Am 126. Verhandlungstag gibt es zunächst um ein Gespräch mit dem Vater von Uwe Mundlos. Anschließend berichtete ein Ermittler von Asservaten aus dem Wohnmobil und den Ermittlungen zum Banküberfall in Eisenach im November 2011. Dann musste erneut der Neonazi Thomas Gerlach aussagen – verweigerte dies aber größtenteils. Fragen zu anderen Neonazis und den Hammerskins wollte er nicht beantworten. Ihm sprang die Verteidigung von Ralf Wohlleben bei, die auf alte Ermittlungsverfahren und ein mögliches Aussageverweigerungsrecht verwies. Ordnungsmittel wurden vom Gericht erneut nicht verhängt, obwohl die Nebenklage dies beantragte.
Zeugen:
- Thomas La. (BKA, Gespräch mit Siegfried Mundlos)
- Bert Wo. (Operatives Abwehrzentrum Sachsen, Gespräch mit Siegfried Mundlos)
- Andreas Ma. (KHK beim BKA, Ermittlungen zum Bankraubserie)
- Thomas Gerlach (Neonazi, Mitglied der Hammerskins)
Die Verhandlung beginnt um 9:45 Uhr zunächst mit den Aussagen der beiden Beamten, die den Vater von Uwe Mundlos (69. und 70. Verhandlungstag) am 2.12.2011 in Erfurt vernommen haben. Der Vorsitzende des Gerichts fordert zunächst den Zeugen Thomas La. (BKA, Abteilung Staatsschutz) und anschließend den Zeugen Bert Wo. (zuvor LKA Sachsen, jetzt operatives Abwehrzentrum) auf, sich zur Vernehmung Mundlos zu äußern. Insbesondere sei von Interesse, ob es Hinweise des Prof. Mundlos zum Verhältnis seines Sohnes Uwe zum Angeklagten Wohlleben sowie zum Zeugen Tino Brandt gegeben habe. Beide sagen aus, dass Prof. Mundlos nach der Nachricht über den Tod seines Sohnes gegenüber Thüringer Beamten gesagt habe, dass er sich dem BKA gegenüber äußern wolle. Nachdem La. und Wo. aus Zwickau den Auftrag zur Vernehmung von Mundlos bekamen, begaben sie sich nach Erfurt, wo sie auf einen, wie beide schilderten, aufgewühlten Mundlos mit hohem Mitteilungsbedürfnis trafen. Prof. Mundlos stand unter dem Eindruck der Geschehnisse und der täglichen Berichterstattung um seinen Sohn, hierauf habe er reagieren wollen. Er habe gleich drauf los geredet und es sei schwer gewesen, ihn im Redefluss zu unterbrechen.
Wo. sagt, er habe mitgeschrieben und später einen Vermerk gefertigt, den sein Kollege gegen gelesen hat; ein Protokoll zu erstellen sowie eine „klassische Vernehmung“ durchzuführen sei aufgrund der Verfassung des Mundlos nicht möglich gewesen. Mundlos habe den Beamten gleich zu Beginn in einem Redeschwall seine Interpretation des Abgleitens seines Sohnes Uwe Mundlos in die rechte Szene mitgeteilt und in einem dreiseitigen Papier, das er den Beamten als „vertrauliche Zeugenaussage“ übergeben habe, festgehalten. Nach Bekunden des Prof. Mundlos wirkten Ralf Wohlleben und Tino Brandt maßgeblich auf seinen Sohn ein, sie „lenkten und radikalisierten“ ihn. Ohne die direkte Einflussnahme des Verfassungsschutzes auf den Thüringer Heimatschutz, so gab La. Mundlos wieder, wäre es nie zu den schrecklichen Straftaten des Trios gekommen. Mundlos habe sich in seiner Aussage auf die Berichterstattung der Medien bezogen, die er mit seiner Aussage „in die Bahnen lenken“ wolle. Hinzu seien eigene Eindrücke seines Sohnes im Zusammenspiel mit den anderen Personen gekommen. Er sei sich sicher, so Mundlos nach Bekunden der Vernehmungsbeamten, dass sein Sohn und die anderen beiden „professionell“ zu dem gemacht wurden, was sie später waren, eine „radikale Mörderbande“. Zum Ende des Gesprächs hin sei es den Beamten gelungen, Mundlos leicht zu beruhigen und einige wenige „essentielle Fragen“ zu stellen, etwa um die Rechts- oder Linkshändigkeit des Uwe Mundlos zu klären. Weitere Nachfragen oder Klärungen von Sachverhalten seien nicht möglich gewesen, auch aufgrund der knappen Zeit, die Mundlos ihnen eingeräumt habe – nach Aussage des Wo. sei Mundlos noch mit seinem behinderten Sohn verabredet gewesen.
Wo. gibt bei weiteren Fragen von Nebenklage und Verteidigung Zschäpe an, dass er und sein Kollege Langrock sich zu diesem Zeitpunkt sicher gewesen seien, Prof. Mundlos erneut zu laden und hierfür eine detailliertere Vorbereitung mit den entsprechenden Fragen erfolgen würde. Die Nebenklage macht Wo. Vorhalte aus dem Vermerk, demzufolge Prof. Mundlos von auf dem Rechner seines Sohnes gefundenen Kontaktdaten zu Personen der rechten Szene in Chemnitz sprach; auch habe Mundlos eine Brieffreundschaft mit einem zu diesem Zeitpunkt inhaftierten Chemitzer Rechten gepflegt; die Briefe seien auf dem bei Mundlos beschlagnahmten PC geschrieben worden. Auf keinen der Punkte sei, so Wolf, im Rahmen des Gesprächs mit Prof. Mundlos näher eingegangen worden; weder wurde der Name des inhaftierten Briefkontaktes erfragt worden noch auf den bei Mundlos gefundenen PC mit einer für diese Zeit auffällig leistungsstarker Grafikkarte eingegangen.
