Heute verweigerte zunächst Jacqueline Wohlleben die Aussage. Anschließend ging es erneut um Vernehmungen von Thomas Starke. In seinen früheren Befragungen durch die BAO Trio hatte Starke über Kontakte von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe in den Raum Heilbronn berichtet und die Chemnitzer Unterstützerszene, rund im die sog. „88er“.
Zeug_innen:
- Jacqueline Wohlleben (Ehefrau des Angeklagten Ralf Wohlleben)
- Christoph Gr. (KHK, KPI Rosenheim, Vernehmungen Thomas Starke)
- Stefan Kl. (KOK, Mordfall Kubaşık, Aussage der Zeugin Dz.)
Der Verhandlungstag beginnt heute erst um 10.48 Uhr. Anwesend ist der Nebenkläger Mustafa Turgut. Nicht anwesend ist heute Wohllebens Verteidiger RA Klemke.
Erste Zeugin ist für heute die Ehefrau von Ralf Wohlleben, Jacqueline Wohlleben. Sie nimmt im Zeugenstand Platz. Vorsitzender Richter Götzl belehrt sie, dass sie ein Zeugnisverweigerungsrecht hat und fragt, ob sie aussagen wolle. Das verneint die Zeugin, die dann entlassen wird. Sie fragt, ob Sie neben ihrem Mann Platz nehmen darf, was Götzl bejaht [Jacqueline Wohlleben ist als Beistand ihres Mannes Verfahrensbeteiligte]. Sie setzt sich neben Ralf Wohlleben.
Nächster Zeuge ist KHK Christoph Gr. von der KPI Rosenheim. Götzl sagt, es gehe um Vernehmungen des Zeugen Mü., vormals Starke, vom 24.5.2012 und 5.6.2012, Gr. solle zur Vernehmungssituation, zum Inhalt und zum Verhalten des Zeugen berichten und mit dem 24.5. beginnen. Gr. sagt, er sei zu dieser Zeit abgeordnet gewesen zur BAO „Trio“ nach Meckenheim. Da sei ihm Starke zugeteilt gewesen. Er sei mit Kollegen zweimal nach Dresden gefahren und habe Starke dort beim LKA im Zusammenhang mit diesen Sachen vernommen. Bei der Vernehmung am 24.5. sei es zunächst darum gegangen, die Erstunterbringung aufzuarbeiten. Dabei sei auf die vorige Vernehmung Bezug genommen worden. Starke habe zunächst geschildert, dass „das Trio“, zunächst habe Starke nur Böhnhardt und Mundlos genannt, 1998 zu ihm gekommen sei, eine Unterbringung gesucht habe, und er habe sie bei Rothe (100. Verhandlungstag) untergebracht. Später habe er gesagt, dass nicht nur Böhnhardt und Mundlos kamen, sondern auch Frau Zschäpe. Es seien Vernehmungen von Carsten Ri. (95. Verhandlungstag) und Ralph Ho. bekannt gewesen. Ri. habe gesagt, dass der Kontakt über Starke zustande kam. Das habe Starke in Abrede gestellt. Er habe aber zugegeben, Ri. und Ho. zu kennen. Sie würden in Chemnitz zur Szene gehören, teilweise zur „88er“-Szene. Starke habe sich da auf die „Platten“ bezogen, ein Viertel mit Tischtennisplatten, wo man sich getroffen habe. Starke habe bestritten, dass der Kontakt über Ho. zu Ri. entstanden sei, und auch, dass er mit dem Trio außer zu Rothe zu irgendwelchen anderen Personen gefahren sei. Er habe erklärt, dass er anfangs angeboten habe, dass das Trio eine Nacht bei ihm übernachten könne, das habe das Trio aber nicht gewollt. Dann sei es um Starkes finanzielle Situation gegangen. Später dann noch um einen gewissen Schm. aus Heilbronn. Mundlos habe Starke gesagt, da gäbe es einen Schm. oder Schm., der mit Waffen handeln würde. Starke habe diese Person später auf Bildern erkannt.
Götzl fragt zum Verhalten. Gr. sagt, Starke sei kooperativ und freundlich gewesen, aber auch sehr wachsam und darauf bedacht, nichts zu sagen, was ihn in irgendeiner Weise belasten könnte. So sei zumindest sein Verständnis gewesen, so Gr., das könne aber subjektiv sein. Götzl: „Woran machen Sie ihren subjektiven Eindruck fest?“ An seiner Aufmerksamkeit, so Gr. Und wenn es eine Frage gegeben habe, z.B. ob es nicht recht naiv gewesen sei, wenn er dem Trio Sprengstoff besorgt, dass die den dann nicht für Aktionen, Anschläge, nutzen würden, dann habe Starke gesagt, das sei schon naiv, aber er habe da irgendwie Zschäpe imponieren wollen: „Das kam mir vor, als ob um den heißen Brei herum geredet wird, um es salopp zu sagen.“
Götzl hält aus der Vernehmung die Frage vor, ob Starke ab Sommer 1998 noch bei weiteren logistischen Unterstützungen beteiligt war. Gr. sagt, das habe Starke verneint, weil er ab Mai 1998 in Dortmund zum Arbeiten gewesen und dann nichts mehr mit dem Trio zu tun gehabt habe. Letztmalig habe Starke die, so Gr., bei Bu. (87. Verhandlungstag) in der Wohnung gesehen, aber da habe man nicht mehr den Kontakt haben wollen, da sei es um Handygeschichten gegangen, und Starke habe ihn auch nicht mehr gehabt. Götzl fragt, ob Starke auf Zschäpe eingegangen sei und Gr. sagt, Starke habe sich korrigiert, Zschäpe sei auch dabei gewesen. Und später sei es dann um Ri. und Ho. gegangen. Ho. habe angegeben, dass Starke ihn kontaktiert habe und es zu einem Treffen an einer Markthalle in Chemnitz gekommen sei und da sei Starke mit zwei Männer mit Kapuzenpullis aufgetaucht. Da sei die Vermutung naheliegend, dass es Böhnhardt und Mundlos waren. Dazu habe Starke aber gesagt, das sei Quatsch, das Treffen habe es nicht gegeben. Vorhalt: Starke habe nicht gewusst, warum sie eine Bleibe suchen, da sei auch nicht lang gefragt worden. Dazu sagt Gr., Starke habe nicht drauf eingehen wollen, ob da gesprochen wurde, warum eine Unterkunft gesucht wurde. Vorhalt: Starke habe herumtelefoniert, sei bei Rothe hängengeblieben, wie die zu Rothe gekommen sind, wisse er nicht mehr. Gr. bestätigt den Vorhalt und sagt, das sei auch das, was er meine, dass Starke versucht habe, sich nicht selber großartig zu belasten. Vorhalt: Starke habe erst gewollt, dass die drei eine Nacht bei ihm bleiben, das hätten die aber nicht gewollt, er wisse nicht warum.
