Protokoll 48. Verhandlungstag – 22. Oktober 2013

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Der 48. Verhandlungstag war mal wieder durch verschiedene Themen geprägt. Zunächst berichtete zunächst die Zeugin Ca. von ihren Beobachtungen in Nürnberg 2005. Zum Zeitpunkt des Mordes an İsmail Yaşar habe sie erkannt, so die Zeugin und zwei Männer auf einem Spielplatz nahe des Tatortes beobachtet. Im Anschluss berichtete ein Polizeibeamter von den Auswertungen der Funkfrequenzen in Kassel, die auf einem Zettel in der Frühlingsstraße gefunden wurden, ein weiterer von Auswertung der gefundenen Videos. Außerdem sagte ein Rechtsmediziner aus und Maik S., ein Autovermieter aus Zwickau, berichtete, wie die Vermietungen abgelaufen seien und er Beate Zschäpe und auf Bildvorlagen erkannte.

Zeug_innen und Sachverständige:

  • Andrea Ca. (Zeugin Mordfall Yaşar, will Zschäpe am Tattag im Edeka in Tatortnähe gesehen haben)
  • Jürgen Eb. (Kriminalpolizist, Auswertung Asservat aus der Frühlingsstraße zu Funkfrequenzen in Kassel)
  • Dr. Ralf Zweihoff (Rechtsmediziner Dortmund, Obduktion von Mehmet Kubaşık)
  • Maik S. (Autovermieter aus Zwickau)
  • KHK Karl Ri. (Auswertung Videodateien in Bezug auf Morde)
  • Wolfgang Wa. (Tatortfundbericht zum Mord an İsmail Yaşar)

Der Verhandlungstag beginnt um 9.46 Uhr. Erste Zeugin ist Andrea Ca. Richter Götzl fragt die Zeugin zu ihren Beobachtungen am Tag des Mordes an İsmail Yaşar in Nürnberg. Ca. berichtet, sie sei mit ihrem knapp zweijährigen Sohn in den Edeka gegangen. Vor ihr an der Kasse habe eine Frau gestanden, die sie an eine Schauspielerin aus der Serie „Roseanne“ erinnerte, die Darstellerin der Tochter „Darlene Conner“. Sie habe ihrem Sohn eine Brezel gekauft und sich selbst Zigaretten. Auf dem Rückweg habe sie am Spielplatz zwei junge Männer mit Fahrrädern gesehen. Gewohnt habe sie in der Luisenstraße, direkt hinter dem Spielplatz. Das sei gegen halb zehn gewesen, das wisse sie so genau, weil an dem Tag Mutter-Kind-Frühstück gewesen sei, sie aber nicht habe teilnehmen wollen. Den Herrn Yaşar habe sie nur vom Dönerverkaufen gekannt, so Ca. Auf ihrem Weg sei sie am Imbiss vorbei gekommen, habe aber nicht drauf geachtet, weil sie sich auf ihren Sohn konzentriert habe. Sie habe auch keine Personen am Dönerstand gesehen. Richter Götzl fragt nach der Situation im Edeka-Markt. Ca. berichtet, sie sei rein gegangen und habe die Frau gesehen, die sie an diese Schauspielerin erinnert habe: „Das waren nur meine Gedanken, die ich für mich selbst hatte.“ Erinnert hätten sie die lockigen Haare und das Gesicht. Ca. sagt, das sei ein Moment gewesen, „wie wenn man sagt, der schaut dem und dem ähnlich“. Gesehen habe sie die Frau nur kurz, eine Minute oder anderthalb. Das Gesicht der Frau habe sie gesehen, als sie vom Bäcker gekommen sei. Da habe die Frau vor ihr gestanden. Sie habe, so Ca., nicht gesehen, wo die Frau danach hingegangen ist. Sie selbst sei denselben Weg zurück von der Scharrer- in die Luisenstraße gegangen. Die Männer hätten auf dem Spielplatz auf einer Bank mit Blickrichtung Dönerstand gesessen. Götzl fragt ob Ca. die Männer beschreiben könne. Ca.: „Durch die Presse weiß ich, wie die aussahen, aber nicht aus meiner Erinnerung von vor 8 Jahren.“