Im Anschluss erkundigt sich die Verteidigung Wohlleben (RA Klemke) danach, ob Mundlos sich dahingehend geäußert habe, dass der Verfassungsschutz Tino Brandt und dem Angeklagten Wohlleben Geld zukommen lassen habe und erfragt weitergehend Äußerungen von Prof. Mundlos hinsichtlich Kontakten zwischen Wohlleben und dem Verfassungsschutz. Wo. verweist auf das Vernehmungsprotokoll vom 2.11.2011 und auf die Aussage von Mundlos, dass es den Thüringer Heimatschutz wie auch die späteren Straftaten nicht gegeben hätte ohne Geldzahlungen des Verfassungsschutzes an Tino Brandt und das wohl so zu deuten sei. Wo. berichtet aus der Aussage von Mundlos über ein Zusammentreffen von Uwe Mundlos, Wohlleben und Brandt bei einer Vortragsveranstaltung mit Roewer, bei welchem Anlass die drei in der ersten Reihe gesessen und sich alle mit Handschlag begrüßt hätten, dies jedoch „mehr der Wohlleben und der Brandt gewesen seien“.
Es folgt eine Erklärung der Verteidigung Wohlleben (RA Klemke), der darauf verweist, dass die durch die Vernehmungsbeamten wiedergegebenen Angaben des Prof. Mundlos hinsichtlich der Radikalisierung seines Sohnes durch Brandt und Wohlleben in keiner Weise belastbar seien. Die Aussage sei zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem sich die Medien „in reißerischer Weise, mit scheinbaren Enthüllungen“ nur so überschlugen; in der Hauptverhandlung habe Prof. Mundlos derartige Aussagen nicht wiederholt bzw. noch weiter gehend diese in Abrede gestellt.
Dann folgt eine Stellungnahme der Bundesanwaltschaft zum Beweisantrag der Nebenklage vom Vortag (125. Verhandlungstag). Die BAW äußert, dass der Beweisantrag von Bedeutung für den geistigen Hintergrund des Angeklagten André Eminger sei und somit eine sinnvolle Ergänzung im Verfahren. BAW tritt dem Beweisantrag somit nicht entgegen. Die Verteidigung des André Eminger (RA Hedrich) möchte den Beweisantrag um einen Passus aus dem Zine „Foier Frei“, Heft 13 zur Frage der Ausübung von Gewalt ergänzt wissen; der entsprechende Passus finde sich bislang nicht im Beweisantrag – sofern dem Beweisantrag statt gegeben werde solle auch dieser Passus berücksichtigt werden, um die Frage der Gewaltausübung von Seiten der Verfasser dieses Fanzines zu berücksichtigen. Die Verteidigung des Angeklagten Carsten Schultze (RA Hösl) schließt sich dem ursprünglichen Beweisantrag an.
Nach einer 15minütigen Pause geht es um 10:30 Uhr weiter mit der Befragung des KHK Ma. Er sei im Zeitraum von Anfang Januar bis Ende Juni 2012 als Unterstützung für die eigentlich zuständige Abteilung für Raubstraftaten mit dem NSU-Komplex beschäftigt gewesen. Im Zuge der Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Überfall auf die Sparkasse Eisenach sei er mit dem Abgleich der im Wohnmobil sicher gestellten Asservate mit den Bildern der Überwachungskameras aus der Bankraubserie zwischen 1998 bis 2011 beschäftigt gewesen. Ausgehend vom letzten geschehenen Überfall am 4.11.2011 in Eisenach wurden die länger zurück liegenden Taten erneut aufgerollt. Es wurde sich in den Ermittlungen sehr stark auf die vorhandenen Asservate und die Überwachungsbilder gestützt, da die Zeugenaussagen insbesondere hinsichtlich der länger zurück liegenden Taten nicht mehr sehr belastbar gewesen seien. Die Qualität der Überwachungsbilder sei sehr unterschiedlich gewesen, gerade die länger zurückliegenden seien sehr verwaschen gewesen. Dagegen ließen sich auf den neueren, insbesondere derer aus den Überwachungskameras aus Eisenach vom 4.11.2011 zahlreiche Parallelen zu den im Wohnmobil sicher gestellten Bekleidungsstücken erkennen.
Aus den Bildern der Überwachungskameras beim zwei Monate zuvor statt gefundenen Banküberfall auf die Sparkasse Arnstadt-Ilmenau gingen starke Parallelen zur Bekleidung der Täter in Eisenach hervor. Der Schwierigkeit, die beiden Täter zu unterscheiden, begegneten sie mit einem Abgleich der Schuhgrößen: demnach habe der später als Böhnhardt identifizierte Täter etwa die Schuhgröße 44 (eur.) und der später als Mundlos identifizierte Täter die Schuhgröße 46 (eur.). Die Identifizierung gelang über Abgleich der Kleidung und DNA-Spuren an den unterschiedlich gestalteten Sturmhauben – Mundlos habe eine eigenst aufgenähte Tiermaskenapplikation auf der Sturmmaske, was die Maske als Unikat erschienen ließ, getragen, Böhnhardt dagegen eine einfache schwarze Maske – wie der KHK Ma. anhand ihm vorgelegten Lichtbildern erklärt.
