Protokoll 310. Verhandlungstag – 20. September 2016

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Am heutigen Verhandlungstag geht es erneut um den Angriff an der Straßenbahnhaltestelle in Jena-Winzerla, den Carsten Schultze schilderte. Der geladene Zeuge, der laut Schultze dabei gewesen sein soll, kann sich allerdings nicht daran erinnern. Danach stellen die Nebenklage-Vertreter_innen der Familie Yozgat einen Antrag. Dieser dreht sich um den ehemaligen Verfassungsschützer , der sich während des Mordes an Halit Yozgat in dessen Internetcafé aufhielt. Der Antrag fordert ein Sachverständigengutachten, das belegen soll, dass Temme den Schuss auf Yozgat gehört haben müsse.

Zeuge:

  • Frank Wu. (Erkenntnisse zu einem von Carsten Schultze geschilderten Angriff an einer Straßenbahnhaltestelle in Jena-Winzerla)

Der Verhandlungstag beginnt um 09:46 Uhr. Es folgt die Einvernahme des Zeugen Frank Wu. Götzl: „Es geht uns um Erkenntnisse zu einer Schlägerei an einer Straßenbahnendhaltestelle Ende der 90er Jahre in Winzerla, zweite Hälfte der 90er.“ Götzl sagt, Wu. solle zunächst von sich aus berichten. Wu.: „Um eine Schlägerei an der Haltestelle Jena-Winzerla? Ich würde mal behaupten, da gab es mit Sicherheit mehrere. Wenn Sie auf eine spezielle anspielen, wüsste ich nicht, wie ich die auseinanderhalten sollte.“ Götzl sagt, Wu. solle berichten, was er in Erinnerung habe. Wu.: „Aus der Zeit habe ich in Erinnerung, dass an der Endhaltestelle, dass die sehr nahe an diesem war. Ich habe in Winzerla gewohnt, war weiß nicht wie viele hundert Mal an der Haltestelle. Zu der Zeit war bei mir sicherlich eine Menge Alkohol im Spiel. Ich gehe davon aus, dass da mehrere Vorfälle waren. Aber im Einzelnen, mit wem und gegen wen vor allem, da wüsste ich jetzt nichts Spezielles. In Karlsruhe wurde ich verhört, da wurde nach einer Schlägerei gefragt, wenn Sie sich darauf beziehen, gehe ich von aus, was soll ich da sagen? [phon.] Ich kann zu hundert Prozent nichts sagen.“

Wu. sagt, er könne nur vermuten, dass sie sicherlich aus dem Winzerclub gekommen seien, aber wer da dabei gewesen sei, das könne er nur raten nach 17 Jahren. Wu.: „Ich nehme an, dass ich dabei war, ansonsten: ich weiß nicht.“ Götzl sagt, Wu. habe von mehreren Schlägereien gesprochen und fragt, ob Wu. irgendwelche konkreten Auseinandersetzungen in Erinnerung habe. Wu.: „Nichts jetzt Besonderes, was sich von anderen Sachen abgehoben hätte. Ich war damals kein Kind von Traurigkeit, habe viel getrunken und man hat sich in dem Alter öfters mal halt eben im Kräftemessen versucht. Im Nachhinein bin ich da sicherlich nicht stolz drauf.“ Er könne sich aber nicht erinnern, was im Einzelnen wie wo vonstatten ging, so Wu. weiter. Götzl fragt, ob Wu. eine Erinnerung an Beteiligte habe. Wu.: „Ich wüsste jetzt keine mit hundertprozentiger Sicherheit.“ Götzl: „Wenn Sie von mehreren Auseinandersetzungen sprechen, was haben Sie denn hinsichtlich der Anzahl in Erinnerung?“ Wu.: „Nichts Genaues, vielleicht zwei, drei, vielleicht auch mehr, vielleicht auch weniger. Ich kann es nicht sagen. Es war eine Zeit, wo ständig, jedes Wochenende was los war. Es soll ja sicherlich der Wahrheitsfindung dienen. Ich kann nicht mit Sicherheit sagen, was wann wo mit wem geschehen ist.“

Götzl: “ Fällt Ihnen irgendeine Person ein, die überhaupt mal dabei war?“ Wu.: „Ich kann mich daraufhin beziehen, was ich in Karlsruhe gefragt wurde. Da ging es um den Herrn Carsten Schultze, hieß der.“ Wu. sagt, ihm sei berichtet worden, dass Schultze angegeben habe, er sei jemandem auf den Rücken gesprungen und er, Wu. habe gesagt, das macht man nicht. Er könne sich aber nicht erinnern, so Wu. Götzl fragt, ob sich Wu. an eine Schlägerei mit Carsten Schultze erinnern könne. Wu. antwortet, das sei ihm so gesagt worden, aber er könne sich nicht erinnern. Wu.: „Möglich, sicherlich, aber ob das jetzt diese eine war.“ [phon.] Götzl: „Woran können Sie sich erinnern?“ Wu.: „Nichts was jetzt hervorgestochen wäre aus irgendwelchen anderen Vorfällen.“ Götzl: „Zum einen geht es jetzt um diese Straßenbahnendhaltestelle in Jena-Winzerla. Können Sie mir sagen, wie häufig Sie damals dort verkehrt haben?“ Wu.: „Häufig. Mit Sicherheit drei bis vier Mal die Woche, schon aufgrund, dass ich dort gewohnt habe. Man hat ja Erledigungen zu machen. Meistens sind wir aus Richtung Winzerclub gekommen, wenn der zugemacht hatte, und sind in Richtung Stadt gefahren oder woanders hin oder wiedergekommen aus der Stadt, um nach Hause zu gehen. Das wäre dann halt die andere Richtung.“

Götzl: „Mit wem waren Sie damals dann unterwegs?“ Wu.: „Das war unterschiedlich. Der Herr Schultze war mit Sicherheit mal dabei. Der hat ja, soweit ich weiß, auch in Winzerla gewohnt.“ Wu. schweigt eine Weile und sagt dann: „So spezielle Sachen kann Ihnen nicht sagen.“ Götzl: „Von den Angeklagten des vorliegenden Verfahrens, wen kennen Sie?“ Wu.: „Von hier, wer angeklagt ist?“ [phon.] Götzl: „Kennen Sie Beate Zschäpe?“ Wu.: „Ja. Herrn Wohlleben auch, aber nicht wirklich eng. Man hat sich halt gesehen: Guten Tag, Guten Weg und …“ [Der Zeuge bricht seine Äußerung ab.] Götzl fragt nach Holger Gerlach. Wu.: „Kenne ich auch. Vom Sehen.“ Götzl: „Herrn Eminger?“ Wu.: „Nee. Ist der hier?“ Götzl: „Sagt Ihnen der Name etwas?“ Wu.: „Nee, der Name selbst sagt mir gar nichts.“ Götzl: „Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos?“ Wu.: „Ja, also auch dasselbe, vom Sehen, im Winzerclub häufig, also sonst in der Freizeit so eher weniger. Also, was heißt Freizeit? Außerhalb des Winzerclubs haben wir uns so gut wie nie [phon.] gesehen.“

