Protokoll 259. Verhandlungstag – 04. Februar 2016

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An diesem Verhandlungstag kündigt zunächst die Verteidigung des Angeklagten Wohlleben einen Befangenheitsantrag an, den sie dann aber doch nicht stellt. Die erneute Ladung des Zeugen Mario Brehme ist nach wenigen Minuten beendet. Danach wird eine ausführliche Stellungnahme von Seiten der Nebenklagevertretung zu den „Turner Diaries“ abgegeben, die erneut die ideologischen Hintergründe des NSU umreißt. Dann sagt ein Polizeibeamter aus, der den Internetverlauf des Angeklagten Holger Gerlach auswertete. Dabei stehen viele neonazistischen Bezügen sowie eine Recherche zum Thema „Explosion in Eisenach“ nach dem 04.11.2011 im Vordergrund.

Zeugen:

  • Mario Brehme (Neonazi, ehem. THS-Mitglied, Erkenntnisse zu Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe, Wohlleben)
  • Ulrich Schm. (Auswertung des Internetverlaufs auf einer von Holger Gerlach genutzten Festplatte)

Der Verhandlungstag beginnt um 09:49 Uhr. Direkt nach der Präsenzfeststellung beantragt Wohllebens Verteidiger RA Klemke, für zwei Stunden zu unterbrechen, weil man ein Ablehnungsgesuch gegen Götzl und die Richterin Odersky vorbereiten wolle. Es folgt eine Unterbrechung bis 12:03 Uhr.

Danach sagt RA Klemke: „Unser Mandant will die avisierten Gesuche nicht stellen.“ Götzl: „Dann rufen Sie bitte den Zeugen auf.“ Mario Brehme [zuletzt 237. Verhandlungstag]betritt mit seinem Zeugenbeistand RA Böhmer den Saal und nimmt am Zeugentisch Platz. Götzl ruft Brehme die Belehrung in Erinnerung, dann sagt er: „Wir waren stehengeblieben bei Fragen der Nebenklagevertreter. Sie hatten gefragt, Herr Rechtsanwalt Narin.“ Götzl sagt, es seien mittlerweile Auskunftsersuchen an die Inlandsgeheimdienste und den BND gestellt worden. Er fragt Narin: „Soll die Frage weiterverfolgt werden?“ Narin: „Ich habe keine Fragen, danke.“ NK-Vertreter RA Erdal fragt Brehme: „Haben Sie eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet?“ Brehme: „Ich habe Sie nicht verstanden.“ Erdal: „Ob Sie eine Verpflichtungserklärung unterschrieben haben.“ Brehme: „Nein.“ Erdal: „Benötigen Sie eine Aussagegenehmigung?“ Brehme: „Auf was bezieht sich die Frage?“ Erdal: „Ob Sie eine Aussagegenehmigung benötigen.“ Brehme: „Die Frage ist beantwortet.“ Erdal: „Wann haben Sie die Frage beantwortet?“ RA Klemke sagt, die Frage sei nicht zur Sache gehörig und ungeeignet. Götzl: „Die Frage ist nicht beantwortet. Aber es liegen zu dem Thema ja zwischenzeitlich wieder Unterlagen vor.“ Erdal: „Ja aber ich will wissen, ob er eine Aussagegenehmigung benötigt.“ Götzl: „Ja, im Hinblick auf wen jetzt?“ Erdal: „Wenn er als V-Mann eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet hat, benötigt er eine Aussagegenehmigung.“ Götzl: „Er hat doch mit Nein geantwortet!“ Erdal: „Okay.“ Der Zeuge wird um 12:07 Uhr entlassen.

