: abgeschaltet]worden, weil sie nicht mehr bereit gewesen sei, weitere Kontakte zu Wohlleben fortzuführen. Er bejaht, die Quelle angeworben zu haben. Die Kontaktaufnahme sei nach einem Sicherheitsgespräch bei der Bundeswehr gemacht worden, und nachher habe er die Quelle im Heimatort auch drei, viermal getroffen und dann die Zusammenarbeit beendet. Kuhn fragt nach dem Auftrag von „Tristan“. Die Quelle habe Kontakt zu Wohlleben gehabt, und die Amtsleitung habe mit Gewalt versucht, an Verbindungsdaten zu kommen, die Wohlleben womöglich in Besitz gehabt habe. Angeworben worden sei die Quelle am Jahresende 1999, oder 2000. „Im Grund genommen“, so Wießner sei das alles so abgelaufen: „keiner weiß was, keiner sagt was“. Die Quelle habe trotzdem irgendwann gebracht, dass sie wohl in Sachsen seien. Woher sie die Information gehabt habe, wisse er, Wießner, nicht.

Kuhn fragt, was die Behörde mit dieser Information angefangen habe. Das sei wie gesagt zum Referatsleiter gegangen, so Wießner, und dann habe man sich, vermute er, mit dem LfV Sachsen in Verbindung gesetzt. Vorhalt aus einem Vermerk zum „Fall Drilling“: Bei einen Treffen mit „Tristan“ sei auf routinemäßige Nachfrage mitgeteilt worden, sie kenne alle drei flüchtigen Personen, nach Szeneinformationen seien die Drei vermutlich in Chemnitz untergetaucht. Wießner: „Ja.“ Die Frage, ob die GP gewisse Personen angesprochen habe, die in Kontakt mit den Untergetauchten gewesen seien, verneint Wießner, die GP sei nur fixiert gewesen auf Wohlleben. Vorhalt aus dem Vermerk: Mundlos habe seit 1996 intensive Kontakte zur Chemnitzer Skinszene, sei befreundet mit den B&H-Mitgliedern „Rick“, Enrico Ri., und „Mappe“, Katrin Dr. Kuhn fragt, ob da wieder eine Erinnerung komme. Wießner: „Dass es so mitgeteilt worden ist, aber im Konkreten kann ich Ihnen dazu nichts sagen.“ Zu einem handschriftlichen Vermerk oben rechts, demzufolge diese Information es wert sei, einen neuen Versuch zu starten, die „Drillinge“ zu lokalisieren, sagt Wießner, das sei die Schrift vom Beschaffungsleiter Nocken. Er verneint, Kenntnisse zu haben, wie dieser neue Versuch aussah, was veranlasst wurde.

Kuhn sagt, es gehe ihm nun um den Anruf des Herrn Menzel (52. Verhandlungstag) bei Wießner. Er fragt, ob es nur diesen Anruf oder auch ein Treffen gab. Es habe nur diesen einen Anruf gegeben mit der bekannten Aussage von ihm, Wießner, dass er nichts mehr wisse, wenn müsse man in Jena ansetzen. Es sei ja um die Suche nach den Dreien gegangen und er habe dann noch Wohlleben genannt. Kuhn: „Wurde Ihnen gedroht, im LfV Akten zu beschlagnahmen?“ Deswegen habe er den Anruf beendet, so Wießner, es sei gesagt worden: „Wenn du jetzt nichts sagst, fahre ich hoch und beschlagnahme die Akten.“ Kuhn hält aus der Aussage Wießners vor dem Thüringer UA vor: Er, Wießner, könne vom 05.11. noch ein Ding sagen, am 05.11. sei der [Menzel] angekommen und habe gesagt, wenn du jetzt nichts sagst, gehe ich ins LfV und beschlagnahme die Akten. Das habe er mittlerweile richtig gestellt, sagt Wießner, es habe ein Anruf stattgefunden mit diesem Inhalt. Kuhn möchte wissen, wie Wießner sich das in seiner Erinnerung habe erschließen können. Wießner sagt, sie hätten in der Familie einen schweren Pflegefall gehabt, seien weg gewesen und am Sonntag zurückgekommen. Es könne nur Sonntag gewesen sein, er wisse noch, dass er eine Sportsendung gesehen habe. Da sei dieser Anruf vormittags gekommen. Am 07.11. sei ein Symposium vom LfV im Augustinerkloster in Erfurt gewesen, da habe nicht mal der LfV-Präsident [phon.] gewusst, was sich in Eisenach abgespielt hat. Wießner sagt, am 04.11. sei garantiert nichts gewesen, der Anruf könne nur, und deswegen die Berichtigung in Erfurt, am 06.11. gewesen sein. Am 07.11.habe er dem Präsidenten berichtet, „pass‘ mal auf, jetzt geht's los mit Eisenach“ [phon.]. Kuhn sagt, Wießner habe also beim Thüringer UA einen Zeitraum von drei Tagen mit einem Tag verwechselt und sich fälschlicherweise an ein persönliches Gespräch erinnert. Wießner verneint das. Es folgt eine Pause.