Götzl fragt, woher Wu. Wohlleben gekannt habe. Wu.: „Winzerclub. Das war eine Art Treffpunkt dieser Szene.“ Ansonsten sei das gespalten gewesen, großartig miteinander zu tun habe man nicht gehabt: „Die einen, die mit Glatze rumgelaufen sind, die anderen mit Haaren, die gepflegter unterwegs waren, also Skins und Scheitels. Ich hatte das Gefühl, es war getrennt. Das fand ich nichts Schlimmes. Wir als Glatzen haben halt mehr getrunken sicherlich, uns ein bisschen mehr geprügelt [phon.], und ich denke mal, die andere Seite war da eher ein bisschen zurückhaltender.“ Götzl: „Die Personen, von denen wir gesprochen haben, wen ordnen Sie da wo zu?“ Wu.: „Wenn Sie von Wohlleben und Gerlach sprechen, sicherlich eher die Scheitelfraktion. Ich hatte mit denen eher weniger zu tun. Man kannte sich halt, hat sicherlich das ein oder andere Wort gewechselt, aber persönlichen Kontakt gab es da eher nicht.“ Götzl: „War Herr Wohlleben an irgendeiner Auseinandersetzung beteiligt nach Ihrer Erinnerung?“ Wu.: „Ich glaube, den habe ich in meinem ganzen Leben nicht einmal zuschlagen sehen. Ich glaube auch, gar keinen von dieser Fraktion, nenne ich es mal. War mein Eindruck, es war nicht so der Stil.“

Götzl: „Zur Klarstellung: Es geht mir um Ihre Erinnerung, nicht um etwas, was Ihnen berichtet wurde. Haben Sie selbst irgendeine Erinnerung an eine Schlägerei, Auseinandersetzung, bei der Carsten Schultze beteiligt war?“ Wu.: „Mir wurde eine mehr oder weniger suggeriert in Karlsruhe. Man hat auch die Haltestelle im Kopf und einzelne Schlägereien, aber Personen, ich kann das nicht mit hundert Prozent Sicherheit sagen. [phon.] Das soll ja hier der Wahrheitsfindung dienen, von daher: Ich kann da wirklich nur spekulieren.“ Götzl: „Hatten Sie einen Spitznamen?“ Wu.: „Schmaler, ja.“ Götzl: „Was die Örtlichkeit anbelangt, die Straßenbahnendhaltestelle, können Sie die beschreiben zur damaligen Zeit?“ Wu.: „Ja, äh, es waren halt kreisförmig verlegte Gleise, dann waren da zwei Haltestellenhäuschen nebeneinander aus Beton. Dann waren Masten, ringsrum jede Menge Garagen. Ein Stückchen weiter entfernt konnte man von dort aus noch den Winzerclub sehen. Glaube, noch ein Stückchen weiter waren eine Schule und die Wohnblocks zu sehen. Oder meinen Sie das direkte Umfeld?“ Götzl: „Mir geht es um die Haltestelle und das nähere Umfeld.“ Wu.: „Die Haltestelle selbst: zwei Haltestellenhäuschen nebeneinander, so ringförmige Betonklötze mit Bank drinne, Fahrspuren, dazwischen gepflastert, dieser Ring, wie gesagt. Dann war da noch ein Gebäude vom Nahverkehr, Straßenbahn- was weiß ich Depot. Aber ich weiß, ehrlich gesagt, nicht, ob das 1999 schon stand. Ich glaube, da war auch noch eine Imbissbude. Zumindestens jetzt, weiß aber nicht, ob damals schon.“ Götzl fragt nach einem Holzhäuschen. Wu.: „Ja, diese Imbissbude, die war aus Holz, war so eine Bretterbude, keine Ahnung.“ Götzl: „Wo stand die?“ Wu.: „Stückchen entfernt, lassen Sie es mal 100, 200 Meter gewesen sein, von dem Haltestellenhäuschen entfernt, aber ich weiß nicht, ob schon damals, aber auf jeden Fall steht sie schon ziemlich lange dort.“

Götzl: „Haben Sie sich auch in Stadtroda aufgehalten damals?“ Wu.: „Zum Tätowieren mal. Und einmal war ich dort, da wurde ich verhaftet wegen einem Aufnäher. Da war ich am Geldautomaten mit einem Bekannten [phon.].“ Götzl fragt nach der Umgebung von Stadtroda. Wu.: „Eher selten. Höchstens bei einem Tätowiertermin [phon.] oder Ähnlichem.“ Götzl: „Sagt Ihnen eine Kirmes in Stadtroda oder in der näheren Umgebung etwas?“ Wu.: „Also es ist sicherlich möglich, aber kann ich Ihnen auch nicht mit Sicherheit sagen. Wir waren öfters auf Kirmes in der Umgebung. Wenn es eine in Stadtroda gab, dann bin ich [phon.] bestimmt mal dort gewesen.“ Er habe aber nichts dazu in Erinnerung und wisse auch gar nicht, wo die da sein sollte, so Wu. weiter. Götzl fragt nach einem „Jimmy“. Wu.: „Jimmy? Jimmy Ga. sagt mir was, ja.“ Götzl: „Wie standen Sie zu dem?“ Wu.: „Das war eigentlich damals ein ganz guter Kumpel von mir.“ Götzl: „Sven Kl.?“ Wu.: „Wer?“ Götzl: „Sven Kl.“ Wu.: „Sven Kl.?“ Götzl: „Sagt Ihnen der Name was?“ Wu.: „Ja, aber, ja, ja, sagt mir was: Glaube, der hat bei mir in der Straße mit gewohnt.“ Götzl: „Wie ist es mit ?“ Wu.: „Ja.“ Götzl fragt, wie gut Wu. Christian Kapke gekannt habe. Wu.: „Dasselbe wie mit den anderen, also mit den Längerhaarigen.“

Götzl fragt, ob sich Wu. an irgendwelche Schlägereien erinnern könne, bei denen einer der genannten beteiligt gewesen sei. Wu.: „Keine Spezielle. Jimmy sicherlich, möchte ich fast sagen. Mit dem war ich öfter unterwegs. Aber genau kann ich das nicht sagen. [phon.] Ich habe an so gut wie keine Schlägereien mehr eine spezielle Erinnerung. Es gab sicher einige Schlägereien, aber wer da dabei war, wer wen geschlagen hat, kann ich nicht mehr sagen.“ Götzl: „Was haben Sie damals so getrunken durchschnittlich?“ Wu.: „Ich wurde '99 mal angehalten mit 1,8 Promille und ein halbes Jahr später mit 2,0, im Auto, ohne Unfall. Oder umgedreht. Dass ich da keinen Unfall gebaut habe oder Ähnliches, mit dem Blutalkohol, spricht dafür, dass ich einiges getrunken und auch vertragen habe.“ Götzl: „Hat man Ihnen da etwas angemerkt?“ Wu.: „Ich würde mal davon ausgehen, zumindest hat der Polizist mich auf Alkohol getestet, also wird er etwas gemerkt haben.“ Götzl: „Hatten Sie Probleme mit dem Gehen?“ Wu.: „Ja, da ich gefahren bin, hatte ich mit Sicherheit Probleme mit dem Gehen.“ Im Saal kommt kurz Gelächter auf. Götzl fragt erneut nach. Wu.: „Viel getrunken, habe wenig gearbeitet damals, hatte Langeweile, Arbeitslosengeld. [phon.] Ja, und dann sind wir halt los gezogen und haben getrunken ab 13, 14 Uhr.“ Götzl: „Was für Mengen?“ Wu.: „Mit Sicherheit übern Tag verteilt, 10, 12, 15 Bier, bestimmt.“