NK-Vertreter RA Scharmer, Wohlleben-Verteidigerin RAin Schneiders und NK-Vertreter RA Hoffmann behalten sich Erklärungen zur Aussage Brehmes vor. Dann verliest NK-Vertreterin RAin von der Behrens eine Erklärung zu im Selbstleseverfahren eingeführten Schriftstücken [253. Verhandlungstag], hier zu den „Turner-Tagebüchern“: Die „Turner Diaries“ sind von William Luther Pierce, dem Führer der neonazistischen US-amerikanischen „National Alliance“, im Jahr 1978 unter dem Pseudonym Andrew Macdonald geschrieben worden, um rassistische und antisemitische Ideen in einer niedrigschwelligen, leicht zu konsumierenden Weise zu propagieren. Im Zentrum des Romans steht der Untergrundkampf gegen das System, der mit der Ermordung von Schwarzen, Juden, Politikern und Verrätern in den eigenen Reihen beginnt und der in der Weltherrschaft der Weißen endet. Gewalt wird hier als Notwehrreaktion gegenüber einem System beschrieben, das die sogenannte weiße Rasse mittels liberaler Gesetzgebung und erzwungener Integration vernichten will. Die Vernehmung der Zeugin KKin Pf. in den Hauptverhandlungen vom 14. Oktober 2014 hat ergeben, dass die Turner Tagebücher in deutscher Übersetzung auf einem Datenträger sowohl bei dem Angeklagten Eminger als auch bei dem Angeklagten Wohlleben sichergestellt worden sind. In dem von dem Angeklagten Eminger miterstellten Fanzine der „Weißen Bruderschaft Erzgebirge“ (WBE), „The Aryan Law and Order“ Nr. 2, das durch Verlesung eingeführt wurde, wird Werbung für die Turner Tagebücher in der deutschen Übersetzung gemacht.

In dem ebenfalls eingeführten Interview des Fanzines „“ mit dem „WBE“ äußert sich der Interviewpartner vom „WBE“ zu der genannten, von William Pierce gegründeten „National Alliance“ („NA“). Der „Sprecher“ des WBE sagt dort, er würde die „NA“ wenn er die Mittel dazu hätte, ohne jede Einschränkung unterstützen. Sie vertreten zurzeit genau die Meinung, welche am besten in ihr – also das des WBE – Weltbild passe. Auf einer in der Frühlingstrasse sichergestellten CD wurden ebenfalls die Turner Tagebücher gefunden; die Ordnerstruktur der CD ist identisch mit bei dem Angeklagten Eminger gefundenen Dateien. Der Angeklagte Wohlleben hat in seiner Einlassung vom 16. Dezember 2015 angegeben, er habe die Datei mit den „Turner Tagebüchern“ zwar heruntergeladen, wisse aber nicht, wann und warum, und habe den Roman nie gelesen. Diese Einlassung ist schon deshalb wenig glaubhaft, weil extra unter den Ordnern „Wolle“/“Eigene Dateien“ ein Order „Die Turner Tagebücher“ angelegt war. Aber selbst wenn der Angeklagte Wohlleben die Tagebücher auch nicht gelesen haben sollte, muss er von den dort propagierten rassistischen und antisemitischen Ideen und der Vorstellung der Notwendigkeit des „Rassenkampfes“ nach dem Konzept des „“ immer wieder gehört haben, da diese Allgemeingut in der militanten Neonazi-Szene waren.

So gab etwa der Zeuge in der Hauptverhandlung auf die Frage des Vorsitzenden, ob er die Turner Tagebücher gelesen hätte, an: „Das Buch ist mittlerweile uralt, es gibt es schon mehrere Jahrzehnte, es war immer schon Bestandteil der Szene, das ist immer wieder diskutiert wurden, auch vom jüngeren Teil der Szene gelesen und diskutiert worden.“ Und auf die Frage, ob in der Szene darüber gesprochen worden sei, ob man Waffen noch für andere Handlungen, z.B. Überfälle einsetzen könne, sagte der Zeuge Szczepanski: „Ja, es gab aus den Vereinigten Staaten das Turner Tagebuch, wo Szenen beschrieben werden, wie man durch Überfälle an Geld kommt, um damit an bessere Waffen zu kommen. Das war damals ‚die‘ Lektüre … In dem Buch ging es um Banküberfälle und das Typische, was man aus den Krimis kennt, Überfälle auf Geldtransporte.“ Entsprechend bezieht sich der Zeuge auch in dem von ihm herausgegebenen Fanzine „“ auf die Turner Tagebücher, die er z.B. im Vorwort der 13. Ausgabe aus dem Jahr 1999 zitiert. Diese Angaben werden durch weitere Beweismittel gestützt: der Zeuge berichtete in seiner polizeilichen Befragung, die Turner Tagebücher seien Mitgliedern der im Jahr 2006 in Dortmund aufgebauten C18 Zelle als Anleitung zur Lektüre gegeben worden.

