SMS und Tätowierungen – 2. NSU-Prozess – 22. Verhandlungstag, 2. Juni 2026

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Personen aus dem Umfeld des NSU-Unterstützer-Ehepaars Eminger beschrieb bisher im 2. NSU-Prozess beide als „in keiner Weise radikal“ und André Eminger gar als politisch „neutral“. Heute im Prozess verlesene SMS und in Augenschein genommene Fotos der Tätowierungen von André Eminger zeichnen – nicht überraschend – ein ganz anderes Bild. Als Zeugen geladen waren zwei Beamte des BKA. Der Beamte Paul Hi. sagte zu SMS aus, die auf einem Handy von André Eminger gefunden worden waren. Diese zeigen auch den gemeinsamen Alltag der Emingers mit dem NSU-Kerntrio. Außerdem ging es um die Wegstrecken zwischen Zwickau, Schreiersgrün und Leipzig. Der zweite Zeuge des Tages, Achim St., sagte zur Auswertung der selbstgebauten Videoüberwachung des NSU-Kerntrios in der Frühlingsstraße aus. Nachdem die Zeugen entlassen waren, wurden unter anderem Fotos der Tätowierungen von André Eminger in Augenschein genommen. Diese stammen von Freizeitfotos des verurteilten NSU-Unterstützers.

Zeugen:

  • Paul Hi., KHK BKA, u.a. zu SMS auf einem Handy von André Eminger und zur Wohnmobilanmietung in Schreiersgrün
  • Achim Steiger, 1. KHK BKA, zur selbstinstallierten Videoüberwachung des NSU

Der erste Zeuge des Tages, Paul Hi. vom BKA, hatte bereits am 3. Verhandlungstag des 2. NSU-Prozesses ausgesagt. Die Vorsitzende Richterin Simone Herberger sagt dazu, dass die Beweisaufnahme Fragen aufgeworfen habe, aus denen sich eine neue Ladung des Zeugen ergeben habe. Es gehe um ein Handy von André Eminger. In einer Schublade seien bei der Durchsuchung bei den Emingers sieben Stück gefunden worden, die nicht mehr in Betrieb gewesen seien, der Zeuge habe eines dieser Handys ausgewertet. Herberger fragt, wie eine Zuordnung möglich war, welche Kontakte festgestellt wurden und welche Nachrichten zwischen der Angeklagten und ihrem Ehemann ausgetauscht worden seien.

Der Zeuge gibt an, sie hätten Daten zwischen September 2010 und Januar 2011 ausgewertet, in diesem Zeitraum habe André Eminger das Handy genutzt. Eine direkte Zuordnung sei technisch nicht möglich gewesen, aber unter dem Kontakt „Meine neue Rufnummer“ sei die Nummer von André Eminger abgespeichert gewesen, die er bei seiner Festnahme genutzt habe. Auch die ausgetauschten Nachrichten hätten dazu gepasst. Auf dem Handy seien mehrere hundert Kontakte gewesen, darunter Matthias Dienelt, Mandy Struck und Max-Florian Bu., außerdem verschiedene Kontakte, die der rechten Szene hätten zugeordnet werden können. Diese Zuordnung sei unter anderem anhand der Nachrichten und durch eine Prüfung in der Polizeidatenbank möglich gewesen. Die Richterin ergänzt, unter „Mein Mausi“ sei Susann Eminger abgespeichert gewesen. Unter den Kontakten sei, so Herberger, auch der schon im Verfahren vernommene Patrick Gö. (siehe 15. Verhandlungstag) gewesen.

Der Zeuge geht auf die SMS-Kurznachrichten aus dem Handy ein. Am 25. Oktober 2010 habe Susann Eminger an André Eminger geschrieben geschrieben: „Sinngemäß: Ich habe gerade ‚Liesl‘ erzählt, dass wir wieder zusammen sind und sie hat sich super drüber gefreut.“ Am 26. Oktober 2010 habe Susann Eminger an André Eminger geschrieben, dass sie mit „Liesl“ unterwegs sei und einen der Eminger-Söhne abhole. Und Ende November habe sie an André Eminger geschrieben, dass sie gerade bei „Liesl“ gewesen sei, ihn grüßen solle und sie jetzt mit „Max“ Katzenstreu hole. Hi. sagt, „Liesl“ und „Max“ seien die üblichen Aliasnamen von Zschäpe und Mundlos gewesen. Die ersten beiden Nachrichten hätten sie auch auf Frau Emingers Telefon festgestellt, die letzte Nachricht aber nicht. Sie hätten das Fazit gezogen, dass diese SMS den Kontakt von Susann Eminger zu Zschäpe und Mundlos bestätige.