Götzl: „Sie hatten die Vernehmung in Karlsruhe angesprochen. Erinnern Sie sich, ob Ihnen damals Angaben von Herrn Schultze vorgelesen oder mitgeteilt worden sind?“ Wu.: „Was mir vorgelesen oder gesagt wurde, ist, dass der Herr Schultze gesagt hat [phon.], er wäre jemand in den Rücken gesprungen und ich hätte zu ihm gesagt, dass man das nicht macht. Das ist die Erinnerung, was mir die Beamten gesagt haben. Ich selbst habe an diese Sache keine Erinnerung.“ Vorhalt aus einer Vernehmung von Carsten Schultze: In der Mitte des Platzes ist so ein Holzhaus und auf dem Weg dahin bin ich einem in den Rücken gesprungen und da sagte der Schmaler, dass man das nicht macht. Der den Schmaler dahin gezogen hat, wurde in das Holzhäuschen gesteckt. Und alle haben in Richtung des Eingangs geschlagen und getreten, ich auch ein- oder zweimal. [phon.] Wu.: „Die Imbissbude, oder was?“ Götzl: „Ich frage Sie, woran Sie sich erinnern.“ Wu.: „Holzhäuschen. Was für einen Platz meint er denn, in der Mitte des Platzes? Da war eine Wendeschleife mit einem Hügel, das Haus vom Nahverkehr, ein paar hundert Meter entfernt war die Imbissbude, oder auch nicht. Ich kann nicht sagen, ob die da schon gestanden hat. Ich gehe davon aus, dass nicht, sonst hätten da sicher Leute gestanden, die das gesehen hätten. Tut mir ganz ehrlich leid, aber die Erinnerung fehlt mir da. Ganz ehrlich.“

Götzl fragt, wann die von Wu. erwähnte Vernehmung in Karlsruhe gewesen sei. Wu.: „Vor drei Jahren, grob geschätzt.“ Götzl sagt, es gebe ein Protokoll vom 26.07.2013. Wu.: „Durchaus möglich. Ich war nur einmal in Karlsruhe, dann muss es die gewesen sein. Aber ich habe das nicht im Kopf, das Datum.“ Götzl: „Da ist von einem Detail die Rede, da will ich nachfragen. Hatten Sie mal Probleme wegen Waffenbesitzes?“ Wu.: „Ich hatte mal …“ Wu. lacht etwas und spricht dann weiter: „Entschuldigung. Ich hatte mal, als ich in Stadtroda verhaftet wurde, bei der Geschichte mit dem Geldautomaten. Das war eine Polizeistreife. Da hatte ich ein Keltenkreuz auf dem Rücken. Das wurde zwei oder drei Tage vorher verboten. War mir nicht bekannt. Es wurde mir dann eben, ich sollte es auf der Wache entfernen, damit einher geht die obligatorische Durchsuchung der Wohnung meines Bruders [phon.]. Dort habe ich gewohnt. Da hing ein Nunchaku an der Wand. Das hat mir meine [phon.] Freundin aus Italien mitgebracht. Die wusste, dass ich damals so ein bisschen Bruce-Lee-Fan war. Das wurde mir als unerlaubter Waffenbesitz beschlagnahmt und dafür wurde ich auch verurteilt.“

Götzl hält vor, dass im Protokoll der Vernehmung von Wu. stehe: „Sie wissen, was der Hauptgegenstand der Vernehmung ist.“ Götzl: „Was ist Ihnen denn da gesagt worden?“ Wu.: „Soll diese Schlägerei gewesen sein.“ Götzl fragt, was Wu. dazu gesagt worden sei. Wu.: „Sicherlich wurde es mir dann irgendwann gesagt, aber ich bin davon ausgegangen, dass Hauptgegenstand meine Beziehung zu Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gewesen sein soll. Diese Schlägerei war Nebensache für mich, kam erst dann auch, erst nach den, weiß ich nicht, ersten zwei Stunden zur Sprache.“ Vorhalt aus Wu.s Vernehmungsprotokoll: Daran kann ich mich absolut nicht erinnern. Ich kann mich nicht erinnern, jemals an einer Schlägerei beteiligt gewesen zu sein, wo Wohlleben und Schultze mitmischten. Wu.: „Ja.“ Vorhalt: Ich kann aber sagen, dass wir früher häufiger Schlägereien hatten, beinahe jedes Wochenende. Wu. sagt, er könne sich nicht speziell an eine Schlägerei wo die mit dabei gewesen seien. [phon.] Götzl: „Wer war denn nach Ihrer Erinnerung an den Schlägereien beteiligt?“ Wu.: „Zumindest erstmal ich und, mein Gott, sicherlich auch mal der Jimmy Ga.“ Götzl sagt, es sei hier die Rede von „wir“. Wu.: „Es gibt sicher einen Haufen Personen, die mit dabei gewesen sein könnten. Ich möchte aber nicht sagen, der eine war dabei, und der war es dann gar nicht. Viele hatten Spitznamen, manche kannte man nur flüchtig, manche kamen vielleicht aus anderen Städten.“

Vorhalt: Ich kann für mich jedoch ausschließen, dass bei meinen Schlägereien Schultze und Wohlleben mit dabei waren. Die hätten meiner Einschätzung nach vom Typ her auch gar nicht dazu gepasst. Wu.: „Ich würde das auch eher ausschließen, aber wie gesagt mit hundert Prozent, es soll ja die Wahrheit sein, ehe ich was Falsches sage, sage ich lieber, ich weiß es nicht.“ Götzl: „Haben Sie von dritter Seite etwas erfahren von einer Schlägerei, wo beide beteiligt waren?“ Wu. sagt, er denke nicht; er glaube auch nicht, dass jemand so was berichtet hätte, weil nicht klar gewesen sei, wem man trauen könne wegen V-Männern usw. Vorhalt: Ich kann mich aus Erzählungen an eine Schlägerei erinnern, an der Schultze und Wohlleben teilgenommen hatten. Da war auch die Polizei wohl im Spiel. Für mich war das so erstaunlich, weil ich das denen vom Typ her, wie bereits gesagt, nicht zugetraut hätte. Wu.: „Wie gesagt, das kann Hörensagen sein, aber welche damit jetzt gemeint sein soll, wüsste ich nicht.“ Götzl: „Was meinen Sie mit Hörensagen?“ Wu.: „Ich weiß es nicht, weiß auch nicht, wer mir so was erzählt haben könnte.“ Götzl: „Haben Sie das damals so gesagt?“ Wu.: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich das so gesagt haben soll, weil es einfach nicht so ist.“