Götzl fragt, ob Starke in Bezug auf Ri. Auslandsaufenthalte angesprochen habe, aber der Zeuge kann sich nicht erinnern. Vorhalt: Starke habe Ri. aus der rechten Szene gekannt. Jetzt erinnert sich der Zeuge und sagt, Starke habe angegeben Ri. nur mal besser kennengelernt zu haben, weil sie mal ein Konzert in Schweden zusammen besucht hätten. Da sei noch eine andere Person dabei gewesen, er denke Wilko La. Vorhalt: Wilko La. sei aus Chemnitz, habe zu den Platten gehört, es könne sein, dass sie mit zwei Autos nach Schweden gefahren sind; Starke meine, das sei im März 1997 gewesen. Gr. bestätigt den Vorhalt. Vorhalt: Seit dem „Landser“-Verfahren habe Starke keinen Kontakt mehr zu Ri. Dazu sagt Gr., Carsten Ri. habe, auch zu diesen „Platten“ gehört, er meine, dass Starke etwas zu einer Band gesagt habe. Götzl hält vor, das Umfeld gehöre zur Band „Störfaktor“, dazu habe auch Wilko La. und ein Sche. gehört. Die Namen erinnere er nicht mehr, sagt Gr., aber so wie es aufgeschrieben sei, habe Starke es gesagt. Ho. habe Starke auch, soweit er sich erinnere, eher aus den Freien Kameradschaften gekannt. Auf Vorhalte, warum Ho. das Treffen behaupten sollte, habe sich Starke keinen Reim machen können, es könne Rache sein in Bezug auf das „Landser“-Verfahren. Denn Ho. habe, so Gr. weiter über Starkes Aussage, zu den einschlägigen Leuten aus dem „Landser“-Verfahren schon Kontakt gehabt. Aber Starke habe das nicht bejahen oder verneinen können oder wollen. Vorhalt: Ralph Ho. habe nicht zu den Skinheads aus Chemnitz gehört, Starke kenne ihn seit 1996 nach Beendigung seiner Haftzeit, Ho. habe mehr mit Thomas R. von der Band „Sturmfaktor“ zu tun gehabt. Gr. korrigiert, das müsse „Störfaktor“ heißen. Vorhalt: Die seien nicht angebunden gewesen an Kameradschaften wie den THS, man habe sich in Kneipen wie dem „Eichhörnchen“ [phon.] getroffen und besprochen, was man demnächst macht. Starke habe herausstellen wollen, sagt Gr. dazu, dass er kein spezieller Freund von Ho. war, aber man sich getroffen habe, weil man was zusammen gemacht habe. Starke habe nicht ausschließen können, dass er Ho. in Zusammenhang mit der Unterbringung telefonisch gefragt hat. Die Frage, ob er auch andere Personen gefragt habe, habe Starke verneint, und persönlich aufgesucht habe er nur Rothe. Den letzten Besuch in der Limbacher Straße habe Starke vor Mai 1998 eingeordnet, weil er dann arbeiten gegangen sei nach Dortmund.
Vorhalt: Starke sei vorgehalten worden, dass Ho. gesagt habe, dass Starke ihn im Zeitraum 1997/98 angerufen und gebeten habe, zum Marktplatz in Chemnitz zu kommen, Starke sei mit zwei weiteren Ho. unbekannten Personen in Kapuzenpullovern gekommen und habe Ho. gefragt, ob er bereit wäre einen WG mit den beiden Personen zu bilden. Gr. sagt, dazu habe Starke gesagt, das sei Quatsch, das habe es nicht gegeben. Götzl hält vor, dass Starke die Frage verneint habe, ob es vielleicht zwei ganz andere Personen gewesen sein könnten, für die er eine Wohnung habe suchen sollen. Dann hält Götzl vor, dass Starke ausgesagt habe, Ho. habe Kontakt zu einem Jörg Eh. und einem Sven Kö. gehabt. Gr. sagt, Eh. sei Arbeitskollege von Starke gewesen. Vorhalt: Eh. sei bei der NF [Nationalistische Front, Neonazi-Partei] gewesen, beim Kö. wisse er das nicht genau, das sei eher der Bekanntenkreis von Ho. gewesen; Ho. habe in Chemnitz auch zur Szene gehört wie Hendrik Lasch und Ingolf Re. [phon.], die nach Starkes Aussage im „Landser“-Verfahren Druck gemacht hätten, Ingolf Re. habe einen Steckbrief in der Szene ausgegeben. Gr. bestätigt den Vorhalt, Starke habe noch die Freundin von Ho. genannt, er meine Susann. Götzl hält den Namen Jo. vor, mit der Ho. auch ein Kind habe. Gr. bestätigt den Vorhalt, Starke habe die aber etwa 2001 aus den Augen verloren. Es sei allgemein so, dass Starke immer gesagt habe, er habe keinen Kontakt mehr und immer so gegen 2001 sei der letzte Kontakt gewesen.
Götzl: „Jetzt ist hier noch eine Frau Mappe thematisiert.“ Die habe Starke selber ins Spiel gebracht, so Gr., warum wisse er nicht, vielleicht weil er das Gespräch über Ho. habe beenden wollen. Starke habe gesagt, dass die „Frau Mappe“ eine Konzertgängerin sei, weniger eine Radikale und das Trio gut kennen würde. Gr. bestätigt den Namen Katrin Dr. Vorhalt: Auch wenn das nichts mit der Frage zu tun habe, wolle er, Starke, noch anmerken, dass Mappe auch immer einen guten Kontakt zum Trio gehabt habe, die habe Mundlos auch mal auf die Tanzfläche gezerrt. Gr. sagt, Mundlos habe mal einen Spaß mitgemacht, Böhnhardt sei mehr introvertiert gewesen. Auf Frage sagt Gr., dass Dr. eigentlich bei der Wohnungssuche keine Rolle gespielt habe, ob Starke sie angerufen hat, könne er nicht sagen. Vorhalte: Es könne sein, dass Starke Mappe angesprochen hat, die habe dazu gehört, sei bundesweit in der Szene bekannt gewesen. Gr. bestätigt den Vorhalt.
Vorhalt zu weiteren Unterstützungshandlungen: Er (Starke) habe nichts mehr gemacht, seit er in Dortmund arbeitete, das Problem wäre auch gewesen, dass das dann alles telefonisch hätte gehen müssen. Und das hätten die Drei nicht gewollt, so Gr., deswegen hätten sie ja auch nicht gewollt, dass er in die Wohnung Bu. kommt. Zu Unterstützungsleistungen von anderen habe Starke angegeben, auch nichts weiter zu wissen, so Gr. auf Frage. Götzl fragt nach der finanziellen Situation von Starke. Gr. antwortet, das sei die einzige Situation gewesen, bei der er sich etwas angegriffen gefühlt habe. Starke habe gesagt, dass er kein Geld bekommen habe und dass er etwas Geld geerbt habe, 100.000 Euro, die seien auf seine beiden Söhne und seine Lebensgefährtin verteilt worden. Da sei Starke nervös gewesen, das habe er nicht gemocht, dass man ihn nach seinen finanziellen Verhältnissen fragt. Vorhalt: Sie hätten gespart und Starke lasse sich da nichts unterstellen. Götzl hält dann die Frage vor, ob Starke je vom Trio oder Umfeld Geld erhalten habe. Gr. sagt dazu, das habe Starke in Abrede gestellt, weder für die Unterbringung noch für den Sprengstoff. Götzl sagt, dann sei hier noch Thorsten Schau thematisiert worden in Zusammenhang mit Geld. Gr. bestätigt das. Da sei es darum gegangen, dass Schau und Fr. eine größere Reise nach Australien gemacht hätten und der Thorsten Schau ihm gleichzeitig Geld schuldete. Starke sei davon mehr oder weniger überrascht gewesen, als er das erfahren habe. Starke habe davon gesprochen, dass Thorsten Schau schwarz arbeiten und Geld bei Fr. bunkern solle. Dann seien noch Wahllichtbildvorlagen gemacht worden, bestätigt Gr., verschiedene, die eigentlich jedem vorgezeigt worden seien. Da habe Starke eigentlich niemanden erkannt, außer mit achtzigprozentiger Sicherheit den Ralph Ho.
Götzl fragt zum NSU-Brief. Vorhalt: Starke kenne den Brief nur aus den Medien, den Inhalt kenne er nicht, er habe ja nicht einmal gewusst, dass es den NSU gab. Das sei Starkes Aussage gewesen, sagt Gr., wobei er ihm da nicht glaube, weil der sehr gut über den Ermittlungsverlauf informiert gewesen sei. Götzl: „Was haben Sie ihm nicht geglaubt?“ Gr. sagt, er habe Starke nicht geglaubt, dass er den Inhalt des Briefes nicht kannte. Wenn der schon veröffentlicht gewesen sei, dann habe Starke den auch gekannt, weil er alles an Infos aus dem Internet ausgeschöpft habe. Götzl hält die Frage vor, ob Starke sonst noch Sachverhalte einfallen würden, die für dieses Verfahren von Bedeutung sein könnten. Gr. sagt, da habe es die Thematisierung dieses vermeintlichen Waffenhändlers Schm. oder Schm. aus Heilbronn oder, wie er später korrigiert habe, der Umgebung von Heilbronn gegeben. Das sei ihm erst wieder im November 2011 eingefallen. Mundlos habe ihm wohl im zweiten Halbjahr 1996 erzählt, dass es in Heilbronn einen gebe, über den man Waffen bekommen könne. Auf Bildern von ihm von Konzerten oder ähnlichem habe er den Schm. identifiziert. Gr. sagt, er selbst sei dann auch dabei gewesen, als der Schm. vernommen wurde. Die Klarpersonalien seien anderweitig ermittelt worden. Eine Person mit diesem Namen habe auch auf einer Liste drauf gestanden, die man damals in der Garage gefunden habe. Es habe sich herausgestellt, dass der einen Haufen Dekorationswaffen hatte. Der sei ein bisschen „narrisch“ gewesen, habe sich aber nur Sachen besorgt, die man haben zu Hause haben darf, funktionsunfähige Waffen oder Dekowaffen. Das habe sich also nicht bestätigt. Götzl hält die entsprechenden Teile aus der Vernehmung vor, die Gr. bestätigt. Weiter sagt Gr., sie hätten Starke gefragt, warum ihm Mundlos so eine Information geben würde. Darauf habe Starke gesagt, möglicherweise sei es ein Test gewesen, ob er die Information streuen würde, ob man Vertrauen zu ihm haben könnte. Letztendlich habe er es aber nicht gewusst. Und die Bilder stammten von einer Art Gartenparty, so Gr. weiter, und von einem Konzertbesuch. Die seien bei Starke sichergestellt worden. Da seien ja auch Mundlos und Zschäpe zu sehen, die habe Starke dann auch erkannt.