Die Richterin fragt nach einem Neujahrsgruß von André Eminger an Matthias Dienelt. Der Zeuge sagt, diese SMS sei „an den größeren Teil“ der Kontakte André Emingers gegangen. Er habe ein „gesundes, siegreiches neues Jahr“ gewünscht und dahintergesetzt: „Du bist nichts, dein Volk ist alles. 1488“. Der Zeuge erklärt, „du bist nichts, dein Volk ist alles“ habe André Eminger auf dem Bauch tätowiert, das sei ein Spruch aus dem Dritten Reich. 1488 sei in der rechten Szene ein gängiger Code, „14“ stehe dabei für die „14 Words“ und die 88 für „Heil Hitler“ [die „14 Words“ sind ein in der Neonazi-Szene beliebter rassistischer Glaubensatz, der aus 14 Wörtern besteht; die „8“ steht für den achten Buchstaben des Alphabets, „88“ also für „HH“]. Die Richterin hält dann die besprochenen SMS der Angeklagten komplett vor, die mit allerlei Kosenamen und Liebeserklärungen an André Eminger gespickt sind.

Der Verteidiger der Angeklagte, RA König, bezeichnet in seinen Nachfragen die Decknamen der Rechtsterroristen verharmlosend als „Nicknames“ und „Spitznamen“ und legt nahe, dass es vielleicht auch Verwandte oder Bekannte der Emingers mit ähnlichen Namen gegeben haben könnte. Der Zeuge sagt, dazu hätten sie nicht ermittelt. Bei der Namensgleicheit zwischen „Max“ und Max-Florian Bu. sei es im Kontext der SMS sinnvoller gewesen, dass es sich um Mundlos gehandelt habe, so der Zeuge auf Nachfrage.

Herberger fährt dann mit dem zweiten Beweisthema für den Zeugen fort, der Fahrt am 25. Oktober 2011. Dabei geht es um die Wegstrecken zwischen Zwickau, Schreiersgrün und Leipzig. Laut Anklage fuhr Susann Eminger am 25. Oktober 2011 Zschäpe und Böhnhardt zur Anmietung eines Wohnmobils nach Schreiersgrün. Nach der Anmietung besuchten sie demzufolge gemeinsam André Eminger in der Uniklinik Leipzig, wo dieser nach einem Arbeitsunfall stationär behandelt wurde. Der Zeuge merkt an, dass man auf diesen Besuch erst durch den Antrag des Nebenklagevertreters Langer im ersten NSU-Prozess gekommen sei. Zuvor sei das Parkticket aus der Liebigstraße in der Nähe der Uniklinik Leipzig nicht richtig interpretiert worden. Der im Münchener NSU-Prozess auf Antrag der Nebenklage als Zeuge zu diesem Thema gehörte Beamte Stefan Ko. hatte dort ausgesagt, dass man 2013 nicht alle Parkautomaten in Leipzig überprüft habe. Im Dresdener Prozess zeigt der Senat dem Zeugen Hi. Nun aus Google Maps ausgedruckte Fahrstrecken. Die Ausdrucke werden an die Wand projiziert. Sie zeigen, dass die Fahrt zeitlich auch mit Umwegen oder Zwischenstopps möglich war. Dazu führt der Zeuge auch Verbindungsdaten an. Danach zeigt der Senat dem Zeugen zwei Fotos von Susann Emingert, die sie 1998 und 2005 für ihren Führerschein zur Verfügung gestellt hatte. Auf dem älteren Foto trägt Susann Eminger eine „Renee-Frisur“, die bei Neonazistinnen in den 1990er-Jahren verbreitet war. Auf dem zweiten hat sie dunkle lange Haare.

Als zweiter Zeuge wird Achim St., ebenfalls vom BKA, gehört. Es geht um die Videodaten der Überwachungskameras, die das NSU-Kerntrio in seinem Versteck in der Frühlingsstraße installiert hatte, um ein Videoaufnahmegerät und zwei Festplatten. St. sagt, er habe die Daten ausgewertet, die nach dem Brand und den Löscharbeiten in der Frühlingsstraße von der Kriminaltechnik hätten rekonstruiert werden können. Er könne nicht sagen, wie viel anteilig habe rekonstruiert werden können. Die Wohnung in der Frühlingsstraße sei mit vier Kameras ausgestattet gewesen, die Daten der Kameras seien auf den Festplatten gespeichert worden. St. sagt, man habe auf den Aufnahmen gesehen, dass die Kameras so angeordnet gewesen seien, dass sie die Haus- und Wohnungszugänge überwachten. Zwei Kameras seien auf den Hintereingang gerichtet gewesen, eine auf den Vordereingang und eine auf den Türspion ins Treppenhaus. „Gelegentlich haben Personen die Wohnung betreten oder verlassen oder das Haus durch den Vorder- oder Hintereingang betreten oder verlassen.“

Die Vorsitzende zeigt Standbilder vom Blick vor das Haus am 27. Oktober 2011 um 7:47 Uhr, da sehe man ein Wohnmobil. Sie benennt auch den Nachmittag des 26. Oktober 2011, da sehe man Mundlos und Böhnhardt immer wieder das Haus verlassen. Auch sehe man die beiden auf Aufnahmen einen Bewegungsmelder anbringen.