Um 18:02 Uhr geht es weiter mit RA Kienzle. Der sagt, nach Aktenlage solle Wießner am 08.02. den Vermerk gemacht haben, wonach Brandt am 04.02. die Coburger Telefonnummer der Telefonzelle an Wohlleben weitergeleitet habe. „Was haben Sie damit gemacht mit dieser Information?“ Er habe das als Erkenntnis mitgenommen, so Wießner, was das Amt daraus gemacht habe, ob Bayern oder das BfV informiert wurde, könne er nicht sagen. Das sei „in den Geschäftsgang gegangen“, mehr könne er nicht sagen. Kienzle fragt, ob dasselbe auch für die weitere Telefonverabredungen, die nicht stattgefunden hätten, gilt. Jeweils mit dem Vermerk, so Wießner. Kienzle stellt die gleiche Frage im Hinblick auf die Mitteilung, dass das Telefonat am 08.03. stattfinden solle. Das sei so weitergegeben worden, wie er es bisher erklärt habe, antwortet Wießner. Kienzle sagt, Wießner habe das am 22.03. in den Vermerk geschrieben, ob er sagen wolle, dass er das nicht sofort weitergegeben habe, sondern erst bei dem Vermerk. Diese handschriftlichen Vermerke seien sowieso direkt zum Referats- und zum Beschaffungsleiter gegangen, so Wießner, seien denen übermittelt worden. Das sei sofort mündlich weitergegeben worden. Das sei doch selbstverständlich, wenn so eine Information komme. Er wisse nicht, was an weiteren Maßnahmen geplant gewesen sei, es wäre ja möglich gewesen, die Telefonzelle zu überwachen. Deswegen habe er das weitergegeben ohne Verzögerung. Er habe die Informationen eins zu eins an Vorgesetzte weitergegeben, telefonisch oder mündlich.

Die Information vom 06.03. sei auf alle Fälle zum Beschaffungsleiter und zum Referatsleiter gegangen, so Wießner auf Frage, garantiert bekommen habe es Nocken. Kienzle fragt, ob Wießner wisse, welche Anschlussmaßnahmen aus seiner Information resultiert seien. Wießner: „Weiß ich konkret nicht.“ Kienzle fragt, ob darüber gesprochen worden sei, als es um den Mitschnitt des Telefonats vom 8.3. ging: „Den haben Sie doch ausgehändigt bekommen, um ihn mit Brandt zusammen anzuhören?“ Wießner bejaht das. Kienzle fragt, ob Wießner wisse, wer den unter welchen Bedingungen gefertigt hat. Das könne er heute nicht mehr sagen, so Wießner, es könne nur von ihrer G10-Stelle gekommen sein. Aber er wisse nicht, ob das Bayern gemacht habe oder Thüringen. Wießner verneint zu wissen, ob es die Coburger oder die sächsische Telefonzelle gewesen sei, wie die Übergabe des Mitschnitts gewesen sei, auf welchem Medium, von wem übergeben. Er gehe davon aus, dass er sich das mit Brandt bei einem Treff im Auto angehört habe, so Wießner. Dieser Mitschnitt sei wieder zurückgegangen an Referatsleiter, Beschaffungsleiter. Das Ergebnis sei denen mitgeteilt worden. Er verneint, Kenntnis darüber zu haben, was danach mit dem Mitschnitt passiert ist, ob der mal verschriftet worden ist. Auf Frage von Kienzle erläutert Wießner, dass es P-Akten und Sachakten gebe, in der P-Akte seien personenbezogene Daten. Es gebe einmal eine im Auswertungsbereich und auch eine im Beschaffungsbereich. Die seien nicht identisch. Die vollständigste Akte sei die in der Beschaffung, die sei geheim eingestuft, da habe nur der V-Mann-Führer und der Beschaffungsleiter Zugang.