Götzl fragt, woher Sie wisse, dass das die beiden aus der Presse gewesen seien. Ca. sagt, sie nehme das an, wisse es aber nicht sicher. Das sei ihr gesagt worden. Götzl fragt, wie sie das meine. Ca. sagt, sie sei vier bis fünf Wochen später vernommen worden und habe das angegeben. Als das ins Fernsehen gekommen sie, sei ihr die Erinnerung gekommen, dass es die beiden gewesene sein könnten. Götzl möchte wissen, ob sie auf den Bildern in der Presse jemanden erkannt habe. Ca. sagt, die sähen denen ähnlich, mit den kurzen Haaren. Beide hätten so gut wie keine Haare gehabt. Für sie, so Ca., hätten sie aber eher wie Russen ausgesehen. Die Gesichter könne sie nicht mehr genau beschreiben. Auf Frage von Götzl sagt Ca., sie könne sich nicht erinnern, dass sie die Männer schon auf dem Hinweg gesehen habe. Götzl möchte wissen, ob Ca. damals ihre Beobachtungen in Zusammenhang mit dem Tod Yaşars gebracht habe. Ca.: „Überhaupt nicht, nein.“ Götzl möchte wissen, wie es zu der Zuschreibung gekommen sei, dass die Frau im Supermarkt Zschäpe gewesen sei. Ca. sagt, als sie vor ein paar Jahren „dieses Fahndungsplakat“ gesehen habe, sei ihr klar gewesen, dass sie diese Frau im Edeka gesehen habe. Götzl möchte wissen, wo die Veröffentlichung war, auf der Ca. Zschäpe erkannt haben will. Das sei im Fernsehen gewesen, wenn sie es vor sich hätte, wüsste sie es, so Ca. Sie habe es niemandem erzählt, aber für sich persönlich habe sie sofort diese Verbindung hergestellt. Sie könne nicht mehr beantworten, ob die Frau damals eine Brille getragen hat. Auf dem Bild habe Zschäpe offene Haare getragen, es sei ein Schwarz-Weiß-Bild gewesen und sie habe keine Brille getragen. Götzl fragt nach einer Vernehmung am 21. September 2005. Ca. sagt, die hätten überall geklingelt, sie habe sich nicht freiwillig gemeldet. Sie sei im Winter, im Oktober oder November, in die Gegend gezogen, den Dönerstand habe sie von Anfang an wahrgenommen. Yaşar sei ein sehr netter und beliebter Mensch gewesen, habe den Kindern immer Wassereis geschenkt. Götzl hält Ca. vor., sie sei erst im Januar 2005 in die Gegend gezogen und Yaşar kenne sie seit März. Ca. sagt, Januar sei ja auch Winter. Götzl hält weiter vor, Ca. habe angegeben, an diesem Tag ein paar Minuten vor neun Uhr das Haus verlassen zu haben, sie sei etwas früh dran gewesen und habe nicht die erste beim Mutter-Kind-Frühstück sein wollen. Ca. entgegnet, sie habe da nicht teilgenommen. Götzl hält aus der Aussage vor: Auf dem Weg zum Edeka sei sie direkt am Dönerstand vorbei gelaufen, die Tür sei ihrer Erinnerung nach zu gewesen, ob Licht brannte, wisse sie nicht. Auf dem Parkplatz neben dem Dönerstand habe İsmail Yaşar gesessen und gefrühstückt. Ca. erwidert, das sei acht Jahre her. Das sei als ob das jemand anderes gesagt hätte. Sie habe Yaşar nicht gesehen und am Frühstück habe sie nicht teilgenommen. Götzl hält aus Ca.s Aussage vor, das Einkaufen habe 10 bis 15 Minuten gedauert, insbesondere weil die Kinder dabei gewesen seien. Sie habe einen Sohn dabei gehabt. Dann verliest Götzl, sie habe angegeben, auf dem Rückweg längeren Blickkontakt mit Yaşar gehabt zu haben und ihn gegrüßt zu haben. Ca.: „Das ist, wie wenn das nicht meine Aussage ist, ich kann mich an den überhaupt gar nicht mehr erinnern.“ Dann hält Götzl vor, sie habe angegeben, die Männer auf dem Hin- und auf dem Rückweg gesehen zu haben, auf dem Rückweg seien die Räder unverändert gewesen, die Männer hätten sich normal unterhalten und in Richtung Dönerstand geschaut. Ca. sagt, sie wisse das nur vom Rückweg, nicht vom Hinweg. Götzl hält vor, damals habe sie angegeben, die Männer hätten sich ähnlich gesehen, seien etwa 20 Jahre alt gewesen, normal groß, hätten gar keine oder kurze helle Haare gehabt und sie würde sie als „Russentypen“ bezeichnen. Weiter hält Götzl vor, bezüglich der Kleidung habe sie nur einen beschreiben können, der habe ihrer Erinnerung nach ein weißes T-Shirt und eine dunkle Jogginghose getragen. Götzl will wissen, ob da eine Erinnerung kommt, was Ca. verneint. Die Männer hätten keine Tasche mit sich geführt, so Ca. Damals, so Götzl, habe sie angegeben im Edeka eine Bekannte getroffen zu haben. Wieder sagt Ca., das sei als ob Götzl etwas von jemand anderem vorlese. Götzl nennt den Vornamen der Bekannten, Ca. sagt, das sei eine Spielplatzbekanntschaft. Götzl fragt, ob der Zeugin bei der Vernehmung ein Fahndungsplakat gezeigt worden sei. Bei ihrer Aussage beim „Plärrer“ [zentraler Platz in Nürnberg]seien ihr Bilder vorgelegt worden. Götzl fragt, was Ca. auf dem Fahndungsplakat gesehen habe. Ca. sagt, garnichts, sie habe dem Kommissar auch gesagt, dass sie die beiden im Fernsehen gesehen habe und das sie das nicht mehr aus eigener Erinnerung wisse. Götzl zitiert aus der Vernehmung, Ca. habe gesagt, die Männer auf dem Fahndungsplakat sähen viel älter aus und an eine Baseball-Mütze könne sich Ca. nicht erinnern [vermutlich redet Götzl von 2005, die Zeugin aber von einer Vernehmung nach November 2011].Götzl möchte wissen, ob die Frau an der Kasse, eine Brille auf hatte. Das könne sie nicht mehr sagen, so Ca. Götzl sagt, Ca. sei dann nochmal am 2. April 2012 vernommen worden; da habe sie gesagt, als sie im November die ersten Bilder von Zschäpe im Fernsehen gesehen habe, habe sie sich erinnert, dass die Person im Edeka vor ihr gestanden und sie die Tochter aus der Serie „Roseanne“ erinnert habe. Auf dem Rückweg sei sie am Spielplatz vorbei gekommen und die beiden Männer hätten immer noch dort gesessen. Ca. sagt, sie könne sich nur erinnern, sie auf dem Rückweg gesehen zu haben.