Auch aus Protokollen der Telefonüberwachungen bei Jörg Winter ergeben sich deutliche Anhaltspunkte, dass er mehrere Exemplare der Turner Tagebücher an sächsische Hammerskin-Mitglieder übergeben hat, was die Verbreitung in der sächsischen Szene belegt. Die Tagebücher waren nicht nur „Bestandteil“ der Szene, sondern dienten auch tatsächlich mehreren neonazistischen Anschlägen und Morden als Vorlage. So bezogen sich unter anderem , der im April 1999 in London mehrere Nagelbomben zündete, oder Kai Diesner darauf, der im Februar 1997 einen Polizisten erschoss. Auch die Gründung der größten US-amerikanischen Terrororganisation „The Order“, die sich durch Überfälle finanziert, Geld an befreundete Organisationen verteilt, mit Schalldämpferwaffen gemordet und sich nicht zu ihren Taten bekannt hat, geht laut den Gründern der Organisation auf die Turner Tagebücher zurück. Ein positiver Artikel über „The Order“ findet sich in der Nummer 1 von „The Aryan Law and Order“, in dem es heißt: „The Order verfolgt nur ein Ziel. Und zwar den Kampf gegen die ZOG, deren Sturz und deren Vernichtung.“

Auch zwischen dem NSU und den Turner Tagebüchern gibt es viele Parallelen. Die ideologische Übereinstimmung zwischen dem NSU und der rassistischen und antisemitischen Zielrichtung der Turner Tagebücher ergibt sich nicht nur aus dem NSU-Bekennervideo, sondern wird auch bereits in den Anfangsjahren vor dem Untertauchen manifest (vgl. das „Pogromly“-Spiel, das sogenannte „Ali….“-Gedicht etc.). Auch zwischen der in den Turner Tagebüchern beschriebenen namenlosen „Organisation“ bestehen auffällige Parallelen hinsichtlich der Gestaltung des Lebens im Untergrund. Wichtiger noch sind jedoch die Parallelen hinsichtlich der Organisationsform als so genannte Zelle, der Opferauswahl und der beabsichtigten Wirkung der Taten. Der Roman beschreibt Untergrundeinheiten oder Zellen bestehend aus meist vier bis acht Mitgliedern, Männer wie Frauen – wobei die Männer für die Gewalttaten zuständig sind, während Frauen meist in der Propaganda, der Beschaffung, der Deckung und der Tarnung agieren. In diesen Zellen komplementieren und bedingen sich die jeweiligen Funktionen ihrer einzelnen, wenigen Mitglieder bis zum gemeinsamen „Sieg“ oder „Untergang“. Aufgabe der Untergrundeinheiten ist es, „das System durch direkte Aktionen [zu]vernichten“. In den Turner Tagebüchern werden auch solche Logistikstraftaten zum Aufbau „der Organisation“ beschrieben, wie sie der NSU in Form von Raubüberfällen begangen hat.

Hinsichtlich der politischen Ziele „der Organisation“ werden neben großen Zielen wie dem Pentagon auch Anschläge auf Kleingewerbetreibende beschrieben: „Ich glaube, die [„die Orientalen“] haben in Maryland schon jedes Restaurant und jeden Wurststand in Besitz genommen. In unserer kleinen Vorort-Enklave haben wir wohl mindestens ein Dutzend Iraner erschossen, bis anderen bewusst wurde, was vor sich ging; doppelt so viele sind geflüchtet.“ Die in der Frühlingstrasse aufgefundenen Adresslisten, Kartenmaterial und Ausspähnotizen zeigen, dass der NSU über eine Erweiterung des Kreises der Opfer nachdachte, etwa Staatsanwälte, Richter und Politiker mit einbeziehen wollte, auch finden sich in den Adresslisten und Karten Adressen von Waffenläden. Ob diese gesammelten und ausgespähten Ziele für weitere Anschläge des NSU selbst bestimmt waren oder ob sie als Vorbereitung für eine Zeit nach der erhofften Gründung weiterer Zellen gedacht war, ist nicht bekannt. Schließlich schildert der Roman die erstrebte psychologische Wirkung der Morde, die unabhängig davon eintritt, ob die Täter bekannt sind oder nicht: „Die Willkür und Unberechenbarkeit sind wichtige Aspekte der Wirksamkeit“. Ziel sei es, die potentiellen Opfer zu verunsichern, weil diese nicht wissen könnten, wer die Täter seien und wer das nächste Opfer sein könne.