Auf die Frage des Vorsitzenden Richters hin nach der Beutesumme aus dem Banküberfall in Eisenach erinnert sich KHK Markgraf an die Beutesumme in Höhe von 71.920€; 71.915€ seien später im Wohnmobil gefunden worden. Das Geld habe in unterschiedlichen Stückelungen vorgelegen, auch Münzgeld versteckt in einer Dose; unter der Summe habe sich 3000€ Registriergeld gefunden. Die Differenz von 5€ erkläre er sich über die Aussage einer Zeugin des Überfalls, laut der einige Scheine zu Boden gefallen und wieder aufgehoben worden wären. Auf später hinzu gezogenen Fotos des Tatorts sei zu erkennen gewesen, dass ein einzelner 5€-Schein auf dem Boden liegen geblieben wäre. Im Wohnmobil selbst hätten sich Banderolen mit aktuellen Stempeln der Kreisparkasse Eisenach sowie zwei Geldbündel samt drei Tage vor dem Überfall gestempelte Banderolen der Sparkasse Arnstadt-Ilmenau gefunden. Später habe man auch in Asservaten aus der Wohnung in der Zwickauer Frühlingsstraße Banderolen verschiedener überfallener Banken gefunden, u.a. aus den beiden Überfällen in Stralsund Ende 2006 und Anfang 2007, so der Zeuge. Außerdem habe man im dortigen Haus registrierte Travellerschecks gefunden und überprüft, die wie sich rausgestellt habe bei einem Überfall in Chemnitz entwendet wurden, sowie sog. Altgeld, das aufgrund von Verdreckung von Sparkassen einbehalten wird und bei Überfällen mitgenommen wurde.
In Eisenach und Arnstadt würden die Überwachungsbilder einen langläufigen Revolver mit sehr charakteristischen Profil zeigen. In Arnstadt habe einer der Täter eine Handgranate mit sich geführt und damit die Angestellten bedroht. Später fand man im Wohnmobil eine Handgranatenattrappe. Die vom zweiten Täter getragene Pistole sei weniger auffällig gewesen. Bei den Überfällen wurden weiterhin teilweise abgesägte Unterschaft-Repetier-Waffen verwandt, der Zeuge nennt sie „sog. Pumpguns“, die später im Wohnmobil gefunden worden seien. Auffällig sei gewesen, dass bei mehreren Überfällen die Bilder einen Täter mit Waffen in beiden Händen zeigten; dies sei insofern ungewöhnlich, als dass Schützen in der Regel Rechts- oder Linkshänder seien und mit der Waffe in entsprechenden Hand umzugehen wüssten. Hieraus wurde ein Zusammenhang der einzelnen Überfälle konstruiert. Anhand der vorgehaltenen Fotos aus den Asservatbeständen sowie den Bildern der Überwachungskamera verweist der Zeuge auf Parallelen, so u.a. auf die für die Erbeutung des Geldes genutzte und farblich erkennbare Penny-Tüte. Die Tüte habe sich unangetastet im Schrank des Wohnmobils gefunden. Die Täter hätten sich nach dem Überfall umgezogen und andere Kleidung angelegt; die beim Überfall getragene Kleidung habe sich später im Wohnmobil gefunden: Jogginghosen mit hellen Streifen an der Seite, welche die Täter in der Regel in die Strümpfe gestopft trugen – so KHK Ma. – um keine DNA-Spuren mittels verlorener Beinbehaarung zu hinterlassen und nicht in den Ketten der zur Fahrt zu und von der Bank verwandten Fahrräder hängen zu bleiben; Fahrradhandschuhe mit farblichen Applikationen und Musterungen, die auf Bildern zu erkennen sind, auch verwandt um keine DNA-Spuren zu hinterlassen, Windjacke und Kapuzensweater mit Puma-Logo in der rechten oberen Brusthälfte; schwarzer Rucksack – bei Überfall von Mundlos getragen – mit grauen Applikationen und grauen Seitentaschen im Wohnmobil gefunden.
Der später als Mundlos Identifizierte habe eine Pistole, der später als Böhnhardt identifizierte zweite Täter habe langläufigen silbernen Revolver, eine umgearbeitete Schreckschusspistole, durchgebohrt und auf 9mm-Kaliber aufgearbeitet, getragen. Die später im Wohnmobil gefundenen Mountainbikes hätten sich nicht auf den Aufzeichnungen der Überwachungskameras befunden und auch nicht eindeutig von den Zeugen beschrieben werden können. Bei den im Wohnmobil aufgefundenen Fahrrädern habe es sich um hochwertige Fahrräder gehandelt, mit dem sich sehr schnell und sehr sicher jede Gelände befahren lasse – wer sich ein bisschen auskenne mit Fahrrädern könne hiermit selbst ein Motorrad abhängen. Auf die Frage von Götzl nach weiteren im Wohnmobil gefundenen Asservaten antwortet der Zeuge mit dem Verweis auf einen im Wohnmobil gefundenen Mietvertrag samt Rechnung für das Wohnmobil, ausgestellt auf den Namen Gerlach. Auf Nachfrage des Vorsitzende Richters gibt KHK Ma. an, das Verfahren zum Überfall sei zunächst von der Staatsanwaltschaft Meiningen geführt worden, allerdings schnell an die Generalbundesanwaltschaft überführt worden, laut Vorhalt am 11.11.2011.
Die Verteidigung Zschäpe (RA Stahl) befragt den Zeugen noch zu etwaigen Kenntnissen über weitere, neben den in Eisenach erbeuteten 71.915€ im Wohnmobil aufgefundene Geldbestände. Der Zeuge antwortet hierauf, dass sich neben der Beute aus Eisenach weitere etwa 40.000€ „versteckt“ in Schränken und Dosen des Wohnmobils befunden hätten, etwa die Hälfte davon – 20.000€ – noch eingeschweißt und durch Banderolen dem Überfall der Sparkasse Arnstadt zuordnenbar sowie kleinere Summen in einzelnen Dosen.