Es folgt eine Unterbrechung bis 10.48 Uhr. Dann werden zunächst drei Bilder der Schauspielerin Sara Gilbert [Darstellerin von „Darlene Conner“] in Augenschein genommen. Die seien ihr vorgelegt worden, bestätigt Ca. Das Schwarz-Weiß-Bild rechts oben sei der Frau ähnlich. Es folgt eine Lichtbildvorlage, auf der mit der Nummer 2 Mundlos zu sehen ist. Auch das sei ihr gezeigt worden, bestätigt Ca. Im Fernsehen habe sie die Nummer 2 schon mal gesehen, sie habe nicht in Erinnerung die Person vorher schon mal gesehen zu haben. Dann wird eine Lichtbildvorlage vorgelegt, auf der mit der Nummer 3 Zschäpe zu sehen ist. Ca. sagt, ihr seien keine Bilder von Frauen vorgelegt worden. Es sei die Nummer 3, aber im Edeka habe sie viel hübscher und gepflegter ausgesehen als auf dem Bild. Götzl hält vor, in der Vernehmung heiße es, auf 3 erkenne sie Zschäpe und auf der Lichtbildvorlage mit Mundlos könne die Nummer 2 einer der beiden Männer gewesen sein, wegen der schmalen Gesichtsform und den wenigen Haaren. Sie sei nicht zur Polizei gegangen, als sie Zschäpe erkannt habe, weil die beiden Männer tot waren und Zschäpe im Gefängnis, Sie habe das niemandem erzählt, bis die Polizei sich bei ihr gemeldet habe, so Ca. auf Frage von Götzl. Bundesanwalt Diemer fragt, ob es im Juli 2005 üblich gewesen sei, dass Männer auf dem Spielplatz sich aufgehalten haben. Das bestätigt Ca., daneben sei eine Art Disco. Dann will Diemer wissen, ob die Frau an der Kasse für Ca. die Schauspielerin gewesen sei, was Ca. verneint: „Ich bin ja kein Freak oder so.“ Nebenklagevertreter RA Behnke fragt, ob Ca. im Vorfeld der Aussage heute von irgendjemand angesprochen worden sei, was sie sagen solle. Ca. verneint das. Eine Nebenklagevertreterin möchte wissen, warum Ca. genau wisse, dass es an diesem Tag war, dass sie die Frau im Edeka gesehen habe. Das sei ein einschneidendes Erlebnis, so Ca., es passiere nicht jeden Tag, dass jemand umgebracht wird. RA Langer möchte, dass der Zeugin das Protokoll einer Vernehmung vorgelegt wird. Auf Frage sagt Ca., auf den sechs Seiten sei jeweils ihre Unterschrift und fragt, wann das gewesen sei. Der Beamte habe ja keinen Computer dabei gehabt und sie könne sich nicht erinnern, dass sie im Nachhinein vorbei gegangen sei, um das zu  unterschreiben. Dann fragt RAin Sturm, Verteidigerin von Zschäpe. Auf Frage von Sturm sagt Ca., sie habe damals drei Kinder gehabt, sie sei aber sicher mit nur einem unterwegs gewesen zu sein, weil die andern in Schule und Kindergarten gewesen seien. Das Mutter- Kind-Frühstück sie jeden Donnerstag gewesen, sie sie sporadisch hingegangen. RA Stahl sagt, er wolle da anknüpfen. Er fragt, ob Ca.s Erinnerung umfasse, dass sie definitiv nicht beim Mutter-Kind-Frühstück war. Das bejaht Ca. Sie habe aber, so Stahl, im September 2005 bei ihrer Vernehmung die Anwesenden benannt. Beim Frühstück sei sie nicht gewesen, so Ca., aber vielleicht wisse sie das, weil alle raus gerannt seien und sich auf dem Spielplatz versammelt hätten. Stahl sagt, sie habe hier im Gericht angegeben, nicht lange in der Gegend gewohnt zu haben, in einer früheren Vernehmung aber gesagt, sie kenne dort viele Leute. Ca. sagt, das Viertel bestehe nur aus Mutter-Kind-Haus, Schule und Kindergarten. Stahl fragt nach dem Weg im Edeka. Ca. sagt, der Bäcker sei im Edeka, sie sei vom Bäcker direkt zur Kasse gegangen. Ob dort eine oder mehrere Personen an der Kasse standen, wisse sie nicht mehr. Stahl fragt nach dem Alter der Frau.  Ca. sagt: „Um die 20… 19, 20.“ Stahl sagt, bei einer Vernehmung am 6. September 2012 habe sie angegeben, anfangs irritiert gewesen zu sein, dass sie Bilder von Frauen über 30 vorgelegt bekam. Das bestätigt Ca., ihr Bild sei Anfang 20. Sie habe aber natürlich vergessen, dass das so lang her ist. Auf Frage von Stahl sagt Ca., sie sei unmittelbar nach der Tat an der Wohnungstüre vernommen worden und später, als sie das mit der Schauspielerin bekundet habe, im Polizeipräsidium. Sie habe kein Ahnung, was der Beamte aufgeschrieben habe und was nicht, der habe am Computer gesessen und getippt. RA Heer, Verteidiger von Zschäpe, bittet um eine kurze Unterbrechung, um 11.32 Uhr verkündet er dann, keine weiteren Fragen zu haben.