Wenn sich damit auch das Szenario aus den Turner Tagebüchern nicht eins zu eins als so genannte „Blaupause“ auf den NSU übertragen lässt (so aber der falsche Ansatz des BKA), so finden sich doch so viele Elemente aus den Tagebüchern in der bisher bekannten Gestalt des NSU wieder, dass eine Bezugnahme auf die Turner Tagebücher bei der Konzeption der Ziele des NSU und deren Umsetzung mehr als nahe liegt. Die Verbreitung der Grundgedanken der Turner Tagebücher in der militanten Neonazi-Szene zeigt, dass deren Ideen und Konzepte allseits bekannt waren: die Idee des Rassenkampfes, des Konzeptes, sich im Untergrund in kleinen unabhängigen Zellen zu organisieren, durch Raubüberfälle die Bewaffnung für gezielte Morde und Anschläge zu finanzieren und diese auszuführen. Dies spricht sehr deutlich dafür, dass auch die hier Angeklagten diese Konzepte kannten und dass diese Konzepte aus den Tagebüchern eine der Grundlagen der Gewaltdiskussionen in der Szene waren – von denen etwa der Angeklagte Holger Gerlach in Bezug auf die Kameradschaft Jena oder der Zeuge Szczepanski in Bezug auf die größere Szene berichteten. Dies bedeutet wiederum, dass diejenigen, die das Trio beim Leben im Untergrund unterstützten, von den Überfällen Kenntnis hatten und Waffen besorgten, wussten, wozu diese dem Trio dienten. Zum anderen zeigt die Verbreitung der Turner Tagebücher und ihrer Ideen auch, dass den Nachrichtendiensten deren Konzepte zu der Zeit, als der NSU die Morde und Anschläge beging, sehr wohl bekannt waren und deswegen bei den Taten hätte erkannt werden können oder erkannt wurde, dass sie die Handschrift von Neonazis trugen.

RAin Schneiders: „Allein der Vortrag, dass Wohlleben Kenntnis haben musste, weil er einen Ordner angelegt habe, ist falsch. Das Asservat ist näher beschrieben: Kein eigener Ordner, sondern nur ein Dokument. Der Vortrag ist falsch und die Schlussfolgerungen erst recht.“ RA Klemke: „Ich bin immer wieder überrascht, wie man haltlose Spekulationen und Fantasien als Beweismittel verkaufen kann. Danke.“

Es folgt die Einvernahme des Zeugen Ulrich Schm. [siehe Beweisantrag vom 242. Verhandlungstag]. Götzl sagt, es gehe um die Auswertung einer Festplatte „PC Tower grau“, Schm. solle von sich aus zu den Ermittlungen und Ergebnissen berichten. Schm.: „Die Aufgabe war, ausschließlich die Internethistorie der Festplatte auszuwerten, nicht die Festplatte als solches.“ Der PC stamme aus dem Dachgeschoss der Wohnung der Lebensgefährtin von Holger Gerlach. Es sei darum gegangen, den Internetverlauf dahingehend auszuwerten, ob Verbindungen zum NSU-Komplex vorhanden sind. Es sei sein erstes Asservat gewesen. Er erinnere sich, weil es über 26.000 Webseitenaufrufe allein beim Mozilla Firefox gegeben habe. Es seien auch noch Internet-Explorer-Daten drauf gewesen. Es werde unterschieden zwischen den Lesezeichen, den Query-Strings – den Formulardaten, die man z. B. bei Google und Bankseiten eingibt – und dem echten Internetverlauf, welche Seiten aufgerufen wurden. Im Internet Explorer habe sich nichts interessantes ergeben, interessanter sei die Auswertung beim Firefox gewesen. Dort seien über hundert Lesezeichen angelegt gewesen, von denen zumindest über 20, „dem rechten Gedankengut, sagen wir mal, zuzuordnen sind“. Überwiegend seien es Seiten von Onlineversandhäusern für rechtes Propagandamaterial gewesen, wo man Tonträger, Fahnen etc. bestellen könne.