Nach einer Unterbrechung bis 11.55 Uhr werden die Bilder in Augenschein genommen. Auf dem ersten Bild ist eine Gruppe in einem Garten auf weißen Gartenstühlen sitzend zu sehen, im Vordergrund liegt ein Schäferhund. Das hätten sie Starke vorgelegt und der habe verschiedene Personen erkannt, so Gr. Rechts mit dem weißen T-Shirt das solle der Herr Schm. oder Schm. sein. Dann sei da noch jemand mit griechischem Namen, dahinter Eh., Starkes Arbeitskollege. Ein Herr Sp. und eine Freundin von Sp. Götzl hält vor: Das Foto sei Starke in der Haft zugeschickt worden,; die Person, die den Arm ausstreckt, könne dieser Schm. sein, die Person mit dem Schäferhund sei Dimitri P. [phon.], die Person mit Shirt Sp. aus Chemnitz, in der Bildmitte hinten Antje O., die Freundin von Sp. Gr.: „So isses.“ Dann wird ein Foto in Augenschein genommen, auf dem im Vordergrund zwei Renees zu sehen sind. Gr. sagt, ganz hinten seien Zschäpe und Mundlos und hinten noch weiter im Dunkeln, das solle dieser Schm. und dessen Freundin bzw. vielleicht auch nur Begleitung gewesen sein, eine gewisse Uschi. Das müsse laut Starke auf einem Konzert gewesen sein in Thüringen oder Potsdam. Starke habe davon gesprochen, dass Schm. eher Konzertgänger gewesen sei und habe Lasch und We. genannt. Vorhalt: Starke glaube, dass vor allem Mundlos und Zschäpe mit Schm. und Uschi bekannt gewesen sind, dass die vielleicht sogar zusammen das Konzert besucht hätten. Gr.: „Ja, die sowieso, dass die vielleicht sogar beim Trio übernachtet haben bei dem Konzertbesuch.“ Vorhalt: Starke habe den Besuch bei Schm. nicht hinterfragt, weil er selber kein Interesse an Waffen gehabt habe. Zur Frage, was Starke glaube, warum Mundlos ihm von Schm. und den Waffen berichtet habe, hält Götzl vor: In der Szene sei es üblich gewesen, dass manche Leute Streuinformationen verbreiteten um die Vertrauenswürdigkeit der Kameraden zu testen. Dann sagt Götzl, zu weiteren persönlichen Kontakten von ihm zu Schm. und Uschi habe er gesagt., er habe sie möglicherweise mal auf einem Konzert getroffen. Weiter habe Starke nichts über Schm. und Uschi berichten können. Vorhalt: Starke habe weder Schm.s Vornamen noch weitere Kontaktpersonen gekannt, erst durch 2011 und Heilbronn habe die Aussage zu Schm. für ihn einen Stellenwert bekommen. Weiter hält Götzl vor: Konzerte habe Starke mit Markus Friedel, Thorsten Schau, Hendrik Lasch, Antje Probst, Enrico Bö. besucht. Gr. sagt, Fr. habe sogar in Ludwigsburg gelernt, da sei der Kontakt ja geknüpft worden.
Zschäpes Verteidiger RA Stahl sagt, er wolle noch eine Erklärung abgeben, bevor es zur Vernehmung von 5.6. geht. Der Zeuge wird gebeten, den Saal zu verlassen. Stahl sagt, die Verteidigung Zschäpe widerspreche der Beweiserhebung betreffend die Vernehmung des Beschuldigten Starke vom 5.6.2012. Problem bei der Vernehmung am 5.6. sei, dass die Befragung hoch suggestiv erfolgt sei. Das ziehe sich durch die Vernehmung durch wie ein roter Faden und schlage sich auch in den Antworten des Zeugen nieder. Es sei nicht differenziert worden zwischen dem Begriff „Trio“. Der Zeuge Gr. scheine fast im Begriff des „Trios“ gefangen, habe heute morgen gesagt „Herr Mundlos und Herr Trio“. Und dies sei, soweit hier ein Strafverfahren gegen Zschäpe als mutmaßliches Mitglied geführt werde, als objektives Mittel zur Wahrheitsfindung nicht geeignet. Götzl sagt, zur Vernehmungssituation und den Umständen müsse man ohnehin fragen. Er fragt Stahl, ob der der Einführung oder der Verwertung widerspreche. Stahl sagt, sie würden tatsächlich auch der Einführung widersprechen. Götzl sagt, wenn man diese Fragen beurteilen wolle, müsse man den Zeugen dazu hören, er beabsichtige den Zeugen zu hören. Stahl sagt, dann wolle er präzisieren, er widerspreche der Befragung des Zeugen, soweit es um Fragen zu „Trio“ und Frau Zschäpe gehe, und bittet um einen Gerichtsbeschluss. Bundesanwalt Diemer sagt, er teile die Bedenken der Verteidigung zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Das sei unter Umständen ein Problem der Verwertung. NK-Vertreter RA Bliwier sagt, er sehe das auch so, das was die Verteidigung ausgeführt habe, sei eine Frage der Beweiswürdigung. Und das könne doch erst beurteilt werden, wenn man die Umstände der Vernehmung hier eingeführt habe. Götzl sagt, dann werde man unterbrechen und gleich die Mittagspause einlegen.
Um 13.20 Uhr geht es weiter. Götzl verkündet den Beschluss der Fortsetzung der Vernehmung. Der Senat weise ausdrücklich darauf hin, so Götzl am Ende der Begründung, dass die Frage der Verwertung der Angaben der Urteilsberatung vorbehalten sei.
Der Zeuge kommt in den Saal und Götzl sagt, nun gehe es um die Vernehmung vom 5.6.2012. Gr. berichtet, die Situation sei analog der ersten Vernehmung gewesen, es habe wieder in Dresden stattgefunden, Starke sei wieder kooperativ gewesen. Die Vernehmung habe der nochmaligen Abklärung der Person Schm. gedient Die Klarpersonalien seien ja schon ermittelt gewesen aus dieser Telefonliste heraus. Dann habe man Starke eine Wahllichtbildvorlage gemacht, da habe er die Person auch erkannt. Dann sei nach einem gewissen Graupner aus Heilbronn gefragt worden, nach einem Herrn El., und nach einer Barbara/Uschi, was ja die Freundin des Schm. sein sollte. Es sei nach Kontakten des Schm. gefragt worden und des weiteren nach ideologischen Gesichtspunkten des Trios. Das sei aber eher die Intention seines Kollegen Ei. gewesen, denn der sei vom Staatsschutz. Es sei nachgefragt worden, ob das Trio schon früher mit Waffen zu tun hatte. Gr. fährt mit dem Bericht fort: Wie gesagt, dieser Schm. sei erkannt worden, die Barbara/Uschi habe Starke nicht in Erinnerung gehabt. Zu El. habe Starke sagen können, dass das der Freund von dem Markus Friedel gewesen sei, der in Ludwigsburg gelernt habe. Starke sei selber auch zwei, drei Mal da gewesen, er habe das fixiert auf den Raum Stuttgart, Heilbronn, Ludwigsburg. Zu Fragen, ob der Schm. politisch aktiv war oder rechtsradikal, habe Starke nichts sagen können, er habe den eher als Konzertgänger beschrieben, dass er guten Kontakt zum Trio gehabt hätte, und dass er vermutet habe, dass der Schm. bei dem Trio oder im Umfeld hätte übernachten müssen.