Auf Frage sagt Wu., das Protokoll sei er wisse nicht wie viele Seiten lang gewesen und er habe es mit Sicherheit nicht von vorn bis hinten durchgelesen. Er habe es unterschrieben, um raus zu kommen. [phon.] Götzl: „Wie viele Personen waren bei der Vernehmung anwesend?“ Wu.: „Insgesamt sechs, sieben, acht Leute. Zwei zur Sicherung, zwei zum Nachfragen. Auf jeden Fall ein Haufen Leute. Ich glaube, eine war zum Tippen da. Die anderen Polizeibeamten oder was auch immer haben sich auch nicht im Einzelnen vorgestellt.“ Götzl: „Gab es von irgendeiner Seite mal einen Bericht oder eine Erzählung über eine Schlägerei, an der Herr Schultze und Herr Wohlleben beteiligt waren?“ Wu.: „Sie wollen von mir wissen, ob zu mir mal jemand kam, Schultze und Wohlleben waren an einer Schlägerei welcher Art auch immer beteiligt? Nee, glaube ich nicht.“ Vorhalt: Dem Zeugen wird ein Vorhalt aus der Vernehmung Schultze vom 02.07.13 gemacht. Der Zeuge erklärt auf den Vorhalt: An diese von Schultze geschilderte Schlägerei mit den bestimmten Details kann ich mich nicht erinnern, ich kann sie aber auch nicht ausschließen. Damals ist so viel passiert. Bei der Passage mit dem Rückensprung klingelt bei mir was. Wu.: „Ja, so leicht, aber, wie gesagt, wenn Ihnen das immer wieder erzählt wird, Sie waren da, sind jemand in den Rücken gesprungen, dann denkt man sich irgendwann, vielleicht bin ich wirklich in den Rücken gesprungen oder ich auch nicht, er ist in Rücken gesprungen, ist möglich, aber ich kann es nicht zuordnen.“ [phon.]

Wu. spricht von „so vielen Schlägereien“, dass es verschwimme und man denke, das sei alles eins gewesen, im Endeffekt aber seien es drei verschiedene mit verschiedenen Leuten gewesen. Vorhalt: Ich bringe sie aber nicht in Verbindung mit Schultze. Ich kann mir vorstellen was er mit dem Holzhäuschen meint. Es gab solche Häuschen auf den Spielplätzen. Wu.: „Ja, in Winzerla gab es so etwas auf einem Spielplatz. [phon.] Aber nicht an der Endhaltestelle. Ich glaube nicht, dass sie dort einen Spielplatz zwischen die Endhaltestelle basteln.“ Vorhalt: Die Passage mit dem Rückensprung sagt mir deswegen etwas, weil ich so etwas für mich Unfaires nie gemacht hätte. Ich hätte beispielsweise auch nie jemand getreten, wenn er auf dem Boden gelegen wäre. Wu.: „Ja, kann ich mir nicht vorstellen, das ich so was machen würde. Also steht ja nicht drinne, ich wäre jemand in den Rücken gesprungen. Soll ja der Herr Schultze gewesen sein, der jemandem in den Rücken gesprungen ist, wenn ich das richtig verstanden habe.“ Vorhalt: Auf Nachfrage kann ich angeben, dass ich zu der damaligen Zeit extrem viel Alkohol getrunken habe, vor allem Bier, Korn und Wodka. Ich bin damals im Auto mit 1,9 Promille von der Polizei angehalten worden und hatte keine Ausfallerscheinungen. Wu.: „Ich hatte keine Ausfallerscheinungen. Ich konnte fahren, erzählen, reden und so weiter. Aber Sie hatten gefragt, ob man mir angemerkt hat, dass ich betrunken war. Das mit Sicherheit. Ich konnte so gut fahren, dass ich zum Glück keinen totgefahren habe. [phon.] Von daher, sage ich mal, war ich da sehr an Alkohol gewöhnt, aber ich hatte mich sicherlich auch nicht so unter Kontrolle, sonst wäre ich auch nicht ins Auto eingestiegen.“

Vorhalt: Beate Zschäpe habe ich sicherlich damals auch gesehen, die hing immer mit Böhnhardt und Mundlos rum. Wu.: „Ja.“ Götzl: „Was ist damit gemeint?“ Wu.: „Na, dass wenn man sich im Winzerclub gesehen hat, dass die meisten zu dritt aufgetreten sind und meist auch dann verschwunden sind. Tische, sie an dem einen und wir saßen halt an dem anderen. [phon.] Man hat gesehen, dass sie befreundet waren und eben dann sicherlich auch ihre Freizeit miteinander verbracht haben. Wie auch immer.“ Götzl: „Haben Sie etwas mit denen unternommen, Feiern oder Ähnliches?“ Wu:. „Ich war mal auf einer Demo in München und einmal in Berlin. Da kann es sein, dass die mit waren. Wir sind, glaube ich, im Bus mitgefahren – ich glaube nicht, dass die da mitgefahren sind.“ Götzl fragt, ob Wu. näheren Kontakt gehabt habe. Wu.: „Was verstehen Sie darunter?“ Götzl fragt, ob Wu. mal mit denen gesprochen habe. Wu.: „Sicherlich mal das eine oder andere Wort, aber nichts, was ich als engere Beziehung benennen [phon.] würde.“

Götzl: „Hatten Sie Informationen, was Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe machen in ihrer Freizeit?“ Wu.: „Ich bin davon ausgegangen, dass sie von der politischen Einstellung genauso die Seite sind wie wir. Vielleicht ein bisschen extremer. Also nicht was Gewalttätigkeit angeht, sondern ein bisschen extremere Ansichten. Man ist halt in Winzerla aufgewachsen, das war ein rechter Stadtteil. Wenn ich in der Stadt aufgewachsen wäre, wäre ich vielleicht Punker geworden und links. Man wusste nicht, was richtig ist. Im Endeffekt hat es sich sicherlich als falsch herausgestellt, aber das weiß man in dem Alter nicht. Aber Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe: Ich wusste nicht mal, wo die wohnen. Ich wusste in Winzerla, aber wo genau könnte ich nicht sagen.“ Götzl fragt, woran Wu. festmache, dass die drei befreundet gewesen seien. Wu.: „Dass die halt immer zusammen waren, im Winzerclub. Wenn sie zu zweit gekommen sind, kam der dritte dazu. Oder gleich zu dritt. Dass sie viel miteinander gesprochen haben, und dass sie sich auch offensichtlich gut verstanden haben.“

Vorhalt: In der Clique um Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe hingen meiner Erinnerung nach auch Holger Gerlach, Kapke und rum. Wu.: „Ja.“ Götzl: „Was heißt das?“ Wu.: „Es gab zwei Fraktionen, wie gesagt. Glatzen und die, die die Parteischiene gemacht haben, oder was Ähnliches, würde ich vermuten, und die wahrscheinlich – beschwören würde ich es nicht – fast auf jede Demo mit gefahren sind. Davon würde ich ausgehen. Und da waren die halt eben öfters miteinander zusammen, ja.“ Götzl: „Können Sie etwas dazu sagen, welche Rolle Herr Wohlleben im Verhältnis zu den anderen hatte?“ Wu.: „Weder untergeordnete noch übergeordnete Rolle, würde ihn als gleichberechtigt dort mit einstufen.“ Vorhalt: Aus der Clique Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe, Wohlleben, Schultze und Kapke kann ich eigentlich keinen hervorheben. Götzl: „Wohlleben kommt jetzt dazu, welche Rolle hat der gespielt?“ [phon.] Wu.: „Ich kann von den Leuten gar keine hervorheben.“