Ein Lesezeichen sei zur B&H-Bewegung gewesen und es habe Lesezeichen zu „Widerstandsseiten, also Seiten der rechten Bewegung“ gegeben. Das seien Favoriten, um schneller auf die Webseite zu kommen. Die Favoriten seien ohne Zeitstempel abgelegt, es habe sich nicht rekonstruieren lassen, wann sie angelegt wurden, ebenso bei den Formulardaten. Bei den Formulardaten sei auffällig, dass dort mehrere Emailadressen von Holger Gerlach und z. B. von Bekannten von Holger Gerlach eingegeben gewesen seien [phon.]. Schm. nennt Manuel Be., dessen Userdaten habe er dort auswerten können. Des weiteren seien die Emailadressen von Gerlachs Lebensgefährtin und deren Tochter und eines Kai S. gefunden worden. S. sei ein Bekannter, der mit einer Frau zusammen gewesen sei, die später Durchsuchungszeugin gewesen sei.

Interessant sei bei den Formulardaten auch, dass der oder die Nutzer sich für Geldanlagen interessiert hätten. Diese Daten seien identisch gewesen bei der Lebensgefährtin von Gerlach, Gerlach selbst und Manuel Be Die Bankinstitute hätten sich nicht mehr rekonstruieren lassen, man habe da im Verlauf schauen müssen, welche aufgerufen wurden. Das seien diverse Bankinstitute. Zusätzlich sei Onlinebanking betrieben worden, ganz normal bei der Sparkasse Hannover. Bei den Geldanlagen seien verschiedene Beträge eingegeben worden, mal 10.000, mal 15.000, mal 20.000 Euro: „Kann sein, dass da nur mal jemand gespielt [phon.] hat.“ Es seien dazu keine Zeitstempel vorhanden. Die Systemzeit des Rechners sei nicht übereinstimmend mit der Echtzeit gewesen, so Schm. weiter. Das sei zunächst nicht aufgefallen, dann aber sei es aufgefallen, weil die Lebensgefährtin von Gerlach oft bei Ebay gekauft und verkauft habe. Und in der Titelzeile, die gespeichert wird, werde da immer das Ende des Angebots aufgezeichnet in den temporären Dateien. Und so habe er feststellen können, das die Systemzeit immer der Echtzeit hinterherhängt.

Dieses Phänomen sei auch interessant gewesen, nachdem in den Formulardaten eine Suche nach ‚Explosion in Eisenach‘ aufgetaucht sei. Der Zeitstempel damals sei gewesen: 13.09.2011. Der Banküberfall sei ja am 04.11.2011 gewesen, also habe das nicht übereinstimmen können. Die Ergebnisse der Google-Suchen seien innerhalb von 7 Minuten abgefragt worden. Schm. spricht von „bild.de“ und sagt, die Bild-Seite veröffentliche jeden Artikel mit der Erstveröffentlichungszeit. Um 14:51 Uhr [phon.] hätten die erstmals über den Banküberfall in Eisenach berichtet. Wenige Minuten später sei dann ein Artikel geöffnet worden, ebenfalls „bild.de“, vom Folgetag, 05.11.2011. Daraus sehe man, dass der Nutzer das erst am Folgetag eingegeben habe und nicht schon am Tattag. Er habe nachgeschaut, so Schm., wann die Lebensgefährtin von Gerlach das erste Mal aufgesucht worden sei [gemeint ist: von der Polizei aufgesucht]und das sei am 05.11. kurz nach Mitternacht gewesen, und Gerlach sei kurz nach Mitternacht das erste Mal festgenommen worden.