Dann hat Richter Götzl noch Fragen. Er sagt, bei der ersten Vernehmung im September 2005 habe Ca. gesagt, die beiden Männer seien ihr aufgefallen, weil es sehr ungewöhnlich sei, dass sich auf dem Spielplatz Männer aufhalten: Für sie seien das Jugendliche gewesen, die hätten von der „Cultfactory“ sein können. Der Zeitpunkt könne für sie in dem Moment ungewöhnlich gewesen sein. Auf erneute Frage nach der Unterschrift unter dem Protokoll sagt Ca., sie sei sich sicher, dass sie nichts mehr von der Polizei gehört habe. Die Vernehmung sei auch nicht in ihrer Wohnung gewesen, wie Götzl vorhält, sondern an der Tür. Sie habe keine Erklärung dafür, dass ihre Unterschrift auf dem Protokoll ist. Nebenklagevertreter RA Erdal beantragt die Vereidigung der Zeugin, was Götzl per Verfügung ablehnt. Daraufhin verlangt Erdal einen Gerichtsbeschluss. Nach Stellungnahme der Bundesanwaltschaft, die sagt, die Grundlagen für eine Vereidigung lägen nicht vor, zieht sich der Senat zurück. Nach der Unterbrechung verkündet Götzl, dass seine Verfügung, die Zeugin nicht zu vereidigen, bestätigt wird. Die Vernehmung endet um 11.47 Uhr.

Es folgt der Zeuge Eb., Kriminalhauptkommissar aus Regensburg. Eb. berichtet, dass er für die Auswertung von Asservaten aus der Frühlingsstraße Zwickau zuständig gewesen sei. Zunächst habe er mit dem Zettel und dem „Gekritzel“ nicht viel anfangen können, bei näherer Überprüfung habe sich aber eine Verbindung zur Tat in Kassel hergestellt. Da habe „Hollä. Straße“ gestanden und Ziffernkombinationen, die er als Funkfrequenzen von „Behörden der Sicherheit und Ordnung“ [BOS] in Kassel identifiziert habe. Er habe das nur im Netz recherchiert und dann darauf hingewiesen, dass „Verfahrensrelevanz“ bestehe. Alles weitere sei von anderen Kollegen bearbeitet worden, ein Ergebnis sei ihm nicht bekannt. Die Notiz „Hollä. Str. 82“ beziehe sich wohl auf den Tatort in Kassel. Zu „Hülsbrockstraße“ und „Moränenstraße“ befragt, sagt Eb., soweit Ermittlungen vom Schreibtisch aus möglich gewesen seien, habe er recherchiert, in welcher Stadt diese beiden Straßen zusammenlaufen. Rein vom Luftbild her habe das nicht als Tatort oder als relevante Örtlichkeit ermittelt werden können. Götzl hält aus dem Vermerk vor, eine Hülsbrockstraße gebe es nur in Gütersloh, dazu gebe es Kartenmaterial, aber nicht zu der Straße. Eine Moränenstraße gebe es z.B. in Münster und Mülheim an der Ruhr, auch diese Straße sei nicht auf Karten markiert oder aufgelistet. Weiter hält Götzl vor, in Münster gebt es eine Moränenstraße und eine Hülsebrockstraße, auf dem Notizzettel stehe aber Hülsbrockstraße. Das bestätigt Eb., seine Schlussfolgerung sei gewesen, dass es nur in Münster beide Straßen gebe. Richter Kramer fragt, ob es genüge, die Funkfrequenz im Internet einzugeben, um sie zu finden, was Eb. bestätigt. Er habe aber nicht umgekehrt etwa nach „Polizei München Funkfrequenz“ gesucht, so Eb.