Nach der Entlassung des Zeugen erklärt die Verteidigung Zschäpe (RA Stahl), dass die Ausführungen des Zeugen Markgraf erneut belegen würden, wie fehl die BAW mit dem Vorwurf liege, seine Mandantin habe das Geld des Trios verwaltet, wo doch in einem Wohnmobil, das Frau Zschäpe offensichtlich nicht genutzt habe, die nicht unerhebliche Summe von 40.000€ durchs Land gefahren wurde. Hierauf entgegnet die BAW, dass die Verteidigung wie schon am gestrigen Tage falsch liege: schließlich sei bekannt, dass eine Frau Lisa Pohl die Miete für die Wohnung überwiesen habe. Gegebenenfalls habe es eine Absprache gegeben, das Geld gesondert aufzubewahren o.ä., gegen eine Verwaltung des Geldes durch Beate Zschäpe zur Aufrechterhaltung des gemeinsamen Alltags spreche dies selbstverständlich überhaupt nicht.
Nach der Mittagspause wird um 13.05 Uhr die Vernehmung des Zeugen Thomas Gerlach fortgesetzt (121. Verhandlungstag). Gerlach erscheint in einem Pullover der rechten Szenemarke „Label 23“. Götzl fragt, ob Gerlach Personen in Portugal und der Schweiz bekannt sind, die scharfe Schusswaffen beschaffen können. Gerlach sagt, er kenne Personen in der Schweiz und in Portugal, aber er habe nie mit denen über Schusswaffen geredet. Auf die Frage, ob er Kenntnis habe, dass die Schusswaffen besorgen können, sagt Gerlach: „Nein.“ Götzl fragt, ob Gerlach selbst jemals scharfe Schusswaffen beschafft oder bei der Beschaffung geholfen hat. Auch das verneint Gerlach. Götzl sagt, man sie beim Thema Hammerskins gewesen, und fragt, ob Gerlach ein Logo der Hammerskins kennt und wie das aussieht. Gerlach: „Wie ich beim letzten Mal gesagt habe, ich werde zu der Thematik nichts sagen, also gar nichts.“
Nun springt Gerlach RA Klemke, Verteidiger von Wohlleben bei. Der Verteidigung Wohlleben sei bekannt, so Klemke, dass die StA Dresden 2003 ein Ermittlungsverfahren gegen das sächsische Chapter der Hammerskins geführt habe. Dabei sei es zu einer Vielzahl von Hausdurchsuchungen gekommen. Nach seiner Kenntnis sei zumindest gegen einen Beschuldigten das Verfahren eingestellt worden, wie es mit den übrigen aussieht, wisse er nicht und es sei nicht klar, ob derzeit noch oder wieder ein Ermittlungsverfahren anhängig ist: „Es liegt ja nicht ganz fern, gegen rechte Gruppierungen wird ja in letzter Zeit gerne ermittelt.“ Götzl fragt Klemke, ob der Kenntnis habe, ob da ein Ermittlungsverfahren gegen Gerlach lief. Klemke verneint das. Götzl fragt Gerlach. Der sagt, er sei damals in Haft gewesen, habe aber eine Hausdurchsuchung gehabt. Ob als Zeuge oder Beschuldigter könne er sich nicht erinnern, aber da sei schon ermittelt worden. Götzl: „Auch gegen Sie?“ Gerlach: „Ja.“ Das sei 2003 gewesen. Gerlach verneint, eine Einstellung bekommen zu haben.
Götzl sagt, dann wolle er jetzt zu anderen Fragen kommen. Er fragt Gerlach, ob der Kenntnis davon habe, ob Uwe Mundlos sich zu irgendeinem Zeitpunkt in der Schweiz aufgehalten hat. Die Person sei ihm nicht bekannt gewesen damals, antwortet Gerlach, deswegen habe er keine Information, wo der sich aufgehalten hat. Götzl erwidert, man könne auch Informationen haben, ohne dass man den kennt. Das Handy des Angeklagten André Eminger läutet. Götzl sagt, das Problem habe es schon mehrfach gegeben: „Ich würde Sie bitten, sich da zuverlässig dran zu halten, das auszuschalten.“ Götzl zu Gerlach: „Haben Sie jetzt Kenntnis davon, ob er sich zu irgendeinem Zeitpunkt in der Schweiz aufgehalten hat?“ Gerlach: „Nein, habe ich nicht.“ Götzl fragt, ob Gerlach denn zu irgendeinem Zeitpunkt persönliche Daten von Mandy Struck an Dritte weitergegeben hat, Adressen oder weiteres. Gerlach: „Nein.“ Götzl: „Zu keinem Zeitpunkt?“ Gerlach verneint das. Götzl fragt, ob Gerlach denn mit dem Begriff „Volkstod“ etwas anfangen könne. Das bejaht Gerlach, „nationale Kreise“ würden damit verbinden, dass „das deutsche Volk als Substanz ausstirbt“ durch die niedrige Geburtenrate und die Zuwanderung von „Ausländern“, die „das deutsche Volk zurückdrängen“ aus seinem „angestammten Raum“. Da komme es logischerweise zum „Volkstod“ irgendwann. Götzl: „Was spielte das für Sie für eine Rolle?“ Ihr Ziel sei es gewesen, so Gerlach, das zurückzudrängen. Gerlach spricht von „Rückführung der Ausländer in die Heimatländer“, einer Erhöhung der Geburtenrate durch politische Gesetzgebung, damit wieder mehr Kinder in der Familie machbar seien, auch finanzierbar seien. Götzl: „Was haben Sie persönlich im Hinblick darauf unternommen.“ Gerlach sagt die „nationale Bewegung“ sei ja nicht in der Lage, solche Gesetze durchzuführen. Also bleibe nur Propaganda, um den Gedanken „ins Volk“ zu tragen und die Aufforderung Parteien zu wählen, die dem „Volkstod“ entgegenwirken wollen.