NK-Vertreter RA Langer fragt, ob Schm. mal ein Foto der Festplatte gesehen habe. Schm. antwortet, er habe den Spurensicherungsbericht mit Rechner und Festplatten gesehen. Langer: „Ist Ihnen da erinnerlich, ob das Herstellerdatum der Festplatte aufgebracht war?“ Schm. verneint das, er habe nur mit einem Auswertetool die Internethistorie bearbeitet, die Festplatte selber habe er nie gesehen. RAin v. d. Behrens: „Sie erwähnten ein Lesezeichen zu einem Blood & Honour-Heft. Welches genau?“ Schm.: „Das weiß ich nicht mehr, mir ist nur erinnerlich: Blood and Honour Worldwide UK.“ V. d. Behrens: „Auf Seite 180 steht in Ihrem Vermerk, Ausgabe 24 sei mit dem Link belegt gewesen.“ Schm. sagt, der Link sei nicht einfach die B&H-Seite gewesen, aber er wisse nicht mehr, welche Unterseite. V. d. Behrens hält den Link „inside-gera“ vor. Schm.: „Den Link weiß ich noch, weil das der so genannte Naziladen in Gera war.“ V. d. Behrens fragt nach der Seite des „NMV-Versand“. Schm.: „Es waren, wie gesagt, über 20 Seiten. Überwiegend Versandhäuser. Die waren als Favoriten abgelegt. Ich habe die beispielhaft aufgeführt. Im Vermerk ist er eins zu eins rüberkopiert.“

V. d. Behrens: „Ich halte es der Reihe nach vor, wo sie eine Erinnerung haben, sagen Sie es, wo nicht nicht.“ V. d. Behrens nennt die Adresse des „Ostpreußenfront-Versand“: „Kommt eine Erinnerung?“ Schm.: „Nein.“ Er bejaht, sich an „Skrewdriver88“ und die Seite des „Nordsachsen-Versand“ zu erinnern. An „Resistore“ könne er sich nicht mehr erinnern. Auf Frage nach „widerstand.info“ sagt er: „Ja, da kann ich mich erinnern. Kein Versandhaus, irgendeine Seite mit rechtem Gedankengut.“ V. d. Behrens fragt nach der Seite des „‚“. Schm.: „Ist mir auch bekannt.“ V. d. Behrens fragt nach der Seite der Band „Lunikoff Verschwörung“. Schm.: „Ja, das war ein ganz langer Pfad.“ V. d. Behrens fragt nach der Seite der Band „“. Schm.: „Weiß ich nicht mehr.“ V. d. Behrens fragt nach „Aryan Music“. Schm.: „Ja, kann ich mich erinnern, Tonträgerversand.“ Er verneint, sich an die Seite von „Wewelsburg Records“, vom Versandhandel „Levensboom“ und vom „“ zu erinnern. V. d. Behrens fragt nach dem „Schönborn-Versand“. Schm. sagt, er könne zum Inhalt nichts sagen, aber er glaube, der war mit dabei. V. d. Behrens fragt nach „Kommando Skin“. Schm.: „Nein, aber es war eine Seite mit dem Wort Skin dabei.“ Er verneint, sich an „Z-Versand.de“, eine Seite zur „Schüler-CD“ und „RA-Records“ zu erinnern.

RA Scharmer: „Sie sagten ja, Sie haben die Suche nach dem Begriff ‚Explosion in Eisenach‘ dann nach dem 05.11. bis zur Festnahme Gerlach, ersten Kontakt zur Polizei datiert. Gab es weitere Google-Suchen in diesem Zeitraum?“ Schm.: „Ja, es gab danach noch, nach der Suche nach der Explosion Eisenach noch einen Aufruf, nach Systemzeit am gleichen Tag, 13.09., über BTM-Einträge im Bundeszentralregister, wie lange so Einträge aufrechterhalten bleiben, und eine Suche im Xing nach Rechtsanwalt Stefan Hachmeister.“ Gerlachs Verteidiger RA Rokni-Yazdi: „Haben Sie ermittelt wer die Lesezeichen angelegt hat?“ Schm.: „Das lässt sich nicht ermitteln aus dem Asservat. Aber man kann sagen, dass mehrere Personen an dem Rechner waren, die [Lebensgefährtin von Gerlach], die Tochter, der Holger Gerlach, ein Manuel Be. möglicherweise auch und ein Kai S.“ Der Zeuge wird entlassen.