Kienzle fragt, ob es P-Akten zu Zschäpe, Gerlach, Eminger, Schultze gebe. Er könne sagen, so Wießner, dass es keine Beschaffungsakten von diesen Personen gegeben habe. Selbstverständlich gebe es das im Referat Rechtsextremismus, wenn die Personen irgendwo aktiv würden, dass über diese Personen Akten geführt werden. Die seien in der Auswertung. Als „Fallführung Drilling“ würden auch über diese Personen Akten geführt. Kienzle: „Und diese konkreten Namen?“ Er sei nicht in der Auswertung gewesen, so Wießner, er könne es nicht sagen, das sei ein separater Bereich gewesen. Wenn man in Jena jeden Tag „PE-Meldungen“ [phon.] bekomme, so Wießner, sei es doch klar, dass die Namen auffällig geworden seien. Kienzle fragt, ob auch von G10-Maßnahmen Verschriftungen von Telefonaten oder Vermerk in der Akte gelandet seien. In den P-Akten seien nur die Auswertevermerke, so Wießner, die G10-Akten würden ja separat geführt. Kienzle fragt, ob in den P-Akten auch Informationen aus Observationsmaßnahmen gewesen seien, was Wießner bejaht. Kienzle fragt, ob da Informationen gebündelt gelandet seien von Quellen. Wießner verneint, die seien separat geführt worden, die seien auch nicht bei der „Fallführung Drilling“ gewesen, sondern bei dem V-Mann-Führer. Kienzle fragt, was denn denn außer G10 und Observationen noch in den P-Akten gelandet sei. Wießner: „Sonst nichts.“ Kienzle fragt nach Auswertevermerken. Wießner: „Auswertevermerke sowieso.“

RA Stolle sagt, er wolle nochmal zum Anruf am 04.11.11 fragen, wann Wießner denn für sich rekonstruiert habe, dass der Anruf später kam. Wießner sagt, er [Menzel] habe die Nummer vom Zielfahnder bekommen, denn er selbst sei umgezogen und habe eine neue Nummer gehabt. Und er sei am 04./ 05.11. bei den Schwiegereltern gewesen und am 06.11. zurückgekommen.Stolle hält aus Wießners Vernehmung beim Bundestags-UA vor, dass der dort gesagt habe, er werde in seinem ganzen Leben nie vergessen, wie am 04.11. der Anruf kam. Stolle fragt: „Wann ist Ihnen die Erkenntnis gekommen, dass der Anruf am 06.11. gekommen sein soll?“ RA Heer beanstandet wegen angeblich fehlenden Zusammenhangs mit dem Verfahrensgegenstand. Götzl lässt die Frage zu, Heer will einen Beschluss.