Götzl fragt, bei welche Gruppierungen Gerlach mitgewirkt habe, wo er ggf. Mitglied gewesen sei. Gerlach: „Wir hatten viele Gruppierungen“. Er nennt das „Freie Netz“ und den KDS [= Kampfbund Deutscher Sozialisten]. Die NPD arbeite natürlich auch in diese Richtung. Er verneint jemals Mitglied der NPD gewesen zu sei. Götzl fragt nach weiteren Gruppierungen. Gerlach: „Ich gehe mal davon aus, jede Kameradschaft arbeitet in diese Richtung, das ist ja politische Stoßrichtung allgemein, also Hauptziel, sag ich mal.“ Sie hätten noch die „Nationalen Sozialisten Altenburger Land“, aber Namen seien ihm egal, ihm sei darum gegangen, dass die Personen zusammenarbeiten. Auf Frage, ob er mit André Eminger in dem Zusammenhang zu tun hatte, sagt Gerlach, André kenne er nicht, Maik sei ihm von Rednerveranstaltungen, Demonstrationen bekannt. Götzl: „Kennen Sie André Eminger?“ Den kenne er nur, weil die Bilder durch die Presse gehen, er habe ihn früher nicht bewusst gekannt, sagt Gerlach, es könne sein, da er aus seiner Region stammt, dass er ihm über den Weg gelaufen ist. Götzl sagt, Gerlach solle sich Eminger anschauen. Gerlach sagt, es sei ihm nicht bewusst, mit Emingers Bruder habe er schon zu tun gehabt. Götzl fragt, ob denn André Eminger Gesprächsthema bei Gesprächen mit Maik Eminger war. Gerlach: „Jetzt nach 2011?“ Götzl: „Überhaupt.“ Gerlach: „Jetzt eigentlich auch nicht.“ Götzl sagt, Gerlach solle die Frage bitte klar beantworten. Gerlach sagt, er habe sich nicht bewusst jemals über ihn unterhalten mit jemandem.
Götzl hält aus der Vernehmung von Mandy Struck vor: Gerlach sei bei der Gründung der KS „Nationale Sozialisten Altenburger Land“ 2004 dabei gewesen; sie, Struck, habe gewusst, dass Gerlach als Redner und Ordner bei den Montagsdemos fungierte, das „Fest der Völker“ habe er organisiert und seine Hammerskins seien ihm über alles gegangen; es sei um Zellenbildung in ganz Mitteldeutschland gegangen, so dass man überall Leute hat, wem man eine Aktion startet. Götzl fragt, was Gerlach denn zur Zellenbildung sage. Gerlach sagt, „Zellen“ sei Strucks Wortwahl. Sie hätten das schon angestrebt, aber nicht als Zellen. Jede Stadt, jeder Landkreis habe seine eigenen Redner haben solle, seine eigene Infrastruktur. Damit, wenn „Kameradschaft XYZ“ verboten wird, die anderen da nicht abhängig sind, Demonstrationen und Aktionen organisieren können ohne Hilfe von außen: „Ich würde es nicht Zelle nennen.“ Zelle seien für ihn zwei bis drei abgeschottete Leute, und sie hätten nicht nur solch kleine Gruppen angestrebt. So sei das Konzept nicht gedacht gewesen, sie hätten eine offene Gruppe angestrebt, die sich nicht abschottet nach außen. Bis 2009, 2010 hätten sie das Konzept relativ erfolgreich durchgeführt, so Gerlach, dann sei es aber versandet und sie hätten das Projekt beendet. Götzl: „Wie hat man sich genannt?“ Gerlach sagt, sie hätten unter dem losen Begriff „Freies Netz“ gearbeitet.
Götzl fragt, inwiefern Gewalt eine Rolle gespielt habe als Mittel der Auseinandersetzung. Gewalt habe keine Rolle gespielt, sagt Gerlach, weil das nicht zielführend sei, weil man die Menschen, die man erreichen wolle, abstoße. Götzl fragt, ob Gerlach da auch für die Leute spreche, mit denen er zusammengearbeitet habe. Gerlach sagt, er könne nicht in die Köpfe schauen, da gebe es auch Leute die Schlägereien hatten. Aber wenn sie gemerkt hätten auf Demos, es kommt eine aggressive Stimmung auf, dann hätten sie als Ordner oder Veranstalter darauf hin gearbeitet, dass da keine aggressive Stimmung aufkommt. Götzl fragt, wer. Gerlach nennt Wohlleben, Kapke und in Altenburg sich selbst. Da seien sicherlich noch andere dabei gewesen, man könne sich ja nicht alle Namen merken. Götzl sagt, Gerlach solle überlegen. Gerlach: „Weiß ich nicht aus dem Stegreif.“ Götzl: „Es fallen nur zwei Namen, Wohlleben und Kapke.“ Gerlach schweigt. Götzl fragt, wer es in Altenburg war. Gerlach: „Ja, ich.“ Götzl: „Allein?“
Gerlach sagt, da seien schon noch andere gekommen, die Namen wisse er jetzt nicht. Götzl: „Wollen Sie mir allen Ernstes sagen, Ihnen fällt nur der Name Gerlach ein?“ Gerlach: „Soll ich jetzt den Namen der Beteiligten meiner Gruppe sagen?“ Götzl bejaht das. Gerlach sagt, das mache er nicht. Götzl fragt, wieso nicht. Diese Nebenklageanwälte, so Gerlach, nicht alle, aber einige, würden gezielt Informationen abschöpfen und weiterleiten an Antifagruppen, die dann weitere Personen repressiv behandeln würden, an der Arbeitsstelle und sonst wo. Von der BAW seien auch schon Sachen herausgekommen an die Presse: „Das kann ich nicht verantworten.“ Götzl hakt nach und Gerlach sagt, die Leute würden Gefahr laufen, durch Antifagruppen ihre Arbeit zu verlieren und sonst was. Götzl sagt, das sei also ein weiterer Komplex, zu dem Gerlach nichts sagen wolle, er habe ihn belehrt, dass er nur die Aussage verweigern darf, wenn die Gefahr eines Ermittlungsverfahrens für ihn oder Angehörige besteht. Aber das, was Gerlach jetzt schildere, führe nicht zu einem Aussageverweigerungsrecht. Gerlach: „Das ist mir bewusst.“ Er sehe auch den Konflikt zwischen dem Gericht und ihm. Er könne das nicht mit seinem „Wertegefüge“ vereinbaren, hier Leute zu nennen und die dann Gefahr laufen würden, durch Presse, Funk und Fernsehen zu gehen und dann Gefahr laufen würden, die Arbeit zu verlieren. Götzl sagt, das Gesetz sehe Ordnungsmittel vor. Das sei ihm bewusst, sagt Gerlach. Götzl fragt, was das bedeute, dass Gerlach das mit seinem Wertegefühl nicht vereinbaren könne. Gerlach sagt, er könne das nicht mit sich vereinbaren, dass Leute hier genannt werden, die dann Gefahr laufen würden, in ihrem sozialen Umfeld Nachteile zu bekommen. Er wisse seit Jahren, „wie die Antifa funktioniert“. Und er sehe, was die Nebenklage veröffentlicht und wisse, „wie die Sachen ablaufen in die Richtung“. Wenn er jetzt zehn Namen aus Altenburg nennen würde, dann wisse er, dass da „Schmierereien“ auftauchen würden, Schwierigkeiten an der Arbeit auftauchen würden. Ihm sei bewusst, dass er da eine Strafe kriegen kann, aber damit müsse er halt leben.