RA Scharmer gibt eine Erklärung ab: „Es ist jedenfalls nach der Vernehmung des Zeugen Schm. so, dass der Angeklagte Gerlach nach der Explosion gesucht und unmittelbar danach nach den ihn belastenden Voreintragungen im BZR und danach nach einem Verteidiger. Vor den ersten Kontakten mit der Polizei, was drauf schließen lässt, dass sich Holger Gerlach sofort mit den Straftaten in Verbindung gebracht sah.“ Götzl: „Nach Aktenlage ist der 5.11., 1 Uhr nach Mitternacht, war der Kontakt. Davor wäre das dann.“ RA Langer: „Ich würde die Beweisanregung geben, dass Sie von der Oberseite der Festplatte eine Fotografie anfertigen lassen, um das Herstellerdatum zu erkennen. Das wäre ein Indiz für das frühestmögliche Anlegen der Favoriten.“ RA Rokni-Yazdi: „Soweit Herr Scharmer meint, Herr Gerlach hätte die Suche gemacht, so hat der Zeuge doch gerade gesagt, dass man das nicht ermitteln kann, wer die Lesezeichen angelegt hat, und dass es mehrere Nutzer gab. Dass Herr Gerlach die Suche gemacht hat, ist ein wenig weit hergeholt bei dieser Tatsachenlage.“

Danach gibt Schneiders eine Erklärung zu den verlesenen Erkenntnismitteilungen [258. Verhandlungstag] ab. Zu dem Hinweis des TLfV, dass Wohlleben im Gespräch über die Flüchtigen angemerkt habe, dass Kontakt zu den Eltern Böhnhardt derzeit gestört sei, weil Holger Gerlach in unbedachter Weise gegenüber ihnen geäußert habe, dass die Drei sich eher erschießen als stellen würden, sagt sie: Diese angebliche Äußerung Gerlachs belege, dass es bei den Unterstützern spätestens seit 2001 bekannt gewesen sei, dass die Drei im Fall einer drohenden Festnahme einen Suizid planen. Dies bestätige die Aussage Wohllebens, Böhnhardt habe auf die Frage, was er mit einer Schusswaffe wolle, geantwortet, er würde sich eher erschießen als nochmals in den Knast zu gehen. Zur Durchsuchung am 28.01.1997 in einem Verfahren gegen Gerlach, Kapke, Mundlos, Böhnhardt, Zschäpe wegen Störung des öffentlichen Friedens, bei der eine Pistole mit Magazin bei Kapke gefunden worden sei, sagt Schneiders: Es sei bereits auszuschließen, dass es sich bei der Waffe von Kapke um eine scharfe Waffe gehandelt hat, weil ansonsten ein Strafverfahren eingeleitet worden wäre, was jedoch nicht der Fall gewesen sei.

Zu einer Meldung vom 10.05.1999, nach der Wohlleben in einem Gespräch erklärt habe, aktuell keinen Kontakt mehr zu den Dreien zu haben, er habe Kameraden in Sachsen beauftragt, die Situation zu überprüfen, Schultze habe erwähnt, dass er in die ehemalige Wohnung Zschäpes eingestiegen sei und dabei habe „Torte“, alias Sven K. Schmiere gestanden, sagt Schneiders: Nach Aussage von Schultze und von Jürgen Helbig sei es nicht Sven Kl. gewesen, der Schmiere stand, sondern Jürgen Helbig. Im Übrigen stehe der Hinweis vom 22.03.1999, dass Wohlleben sich ständig beschattet und verwanzt gefühlt habe, im Widerspruch zu der Meldung vom 26.05.1999, in der behauptet werde, dass in der Wohnung Wohllebens bei einer Party ein vertrauliches Gespräch mit mehreren Personen über die Drei geführt worden sein soll.