Nach einer Unterbrechung bis 18.33 Uhr verkündet Götzl, dass die Frage zugelassen ist, sie diene der Überprüfung der Glaubhaftigkeit der Angaben des Zeugen. Stolle wiederholt die Frage, und Wießner sagt, diese Aussagen beim Bundestags-UA seien falsch gewesen. Es sei ihm bewusst geworden, als er zurückgefahren sei vom UA. Man habe ja 14 Tage Zeit für Korrekturen, da hätte er das schon korrigieren können, wie er von Berlin zurückgekommen sei. Stolle sagt, im Thüringer UA habe Wießner sieben Monate später angegeben, das habe ihn beschäftigt bis in die letzten Tage, er könne mit Gewissheit nicht sagen, ob er am 04., 05. oder 06.11. angerufen wurde. Wießner sagt, er sage heute, der Fehler sei gewesen, dass er diese Aussage nicht in den 14 Tagen berichtigt habe. Er wisse ja nicht, was Menzel gesagt hat, jedenfalls könne es nicht am 04.11. gewesen sein, weil er da nicht zu Hause gewesen sei. Stolle sagt, in Thüringen sei Wießner noch unsicher gewesen: „Was stimmt denn jetzt?“ Wießner sagt, ihm sei klar gewesen, dass es am 06.11. war, ihm sei nur vorgehalten worden von Frau König z. B., Menzel habe gesagt, er habe ihn am 05.11. angerufen. Das könne nicht sein, denn da sei er nicht zu Hause gewesen.

Stolle hält vor, dass es eine Mitteilung des Innenministeriums Brandenburg an das TLfV im Rahmen der Suche nach den Dreien gab. Wenn das diese Meldung sei vom LfV Brandenburg, dann habe er die paraphiert, zur Kenntnis genommen, so Wießner. Stolle sagt, es gehe um eine andere Erkenntnis. Vorhalt: Eine Quelle, B2, habe berichtet, dass laut Antje Probst drei sächsische Skinheads, zwei Männer und eine Frau, zur Zeit wegen verschiedener Straftaten auf der Flucht vor der Polizei seien; der Fall sei medienbekannt; die Drei, von denen einer anonym Artikel für „White Supremacy“ geschrieben habe, wollten sich angeblich in den nächsten drei Wochen mit geliehenen Pässen nach Südafrika absetzen, und dort in neue Identitäten schlüpfen. Das müsse er sehen, ob da seine Paraphe auf dieser Meldung drauf sei. Stolle hält weiter vor, es gebe eine Anmerkung der Auswertung: Diese Quellenmeldung sei zunächst nicht übermittelt worden, nach Angaben des BfV könne es sich bei den hier genannten „sächsischen Skinheads“ um Personen aus Jena handeln. Dann nimmt Wießner die handschriftlichen Notizen auf dem Blatt in Augenschein und sagt, das sei seine Handschrift. Stolle bittet Wießner, das vorzulesen. Wießner liest: 1. Nach telefonischer Rücksprache mit dem zuständigen V-Mann-Führer Görlitz [phon.] vom LfV Sachen am 07.09.1998 habe die Quelle keine neuen Erkenntnisse mitgeteilt, nur dass die sächsischen Skins sich in Chemnitz aufhalten würden, laut Antje Probst, neue Erkenntnisse würden dem TLfV unverzüglich mitgeteilt, 2. Herr König vom LfV Sachsen sei zu Antje Probst befragt worden, diese sei mit ihrem Ehemann B&H-Mitglied und betreibe in Limbach einen Szeneladen. Dann sagt Wießner, den Rest könne er selber nicht lesen. Stolle fragt, woher der Zusatz „LfV Sachsen“ bei Herrn Görlitz komme, das lese er, Stolle, hier nicht, die Information stamme ja vom LfV Brandenburg. Er könne da nichts sagen, so Wießner, er könne auch mit dem Namen nichts anfangen. Er könne das nur vermuten, weil er „König“ gelesen habe, und der sei sein Ansprechpartner beim LfV Sachsen gewesen.