Götzl fragt, ob Gerlach der Begriff des führerlosen Widerstands etwas sage. Gerlach sagt, es gebe ein Schreiben aus den 90er Jahren, dass das schon militant bearbeite, aber für ihn, Gerlach, bedeute es, dass diese losen Gruppen zusammenarbeiten. Man spreche sich ab, um Aktionen durchzuführen ohne eine Person oben, die da alles koordiniert. Aber er wisse schon, dass es in den 90ern jemanden gegeben habe, der das in Richtung Militanz auslegt. Er wisse bloß, dass es das gibt. Götzl: „Hat diese Vorgehensweise bei Ihnen einen Rolle gespielt?“ Die Gruppen seien schon organisiert gewesen, sagt Gerlach, sonst funktioniere das nicht. Aber sie hätten niemanden gehabt, der an der Spitze stand. Sie hätten sich abgesprochen, ob man da was habe, da sei die Möglichkeit höher, die Leute der anderen Kundgebung zuzuführen, weil die andere Region am gleichen Tag nichts hat.
Götzl fragt, wann Gerlach der Begriff NSU bekannt geworden sei. Kenntnis bekommen habe er durch die Presse 2011, sagt Gerlach. Er verneint, dass der Begriff zuvor schon mal gefallen sei. Götzl: „Dieses Haus, in dem Herr Wohlleben auch gelebt hat, sagt Ihnen die Bezeichnung ‚Braunes Haus‘ etwas?“ Gerlach bejaht das, er bejaht auch, dass die Bezeichnung verwendet wurde, er wisse nicht, ob auch nach außen, aber intern habe man es schon so benannt. Götzl fragt, wo, bei welchen Gruppierungen, Gerlach seinen Spitznamen [„ACE“] verwendet hat. Gerlach: „Eigentlich überall.“ Götzl sagt, Gerlach habe gesagt, es habe zu Struck eine enge Beziehung bestanden, und fragt, wie es denn danach weiter gegangen sei, wieviel Kontakt sie gehabt hätten. nachdem die Beziehung zu Ende gewesen sei, hätten sie gar keinen Kontakt mehr gehabt, sagt Gerlach, er habe sie noch einmal in Halbe auf einer Veranstaltung getroffen, danach nicht mehr.
Götzl fragt RA Klemke, ob der das Aktenzeichen des erwähnten Ermittlungsverfahrens habe, was Klemke verneint, das sei ihm früher mal bekannt gewesen, jetzt nicht mehr. Dafür nennt dann NK-Vertreter RA Narin das Aktenzeichen. Götzl sagt, RA Kuhn habe Lichtbilder übergeben in der Mittagspause, die wolle er Gerlach vorlegen. Die Bilder werden in Augenschein genommen. Gerlach sagt, er erkenne sich. Wo die entstanden sind, dazu wolle er nichts sagen, auch nicht wer da drauf ist. Die Begründung sei dieselbe. Wenn er die Namen sage, denke er, dass die Personen Repressalien unterliegen könnten durch „Abfluss von Informationen“. Götzl erwidert, das sei kein Grund, das habe er Gerlach schon gesagt. RA Klemke sagt, eine mögliche Einstellung sei uninteressant, weil das Verfahren jederzeit wieder aufgenommen werden könne. Götzl sagt, man wisse ja noch nicht einmal genau, ob gegen Gerlach ermittelt worden ist, die Frage sei auch, ob der Tatbestand schon verjährt ist, dann würde sich die Frage nicht stellen. Bundesanwalt Diemer sagt, man gebe gerade in Auftrag, das mal nachzuprüfen. RA Lunnebach sagt, weil RA Klemke zweimal interveniert hat, könne man dem Zeugen die Frage stellen, ob er in letzter Zeit mit Klemke Kontakt hatte. Götzl sagt, das könne Lunnebach dann später selbst fragen. Auf Fragen von Götzl sagt Gerlach, er sei Dachdecker, er lebe mit seiner Freundin, bald Frau, und den zwei Kindern zusammen. Götzl sagt, man könne mit bestimmten Fragekomplexen fortfahren.