Zu Graupner habe er angegeben, dass er den von den „88ern“ aus Chemnitz kenne, der sei aber „ein Preiß“, der irgendwann in Chemnitz aufgetaucht sei, der habe bei dem Probst in einer Band gespielt, sei 2000 nach Stuttgart gegangen und habe da in einer Band gespielt. Und später sei dann noch das Umfeld Graupners abgefragt worden, da seien Namen wie Werner, Lasch, Probst gefallen und ein gewisser Gl. [phon.]. Der sei nicht so bekannt gewesen, den habe man nicht gleich auf den Schirm gehabt. Da habe Starke gesagt, dass er den von den „88ern“ kenne und zusammen mit einer N. ein Kind habe. Zur Ideologie des Trios habe Starke gesagte, dass die sehr stark rechts eingestellt gewesen seien und darauf keinen Hehl gemacht hätten. In einem KZ seien sie in Uniform, mit Braunhemd und Bundeswehrhose, aufmarschiert und hätten dadurch ihre politische Einstellung zum Ausdruck gebracht. Markant sei gewesen, dass bei Fragen nach bewaffnetem Kampf und offenem Vorgehen gegen Ausländer, Starke gesagt habe, da habe er nichts davon gehört, dass das Trio so etwas angefangen hätte. Das Trio habe bei den anderen immer Engagement vermisst. Das Trio sei immer sehr aktiv gewesen. Viele hätten bei Aktionen nicht mitgemacht, was dem Trio nicht gefallen habe. Einen direkten Aufruf zur Gewalt habe es nicht gegeben. Ein gewisser Dienel sei damals mit seiner Partei gescheitert, weil er öffentlich zu Gewalt aufgerufen hätte. Man habe deswegen Kameradschaften gegründet, um dann wählbare Parteien wie die NPD zu unterstützen.
Götzl: „Sie haben jetzt den Begriff ‚Trio‘ verwendet?“ Gr. sagt, der sei auch in der Vernehmung so gefallen, es gehe halt immer um die drei Personen Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe. Götzl fragt, wie die Handhabung gewesen sei, was die Verwendung des Begriffs anbelangt. Es seien schon immer diese Namen Mundlos, Böhnhardt, Zschäpe angesprochen worden, aber es sei auch der Begriff „Trio“ gefallen. Es sei allgemein klar gewesen, wenn man diesen Begriff benutzt habe, dass man über diese drei Personen spricht. Was Starke auch gesagt habe, sei, dass man sich diese Art von Gewalt von dem Trio nicht habe vorstellen können. Starke habe eher gedacht, dass diese Drei nicht mehr in Deutschland sind. Und weil es keine Bekennerschreiben gegeben habe, habe er sich gar nicht vorstellen können, dass diese Taten von denen ausgeführt worden sind. Götzl. „Hat er zwischen den Dreien differenziert?“ Gr. verneint das, das habe er, Gr., jetzt nicht so in Erinnerung, das sei ein zusammenstehender Begriff gewesen. Vorhalt zur Person Schm.: Diese Person müsse nicht unbedingt aus Heilbronn stammen, aber aus der Gegend Heilbronn, Stuttgart, Ludwigsburg. Gr. bestätigt den Vorhalt und sagt, da sei es dann auch um diese Freundin, diese Uschi, dass die nicht unbedingt Schm.s Freundin gewesen sein muss, und dass Starke selber drei, vier Mal da gewesen sei. Vorhalt: Markus Friedel habe in Ludwigsburg gelernt und durch den seien Kontakte entstanden. Gr. bestätigt den Vorhalt und sagt, der habe Kontakte zu El. gehabt, der, glaube er, bei einer Band gewesen sei. Vorhalt: Markus sei unter der Woche in Ludwigsburg und am Wochenende meistens zu Hause gewesen. Gr.: „Ja.“ Vorhalt zur Wahllichtbildvorlage: Starke erkenne den Schm. als Person 6. Das sei auch die ermittelte Person gewesen, sagt Gr.
Vorhalt: In Ludwigsburg habe es eine Band namens Kettenhund gegeben, er wisse nicht, ob die je eine CD veröffentlicht haben. Das sei die von El., sagt Gr. zum Vorhalt. Götzl hält die Frage vor, was Starke „Barbara, Uschi, El.“ sagen würde. Gr. sagt, das habe so auf der Kontaktliste gestanden, El. habe ihm was gesagt, Barbara und Uschi seien ihm nicht so ein Begriff gewesen. Vorhalt: Die Szene in Ludwigsburg sei nicht groß gewesen. Gr.: „Ja.“ Vorhalt: Mundlos dürfe einen näheren Kontakt gehabt haben, weil Schm. ja auch auf dem Konzert in Thüringen gewesen sei, Starke meine, es sei in Mehla gewesen, er gehe davon aus, dass der Schm. beim Trio oder dessen Umfeld übernachtet haben könnte. Vorhalt: Starke sei keine Aussage Schm.s bekannt, aus der sich eine rechte Einstellung ableiten ließe, Friedel und El. dürften da mehr wissen. Vorhalt: Auf die Frage, ob Schm. über das Angegebene hinaus Kontakt zum Trio hatte, habe Starke gesagt, das wisse er nicht. Gr.: „Ja.“ Götzl hält die Frage vor, bis wann nach Starkes Meinung der Schm. mit Waffen gehandelt haben könnte. Dazu habe Starke nichts weiter sagen können, erwidert Gr. Vorhalt: Starke habe die Info mit Schm. von Mundlos im zweiten Halbjahr 1996 bekommen. Gr. bestätigt den Vorhalt, in der ersten Hälfte 1996 sei Starke noch in Haft gewesen. Auf Frage sagt Gr., Starke habe zu Graupner den Spitznamen „Mucke“ genannt. Den habe Starke aus der „88er“-Szene gekannt, der sei wohl in der Band von Probst gewesen, „AEG – Auf eigene Gefahr“, sei um die Jahrtausendwende nach Stuttgart gegangen und habe in einer neuen Band gespielt. Vorhalt: Graupner sei 88er gewesen, habe ein wenig einen preußischen Dialekt gehabt, sei in Chemnitz aufgetaucht, woher wisse Starke nicht. Graupner sei nach Stuttgart gezogen und habe dann bei „Noie Werte“ gespielt.