Danach verliest RA Kienzle für die Nebenklage Yozgat einen Beweisermittlungsantrag. Mit Blick auf die Vernehmung des Zeugen Gl. [siehe Protokoll zum 46. Verhandlungstag] würden alle dem NSU zugeschriebenen Markierungen möglicher Tatorte in Kassel mit lediglich einer Ausnahme an den von Andreas Te. regelmäßig genutzten Fahrtstrecken oder anderen mit ihm im Zusammengang stehenden Örtlichkeiten liegen. Dies werde sich ergeben aus einem Abgleich der Markierungen und Notizen aus der Frühlingsstraße mit den Angaben des ehemaligen Beschuldigten Te. Heranzuziehen seien der Vermerk des Zeugen Gl., die stark brandgeschädigten Ausschnitte eines Falk-Plans von Kassel mit handschriftlichen Notizen und Markierungen sowie die Angaben des Te. zu den von ihm gewählten Fahrtstrecken zu seinem Arbeitsplatz beim Verfassungsschutz Hessen in der Wolfhager Straße in Kassel und seinem Wohnort in Hofgeismar sowie weiter Bezugsörtlichkeiten. Es gehe um die Ausspähung möglicher Tatorte und dies sei für die Schuldfrage von evidenter indizieller Bedeutung. Indiziell seien die Ausspähungen vor Ort in Kassel unmittelbar mit der Person Andreas Te. in Verbindung zu bringen. Kienzle nennt die gefunden Markierungen und sagt, bis auf eine Markierung in der Josephstraße lägen alle an den von Te. in Kassel regelmäßig benutzen Fahrtstrecken. Dabei gehe es um den von Te. angegeben Nachhauseweg (Wolfhager Straße, Mombachstraße, Holländische Straße). Des weiteren habe Te. angegeben, von seiner Arbeitsstelle regelmäßig zum Postamt gefahren sei, um das Postfach zu kontrollieren. Außerdem habe er angegeben, beim „Zentralkommissariat 10“, dem Staatsschutz des Polizeipräsidiums Nordhessen im Grünen Weg an Besprechungen teilgenommen zu haben. Schließlich solle die Aliaspersonalie von Te., „Jörg Schneeberg“, in der Bremer Straße wohnhaft gewesen sein. Berücksichtige man diese Bezüge, ergebe sich, dass von neun markierten Tatorten fünf unmittelbar an seinen Wegstrecke liegen, drei an den Wegstrecken seiner dienstlichen Tätigkeit bzw. auf dem Weg zum Postfach. Kienzle sagt, zur Verdeutlichung sei ein Google-Maps-Ausdruck angehängt. Die Nachermittlungen seien mit Blick auf die Fortsetzung der Vernehmung Te.s rasch vorzunehmen.

Es folgt die Mittagspause, um 13.02 Uhr geht es weiter mit dem Sachverständigen Dr. Zweihoff vom Institut für Rechtsmedizin Dortmund. Zweihoff hat die Obduktion des am 4. April 2006 ermordeten Mehmet Kubaşık vorgenommen. Er berichtet auch eine erste Inaugenscheinnahme am Tatort vorgenommen zu haben. Dabei hätten sich Kopfverletzungen gefunden, die verdächtig gewesen seien auf Schussverletzungen, was sich bei der Obduktion letztlich bestätigt habe. Bei der Obduktion sei in der rechten vordere Schläfenregion ein rundlicher Hautdefekt mit ringförmiger Schürfung gefunden worden, die als typisch angesehen werden könne für eine Einschussverletzung, im linken Schläfenbereich eine schlitzförmige Hautwunde. Am rechten Auge sei ein „Monokelhämatom“ und ein rissförmiger Defekt gefunden worden. Am Hinterhaupt habe man eine Schwellung und einen Fremdkörper in der Kopfhaut tasten können. Dann geht Zweihoff zu den inneren Befunden über. Bei den erstgenannten Wunden handele es sich um einen Durchschuss. Die Verletzung am rechten Augapfel sei eine Einschusswunde. Es stehe fest, dass Mehmet Kubaşık an diesen Verletzungen verstorben ist. Abwehrverletzungen gebe es nicht, so Zweihoff. Handlungsmöglichkeiten des Opfers seien nach Erhalt des Schusses, der den Hirnstamm getroffen hat, ausgeschlossen gewesen.