RA Klemke fragt, ob zwischen Wießner und Brandt ein weiteres Interview, abgesehen von dem Stern-Interview thematisiert wurde. Wießner: „Wüsste ich nicht.“ Klemke fragt, ob Wießner sich erinnere, ob es einen Interviewwunsch mit dem Trio selbst gegeben habe. Wießner. „Tut mir leid.“ Vorhalt aus einem Vermerk vom 03.11.2000: Dort stehe unter 4., „Jenaer Bombenbastler“, der Jenaer Aktivist Wohlleben, Spitzname: Wolle, habe den THS-Aktivisten Brehme, Brandt und André Kapke in einem persönlichen Gespräch am 27.10.2000 mitgeteilt, dass er am 25.10. von einem Stern-Journalisten aus Berlin auf die drei Flüchtigen aus Jena angesprochen worden sei; der habe angegeben, den Fall zu dokumentieren und interessiert zu sein, an einem Live-Interview mit den Flüchtigen, er sei bereit 50.000 bis 60.000 für eine Vermittlung zu zahlen; Wohlleben habe um Bedenkzeit gebeten. Klemke sagt, dann finde sich hier eine Anmerkung von Quelle: Während Kapke und Wohlleben zur Annahme tendierten, sei es von Brehme als unsicher und politisch gewagt abgelehnt worden; nachdem der Stern-Reporter am 01.11. in gleicher Sache André Kapke angerufen habe, seien Brehme und Brandt unterrichtet worden und hätten sich mit Kapke einem Gespräch in einen Rudolstädter Café verabredet. Wießner sagt zu allen Vorhalten, er habe keine Erinnerung mehr, er erinnere sich an den ganzen Sachverhalt nicht, es sei wie ein „Blackout“.

Klemke sagt, ob der Hinweis helfe, dass in dem Zusammenhang mgl. Verbotsgründe für den THS besprochen worden sein sollten. Wießner: „Nein.“ Klemke fragt, ob er es eben richtig verstanden habe, dass nach Brandts endgültiger Abschaltung der Dienststellenleiter Wießner zu sich gebeten habe und ihm Vorhalte aus einem mitgeschnittenen Telefonat gemacht habe. Wießner sagt, das sei bei der ersten Abschaltung Brandts gewesen. Da habe Bode einen Treff mit Brandt ausmachen und dem mitteilen müssen, dass die Zusammenarbeit beendet wird. Er, Wießner, habe remonstriert [beamtenrechtlicher Begriff, Einwendung gegen eine Anordnung des Vorgesetzten], habe gesagt, dass man nicht nach acht Jahren Arbeit für das LfV hingehen könne und ihm [Brandt] die Pistole auf die Brust setzen und sagen könne, die Zusammenarbeit ist beendet. Roewer habe ohne Kompromisse hinfahren, letzte Prämie zahlen und es beenden wollen. Und er, Wießner, habe gesagt, er nehme den Treff erstmal noch wahr mit Brandt und deute ihm an, dass die Zusammenarbeit beendet wird: „Und genau diese Geschichte hat Roewer mir vorgehalten.“ Man müsse in die Nachbetreuung gehen, so Wießner, Roewer habe gesagt, sofort abschalten.

Klemke: „Ex und Hopp?“ Der Auftrag sei gewesen, so Wießner weiter, dass er zu Brandt fahren und die Zusammenarbeit sofort beenden solle. Der Präsident sei da gewesen, der Beschaffungsleiter. Er, Wießner, habe den Termin vereinbart, Roewer habe ihn auch hinfahren lassen und er habe Brandt gesagt, dass beendet wird, aber eine Nachbereitung stattfinde. Und das sei ihm, Wießner, nach der Rückkehr von dem Treffen vorgehalten worden, dass er nicht den Auftrag erfüllt habe, mit ihm über die Beendigung der Zusammenarbeit zu sprechen, und dann sei Bode damit beauftragt worden: „Und da wurde für mich klar, dass mein Handy oder das von Brandt G10-Maßnahmen unterlag.“ Klemke fragt, was das mit Telefonaten zu tun hat. Es sei ein neuer Treffort telefonisch vereinbart worden, sagt Wießner. Er habe doch auch nachher telefoniert. Nach Abschluss des persönlichen Treffs habe er auf dem Rückweg z. B. auch Anrufe bekommen. Diese Sachen habe er gemeint, dass ihm der Präsident das vorgehalten habe. Er bejaht, dass er keine Information von Brandt mehr habe annehmen sollen.