Vorhalt: Man kann sagen, dass ich mich eigentlich mit allen gleich schlecht verstanden habe. Wu.: „Ja, man hatte immer das Gefühl, dass man bei den Leuten vielleicht nicht – angesehen würde ich sowieso nicht sagen – dass man belächelt wurde, dass man als Dummkopf hingestellt wurde. Schon wegen des Alkoholkonsums. [phon.] Man hatte das Gefühl, dass sie so gesprochen haben untereinander, aber hätten sie mit Sicherheit nicht zu mir gesagt. Als ich jung war, war ein bisschen das Gefühl, dass man von oben herab behandelt wurde.“ Vorhalt: Die hielten sich für was Besseres, insofern kann ich zu keiner Person was wirklich Näheres sagen. Wu.: „Ja, das war mein Gefühl, dass die sich für intelligenter gehalten haben oder wie auch immer. Aber das war mein persönlicher Eindruck. Hätte nie jemand zu uns gesagt, glaube ich. So wie ich es dargestellt habe, hätte es wahrscheinlich keiner wirklich zu uns gesagt.“

Vorhalt: Aus meiner Erinnerung war Böhnhardt der Radikalste von allen. Wu.: „Wenn würde ich sagen, der Gewalttätigste.“ Götzl: Was meinen Sie?“ Wu.: „Hat immer was zum Schlagen dabei gehabt oder eine Luftpistole. Damit hat er auch mal auf mich geschossen im Winzerclub, als Spaß oder um mich zu provozieren. Man hatte immer den Eindruck, wenn es Stress gibt, ist er ganz vorne mit dabei.“ Götzl fragt, was mit „was zum Schlagen“ gemeint sei. Wu.: „Teleskopschlagstock oder Ähnliches.“ Götzl: „Ähnliches?“ Wu.: „Ja, Schlagring, Keule, Kette, abgebrochene Bierflasche oder was auch immer. Man kann sich mit so vielem wehren.“ Götzl: „Haben Sie sich mal mit Uwe Böhnhardt über Waffen unterhalten?“ Wu.: „Nee. Ganz ehrlich, Uwe Böhnhardt, der war mir nicht sympathisch und ich ihm auch nicht, von Anfang an. Wir haben so gut wie kein Wort miteinander gewechselt. Er hat mich nicht ganz ernst genommen und mir war er ziemlich egal, ja.“

Wohlleben-Verteidiger RA Nahrath: „Ich habe eine einzige Bitte um Klarstellung. In der Mitte des Haltestellenplatzes, gab es da nun so ein Holzhäuschen gleich welcher Art?“ Wu.: „Glaube ich nicht.“ Nahrath: „Glauben Sie nicht oder wissen Sie es?“ Wu.: „Glaube es nicht. Ist eine Endhaltestelle, wo die Straßenbahn im Kreis fährt um zu wenden. Wenn es so ein Holzhäuschen war, wie ich denke, dann wäre das auf einem Spielplatz, und ich glaube nicht, dass jemand so ein Häuschen in die Mitte von einer Haltestelle baut. Ich weiß aber nicht, wie das '97, '98, '99 gewesen ist. Da wurde auch viel umgebaut.“ RA Klemke: „Sie sagten, bei ihren Eltern oder Bruder gab es eine Wohnungsdurchsuchung wegen eines tätowierten Keltenkreuzes?“ [phon.] Wu. verneint das, es habe sich um Aufnäher mit Keltenkreuz und Gauwinkel gehandelt. Klemke fragt, ob es da einen Durchsuchungsbeschluss gegeben habe. Wu.: „Ich gehe davon aus, aber ich war damals noch minderjährig. Da wurde man überrumpelt, erste ED-Behandlung [phon.]. Das ist verboten, hieß es, dem müssen wir nachgehen.“ Klemke: „Hat man Ihnen gesagt, wonach da gesucht werden soll?“ Wu.: „Nee, man hat einfach gesagt, das ist das übliche Vorgehen.“ [phon.] Daraufhin sei erst das das Nunchaku an der Wand gefunden worden. Wu.: „Und auf einmal, klatsch, hatte ich unerlaubten Waffenbesitz und zwei Jahre Bewährung da drauf.“

Klemke sagt, Wu. habe davon gesprochen, dass Böhnhardt immer der Brutalste gewesen sei und weiter, dass der immer was zum Schlagen oder eine Luftpistole dabei gehabt habe. Wu.: „Nicht unbedingt ‚Brutalste‘.“ Dann fragt Klemke nach der Formulierung, dass man sich „mit so vielen Sachen wehren“ könne. Wu.: „Naja, man geht ja nicht davon aus, dass der das hat, um jemand anzugreifen. Man geht davon aus, dass der sich nur ‚wehren‘ [der Zeuge macht die Anführungszeichengeste mit den Fingern]will.“ Klemke: „Also Sie gingen davon aus, dass er das mitführt, um sich selbst zu schützen?“ Wu.: „Naja, nicht wirklich.“ Klemke: „Was denn dann?“ Wu.: „Ich gehe davon aus, dass er gewartet hat auf einen Anlass, um es mal einzusetzen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er was [phon.] angezettelt hätte, kann aber auch sein. Ist mein persönlicher Eindruck von ihm.“ Klemke: „Worauf stützt sich der?“ Wu: „Auf sein Verhalten. Er hat die Sachen nicht versteckt, er hat sie so getragen, dass man sie sehen konnte. Ich kann mich erinnern, er hatte eine Luftpistole dabei und hat auf mich gezielt und fand es witzig. [phon.]“

Schultzes Verteidiger RA Pausch fragt, ob Wu. „“ etwas sage. Wu.: „Nee.“ Pausch nennt den Namen Mirko Sz. Wu.: „Ich kannte seine Schwester.“ Pausch: „Und ihn selbst?“ Wu.: „Ja, etwas. Aber er war sehr jung, war im Winzerclub ab und zu mal unterwegs.“ Pausch: „Waren Sie auch mal gemeinsam mit ihm unterwegs?“ Wu:. „Gemeinsam? Nee. Ist sicherlich möglich, dass er mal mit dabei gewesen ist, bei einer Demo oder so, aber dass wir zu zweit losgezogen sind …“ [Der Zeuge bricht seine Äußerung ab.] Pausch: „Und in einer Gruppe?“ Wu.: „Kann mich nicht erinnern, aber möchte es auch nicht ausschließen.“ Pausch: „An eine Auseinandersetzung um ein Basecap mit 88, haben Sie da eine Erinnerung in Zusammenhang mit Mirko Sz.?“ Wu:. „Nee, weder um ein Basecap noch andere Auseinandersetzungen.“ [phon.] Pausch: „Es soll in Stadtroda auf einer Kirmes eine Auseinandersetzung gegeben haben um dieses Basecap.“ Wu.: „Ganz ehrlich, nee.“ Pausch fragt, ob Wu. Jimmy Ga. als Kumpel bezeichnet habe. Wu.: „Wir kannten uns durch die Lehre, die ich angefangen hatte.“ Pausch: „Jedenfalls kennen Sie ihn. Haben Sie eine Erinnerung an ein Ereignis, wo er angemacht wurde und sich beschwert hat?“ Wu.: „Was meinen Sie: angebaggert oder angegriffen?“ Pausch: „Er selbst kam von dieser Haltestelle: ‚Ich bin dort angemacht worden.'“ Wu.: „Angepöbelt?“ Pausch: „Als Nazi beschimpft worden.“ Wu.: „Kann sein, aber ich habe keine spezielle Erinnerung. Oder wie meinen Sie? Dass er von dort gekommen ist und gesagt hat, ich bin angepöbelt worden?“ Pausch: „Dass aus diesem Ereignis die besagte Schlägerei entstanden ist.“ Wu: „Ist möglich, aber ich habe daran keine Erinnerung.“