Es folgt der Zeuge Maik S., der eine Autovermietung in Zwickau betreibt. S. sagt, er kenne den Namen „Holger G.“, das sei eigentlich der einzige gewesen, mit dem er namentlich Kontakt gehabt habe, auf den er Führerschein und Ausweis gehabt habe. Es seien ganz normale Vermietungen gewesen, es habe nichts gegeben, was nicht gepasst hätte. Alles sei ordentlich verlaufen, es habe keine Unfälle gegeben. Vermietungen habe es ungefähr von 2004 bis 2011 gegeben, genauer könne er es aber nicht sagen. Die Bezahlung sei in bar erfolgt, so S. Im Sommer habe „Holger G.“ VW-Busse für vier bis sechs Wochen angemietet, ansonsten seien es Anmietungen für ein bis zwei Tage gewesen, ein Golf, ein Octavia oder ein Audi A3: „Irgendwas Normales halt.“ Götzl fragt, ob es immer dieselbe Person gewesen sei. S. sagt, G. sei häufiger da gewesen und sie hätten die Autos zur Verfügung gestellt. Für die Urlaubsfahrten seien Fahrradträger gewünscht gewesen. Auf Frage von Götzl sagt S., man komme mit dem Kunden ins Gespräch und für ihn sei das ein Mitarbeiter des VW-Werkes in Zwickau gewesen. „G.“ habe eine Adresse in Hannover gehabt, aber das sei nicht außergewöhnlich, denn in Zwickau arbeiteten viele VW-Mitarbeiter aus Hannover. Götzl will wissen, ob „G.“ das mal erzählt habe. S. sagt, das sei für ihn logisch gewesen, sonst hätte „G.“ auch nicht sechs Wochen Urlaub gehabt. In späteren Vermietungen sei darüber auch gesprochen worden. In der Regel sei „G.“ alleine gekommen, manchmal auch in weiblicher Begleitung. Götzl fragt nach einer Beschreibung. S. sagt, er habe nie einen Ausweis gesehen, habe nie einen Namen gekannt. Vorgestellt habe „G.“ die Frau als seine Freundin, aber nicht mit Namen. Es habe am Rande sicher mal das Thema gegeben, ob „G.“ nicht mal heiraten wolle, so S., da habe „G.“ aber gesagt, das habe noch Zeit. Als Ziele habe er bei den Urlaubsfahrten die Ostsee angegeben und bei den kurzen Anmietungen, dass er nach Hannover fahren wolle. Götzl fragt nach einer Beschreibung der Begleitung. S. antwortet, das sei die Angeklagte Frau Zschäpe, es sei aber nie um Namen gegangen. Die beiden seien ganz normal miteinander umgegangen, wie ein Paar, das nicht den ersten Tag zusammen ist. Die beiden seien sportlich gekleidet gewesen, mit Namen hätten sie sich überhaupt nicht angesprochen. Götzl fragt, wie häufig die Freundin dabei gewesen sei. Das könne er nur schätzen, so S., aber er würde sagen fünf Mal, bei den Urlaubsanmietungen mit Fahrradgepäckträger und VW-Bus sei sie in der Regel dabei gewesen. Es gebe nicht viele Kunden, die eine Radgepäckträger auf ein bestimmtes Fahrzeug wollten. Daher sei ihm das relativ gut in Erinnerung. Der Gepäckträger sei seiner Erinnerung nach für drei Räder gewesen. Götzl fragt, ob S. Lichtbilder vorgelegt worden seien, was dieser bestätigt. Er habe seine ganze Buchhaltung zur Verfügung stellen müssen und sei mit Namen konfrontiert worden, die er nie gehört habe. Das einzige sei „Holger G.“ gewesen, weil das auf den Verträge gestanden habe. Von den anderen Leuten habe er niemanden erkannt. Götzl fragt, ob „Holger G.“ dabei gewesen sei. S. sagt, dass seine Aussage gewesen sei, dass es sein könne. Er glaube, dass ihm auch Bilder von Zschäpe vorgelegt worden seien, so S., bei Frauen sei es aber einfach, sich anders aussehen zu lassen. Er würde aber sagen, dass es Zschäpe gewesen sein könnte. Es folgen Inaugenscheinnahmen. Zunächst die schon bekannte Wahllichtbildvorlage, auf der mit der Nummer 7 Uwe Böhnhardt zu sehen ist. Er würde sagen, so S., dass die Nummer 7 „Holger G.“ sei, die anderen kenne er nicht. Zur Wahllichtbildvorlage, auf der mit der Nummer 7 zu sehen ist, sagt S., ihm damals 40 bis 50 Personen vorgelegt worden seien und er nur „Holger G.“ wieder erkannt habe. Götzl fragt: „Also die Person, die sie unter dem Namen kannten?“ S. bejaht das und bestätigt, dass es die Nummer 7 war. Dann folgt eine Wahllichtbildvorlage, auf der mit der Nummer 6 der Angeklagte Holger G. zu sehen ist. S.: „Also, ich erkenne da niemanden wieder.“ Dann wird eine Lichtbildvorlage gezeigt, die mit der Nummer 3 Zschäpe zeigt. S. sagt, er erkenne die Nummer 3: „Das war halt vom Holger G. die Freundin.“ Götzl fragt, wie die beiden gesprochen hätten. S. sagt, „Holger G.“ habe Hochdeutsch gesprochen, Zschäpe habe wenig gesprochen, wenn dann Sächsisch, er könne sich nicht so genau erinnern. Götzl macht weitere Vorhalte. So habe S. ausgesagt, in diesem Jahr als G. den Bus geholt habe, habe S. ihn gefragt, ob er, G., seine Freundin denn nicht einmal heiraten wolle, was der verneint habe mit dem Hinweis, er brauche seinen Rückzugsraum. S. sagt, das könne so gewesen sein. Götzl sagt, er habe zu der Lichtbildvoralge gesagt, auf Bild 3 erkenne er die Freundin von „G.“ wieder, normalerweise sie sie aber mehr zurechtgemacht gewesen. S. sagt, die Freundin sei sehr gepflegt gewesen und habe ein ordentliches Erscheinungsbild gehabt. Ob sie eine Brille getragen habe, könne er nicht genau sagen. Dann werden Mietverträge in Augenschein genommen. Zum Datum 7.6.2001 sagt S., das könne das Datum des Führerscheins sein. Götzl fragt, ob es üblich sei, dass ein zweiter Schlüssel ausgehändigt wird. S. sagt, bei Urlaubsfahrten käme öfter mal die Frage nach einem zweiten Schlüssel. Die Bestellung bei Urlaubsfahrten sei vier bis sechs Wochen vorher erfolgt, manchmal auch länger. Dann fragt Götzl zu einem Eintrag auf einem Mietvertrag, der „wird mit Überweisung bezahlt“ lautet. Das könne eine Durchschrift vom vorherigen Mietvertrag sein, „G.“ habe immer bar bezahlt. Richter Kramer will wissen, wer bezahlt habe, „G.“ oder die Freundin. S. sagt, es habe immer „G.“ bezahlt. Auf die Frage von Nebenklagevertreter RA Behnke, ob sich S. immer die Papiere zeigen lasse, sagt dieser, er lasse sich immer die Papiere zeigen, auch wenn jemand fünfmal die Woche einen Transporter miete. Behnke fragt, ob S. die Person für dieselbe gehalten habe auf dem Führerschein, was der bestätigt. Dann wird S. der auf Holger G. ausgestellte Führerschein mit einem Bild des tatsächlichen G. mit Brille vorgehalten. S. sagt, an dieses Bild könne er sich überhaupt nicht erinnern, das sei für ihn nicht der „Holger G.“ und er habe nie einen Führerschein mit Brille gesehen. Behnke fragt, ob ihm der Name Ma. etwas sage. S. sagt, das sei ein Kunde vor 13 bis 15 Jahren gewesen, er erinnere sich an ihn, weil der Konkurs angemeldet habe und noch Beträge offen geblieben seien. Über eine Beziehung zwischen Ma. und „Holger G.“ wisse er nichts. Auf Frage von RA Langer nach möglichen Ordnungswidrigkeiten sagt S., vom Gefühl her sei immer alles glatt gegangen. Wenn es welche gegeben hätte, sie das nicht im Vertrag vermerkt, sondern die Verträge gingen an die Behörden. Auf Frage aus der Nebenklage sagt S., die Vermietung habe er nur mit „G.“ gemacht, die Freundin habe keine Wünsche geäußert. Bei der Abholung sei nur noch der Mietvertrag zu zeichnen gewesen, es sei alles im Vorhinein besprochen worden. RAin Sturm fragt, ob die Freundin „G.“ mal Geld gegeben habe, zum Bezahlen, was S. verneint. Dann fragt der Sachverständige Prof. Saß, ob Abholerin und Abholer miteinander gesprochen hätten. Er erinnere sich, dass die Freundin immer in der Couchecke gesessen habe, am Tresen habe er mit „G.“ die Abwicklung gemacht. Saß fragt, ob Zschäpe jeweils nur bei Abholungen dabei war. Es sei lang her, so S., wiedergebracht habe seines Wissens nach der „G.“ die Autos alleine.