Dann fragt NK-Vertreter RA Scharmer, ob Gerlach den Prozessauftakt als „Tag der Schande“ bezeichnet habe. Gerlach: „Ja.“ Scharmer: „Wie kommen sie dazu?“ Gerlach sagt, er sei der Meinung, dass dieser Prozess in der Form eine Schande ist. Scharmer fragt, warum. Sein Blick sei, so Gerlach, dass hier Leute sitzen, die mit der Sache nicht s zu tun hätten. Scharmer fragt, ob Gerlach einen Twitter-Account „Ace_79“ habe, was Gerlach bejaht. Scharmer sagt, er habe da Bilder mitgebracht. Die Bilder werden in Augenschein genommen. Zunächst wird ein Screenshot eines Tweets vom 5.5.2013: „1. Tag der Schande! Die einzig positive Tatsache ist: JEDER Prozesstag in diesem unsäglichen AFFENTHEATER bringt uns näher ans Ende der brD!“ Gerlach sagt, er denke, ein Prozess wie dieser bringe „uns“ jeden Tag ein bisschen näher ans Ende, dass „die Leute“ merken würden, dass das ein „seltsames Rechtssystem“ sei. Scharmer: „Wen meinen Sie mit unsägliches Affentheater?“ Er meine den ganzen Prozess, so Gerlach, er denke, dass dieser Prozess nicht hätte stattfinden dürfen. Scharmer fragt, ob Gerlach damit auch das Gericht meint. Gerlach sagt, das sei seine subjektive Einschätzung von außen, er meine da keinen Richter oder sonst was.
Es folgt ein weiterer Screenshot eines Tweets vom 1.7.2014, dem Tag von Gerlachs erster Vernehmung: „Fazit des Tages: ‚Die Tafelrunde ist entehrt, wenn ein falscher ihr angehört!“ Wolfram von Eschenbach/Fränkischer Ritter um 1200′“ Scharmer: „Können Sie mal erläutern, was Sie damit meinen?“ Gerlach sagt, er finde das als Fazit des Tags gelungen. Scharmer: „Erklären Sie mal.“ Gerlach: „Ich wusste, dass Sie das beobachten.“ Scharmer fragt, was er sich denn dann gedacht habe. Gerlach sagt, das sei sein Fazit für den Tag. Scharmer möchte wissen, wie Gerlach es interpretiert. Gerlach: „So wie es dasteht, so interpretiere ich das auch, ich interpretiere da jetzt keine wilde Geschichte rein.“ Er habe das Zitat schön gefunden und seiner Meinung nach habe das auf den Tag gepasst. Er habe es ja erläutert, er wolle nicht dafür verantwortlich sein, dass Leuten „im sozialen Gefüge“ Nachteile entstehen. Scharmer fragt, auf was Gerlach „Tafelrunde“ bezieht. Gerlach sagt, das beziehe er auf gar niemanden, er sehe das „im übertragenen Sinne“ als sein Verhalten am Prozesstag: „Das hat ein Ritter im 12. Jahrhundert geschrieben.“ Scharmer fragt, ob Gerlach mit seinem Verhalten meine, dass er hier nur die Dinge angeben habe, die er mit seinem so genannten Wertebegriff verbinden könne. Gerlach sagt, er werde hier keine Namen nennen, wo er der Meinung sei, dass die da soziale Nachteile haben könnten: „Es ist halt so, ich kann nicht anders.“ Scharmer: „Und Sie würden sich als Teil der Tafelrunde sehen, die sonst entehrt sei?“ Gerlach: „Nein, aber Sie können das so verstehen, dass ich mein Verhalten als ritterlich empfinde.“
Scharmer sagt, er habe noch Fragen zum Komplex Hammerskins. Götzl sagt, Scharmer solle die Fragen stellen. Scharmer sagt, er habe drei Fotos abgegeben, die der Festplatte entstammten, die bei Ralf Wohlleben sichergestellt worden sei, da gebe es einen Ordner „ACE“, der sei bisher nicht ausgearbeitet worden. Die Bilder werden in Augenschein genommen. Darauf sieht man eine Gruppe von Personen, etwas erhöht steht eine Person in einer Art weißen Kutte, einige Personen zeigen gekreuzte Arme, den Hammerskin-Gruß. Gerlach sagt, das sei ein „Ritteressen“ 2004, 2005 gewesen. Scharmer: „Wer ist die Person im weißen Umhang auf dem Stuhl?“ Gerlach: „Herr Wohlleben.“ Es wird noch ein Foto davon gezeigt. Scharmer: „Ist das Herr Wohlleben?“ Gerlach: „Ja.“ Zu einem weiteren Foto fragt Scharmer, ob das dieselbe Veranstaltung ist. Gerlach: „Dazu sage ich nichts.“ Scharmer fragt, ob die gekreuzten Arme ein spezielles Symbol seien. Gerlach erneut: „Dazu sage ich nichts.“ Scharmer: „War Herr Wohlleben auch zugegen?“ Gerlach sagt, dazu wolle er nichts sagen, aber es sei ja offensichtlich. Scharmer; „Wer darf das Symbol mit den gekreuzten Armen machen und wer nicht?“ Dazu könne er nichts sagen, gibt Gerlach zur Antwort, das wolle er nicht. Scharmer: „Darf Herr Wohlleben das Symbol nutzen und machen?“ Gerlach: „Dazu möchte ich nichts sagen.“ Das wiederholt sich, als Scharmer die gleiche Frage stellt zu dem Herrn Eminger, den Gerlach kenne.