Klemke fragt, wer GP „Tristan“ ist. Da müsse er ganz ehrlich sagen, den Namen wisse er nicht mehr, so Wießner. Klemke fragt, ob dem TLfV die sexuelle Orientierung des Brandt bekannt gewesen sei. Gerüchteweise sei es schon mal hochgekommen, so Wießner, wenn man sich mit Leuten aus der Szene unterhalten habe, aber dem sei nicht nachgegangen worden. Eine Information sei von Wieschke gekommen, irgendwo im Juli 2000 oder 1999. Der sei kein V-Mann gewesen, so Wießner, das habe wieder ein anderer erzählt. Wann das das dem TLfV das erste Mal bekannt geworden sei, wisse er nicht mehr. Klemke fragt, ob vor oder nach der Indienstnahme. Bei der Ansprache sei das kein Thema gewesen, so Wießner, Brandt sei übergeben worden, 1998, da sei das kein Thema gewesen, außer diese Geschichte mit Wieschke einmal. Klemke fragt, ob es vorher nicht bekannt gewesen sei, dass Brandt homosexuell sei. Wießner: „Nein.“ Er glaube nicht, so Wießner auf Frage, dass das Eingang in die P-Akte gefunden habe, es sei nur ein Vermerk gemacht worden in die P-Akte, dass das mal thematisiert worden sei vom Hörensagen. Klemke sagt, Brandts Informationen seien auch meist vom Hörensagen gewesen, aber in die Akte gekommen. Wießner sagt, dazu könne er nichts sagen.

RA Scharmer fragt, ob Tibor Re. „Tristan“ ist. Wießner sagt, er wisse es nicht. Er wisse nicht, wer bei der Dienstbesprechung zu „Rennsteig“ in München Protokoll geführt hat, vielleicht jemand aus Bayern oder vom BfV, so Wießner auf Frage. RA Reinecke sagt, ihm gehe es nochmal um die Fotos von Böhnhardt, die Brandt vorgelegt worden seien. Wießner habe eben gesagt, Brandt habe das nicht wiedererkannt und das sei dann vom BKA festgestellt worden oder so: „Wie war das?“ Das Bild sei sofort dem Präsidenten vorgelegt worden, sagt Wießner, der habe ein biometrisches Gutachten veranlassen wollen, ob über LKA oder BKA und mit welchem Ergebnis könne er auch nicht sagen. Das Bild sei plötzlich weg gewesen, als es geheißen habe, das könnte Böhnhardt sein. Er bejaht, dass das BKA gesagt habe, es sei Böhnhardt. Und sie seien ja in der Zwickmühle gewesen, weil die Quelle gesagt habe, das sei er nicht. Reinecke sagt, die Quelle habe aber auch gesagt, sie habe erfahren, dass die Drei ihr Aussehen verändert hätten. Das bejaht Wießner. Reinecke sagt, das sei ja eine Frage der Quellenehrlichkeit, das hätte Wießner ja auch mit Rachhausen, Walther, Degner besprechen können, ob die ihr Aussehen geändert haben. Wießner verneint, das getan zu haben. Sie hätten doch nicht zu Leuten, die abgeschaltet seien, hingehen und denen Lichtbilder vorlegen können.