Es folgt der schon einmal gehörte Zeuge Ri. [siehe Protokoll zum 32. Verhandlungstag]. Bei seiner Aussage geht es um die Bewertung, ob Bildmaterial in die NSU-Videos eingearbeitet wurde, das möglicherweise vor Eintreffen der Polizei an den Tatorten gefertigt wurde. Zum Mordfall Şimşek sei, so S., ein Bild eingebettet, auf dem Şimşek auf der Ladefläche seines Transporters zu sehen sei. Eingeblendet sei „Fälschung“. Dann werde übergeblendet zu einem ein Bild einer Person auf dem Rücken in Transporter mit Aufschrift „Original“. Beim Bild „Fälschung“ handele es sich um einen Ausschnitt der Sendung „Aktenzeichen XY“, bei „Original“ handele es sich um Enver Şimşek. Beim Eintreffen des Beamten  sei der Schwerverletzte bereits vor dem Fahrzeug am Boden abgelegt worden. Ein Auffindezeuge sei Rettungssanitäter und habe reanimiert. Der Beamtehabe ihn unterstützt, erst dann habe er Bilder gemacht. Deswegen müsse das Bild vor Eintreffen der Polizei gefertigt worden sein. Auch bei Özüdoğru sei ein Bild eingearbeitet worden, das das Opfer beim Übergang Schneiderei in Wohnraum zeige. Auch die Blutungen Özüdoğru  seien wesentlich geringer ausgeprägt als bei den Bildern im Tatortbefundsbericht, die die Situation beim Eintreffen des Kriminaldauerdienstes zeigten. Außerdem liege die rechte Hand auf dem Gürtel auf, bei den polizeilichen Bildern liege die Hand herunter gerutscht auf der Treppe auf. Also sei die Schlussfolgerung, dass das Bild fotografiert wurde, als die Polizei noch nicht vor Ort war. Beim Mord an Kılıç seien nur in der Datei „NSU2“ Aufnahmen vorhanden, die aber aus der Münchner Zeitung „tz“ stammten.