Scharmer fragt, ob Gerlach den Begriff „National Officers Meeting“ [Treffen führender Hammerskins] kenne. Und wieder sagt Gerlach, er wolle dazu nichts sagen. Scharmer fragt, ob Gerlach Angaben zu Treffen in Portugal 2007 und 2011 im Harz machen werde, was Gerlach verneint. Scharmer: „Wer darf auf solche Veranstaltungen gehen?“ Gerlach: „Dazu sage ich nichts.“ Die gleiche Antwort gibt er auf die Fragen, welche Hammerskin-Gruppen es 2003 in Thüringen und Sachsen gab, wer die verantwortlichen Mitglieder in diesen Hammerskin-Gruppen waren, wer Mitglied im Hammerskin-Chapter Westsachsen war. Scharmer fragt, ob Gerlach einen Jörg Wi. kenne. Gerlach: „Können Sie die Fragen nicht alle hintereinander stellen?“ Götzl sagt, Gerlach solle nicht unverschämt werden. Scharmer: „Das ist schon unverschämt genug.“
Dann fragt Scharmer, was „14 Words“ bedeutet. Gerlach sagt, das sei eine Bezeichnung aus Amerika, er kriege es nicht zusammen, es gehe darum, die Existenz „unserer weißen Rasse“ und „unsere Kinder“ zu schützen. Scharmer fragt, ob die Hammerskins die Durchsetzung dieser Ziele im bewaffnetem Kampf gegen den Staat befürworten. Richter Götzl fragt Gerlach, ob Gerlach zum Thema Hammerskins keinerlei Angaben mache aus den genannten Gründen. Gerlach bejaht das. RA Scharmer fragt: „Und weitere Angaben zu Kontakten in Altenburg auch nicht?“ Gerlach: „Ja.“ Scharmer: „Es macht keinen Sinn, ich beantrage Ordnungsmittel.“ Götzl sagt, man schaue erstmal nach dem Verfahren. Scharmer sagt, da müsse sich Gerlach erstmal auf 55 berufen, was er ausdrücklich nicht tue. RA in Lunnebach sagt, sie stimme Scharmer zu, sie finde es respektlos, wie sich Gerlach hier auf sein so genanntes Wertegefühl beziehe, sie gehe nicht davon aus, dass man dem Angeklagten irgendetwas glauben könne und stelle daher keine Fragen.
Wohllebens Verteidigerin RAin Schneiders fragt, ob Gerlach Kenntnis davon habe, ob gegen das „Freie Netz Süd“ mal ein Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung geführt wurde. Gerlach sagt, er meine, die Betreffenden hätten das mal auf ihrer Internetseite geschrieben, aber er sei da nicht berührt. Es habe da aber Hausdurchsuchungen gegeben. Er verneint, bei diesem Ermittlungsverfahren in irgendeiner Weise betroffen zu sein.
NK-Vertreter RA Erdal fragt, ob Gerlach einen Schulabschluss hat. Gerlach: „10. Klasse, Realschule.“ Götzl fragt, ob Gerlach denn eine Befürchtung habe, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, wenn er auf die hier gestellten Fragen antworten würde. Gerlach sagt, es würden ja oft Ermittlungen im Hintergrund laufen. Er habe ja im Zuge der Ermittlungen hier auch eine Hausdurchsuchung gehabt. Das Verfahren sei auch nicht eingestellt worden. Er wisse jetzt nicht, was da im Hintergrund läuft. Götzl: „Irgendetwas Konkretes? Diese Durchsuchung, worum ging es dabei, wurden überhaupt gegen sie Vorwürfe erhoben, 2003?“ Das seien Ermittlungen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gewesen, sagt Gerlach, aber er könne das nicht mehr genau sagen, denn er habe viele Hausdurchsuchungen gehabt. Er könne seine Hand nicht dafür ins Feuer legen, aber es sei das Ermittlungsverfahren gelaufen und es habe auch bei seiner Großmutter eine Hausdurchsuchung gegeben. Er sei bis 2004 in Haft gewesen, sei allerdings in Haft nicht vernommen worden zu dieser Thematik. Auf Frage von Götzl sagt OStA Weingarten, sie hätten eine Verfahrensregisteranfrage veranlasst, aber bisher sei kein Ergebnis eingetroffen. Götzl legt eine Pause ein, die noch einmal verlängert wird.
Gegen 14.35 Uhr geht es weiter. Auf Frage von Götzl sagt Bundesanwalt Diemer, es gebe im Moment noch keine valide Klärung, das dauere noch 20 Minuten. Götzl fragt Gerlach, ob dem noch andere Verfahren gegen ihn bekannt sind. Nicht dass er wüsste, so Gerlach, nur das 2012, wo er die Hausdurchsuchung gehabt habe, er kenne den Paragraphen nicht, die hätten halt eine Waffe gesucht bei ihm, er habe keine Einstellung bekommen. Götzl: „Wer hat da gegen Sie ermittelt?“ Das könne er nicht sagen, er habe eine Vorladung bekommen wegen einer „den Staat gefährdenden Straftat“, er sei nicht hingegangen. Götzl fragt nach dem Vorwurf. Gerlach: „Die haben eine Waffe gesucht.“ Auf Frage sagt Gerlach, das Verfahren sei gegen ihn gelaufen, die Vorladung habe er vom LKA Thüringen bekommen, er gehe davon aus, dass das die StA Gera war. Götzl sagt, man werde sich das anschauen, Gerlach solle sich am 24.7. wieder hier einfinden. Gerlach verlässt den Saal.
Götzl sagt, man werde das Verfahren der StA Dresden beiziehen, es habe keinen Sinn auf Auskunft zu warten, die möglicherweise nicht vollständig ist. NK-Vertreterin RAin Basay sagt, das eben erwähnte Ermittlungsverfahren werde bei der StA Gera geführt gegen Gerlach. Sie nennt das Aktenzeichen und sagt, es gehe um eine Ceska.
Der Verhandlungstag endet um 14.40 Uhr.
Auf NSU-Nebenklage heißt es zum Verhandlungstag:
„Wenn Gerlach mit seiner offenen Weigerung durchkommt, ist dies ein klares Symbol an alle weiteren Nazizeugen, dass der Senat bereit ist, auf die Aufklärung der politischen und organisatorischen Strukturen, in denen sich der NSU bewegt hat, zu verzichten. Die hier geltend gemachte Weite des Schweigerechts wäre eine klare Sonderregelung für militante Nazis.“