NK-Vertreter RA Langer: „Können Sie sich an eine Schlägerei erinnern in dem Zusammenhang, dass sie nicht vom Winzerclub gekommen sind, sondern mit mehreren Personen aus einem PKW ausgestiegen sind und dann im Anschluss gab es eine Schlägerei?“ Wu.: „An der Endhaltestelle?“
Langer: „Genau.“ Wu.: „Nee. Ich wüsste auch nicht, wie soll man da mit dem Auto hinkommen?“ Langer sagt, Wu. habe angegeben, dass Uwe Böhnhardt ihn mit einer Luftpistole beballert und fragt, ob Wu. getroffen worden sei. Wu. „Ja.“ Langer: „Womit?“ Wu.: „Diabolos, Blei, 4,5 mm.“

Der psychiatrische SV Saß fragt: „Sie haben gesagt, Sie haben die drei, Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe, in der Regel zusammen erlebt. Können Sie etwa sagen über den Umgang der drei Personen untereinander?“ Wu.: „Freundschaftlich, wie unter sehr guten Freunden.“ Saß: „Konnten Sie erkennen, ob es sich um gleichberechtigtes oder ein hierarchisches Verhältnis gehandelt hat?“ Wu: „Keine Ahnung. Ich hatte nicht den Eindruck, dass dort jemand das Heft in der Hand hätte oder da irgendwie die Führungsrolle übernommen hätte.“ Saß: „Haben Sie Inhalte von Gesprächen unter den Dreien mitbekommen?“ Wu.: „Nichts, was mir jetzt in Erinnerung geblieben wäre.“ Um 10:57 Uhr wird der Zeuge entlassen. Wohlleben-Verteidigerin RAin Schneiders behält sich eine Erklärung vor. Es folgt eine Pause bis 11:23 Uhr.

Danach möchte NK-Vertreter RA Bliwier einen Beweisantrag verlesen. Zunächst sagt Bliwier jedoch, dass der Antrag zurückgehe auf den Beschluss, in dem sich der Senat mit der Glaubwürdigkeit Andreas Temmes beschäftigt habe. Bliwier sagt, dass die Nebenklage Yozgat das hätte akzeptieren können, wenn der Senat die Frage der Glaubwürdigkeit Temmes ganz offengelassen hätte. Bliwier sagt, man wolle einen letzten Versuch machen, den Senat zu überzeugen, dass Temme nicht die Wahrheit gesagt habe, mit welchen Konsequenzen für das Urteil auch immer.

Dann verliest Bliwier den Antrag. Er beantragt die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu der Frage „Wahrnehmbarkeit von zwei Schüssen aus einer Ceska 83 mit Schalldämpfer im Internetcafé des getöteten Halit Yozgat am 06.04.2006“: Der Sachverständige soll dabei von folgenden Anknüpfungstatsachen ausgehen: – die Räumlichkeiten des Internetcafés hatten am 6.4.2006 die Beschaffenheit wie in der Tatortskizze des KOK Le. Blatt 11 Mord Yozgat Spurenkomplex Band 4; – der Zeuge Temme saß zum Zeitpunkt der Schussabgabe an dem mit „PC 2“ gekennzeichneten Arbeitsplatz; – der getötete Halit Yozgat saß hinter dem mit „Tresen“ gekennzeichneten Arbeitsplatz; – die Schussabgabe erfolgte mit einer Ceska 83 unter Verwendung eines Schalldämpfers in Richtung des hinter dem Schreibtisch sitzenden Halit Yozgat; – der Zeuge Temme hat ohne Kopfhörer an dem PC gesessen; – in den Räumlichkeiten war es nach Angabe des Zeugen Temme im Vergleich zum Geräuschpegel außerhalb des Internetcafés in der Holländischen Straße in Kassel so ruhig, dass ihm die Geräusche der PC-Tastatur recht laut vorkamen (Angaben des Zeugen aus dem kognitiven Interview); – der Zeuge Sh. hat in der geschlossenen Telefonzelle während eines Telefonats zwei bis drei Knallgeräusche wahrgenommen, die sich wie das Platzen eines Luftballons angehört hätten; – die verwendete Tatwaffe Ceska 83 entwickelt bei Verwendung eines Schalldämpfers bei Schussabgabe einen Schallpegel von 137,5 dB(C); – Inaugenscheinnahme der Tatortrekonstruktion mit dem Zeugen Temme.

Zur Vorbereitung der Gutachtenerstattung beantragt Bliwier, das kognitive Interview mit Temme durch Abspielen der Videoaufzeichnung einzuführen. Er beantragt, die Vernehmung des Beschuldigten Temme vom 21.04.2006 einzuführen, in der der jetzige Zeuge Temme geäußert habe: „Wenn ich vorher Schüsse oder Ähnliches gehört hätte, hätte ich auch sofort die Polizei gerufen und hätte nicht normal weiter gesurft. Ich habe aber keine außergewöhnlichen Geräusche wahrgenommen. In diesen Räumen finden immer Geräusche statt, die aber dazu gehören.“ Bliwier beantragt zur Vorbereitung weiter, die genannte Tatortskizze einzuführen und ein Gutachten des Zeugen Nennstiel zur Geräuschentwicklung einer Ceska 83 mit Schalldämpfer aus den Akten zu verlesen. Bliwier weiter: Bei Bedarf und auf Aufforderung sind dem Sachverständigen weitere Aktenteile zugänglich zu machen. Der Sachverständige wird zu dem Ergebnis gelangen, dass die in dem Internetcafé abgegebenen Schüsse vom Zeugen Temme aufgrund ihrer Lautstärke und ihrer Charakteristik gehört worden sein müssen und zudem die Abgabe der Schüsse eine so starke Druckwelle ausgelöst hat, dass diese auch an dem Sitzplatz des Zeugen deutlich wahrnehmbar gewesen sein muss. Der Sachverständige wird bekunden, dass die Bekundungen des Zeugen Sh., der Geräusche ähnlich wie das Zerplatzen eines Luftballons geschildert hat, plausibel sind und die Lärmintensität einer Schussabgabe mittels eine schallgedämpften Waffe realistisch beschreiben. Der Sachverständige wird bekunden, dass auch unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse ein Mensch mit durchschnittlichem, altersentsprechenden Hörvermögen sowohl die Schüsse als auch die Druckwelle gehört bzw. gespürt haben muss. Der Sachverständige wird darüber hinaus bekunden, dass das Schussgeräusch der Waffe, welches für sich genommen bereist eine Lautstärke von 137,5 dB(C) aufweist, noch durch dasjenige Geräusch deutlich wahrnehmbar verstärkt wird, welches das Auftreffen des Projektils auf den Körper verursacht.