Zum Hinweis, dass nach damaliger Einschätzung des Hinweisgebers der Kontakt aus der Jenaer Szene zu den Drei seinerzeit allein von Schultze gehalten worden sei, da die ursprüngliche Kontaktperson Wohlleben eine totale Überwachung gegen seine Person vermutet habe, trotzdem sei für den Hinweisgeber nicht vorstellbar gewesen, dass Schultze eigenmächtig und ohne Einbindung Wohllebens in Verbindung mit den dreien trete oder Nachrichten von diesen erhalte, sagt Schneiders: Dies habe der Zeuge Brandt in seiner Zeugenvernehmung gerade nicht bestätigt. Im Übrigen sei nicht ersichtlich, auf welche Tatsachen sich die Schlussfolgerungen des Hinweisgebers Brandt stützten. Es stelle sich aus Sicht der Verteidigung die Frage, aus welchen Gründen derartige Erkenntniszusammenstellungen überhaupt verlesen werden. Zu der Information vom 20.05.1999, dass THS-Angehörige einen NPD-Kreisverband Jena gegründet hätten und Schultze als KV-Vorsitzender bestätigt worden sei, sagt Schneiders: Dies bestätige die Angaben Wohllebens, dass Schultze der erste Kreisvorsitzende war. Dies werde auch durch die Liste der Kreisvorsitzenden der NPD Thüringen bestätigt, auf der Schultze ausgewiesen sei. Des weiteren sei Schultze auch auf einer Schulungsveranstaltung am 02.07.1999 vorgeschlagen worden als Kandidat zum -Chef Thüringen. Schließlich sei Schultze auch Bundesvorstandsmitglied der JN gewesen.

Zum Beweis der Tatsache, dass Schultze 2000 Mitglied Bundesvorstands der JN gewesen sei, beantragt Schneiders, den damaligen JN-Bundesvorsitzenden Sascha Roßmüller als Zeugen zu vernehmen. Die Einvernahme werde entgegenstehende Angaben Schultzes widerlegen. Die Übernahme einer solchen Führungsverantwortung auf Bundesebene sowie das Organisieren von Demonstrationsbussen durch Schultze spreche dagegen, dass Schultze zum Tatzeitpunkt einem Jugendlichen gleichstand. Hierfür spreche auch die Meldung vom 02.04.2000, nach der Schultze an einem THS-Sondertreffen der Szene Führer teilgenommen habe.

NK-Vertreter RA Hoffmann: „Ich hatte mir auch eine Erklärung vorbehalten dazu.“ Bei den Erkenntnisse des TLfV fänden sich unter dem Datum 09.11.1996 zu Gerlach, Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe, „Festnahme um Straftaten zu verhindern“, die im PKW des Böhnhardt aufgefundenen Gegenstände aufgezählt: Handbeile, Sturmhaube, Gaspistole, Faustkampfmesser, Gaspatronen [phon.]. Hoffmann: „Also: 1996, Gerlach, Mundlos, Böhnhardt, Zschäpe. Es ergibt sich aus den Waffen, die man beim Rumfahren, um aktiv zu werden, mit sich führt, eine massive Gewaltbereitschaft – Messer und Beile -, die den Einsatz tödlicher Waffen auch für nichtige Auseinandersetzungen eingeschlossen hat.“ Der Verhandlungstag endet um 13:03 Uhr.

Das Blog „nsu-nebenklage“: „Auch heute wurde die Hauptverhandlung gleich nach Beginn für 2 Stunden unterbrochen, da die Verteidigung Wohlleben Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden und eine Beisitzerin vorbereiten wollte. Offensichtlich dämmerte der Verteidigung während der Vorbereitung der Anträge allerdings doch, dass sie sich damit lächerlich machen würde. Die Verhandlung ging jedenfalls weiter, ohne dass ein weiterer Befangenheitsantrag gestellt wurde. Der Zeuge Mario Brehme wurde ein drittes Mal vernommen […]. Zuletzt war es um die Frage gegangen, ob er als V-Mann gearbeitet hat – inzwischen haben die Geheimdienste auf Nachfrage des Gerichts angegeben, das sei nicht der Fall gewesen. Brehme konnte daher nach wenigen Minuten entlassen werden und hatte heute keine Gelegenheit, sich erneut als Nazipropagandist zu betätigen. Es folgte ein Polizeibeamter, der den Internetverlauf auf einem Rechner in Holger Gerlachs Wohnung ausgewertet hatte. […] Bereits die wenigen zu diesem Zeitpunkt bekannten Tatsachen zu Eisenach reichten für Gerlach also aus, um mit seiner Festnahme zu rechnen. Die Gegenthese der Verteidigung Gerlach, diese Suchen hätten auch von Gerlachs Freundin oder deren Tochter stammen können, erscheint doch arg konstruiert.“
http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2016/02/04/04-02-2016/

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