Götzl sagt, Gr. habe Werner, Lasch und Gl. genannt, hier gehe es dann noch um Re. und Rothe. Gr. bejaht das und zu Gl. habe Starke erzählt, dass der zu den „88ern“ gehört habe und mit einer Julia N. [phon.] zusammen sei und ein Kind hätte. Vorhalt: Gl.s Vorname sei René, der sei auch immer auf den Konzerten dabei gewesen und ein ziemlicher Partygänger. Zu „Mappe“ sagt Gr., Starke habe gesagt, die sei ziemlich bekannt gewesen in der Szene, aber nicht in dem Sinne politisch aktiv. Sie habe keine Auseinandersetzung gescheut, sei überall dabei gewesen, aber eine reine Konzertgängerin, und Starke glaube nicht, dass sie von den Tätigkeiten von Mundlos, Böhnhardt, Zschäpe gewusst habe, und wenn es nicht gebilligt hätte. Vorhalt: Dr. sei mit Mundlos, Böhnhardt, Zschäpe gut bekannt gewesen, sei laut, groß, prollmäßig, gedanklich rechts, aber nicht politisch, sei in ganz Deutschland bekannt, Äußerungen zum Trio und deren Einstellungen habe Starke von ihr nie gehört, er denke, dass sie die Aktionen des Trio abgelehnt hätte. Gr.: „So hat er es gesagt.“
Dann stehe hier die Anmerkung, sagt Götzl, dass man Starke nun zur der politischen Einstellung des Trios befragen wolle, Starke solle die politische und ideologische Ausrichtung des Trios skizzieren. Gr. sagt, das sei die Aufforderung an Starke gewesen, einfach mal frei zu sagen, wie er die politische Einstellung beschreiben würde und er habe ausgesagt, dass sie schon sehr stark rechts gewesen seien. Als Beispiel habe er den Aufmarsch in dem ehemaligen KZ gebracht. Starke habe gesagt, dass sie aber nicht öffentlich zur Gewalt aufgerufen hätten, dass man bei Dienel gesehen habe, dass man so nicht weiterkommt, und man Kameradschaften gründen und wählbare Parteien unterstützen solle. Dem Trio habe missfallen, dass sich die anderen zu wenig engagieren. Götzl fragt, ob Starke bei dem KZ alle drei Personen erwähnt habe. Da habe Starke, meine er, nur Böhnhardt und Mundlos erwähnt, nicht Zschäpe, antwortet Gr. Vorhalt: Böhnhardt und Mundlos seien stark rechts orientiert gewesen, seien im KZ Buchenwald in einer Uniform wie aus der NS-Zeit aufmarschiert. Gr. sagt, Starke habe dann noch gesagt, man sei allgemein unzufrieden gewesen mit der politischen Situation, dass sich die Regierung mehr ums eigene Volk kümmern solle, es zu viel Einfluss Israels und der USA gebe: „Sowas.“ Vorhalt: Gleichzeitig hätten sich viele rechte Musikgruppen gegründet und es seien viele Lieder z.B. über Rudolf Heß veröffentlicht worden. Gr. bestätigt das, aber Starke habe gesagt, dass das Trio insgesamt unzufrieden gewesen sei, wie wenig sich die anderen engagieren. Vorhalt: Genau dieser Umstand habe dem Trio missfallen. Götzl fragt, ob da der Begriff „Trio“ von Starke gekommen sei. Gr. bejaht das. Er verneint, dass da irgendeine Differenzierung vorgenommen wurde. Vorhalt: Konkrete Aufrufe zu Aktionen gegen Sachen und Personen habe es vom Trio aber nicht gegeben. Auf Frage sagt Gr., auch da sei der Begriff Trio von Starke verwendet worden, irgendeine Differenzierung zwischen Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe sei nicht vorgenommen worden. Götzl hält die Frage vor, ob sich Starke an Äußerungen des Trios gegen das herrschende System in Deutschland erinnern könne. Gr. sagt, das seien Fragen des Kollegen gewesen, und Starke habe gesagt, dass das Trio mehr wollte, dass freie Kameradschaften gegründet werden, die dann etablierte Parteien wie die NPD unterstützen.
Vorhalt: Da Deutschland durch das Ausland fremdbestimmt sei, man habe gewollt, dass sich die Bundesregierung mehr um das eigene Volk bemüht, dem Trio war schon klar, dass eine neu gegründete Partei ähnlich wie die NSDAP nie erlaubt werden würde, deswegen habe man Kameradschaften gründen wollen, die wählbare Parteien dann unterstützen. Gr. sagt, und dann seien die Äußerungen zu Dienel, der DNP-Partei und dem Gewaltaufruf gekommen. Götzl sagt, hier komme erstmal der Einschub, dass zumindest Böhnhardt und Mundlos einer rechtsextremen Partei beigetreten wären oder sie gegründet hätten, wenn dies möglich gewesen wäre, die hätten aus ihrer stark rechten Gesinnung kein Geheimnis gemacht. Dann folge, so Götzl, dass es in Thüringen Bestrebungen gegeben habe mit Dienel und der „Deutsch Nationalen Partei“. Dienel habe durch Gewaltaufrufe geschadet. Gr.: „Ja.“ Götzl fragt, ob das so wiedergegeben wurde, wie es gesagt wurde. Gr. bejaht das. Götzl sagt., hier stehe aber, „auf Nachfrage würde ich davon ausgehen, dass zumindest Böhnhardt und Mundlos eine rechtsextremistische Partei gegründet hätten“. Da sei dann eine Zwischenfrage gewesen, wie genau die lautete, könne er nicht mehr sagen. Vorhalt: Die gescheiterte Parteigründung habe das Trio in ihrer Meinung bestätigt habe, dass ihre Ziele nicht durch eine radikale Partei und öffentliche Aufrufe zur Gewalt erreicht werden können. Gr.: „Ja, das war seine Wahrnehmung.“
Götzl hält die Frage vor, dass Starkes Angaben zufolge es vom Trio keine Aufrufe zum bewaffneten Kampf gegeben habe, und fragt, ob das so gestellt worden sei. Gr. sagt, da sei von Starke die Antwort gekommen, dass ihm solche Aussagen nicht bekannt geworden seien. Das Trio sei mit Äußerungen ihm gegenüber vorsichtig gewesen, sie hätten sich mit Sachen nicht gerühmt. Das habe ihn sogar ein bisschen gewundert, dass das so war. Er hätte sich auch nicht vorstellen können, dass solche Taten von den Menschen verübt worden sind. Götzl fragt nach Beispielen. Gr. sagt, es habe Taten gegeben, wo sie zur Rechenschaft gezogen wurde und da habe es wohl auch keinen Äußerungen von ihnen gegeben, z.B. beim Puppentorso. Vorhalt: Starke gegenüber habe es solche Aussage vom Trio nicht gegeben. Götzl fragt, ob der Begriff „Trio“ von Starke verwendet worden sei. Der Begriff sei beidseitig verwendet worden, antwortet Gr. Vorhalt: Sie hätten nicht mal über Aktionen gesprochen, die sie gemacht hätten und für die sie bestraft worden seien, die Sachen mit der Puppe, jeder hätte sich feiern lassen, nur das Trio nicht. Gr. bejaht das. Götzl verliest die Frage, ob es Starke im Nachhinein überrascht habe, dass das Trio den bewaffneten Kampf aufgenommen hat. Gr. sagt, das habe Starke eher überrascht, zumal es auch keine Bekennerschreiben gegeben habe, letztendlich habe er nicht geglaubt, dass das Trio in Deutschland geblieben sei. Vorhalt: Starke habe zunächst an eine Verschwörung geglaubt, es gebe Ungereimtheiten, die Wohnung sei ausgebrannt und es würden trotzdem ständig neue Beweismittel auftauchen. Gr. bestätigt den Vorhalt.
Götzl hält die Frage vor, dass Starke vom Puppentorso ja gewusst habe, ob es da nicht naiv gewesen sei, zu glauben, dass der Sprengstoff nicht missbraucht wird: Gr. sagt, das habe Starke schon als naiv gesehen. Und wie die zweite Anfrage wegen Sprengstoff gekommen sei, habe er nichts mehr besorgt, er habe Zschäpe imponieren wollen; damals sei es nichts Besonderes gewesen, dass man mit Sprengstoff hantiert. Vorhalt: Es habe halt Leute wie den Wi. gegeben, die an Sprengstoff herankamen, er selbst sei nicht an Aktionen beteiligt gewesen, man habe aber oft davon gesprochen, so sei er auf den Wi. gekommen. Vorhalt: Über Waffen und Sprengstoff habe Starke bereits Angaben gemacht, darüber hinaus könne er keine Informationen geben. Gr.: „So ist es gewesen.“ Götzl hält die Frage vor, ob Starke Erkenntnisse habe über gemeinsame Aktivitäten von Mundlos, Böhnhardt, Zschäpe vor 1998, über die „Anti-Antifa Ostthüringen“, den THS. Dann sagt Götzl, hier würden jetzt die Namen Mundlos, Böhnhardt, Zschäpe auftauchen. Das sei immer hin und her gespielt worden, sagt Gr., mal seien die Namen genannt, mal der Begriff Trio, es sei nichts Besonderes gewesen, jedem sei klar gewesen, wer gemeint war.