Zur Begründung führt Bliwier aus: Nach dem Beschluss des Senats vom 12.7.2016 geht der Senat davon aus, dass der Zeuge Temme sich während der Ermordung Halit Yozgats in dem Internetcafé an dem PC2 befunden hat. Der Zeuge Temme hat mehrfach behauptet, er habe keine Schüsse gehört. Der Zeuge hat keinerlei Einschränkungen seines Hörvermögens berichtet. Die Beweisaufnahme hat hierzu nichts ergeben. Die Beweisaufnahme hat auch nicht ergeben, dass andere Geräusche die Wahrnehmbarkeit der Schüsse hätten beeinträchtigen können. Weder der Zeuge Temme noch die anderen hierzu vernommenen Zeugen haben derartiges berichtet. Der Zeuge Temme hat im Gegenteil bekundet, dass es in dem Internetcafé so ruhig gewesen sei, dass ihm das Geräusch der PC-Tastatur als recht laut vorgekommen sei. Der Zeuge Temme hat jedoch auch bekundet, er habe die Empfindung gehabt, er habe während seines Aufenthaltes im Internetraum ein Geräusch gehört, er sei diesbezüglich aber nicht sicher. Das Geräusch habe sich angehört, als würden Möbel gerückt, auf keinen Fall sei es ein kurzes „scharfes“ Geräusch gewesen wie ein Schuss. Dies belegt, dass der Zeuge weiß, wie sich ein Schuss anhört und deshalb eine – tatsächlich auch nicht behauptete – Verwechslung ausscheidet.

Nachdem der Senat in seinem Beschluss vom 12.7.2016 von der uneingeschränkten Glaubwürdigkeit des Zeugen Temme ausgeht, ist die Beweiserhebung zur weiteren Überprüfung der Glaubwürdigkeit des Zeugen geboten. Bislang war die Frage der Wahrnehmbarkeit der abgegebenen Schüsse durch den Zeugen Temme nicht Gegenstand der Beweisaufnahme. Es wurde nicht erörtert, ob angesichts der Schallentwicklung und des Entstehens einer Druckwelle die Behauptung des Zeugen Temme, er habe die Schüsse nicht gehört, glaubhaft sein kann. Die Beweiserhebung wird ergeben, dass der Zeuge die Schüsse gehört haben muss und die Druckwelle wahrgenommen haben muss, die Behauptung, er habe nichts gehört, deshalb als reine Schutzbehauptung widerlegt werden wird. Der Zeuge Temme ist mit dem Ergebnis des Gutachtens zu konfrontieren. Vor Stellung dieses Antrags haben sich RAin Dierbach und RA Bliwier davon überzeugt, welche Schall- und Druckentwicklung bei Abgabe von Schüssen mit einer Kurzwaffe mit Schalldämpfer ausgeht, bei einer Geräuschentwicklung von 137,5 dB(C). Zu diesem Zweck haben wir am 8.9.2016 die Gelegenheit gehabt auf einem Schießstand zu hören, wie ein Schuss aus einer Schalldämpferwaffe tatsächlich klingt. Es wurde geschossen mit einer Kurzwaffe mit Schalldämpfer, die nach Auskunft des Verantwortlichen einen Schallpegel von 137,5 dB(C) aufweist. Die Schüsse waren aus einer Entfernung von 5-6 Metern selbst bei einer geschlossenen Zwischentür nicht zu überhören. Die Druckwelle war deutlich wahrnehmbar. Der Zeuge Temme muss die Schüsse gehört haben.

Die BAW behält sich eine Erklärung dazu vor. Zschäpe-Verteidigerin RAin Sturm gibt eine Erklärung ab. Dem Antrag sei, so Sturm, wegen Bedeutungslosigkeit nicht nachzukommen. Unterstellt, der SV komme zu dem Ergebnis, jemand müsse etwas gehört haben, so sei darauf hinzuweisen, dass dem Zeugen Temme nicht der Vorwurf gemacht werde, etwas fahrlässig nicht gehört zu haben, was er hätte hören müssen. Die Frage, wann man etwas wahrnimmt, sei, so Sturm weiter, nicht allein vom ausreichende Hörvermögen abhängig, sondern es gehe auch um die innerliche Bereitschaft [phon.] sich mit äußerlichen Umständen zu befassen.

Dann gibt OStAin Greger eine Stellungnahme zum Beweisantrag von RA Reinecke zum Thema Benzinkanister [siehe 308. Verhandlungstag]ab. Die Anträge seien abzulehnen. Der Antrag auf Einholung einer Auskunft bei der Suzuki Deutschland GmbH sei ein Beweisermittlungsantrag. Die Tankgröße des Außenbordmotors sei für die Entscheidung ohne Bedeutung. Aus der begehrten Feststellung lasse sich nichts Aussagekräftiges herleiten. Der Beweisantrag auf Augenschein sei abzulehnen, weil die Beweistatsache für die Entscheidung aus tatsächlichen Gründen ohne Bedeutung seien. Der Fundort des Einfüllstutzens sei bereits bewiesen, bewiesen sei auch, dass er zum Kanister passt. Von Zschäpe sei eingeräumt worden, dass der Kanister in der Wohnung gelagert, zur Brandlegung benutzt wurde und die Brandlegung vorher mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos abgesprochen war. Die begehrte Beweiserhebung ergebe nichts für die Entscheidung Bedeutendes.

RAin Başay ergänzt zum Beweisantrag zur Mailadresse, die mit „derrosarotepanther@“ beginnt [siehe 304. Verhandlungstag]. Sie beantragt zunächst im Freibeweisverfahren, die Protokolle der Vernehmungen des Zeugen Christian Ku. vom 09.03.2015, des Zeugen Jörg Wo. vom 10.03.2015, des Zeugen Robert Co. vom 29.04.2015 und der Zeugin Claudia Co. vom 29.04.2015 beizuziehen. Die Vernehmungsprotokolle, die in dem Schlussvermerk des BKA vom 05.02.2016 erwähnt, aber nicht Bestandteil der hiesigen Verfahrensakten seien, seien notwendige Grundlage für die Entscheidung, ob der Beweisantrag aufrecht erhalten oder ggf. abgeändert wird. U.a. könne nur anhand dieser Vernehmungen die Konnexität differenzierter erläutert werden: „Sollte sich herausstellen, dass die in dem Beweisantrag wiedergegebenen Schlussfolgerungen der Medien unzutreffend waren, wird der Beweisantrag von den Antragstellern zurückgenommen werden. Aus dem BKA-Vermerk vom 05.02.2016 ergibt sich jedenfalls, dass der tatsächliche oder vermeintliche Inhaber der fraglichen Emailadresse Jörg Wo. allein aufgrund von Zeugenaussagen festgestellt wurde und nicht etwa das Ergebnis der Hausdurchsuchung bei dem Zeugen Ku. bzw. der Auswertung von dessen elektronischen Asservaten ist.“

Auf der Grundlage des Vermerkes könne die Glaubhaftigkeit der relevanten Zeugenaussagen nicht beurteilt werden. Vielmehr gebe es zumindest mögliche Motive der Zeugen für unrichtige Angaben bzw. habe es Besprechungen der Zeugen untereinander vor deren Vernehmung gegeben. Die Behauptung, die Emailadresse sei von einem Jörg Wo. genutzt worden, gehe auf Ku. zurück, der zu dem unmittelbaren Umfeld von Ralf Wohlleben gehöre, da er u.a. ein enger Freund des Zeugen sei und selbst ein Kennverhältnis mit dem Angeklagten Wohlleben eingeräumt habe. [Siehe hierzu: https://www.antifainfoblatt.de/artikel/internationaler-hass] Zwar sei laut Vermerk die Angabe des Zeugen Ku. durch den angeblichen Emailinhaber, den Zeugen Wo., bestätigt worden, allerdings wolle dieser das Dokument, das Ku. ihm an die fragliche Emailadresse geschickt habe, gar nicht kennen. Dies sei nicht plausibel, wenn Wo. der Inhaber der Emailadresse sein solle und damit auch das Dokument empfangen haben müsse. Robert und Claudia Co., die schließlich bestätigen sollten, dass Wo. der Inhaber der Emailadresse ist, hätten beide angegeben, sie hätten erst durch im Gespräch mit Wo. und Ku. anlässlich der Vernehmung erfahren, dass Wo. diese Emailadresse benutzt habe. Başay weiter: „Sollte es auf die Frage der Konnexität ankommen, weil die Schlussfolgerungen in dem Beweisantrag der Nebenklage auch nach den Vernehmungsprotokollen plausibel bleiben, wird sich ggf. aus den Vernehmungsprotokollen ergeben können, dass Thomas Gerlach ebenfalls ein Mitglied des Emailverteilers, in dem die fragliche Emailadresse festgestellt worden ist, war, und auch mit der fraglichen Emailadresse im Kontakt stand, also deren Inhaber kennt und dazu bekunden kann.“