Es geht dann um den 8. März 2011, auf diesen Aufnahmen ist auch die Angeklagte Susann Eminger zu erkennen. Die Richterin hält aus den Aufzeichnungen des Zeugen zu den Aufnahmen vor: Ein schwarzer PKW fahre im Hinterhof vor, Susann Eminger und die Kinder steigen aus. Böhnhardt und Mundlos kommen vom Hinterhof und betreten die Wohnung. Susann Eminger und Zschäpe verlassen die Wohnung und fahren davon. Das Auto kommt zurück, Susann Eminger und die Kinder steigen aus und gehen Richtung Spielplatz. Zschäpe geht in die Wohnung und dann auch Richtung Spielplatz. Mundlos und Böhnhardt tragen ein kleines Päckchen und gehen auch dorthin. Dann kommen alle zurück, Zschäpe verabschiedet sich mit Umarmung. Eine Katze ist im Bild zu sehen, Zschäpe füttert die Katze. Dann geht Zschäpe mit einem Rucksack weg, kehrt durch den Garten zurück. Um 21:24 Uhr verlässt Zschäpe die Wohnung, geht in den Hinterhof, hebt etwas auf und geht zurück in die Wohnung. Zu der Frage, warum dieser Tag so detailliert beschrieben sei und andere nicht, sagt der Zeuge, dass es auf den Aufzeichnungen nicht immer Bewegung gegeben habe.

Der Zeuge wird entlassen. Nach einer Pause werden die farbigen Wahllichtbildvorlagen des BKA in Augenschein genommen, die im Prozess bisher nur schwarz-weiß vorlagen. Außerdem werden Fotos der Tätowierungen von André Eminger in Augenschein genommen. Diese stammen von Freizeitfotos des verurteilten NSU-Unterstützers. Sie zeigen unter anderem einen SS-Totenkopf, die Worte „Blut und Ehre“, ein Porträt von Horst Wessel, eine Reichskriegsflagge, die Zahl 88 und „A.H.“ als Abkürzung für Adolf Hitler. Die antisemitische Vernichtungsphantasie „Die Jew Die“ zieht sich über den ganzen Bauch. Im unteren Bauchbereich sind zwei brennende Billardkugeln jeweils mit einer 8 zu sehen und dann in einer an Runen angelehnten Schrift: „Du bist nichts, dein Volk ist alles“. Außerdem ist dort ein Thorshammer zu sehen. Das Gericht verliest dies ohne Kommentierung.

Dann werden verschiedene Asservate in Augenschein genommen: der Wohnmobilmietvertrag von der Autovermietung Schreiersgrün auf den Namen „Holger Gerlach“, der Servicepass „RadMaxx“ vom 18. Dezember 2006 auf den Namen „Silvia Rossberg“ und den gleichen Pass auch vom 18. Dezember 2006 auf den Namen „Susann Eminger“ mit der Adresse Dortmunder Straße 12 in Zwickau, die Anmeldung auf dem Campingplatz Wulfener Hals auf den Namen „Susann Eminger“ und die Mietverträge für die Polenzstraße und die Frühlingsstraße auf Matthias Dienelt. Damit endet der Prozesstag.

Wie das Gericht die Trennung der Emingers und die Tätowierungen von André Eminger einordnet, wird man wohl erst im Urteil erfahren. Das befragte Umfeld der Emingers hatte jedenfalls in seinen Aussagen im 2. NSU-Prozess diese Tätowierungen abgetan: Man häbe gedacht, das gehöre der Vergangenheit an, André Eminger habe die Tätowierungen als „Jugendsünden“ bezeichnet. Erhielten auch diese Umfeld-Zeug*innen an Silvester 2010/2011 die SMS, die den Nazi-Spruch beinhaltete, der sich unter anderem auch auf dem Bauch von André Eminger findet? Nicht zur Sprache kam im 2. NSU-Prozess heute, dass das BKA bei seiner erkennungsdienstlichen Behandlung André Emingers nach dessen Festnahme im November 2011 zunächst darauf verzichtet hatte, Fotos von dessen Tätowierungen anzufertigen. Dieser habe sich nämlich geweigert und man hätte Zwang anwenden müssen, um diese Fotos zu erstellen. Um André Eminger nicht weiter zu „belasten“ (Aussage eines BKA-Beamten in München) habe man dann später auf die Anfertigung neuer Fotos von den Tätowierungen verzichtet und auf Privataufnahmen von bei Eminger sichergestellten elektronischen Datenträgern zurückgegriffen.


Protokolle und Berichte aus dem ersten NSU-Prozess zur ergänzenden Lektüre

Antrag des Nebenklagevertreters RA Hardy Langer: 211. Verhandlungstag, 17. Juni 2015
Aussage des BKA-Beamten Stefan Ko.: 229. Verhandlungstag, 22. September 2015
Aussage von Achim St. im ersten NSU-Prozess: 238. Verhandlungstag, 20. Oktober 2015
Aussage eines BKA-Beamten zu den Tätowierungen André Emingers: 233. Verhandlungstag, 30. September 2015