Vorhalt: Zuvor habe es nach Starkes Wissen nach nur demonstrative Aktionen gegeben, an denen das Trio beteiligt war. Zum „Pogromly“-Spiel sagt Gr, da habe Starke nur gesagt, dass er das nur aus der Presse kannte. Zur Frage, ob das Trio vor dem Untertauchen verstärktes Interesse an Waffen oder Sprengstoff hatte, habe Starke gesagt, so Gr., dass sie kein verstärktes Interesse an Waffen hatten, keine einschlägige Zeitschriften gelesen hätten. Dass Starke solche Dinge nicht gewusst habe, das sei durchgängig so gewesen. Vorhalt: Starke habe gesagt, er sei das letzte Mal zum Komplex Ri. und Ho. befragt worden, ihm falle noch ein, dass der Bruder der Antje Probst zum Umfeld des Trios gehört habe. Götzl fragt zur Rollenverteilung zwischen Gr. und Ei. bei der Vernehmung. Gr. sagt, er komme von „Mord und Totschlag“, Ei. sei Staatsschutz gewesen. Von Ei. seien ideologischen Fragen gekommen, das sei halt immer so schwammig formuliert.
Dann fragt RA Stahl. Auf Frage, wie lange er zum Zeitpunkt der letzten Vernehmung schon mit den Ermittlungen befasst gewesen sei, sagt Gr., er hab am 2. Mai begonnen und die Vernehmung sei ja schon im Juni gewesen. Sein Hintergrundwissen habe sich auf die Vernehmungen beschränkt, die er gelesen habe, und was ihm die Kollegen so erzählt hätten. Stahl fragt, ob die Vernehmung noch anderen Zwecken außer dem Ermittlungsverfahren Starke diente. Gr. bejaht das, es habe ja auch Äußerungen zu Heilbronn gegeben, das habe auch stark interessiert aufgrund der Tötung der Polizistin, und es sei um Waffen gegangen, darum mögliche Herkunftsorte zu ermitteln. Stahl fragt, ob er angesichts der Tatsache, dass die Vernehmung durch die „BAO Trio“ durchgeführt wurde, darauf schließen dürfe, dass Gegenstand auch die weiteren Beschuldigten, also auch Zschäpe, waren. Der Begriff „Trio“ sei immer wieder gefallen, sagt Gr, die Aufbauorganisation habe ja auch so geheißen: „Ich weiß jetzt nicht, worauf sie hinaus wollen.“ Stahl fragt, ob die Vernehmung auch dem Erkenntnisgewinn betreffend Zschäpe und „so genanntes Trio“ diente. Gr: „Das würde ich schon so sehen.“ Stahl fragt nach dem Erkenntnisstand Gr.s über die seinerzeitigen Ermittlungen hinsichtlich dieses Trios. Gr. spricht von allgemeinen Informationen, aus dem „Zeitstrahl“, aus Aushängen bei der BAO, aus dem, was er in Besprechungen gehört habe. Er sei da nicht hingekommen und habe ein komplettes Update bekommen. Stahl sagt, Gr. stelle z.B. die Frage: „Nun wissen wir aus Ermittlungen, dass Herr Schau. mit Herrn Friedel eine sehr teure Reise gemacht haben soll.“ Gr. sagt, das habe er gewusst, denn da habe es Finanzermittlungen gegeben, aus denen das ersichtlich gewesen sei. Und aus den vorherigen Vernehmungen Starkes sei klar gewesen, dass Schau Schulden hat bei ihm. Stahl fragt, ob Gr. auch ein Update bekommen habe bzgl. der einzelnen Personen des „so genannten“ Trios. Natürlich habe man am Anfang eine grobe Information bekommen, was der Ermittlungsstand war, sagt Gr. Es habe ein Zeitstrahl ausgehangen und man habe im Computer viel nachlesen können. Er habe sich angeeignet, was für seinen Bereich wichtig gewesen, nicht zu Zschäpe, da sei er ja nicht der Sachbearbeiter gewesen. Seine Ermittlungsgruppe habe den Herrn Starke gehabt unter anderem.
Stahl fragt, ob Gr. Erkenntnisse darüber habe, dass die Personen, die mit Ermittlungen über die Person Zschäpe befasst waren, den Zeugen nochmals vernommen haben. Gr.: „Selber?“ Vor ihm sei anderer Sachbearbeiter gewesen, der habe Vorermittlungen zu Starke geführt, habe die größeren Vernehmungen gemacht. Die großen Unterstützungshandlungen seien ja schon abgeklärt gewesen. Das sei ja die vierte oder fünfte Vernehmung von Starke gewesen. Stahl: „Dann frage ich mal anders: Hatten Sie für diesen Vernehmungstermin so eine Art To-Do-Liste?“ Gr. antwortet, bei der zweiten Vernehmung sei das Hauptaugenmerk auf der Abklärung der Person Schm./Schm. gewesen, und dass Starke diese Person dann erkannt habe. Aufgrund dieser Situation seien dann die Heilbronn-Ermittlungen getätigt worden. Stahl sagt, er sei Verteidiger von Zschäpe, Gr. solle davon ausgehen, dass sich bei ihm immer alles um Zschäpe drehe. Er hält die Anmerkung vor, dass man Starke nun zur der politischen Einstellung des Trios befragen wolle. Stahl will von Gr. wissen, ob diese Frage aufgrund einer Checkliste gestellt worden sei, oder ob Gr. das eingefallen sei. Gr. verneint das. Sein Part sei zu diesem Zeitpunkt abgeklärt gewesen, er habe sich um die Sache Schm. kümmern müssen. Gr. sagt, er sei da schon noch mit dabei gewesen, nur die Führung, die Fragestellung, die sei dann von Ei. gekommen, das müsse man dann Ei. fragen. Es habe keine To-Do-Liste gegeben, wie Stahl das sage.
Stahl fragt er, ob die Begriffe „Trio“ etc. wörtliche Formulierungen in der Vernehmungsniederschrift seien oder die Worte der Vernehmungsbeamten. Es sei bei den Fragen wörtlich, bei den Antworten auch, aber es könne sein, dass hier auch mal was sinngemäß sei. Es sei so gesagt worden, wie es hier niedergeschrieben worden sei. Stahl: „Ich will Sie nicht piesacken, aber meine Frage war: Ist das eine wörtliche Protokollierung oder die Formulierung des Protokollierenden?“ Gr. sagt, bei der Frage sei es sicherlich wörtlich so. Und die Worte, die Starke geantwortet habe, seien niedergeschrieben worden. Ob er dieses eine Wort gesagt habe, könne er nicht hundertprozentig bestätigen, so Gr. Sie hätten nichts protokolliert, was er nicht gesagt hätte. Stahl fragt, warum bei „Trio“ nicht differenziert worden sei zwischen den Personen. Gr. antwortet, weil das jedem klar gewesen sei. Wenn der Beschuldigte Sachen gesagt habe, die sich nur auf Mundlos bezogen, dann hätten sie nur Mundlos geschrieben, nicht Trio. Aber wenn alle drei gemeint gewesen seien, hätten sie Trio geschrieben. Wenn Trio nicht gemeint gewesen sei, seien auch nur die Personen geschrieben worden, die gemeint gewesen seien.