Es folgt dann die Vernehmung des Zeugen Wa., der den Tatortfundbericht zum Mord an İsmail Yaşar geschrieben hat. Er sei gegen 10.30 Uhr am 9. Juni 2005 informiert worden, so Wa. und mit der Spurensicherung ausgerückt. Sie hätten dann mit der Spurensicherung begonnen, es habe schnell festgestanden, dass es sich um eine Schussverletzung handele. Daher seien Schusswaffenexperten des LKA hinzugezogen worden. Es seien Hülsen festgestellt worden und sie hätten an die Mordserie gedacht. Sie hätten dann außen und innen Spuren gesichert. Nur bei der Leiche hätten sie auf die Kollegen aus dem LKA gewartet. Es folgt die Inaugenscheinnahme des Berichts. Zunächst werden Stadtpläne und Luftaufnahmen der Gegend gezeigt. Wa. sagt, der Tatort liege im Südosten Nürnbergs in der Nähe der Ausfallstraße Regensburger Straße und Münchner Straße. Dann werden Außenaufnahmen des Imbisses gezeigt. Wa. weist darauf hin, dass vor dem Tatort Bauarbeiten durchgeführt worden seien. Auf dem Parkplatz, wo der Imbiss gestanden habe, befinde sich die Anlieferung eines Lebensmittelmarkts. Die Fahrzeuge, die dort geparkt seien, seien normalerweise von Beschäftigten. Dann werden Innenaufnahmen des Kunden- und des Küchenbereichs des Imbisses gezeigt. Bei einem Bild von einer Gefriertruhe sagt Wa., hier habe Yaşar Eistütensorten für die Kinder aufbewahrt. Eine Kasse und ein Münzfach, das schon vorher außerhalb gestanden habe, enthielten laut dem Zeugen neben viele Zetteln auch einige Geldscheine. Nach etwa 40 Bildern wird ein Foto gezeigt, das den Laden von außen durch die geöffnete Klappe in den Innenbereich hinein zeigt. Auf dem Boden ist der Leichnam von İsmail Yaşar zu sehen. Auf einem weiteren Bild sehe man einen Grill mit einem Einschuss, so Wa. Das nächste Foto zeigt ein Handy, das neben dem Grill liegt. Es geht weiter mit einem Blick auf die hintere Ausgangstür für das Personal, der Vorhang, der zu sehen ist, sei hochgezogen gewesen und nicht verändert worden. Unterhalb des Vorhangs sehe man einen Schussdefekt an der Tür. Danach sieht man ein Bild von der Außenseite der Tür mit einem Schussdefekt, das sei offenbar ein Durchschuss gewesen. Es folgt eine Aufnahme des Leichnams von Yaşar in einer großen Blutlache. Yaşar liegt rücklings mit gestreckten Armen. Auf einer weiteren Aufnahmen seien die Blutantragungen auf dem Fußboden zu sehen, eine Verwischung komme davon, dass der  Leichnam zur Seite gedreht worden sei, sagt Wa. Es folgen Bilder der Auffindeorte der Projektile und zwei Bilder des komplett ausgeräumten Küchenbereichs. Der Bereich sei ausgeräumt worden, so Wa., weil man Projektile gesucht habe. Zwei Projektile im Imbiss festgestellt worden seien, eines sei ausgetreten durch die Hintertür, zwei seien im Leichnam festgestellt worden. Dann berichtet Wa., dass eine Feinstaubsicherung durchgeführt worden sei. Das heißt es sei eine Absaugung durchgeführt. Dies sei passiert, weil immer noch „eine Rauschgiftsache“ im Raum gestanden habe. Es folgen Bilder aus der Wohnung und vom Auto Yaşars. Der Nahbereich des Imbisses sei von Hunden abgesucht worden, auf dem Spielplatz hätten die Hunde angeschlagen. Man sieht Bilder von eine Treppe auf dem Spielplatz. Diese sei freigelegt worden, dann hätten die Hunde aber nicht mehr angeschlagen. Schließlich werden Bilder von zunächst in Folie eingepackten und dann ausgewickelten und zerlegten Dönerspießen gezeigt. Die Bilder seien aus dem Spurenlabor, so Wa. Man habe zwei komplett verpackte und eingefrorene Dönerspieße gefunden. Zu dem Zeitpunkt habe man noch noch an Rauschgift gedacht, daher seien die Spieße untersucht worden. Es folgen noch Übersichtsskizzen. In die „maßstabsgetreue“ Übersichtsskizze vom Tatort ist das Foto vom Leichnams Yaşars mit der Blutlache hinein montiert. Bei einer Übersicht des Außenbereichs sagt Wa., das Projektil draußen sei leider nicht gefunden worden. Ein Nebenklagevertreter fragt, ob das Vordach zum Außenbereich geöffnet gewesen sei. Als sie eingetroffen sei, sei es geöffnet gewesen, ebenso als die Kollegen eingetroffen seien, so Wa. Die Feinstaubsicherung habe keine erkennbaren Rückstände von Rauschgift ergeben, so Wa. RA Elberling fragt, wann die Projektile an das BKA gegangen seien, weil der Verdacht bestanden habe, dass der Mord zur Serie gehört. Wa. sagt, er meine, das sei um die Mittagszeit gewesen, sie seien um ca. 11 Uhr am Tatort gewesen und um 13 Uhr sei schon der Kurier zum BKA gefahren. Die Suche nach Rauschgift sei am nächsten Tag gewesen, sagt Wa. auf Frage Elberlings.

Nach der Vernehmung nimmt Bundesanwalt Diemer zum Antrag von RA Kienzle Stellung. Diemer sagt, es sei nicht erkennbar, welche Tatsachen nachermittelt werden sollen. Die Tatsachen seien aktenkundig. Wertungen könne man treffen, aber nicht ermitteln. Mehrere Nebenklagevertreter schließen sich dem Antrag von Kienzle an. Der Verhandlungstag endet um 15.02 Uhr.

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