Götzl: „Dann geht es mir noch um Fragen ans Sie, Frau Zschäpe. Und zwar zunächst zur Einlassung vom 21.01.2016 [siehe 257. Verhandlungstag], da geht es um das Thema Erkrankungen: Bezieht sich das auch auf den psychischen Bereich? Dann die nächste Frage: Gab es längere Zeiten, in denen Sie keinen Alkohol getrunken haben? Ggf. kam es zu Entzugserscheinungen oder sonstigen Beschwerden? Wie war der Alkoholkonsum im Urlaub? Wie war die Situation nach der Verhaftung? Wurden Sie medikamentös behandelt? Es ist die Frage wieder: Soll sogleich ggf. drauf geantwortet werden?“ Zschäpe-Verteidiger RA Grasel: „Wir werden das außerhalb der Hauptverhandlung besprechen und dann ggf. beantworten.“ Götzl: „Dann zum Thema Medikamente: Haben Sie jemals Schlaf-, Schmerz- Betäubungsmittel genommen, wenn ja welche, wie oft, in welcher Dosierung? Und die Frage, woher diese bezogen worden sind. Dann zum Zusammenleben mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos: Was waren Gemeinsamkeiten, was waren ggf. übereinstimmende Themen? Gab es Konfliktfelder, ggf. welche? Welche Gesprächsthemen gab es? Kam es in diesem Bereich im Laufe der Zeit zu Veränderungen? Dann die Frage: Haben Sie gerne gelesen? Ggf. welcher Art war Ihre Lektüre? Welche TV-Serien und Filme haben Sie angesehen? Haben Sich Ihre Interessen im Laufe der Jahre verändert? Gab es in Ihrem Leben wichtige Bezugs- und Kontaktpersonen? Wer waren diese ggf.? Bitte beschreiben Sie ggf. das Verhältnis zu diesen Personen näher.

Dann anknüpfend noch an die Einlassung vom 09.12.2015 [siehe 249. Verhandlungstag]: Haben Sie mit jemandem über das geschilderte ‚emotionale Dilemma‘ gesprochen? Dann: Sind Ihnen Kriterien für die Auswahl der Opfer der Tötungsdelikte von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bekannt und ggf. welche? Gab es neben den in der Hauptverhandlung angesprochenen Wohnungen weitere Wohnungen, die Sie, Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt genutzt haben? Haben Sie vor dem 11.01.2007 André Eminger und/oder erzählt, wovon Sie bzw. Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt ihren Lebensunterhalt bestritten haben? Dann anknüpfend an Einlassung vom 09.12.2015: Führten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt Exemplare der von Uwe Mundlos erstellten und versandfertig vorbereiteten DVDs bei den Fahrten zu den von den beiden Ihnen ggü. geschilderten Taten mit sich? Kennen Sie ggf. die Gründe hierfür? Dann des weiteren anknüpfend an Ihre Einlassung vom 21.01.2016: Was ist konkret Anfang Dezember 1998 in dem geschilderten Gespräch über ihre aktive Beteiligung an einem Raubüberfall gesprochen worden? Dann anknüpfend an die Einlassung vom 09.12.2015: Von wem und bei welcher Gelegenheit erfuhren Sie, dass Uwe Mundlos die Morde fotografiert hatte?

Dann: Was meinen Sie mit der Formulierung in der Einlassung vom 09.12.2015, dass Sie nun auch ‚in einem Mord verwickelt‘ wären? Dann: Kennen Sie das Motiv bzw., die Motive von Uwe Mundlos, weswegen er mit Ihnen und Uwe Böhnhardt am 26.01.1998 untergetaucht ist? Dann zur Einlassung vom 16.03.2016 [siehe 271. Verhandlungstag], Frage 2: War Uwe Mundlos bei Handgreiflichkeiten Uwe Böhnhardts Ihnen ggü. zugegen? Wie hat er sich dabei verhalten? Also Uwe Mundlos. Gab es Überlegungen bzw. Gespräche von Ihnen mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, wie Sie, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos sich im Falle einer Entdeckung in der Wohnung in der Frühlingsstraße durch die Polizei verhalten wollten? Frage: Sollen dazu Angaben gemacht werden?“ [RA Grasel sagt etwas, was nicht zu verstehen ist. Vermutlich gibt er eine positive Antwort.] Götzl: „Eine Bitte, können denn die Angaben zum Thema Alkohol vorgezogen werden, möglichst schnell beantwortet werden. Am Donnerstag ist der Sachverständige Peschel geladen.“ Grasel: „Das Thema Alkohol können wir vorziehen.“ Der Verhandlungstag endet um 11:55 Uhr.

Das Blog „nsu-nebenklage„: „Heute wurde ein weiterer Zeuge gehört zu einem Angriff mehrerer Jenaer Neonazis auf zwei Personen Ende der 1990er Jahre, den der Angeklagte Schultze geschildert hatte […]. Auch dieser Zeuge konnte sich an den Angriff nicht erinnern, wollte ihn aber auch nicht ausschließen – es habe damals so viele Schlägereien gegeben, an denen er und sein Umfeld beteiligt waren, außerdem habe er damals viel Alkohol getrunken. Damit sind die Angaben Schultzes erneut weder eindeutig bestätigt noch widerlegt, das Ziel der Verteidigung Wohlleben, Schultze als unglaubwürdig darzustellen, also erneut verfehlt. Die Nebenklage Yozgat stellte einen weiteren Beweisantrag zum VS-Mann Temme, der am Tatort des Mordes an Halit Yozgat gewesen war, aber behauptet hatte, er habe davon gar nichts mitbekommen. Der Senat hatte sich zuletzt darauf festgelegt, diese Behauptung Temmes sei glaubwürdig, und damit versucht, weitere Anträge zu diesem Thema abzuwürgen […]. Ein Sachverständigengutachten soll beweisen, dass die Schüsse aus der schallgedämpften Ceska so laut gewesen sein müssen, dass es für Temme unmöglich war, sie nicht zu hören. Rechtsanwältin Dierbach und Rechtsanwalt Bliwier hatten sich zur Vorbereitung des Antrags selbst auf einer Schießanlage Schüsse aus einer vergleichbaren Waffe angehört und festgestellt, dass diese selbst durch eine verschlossene Tür hindurch unüberhörbar waren.“ http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2016/09/20/20-09-2016/

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