Stahl sagt, es sei die Rede davon, dass es vom Trio gegenüber Starke keine Aussagen zum bewaffneten Kampf gegeben habe, und dann komme die Antwort, dass sie nicht einmal über die Aktionen gesprochen hätten, die später herausgekommen und für die sie bestraft worden seien. Stahl fragt Gr., ob er den Sachverhalt kenne. Den kenne er nur in ganz groben Zügen, so der Zeuge, die Frage habe sich aus der vorherigen Antwort von Starke ergeben. Die genauen Umstände, was damals ermittelt wurde und wie sie bestraft wurden, kenne er nicht. Auf Frage sagt er, er gehe davon aus, dass das Gegenstand eines Strafverfahrens war, ob es da ein Urteil gab, wisse er nicht. Stahl: „Wissen Sie, ob Ihr Kollege das wusste?“ Gr.: „Ich gehe davon aus.“ Ob sein Kollege etwas dazu gesagt hat, könne er mit dem zeitlichen Abstand nicht sagen. Zu den Formulierungen mit „Trio“ sagt Gr., das sei so gesagt worden. Er wisse nicht was sie da hätten genauer abklären sollen. Zur Sprengstoffbesorgung habe es ja schon vorher Vernehmungen von Starke gegeben. Stahl fragt, ob die Information, dass das Trio in Besitz einer Vielzahl unterschiedlicher Waffen war, zum allgemeinen Kenntnisstand gehörte. Gr. bejaht das, was man in dem Wohnmobil gefunden habe usw. Stahl fragt, ob die vorgehaltene Formulierung, „dass das Trio den bewaffneten Kampf aufgenommen hat“ der allgemeine Kenntnisstand gewesen sei. Die Frage sei von Ei. gekommen, aber das sei allgemein für ihn bekannt gewesen, so Gr. Stahl fragt, wenn so Fragen gestellt worden seien, ob sich Gr. da nicht gedacht habe, dass es auch zu einzelnen Personen geht, vor allem, wo nur noch eine lebt. Gr. sagt, das müsse Stahl nicht ihn fragen, sondern Ei.: „Aus meiner Sicht hätte man das differenzierter stellen müssen.“ Stahl fragt, ob Gr. zum Zeitpunkt dieser Vernehmung einen Kenntnisstand hatte, welche Rolle und Funktion Zschäpe so hatte. Gr. sagt, er habe nur das gehabt, was allgemein geredet worden sei, was auf Aushängen und im Computer gestanden habe, dass sie mit den beiden Männern zusammen gewesen sei. Explizit, was genau sie gemacht hat, habe er natürlich nicht gewusst: „Wer hatte das zu dem Zeitpunkt?“ Stahl fragt, wer die Sachbearbeiterin Zschäpe war, wer da Gr.s Ansprechpartner war. Er habe gar keinen gehabt, er sei in die Frühbesprechung gegangen und da sei berichtet worden. Da seien mehrere hundert Kollegen gewesen. Er könne sie genau beschreiben, aber nicht sagen, wie sie geheißen hat. Es sei eine größere Frau, „eine Hübsche“.
RAin Sturm sagt, Gr. habe von einem Zeitstrahl gesprochen und fragt, von wann bis wann sich der erstreckt habe. Gr. sagt, er könne nicht sagen, wo der begonnen hat, ob bei der Erstunterbringung oder bei Vortaten. Sturm fragt, ob der Zeitstrahl bei der Flucht am 26.1.1998 oder später begonnen hat. Gr. sagt, schon da, denn das sei ja markant gewesen, was man da gefunden hat, er hab ja auch vorher diese Telefonliste angesprochen. Sturm fragt, ob es Erkenntnisse gegeben habe, dass Zschäpe mit den beiden Männern vor 1998 zusammen wohnte. Das verneint Gr., er habe da vielleicht fragmentarische Erkenntnisse, die jetzt nicht angebracht seien. Sturm sagt, Gr. habe davon gesprochen, dass Schm. beim Trio übernachtet haben könnte. Gr.: „So war die Aussage.“ Sturm fragt, ob das Konzert vor oder nach dem Untertauchen gewesen sei. Gr. sagt, er denke, dass es vorher gewesen sei. Sturm möchte wissen, ob Gr. nicht nachgefragt habe, bei wem konkret Schm. übernachtet haben solle. Das wäre natürlich interessant gewesen, so Gr., aber das sei eine Frage, die dann dem Schm. gestellt worden sei. Starke habe ja auch nur gemutmaßt, dass er glaube, dass wenn die hier von Heilbronn nach Thüringen gereist seien, dass er dann beim Trio übernachtet haben dürfte. Sturm sagt, Gr. habe drei Dinge von Starke zu Schm. berichtet und fragt, ob er Starke darüber hinaus habe berichten können, woher Schm. gut bekannt gewesen sein könne mit dem Trio. Darüber hinaus sei nichts genannt worden, antwortet Gr. Sturm sagt, es seien die Namen „Brigitte“ [gemeint ist wohl Barbara], Uschi und El. vorgehalten worden. Gr. sagt, die Klarpersonalien seien ermittelt worden. Die Fragen dazu habe er gestellt, es habe einen Bericht eines Kollegen gegeben, der auf diese Namen gekommen sei. Aus diesen Ermittlungen heraus sei auch diese Wahllichtbildvorlage erstellt worden, die er dann mitbekommen habe. Sturm sagt, es handele sich ja um eine Beschuldigtenvernehmung und Gr. habe gesagt, dass sein Eindruck gewesen sei, dass Starke vorsichtig war in Bezug auf mögliche eigene Belastungen. Untermauert habe Gr. dies u.a. mit dem NSU-Brief. Sturm fragt, ob er da mal nachgefragt habe. Gr. verneint das. Starke habe gesagt, dass er den NSU-Brief nur aus der Presse kenne, mehr sei dazu nicht gesagt worden. Starke habe damit zum Ausdruck bringen wolle, dass er den Brief nicht gelesen oder bekommen habe.
Dann hält Götzl vor, dass Starke angegeben habe, vielleicht vier Mal da im Raum Heilbronn/ Stuttgart gewesen zu sein, einmal in Heilbronn auf einer „1.000-Dosen-Party“, einmal bei einem Konzert in Stuttgart, einmal einer Party in Stuttgart, einmal bei einer Party in Ludwigsburg“. Gr. bestätigt den Vorhalt. Es folgt eine Unterbrechung bis 15.13 Uhr.
Danach erklärt RA Stahl, nach Überzeugung der Verteidigung Zschäpe gebe es an vielen Stellen im Ermittlungsverfahren gegen Zschäpe Punkte, an denen man die Überzeugung gewinnen könne, dass die Behörden mit einer fest in die Köpfe gesetzten Arbeitsthese herangegangen seien. Das sei auch hier sehr deutlich aufgefallen. Das schlage sich dann in den Vernehmungen nieder. Etwa wenn hier falsche Vorhalte gemacht würden, Stichwort Puppentorso, oder dass alle drei Sprengstoff besorgt hätten, und sich mit den suggestiv abgefragten Ergebnissen zufrieden gegeben werde. Pro Forma widerspreche man auch der Verwertung des Beweises. Wobei ihnen natürlich klar sei, dass ein Verwertungswiderspruch nichts anderes sei als eine ganz starke Beweiswürdigung.
NK-Vertreter RA Hoffmann erklärt, tatsächlich merke man den Vernehmungen an, dass teilweise wenig differenziert werde. Man merke aber auch, dass eben Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe auch ständig zu dritt so stark aufgetreten seien. In der Aussage heute werde aber sehr klar differenziert. So werde etwa bei der Frage nach der ideologischen Ausrichtung des Trios in der Antwort direkt auf die Frage von Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe gesprochen. Später werde nur von Mundlos und Böhnhardt gesprochen. Die Undifferenziertheit des Zeugen werde durch den Zeugen wettgemacht, durch die Klarheit. Denn im Endeffekt sei hier klar, wo der Zeuge alle drei meine und wo er einzelne meint und wo er andere ausschließt.
RAin Sturm erwidert, man müsse doch feststellen, dass sofern einzelne Begebenheiten, Vorgänge aus der Vergangenheit geschildert worden seien, sich dies auf Mundlos und Böhnhardt beziehe. Und bei pauschalen Angaben, da bleibe es ganz im Vagen, ohne dass der Zeuge einzelne Begebenheiten wiedergeben. Das sei pauschal, während bei Differenzierung dann ein lebendiger Sachverhalt geschildert werde. Dann sagt Sturm, die Verteidigung Zschäpe widerspreche auch der Verwertung der Beweiserhebung, soweit es um Angaben zur „Garagenliste“ geht. Sie verweist auf ihren früheren Verwertungswiderspruch (106. Verhandlungstag).