Aber es gehe doch um die Aussage, dass die ihr Aussehen verändert hätten, erwidert Reinecke. Wießner sagt, Brandt habe behauptet, Wohlleben habe das gesagt. Reinecke fragt, ob Wießner das nicht genutzt habe, um die Quellenehrlichkeit Brandts zu überprüfen. Wießner: „Das konnte ich gar nicht.“ Reinecke fragt, ob sich Wießner an eine Diskussion in Thüringer Behörden 2000, 2001 erinnere, dass das TLfV das Trio unterstütze. Dieses Gerücht, so Wießner, sei erst als Gerücht gekommen, dann schriftlich verfasst worden. Die Zielfahnder hätten zwei Jahre erfolglos versucht, die Drei zu finden, das sei für die ein herber Rückschlag gewesen, weil die gewohnt gewesen seien, in vier, sechs Wochen zur Festnahme zu kommen. Die hätten gesagt, sie würden nur Teilinformationen kriegen, wenn sie die nachprüfen wollten, würden sie auch nicht weiterkommen, es könne nur sein, dass da ein Dienst dahinter steht und die Hand über die Drei hält. Dies sei der StA vorgelegt worden, dem LKA, in schriftlicher Form. Dann habe das seinen Lauf genommen. Es habe dann geheißen, hier kein Erfolg, können nichts ausrichten. Bei jedem Kontakt mit denen, v.a. Wunderlich, egal ob 2004, 2006, 2008, immer habe der das angesprochen. Reinecke sagt, er sei jetzt in 2001. Da habe das angefangen, so Wießner, die seien ja involviert gewesen seit 1998. Er habe eine dienstliche Erklärung abgeben müssen, dass es nicht so ist.

Reinecke fragt, ob Wießner seine Erklärung mit Nocken abgestimmt hat. Das verneint Wießner. Reinecke hält aus der dienstlichen Erklärung von Wießner vor. Darin stehe, dass „von dritter Seite“ behauptet werde, dass das TLfV die Tatverdächtigen bei ihrem Abtauchen unterstützt habe bzw. noch unterstütze. Reinecke sagt, Brandt habe hier berichtet, er habe 500 DM zur Weiterleitung ans Trio bekommen. Wießner bejaht, dass Brandt einmal 500 DM an Wohlleben ausgehändigt habe, um ihm Zuverlässigkeit vorzuspielen. Reinecke: „War das dann eine Unterstützung oder nicht? “ Das könne er nicht beurteilen, so Wießner, das sei aus operativen Gründen gemacht worden, um die Quelle in eine bessere Position zu bringen. Dann sagt Reinecke, die dienstliche Erklärung von Nocken sei wortgleich, und fragt, ob sie die abgesprochen hätten oder die von dritter Seite vorgelegt worden seien. Wießner sagt, dann sei die von dritter Seite vorgelegt worden, aber er versichere noch einmal, er habe die eigenständig und alleine unterschrieben. Schultzes Verteidiger Pausch fragt, von wann bis wann König vom LfV Sachsen Wießners Ansprechpartner gewesen sei. Der sei V-Mann-Führer im „Rechtsbereich“ gewesen, so Wießner, und 1998, 1999 sein Ansprechpartner. Austausch habe es gegeben, wenn es etwas zu besprechen gegeben habe. Auch zwischen den Beschaffungsleitern habe es Kontakt gegeben. Er verneint, dass man sich auch über Erfahrungen mit Quellen ausgetauscht habe. RA Scharmer lässt Wießner ein Aktenblatt vorlegen und fragt, ob der was zur Handschrift sagen könne. Das sei die Paraphe vom Referatsleiter Schrader, so Wießner. Scharmer fragt nach der eingetragenen Nummer oben. Das könne er nicht sagen, so Wießner, das sei nicht seine. Bei einem weiteren Aktenblatt sagt er, die rechte Paraphe sehe aus wie die von Schrader. Der Zeuge wird entlassen und mehrere Verfahrensbeteiligte behalten sich Erklärungen vor. Der Verhandlungstag endet um 19:20 Uhr.

Der Blog NSU-Nebenklage kommentiert:
„Die diversen „Deckblattmeldungen“ über Berichte Brandts bestätigten erneut, dass diverse „Kameraden“ aus Jena und Chemnitz in die Unterstützung eingebunden waren und das Landesamt schon damals genug Informationen hatte (Kontaktpersonen, Telefonnummern usw.), um die „Drei“ in Chemnitz zu suchen und zu finden. Ansonsten glänzte der inzwischen pensionierte „Verfassungsschützer“ immer wieder mit Erinnerungslücken, vor allem, wenn es um das Verhalten des VS im Zusammenhang mit rechten Straftaten ging.“
http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2014/11/11/11-11-2014/

    » «