Weiter geht es mit der Fortsetzung der Vernehmung des Zeugen Stefan Kl. von der Kripo Dortmund, dessen Vernehmung wegen Zschäpes Gesundheitszustand unterbrochen worden war. Bei seiner Vernehmung geht es um die Aussagen der Zeugin Dz. (51. Verhandlungstag). Auf Bitte Götzls wiederholt Kl. seinen Bericht und Götzl befragt ihn erneut (siehe Protokoll zum 110. Verhandlungstag). Dann sagt Wohllebens Verteidigerin RAin Schneiders, Kl. habe ja relativ genau die Uhrzeit notiert, im Vermerk stehe zur Aussage von Dz., sie habe die Männer gegen „ein Uhr“, nicht 13 Uhr, die Männer nochmal am Kiosk gesehen. Kl. sagt, das könne er nur so übernommen haben. Er schreibe polizeilich immer die 24 Stunden durch, dann werde Dz. das wohl so gesagt haben. Schneiders fragt, ob an Dz.s Arbeitsstelle überprüft wurde, wann sie gearbeitet hat. Das wisse er nicht, sagt Kl., das sei zumindest von ihnen nicht gemacht worden, aber es habe ja noch Ermittlungen gegeben, wann sie bei der Bank war usw. Götzl hält Kl. die Angabe vor, dass Dz. am Dienstag, den 4.4., gegen 12.30 Uhr Feierabend gemacht habe. Kl. bejaht, dass das die Angaben von Dz. gewesen seien. Dann hält er vor, dass Dz. angegeben habe, dass sie, nachdem sie an den zwei Personen vorbei gewesen sei, schnell in die Wohnung gegangen sei, um eine andere Jacke anzuziehen und die EC-Karte zu holen, und gegen 12.50 Uhr wieder aus der Haustür gegangen sei. Kl. bestätigt die Vorhalte.
NK-Vertreter RA Stolle fragt Kl. ob ihnen die Frage nach den Rechtsradikalen als allgemeine Spur genannt worden sei oder ob ihnen gesagt worden sei, dass es sich um Beobachtungen der Zeugin handelt. Kl. sagt, er habe es so aufgeschrieben, wie s ihm gesagt wurde, was seine Kollegin Kö. gehört hat, könne er nicht sagen. Stolle sagt, er frage das, weil in Kl.s Vermerk stehe, dass Dz. zwei deutsche Männer gesehen haben solle, einer mit Rad, die wie Rechtsradikale ausgesehen haben sollen. Kl. sagt, sie hätten unbedingt nach Rechtsradikalen fragen sollen, warum er das geschrieben habe, könne er nicht sagen. Er verneint, nach 2011 nochmal über das Thema „Rechtsradikale“ gesprochen zu haben, die Mordkommission sei aufgelöst gewesen. Auf Frage sagt Kl., er selber sei beim Staatsschutz, sie seien im Rahmen der „Kräftebestückung“ dran gewesen Personal zu stellen und seien dann freiwillig in die Kommission gerückt. Auch Kö. sei vom Staatsschutz. Auf Frage von RAin von der Behrens sagt Kl., er sei beim Staatsschutz im Ausländerbereich eingesetzt, er „betreue den Türken-Kurden-Konflikt“. Erkenntnisse zum Thema Rechts habe er nicht über den normalen Bereich hinaus. Der Name Siegfried Borchardt [Dortmunder Neonazi] sage in Dortmund jedem etwas, so Kl. auf Frage. Er wisse, dass der in Dortmund wohnt, aber nicht wo genau. V. d. Behrens sagt, Borchardt habe zum Tatzeitpunkt in der Malinckrodtstraße in der Nähe des Tatorts gewohnt, und fragt, ob da mal drüber gesprochen worden sei. Kl. verneint das.
Das „Türkische Bildungszentrum“ sei ihm bekannt, sagt Kl. V.d. Behrens fragt nach einem Brandanschlag. Es habe da Brandanschläge gegeben, so Kl., er bearbeite den Phänomenbereich, aber wann diese Anschläge gewesen seien, wisse er nicht mehr, es seien mehrere gewesen, einen habe er selber bearbeitet. Das sei wegen des „Türken-Kurden-Konflikts“ ein sensibles Objekt. Auf Vorhalt des Datums 30.3.2006 sagt Kl., da habe er keine Erinnerung. Ehrlich gesagt, hätte er das damit nicht in Verbindung gebracht. V.d. Behrens fragt, ob in Richtung Rechts ermittelt wurde oder in die kurdische Richtung. Kl. sagt, einen der Anschläge habe er selber bearbeitet, das sei „PKK-Handschrift“ gewesen. V.d. Behrens fragt, ob er generell bei Anschlägen auf türkische Menschen oder Einrichtungen ermittle. Kl. sagt, er ermittle auf jeden Fall in Richtung Kurden, weil er das mache. Das andere würden andere ermitteln, er wisse nicht, ob die etwas gemacht haben. Götzl sagt, wie in sonstigen Brandanschlägen ermittelt wurde, interessiere nicht. V.d. Behrens erwidert, es interessiere insofern als das Türkische Bildungszentrum auf den Ausspähnotizen des NSU gestanden habe. Götzl sagt, dann müsse man danach fragen. Die nächste Frage beanstandet Götzl. V.d. Behrens fragt anders, ob er die Zeugin K. gefragt habe, was sie unter Rechtsradikalen verstehe. Kl. verneint das, die Zeugin habe genau die Antwort sofort gegeben, die im Protokoll steht. Er bejaht, dass er das heute noch erinnere. V.d. Behrens sagt, Kl. habe in seinem Vermerk geschrieben, dass die Männer wie Rechtsradikale ausgesehen haben sollen, daran erinnere er sich nicht, aber an die prompte Antwort der Zeugin erinnere er sich. Kl. sagt, die Information sei von der Kollegin gekommen, woher diese sie hatte, wo die hergekommen sei, könne er nicht sagen. V.d. Behrens sagt, das könne man ja dann die Kollegin fragen. Götzl sagt aufgebracht, v. d. Behrens solle dann einen Antrag stellen, sie entscheide nicht, was der Senat macht. RA Erdal fragt, ob Kl. wisse, ob ein Kollege aus der Mordkommission mit dem LKA Bayern telefoniert hat. Das verneint Kl. Der Zeuge wird entlassen. Götzl fragt v.d. Behrens, ob er deren letzte Bemerkung als Beweisanregung verstehen solle. V.d. Behrens bejaht das, sie werde das dann schriftlich machen.
Wohllebens Verteidigerin RAin Schneider erklärt, das bei Enrico Theile (zuletzt 122. Verhandlungstag) beschlagnahmte Navigationsgerät „TomTom“ (85. Verhandlungstag) sei laut Anfrage des auf BKA beim Hersteller, frühestens am 14.8.09 ausgeliefert worden. Wohlleben sei aus der Bögeholdstraße in Jena bereits 2002 ausgezogen. Es bestehe kein zeitlicher Zusammenhang der Eingabe im Navigationsgerät und der Wohnadresse Wohlleben.
NK-Vertreterin RAin Pinar stellt einen Beweisermittlungsantrag. Sie beantragt, die Identität des V-Mannes, der für das LfV Hamburg eingesetzt gewesen sei und von Thomas Richter die DVD „NSU/NSDAP“ erhalten habe, zu ermitteln, und ihn zu laden. Dem LfV Hamburg würden Anhaltspunkte vorliegen, dass die DVD 2006 von Thomas Richter, der V-Person „Corelli“ des BfV, an die Quelle des LfV versandt worden war. Die Quelle habe die Existenz der DVD wieder vergessen und sie erst im Februar 2014 wieder entdeckt. Die Quelle könne eine Aussage darüber treffen, von wem Richter die DVD erhalten hat oder ob er sie selber gefertigt hat. Es werde deutlich, dass nicht nur ein kleiner Kreis um Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe von der Existenz des NSU gewusst habe. Damit lasse sich auf den Kenntnisstand der Angeklagten Schultze, Gerlach und Eminger schließen. Thomas Richter könne man nicht mehr vernehmen, deswegen müsse der V-Mann geladen werden. Es gehe auch darum, wer wann vom NSU wusste. Bis zur Selbstenttarnung des NSU sei die Existenz des NSU und die Abkürzung der Öffentlichkeit unbekannt gewesen. Mehrere NK-Vertreter_innen schließen sich an.
Bundesanwalt Diemer sagt, der GBA führe wegen dieses Sachverhalts seit Monaten ein Ermittlungsverfahren, daher stelle man die Stellungnahme zurück. Man werde dann informieren, wenn es zur Sache gehöre und die Ermittlungen durchgeführt seien.
Götzl verkündet den Beschluss, dass der Antrag im Hinblick auf die Aussage Theile (122. Verhandlungstag) eine Straftat festzustellen, abgelehnt sei. Die Frage, ob uneidlich falsch ausgesagt wurde, sei der Beweiswürdigung vorbehalten.
Der Verhandlungstag endet um 15.58 Uhr.