Protokoll 295. Verhandlungstag – 06. Juli 2016

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An diesem Verhandlungstag sagt zunächst erneut die Polizeibeamtin Pf. aus. Dabei geht es um weitere Ermittlungen zu den im Bekennervideo gezeigten Fernseh- und Zeitungsausschnitten. In den Blick genommen wurde dabei u.a. die Empfangbarkeit von lokalen Fernsehsendern, um zu ermitteln, ob diese in Zwickau empfangen und mitgeschnitten werden konnten. Danach stellen Verfahrensbeteiligte Fragen an Beate Zschäpe, die sie nicht sofort beantwortet. Da es sich vor allem um Fragen von Nebenklage-Vertreter_innen handelt, kündigt die Verteidigung Zschäpe an, erst darüber zu entscheiden, ob sie beantwortet werden.

Redaktioneller Hinweis: In Anbetracht der Menge und der Details der Fragen durch die Nebenklage-Anwält_innen haben wir uns in diesem Fall entschlossen, so weit wie möglich die Fragen in direkter Rede wieder zu geben. So haben wir auch die Fundstellen im Text belassen, obwohl diese womöglich nur für wenige Lesende relevant sind.

Zeugin:

  • Jeanette Pf. (BKA, Empfangbarkeit des WDR in Zwickau im Jahr 2004, Verwendung von Zeitungsfotos im Bekennervideo)

Der Verhandlungstag beginnt um 09:47 Uhr. Heute ist ausnahmsweise Zschäpes Wahlverteidiger RA Borchert anwesend. Außerdem ist der psychiatrische SV Saß da.

Als erstes wird die Zeugin Jeanette Pf. vom BKA gehört [zuletzt 281. Verhandlungstag]. Götzl: „Es geht uns um, ja, um Themen, die wir teilweise schon besprochen haben, um die Verbreitung des WDR im Jahr 2004, TV-Beiträge und Auswertung von Zeitungsausschnitten im NSU-Bekennervideo, die Verwendung dafür, soweit von Ihrer Seite noch ergänzende Ermittlungen durchgeführt wurden.“ Pf.: „Ich war ja am 17.03. hier und habe zu meinen Nachermittlungen zur DVD-Ram mit TV-Berichterstattung zum Nagelbombenanschlag Keupstraße berichtet. Ich hatte vorgetragen: Aufzeichnungen vom 09.06.2004, dass die Aufzeichnung um 18 Uhr ungefähr beginnt, und es hatte sich die Frage gestellt, wer diese Aufzeichnung gemacht hatte. Ich habe gesagt, Mundlos und Böhnhardt waren da wahrscheinlich noch in Köln [phon.]. Ich bin der Frage nachgegangen: Wie wurde der WDR verbreitet? Denn es sind Sendungen dabei gewesen, die nur im Regionalprogramm Köln gelaufen sind. Ich habe nachgeschaut, ob man in der Polenzstraße Zwickau den WDR Köln empfangen hat. Ich habe rausgefunden, dass dort Kabelempfang war. Ich konnte aber nicht ganz zweifelsfrei belegen, dass dort WDR Köln empfangen werden konnte [phon.]. Das war aber nur eine Indizienkette.“

Am selben Tag sei dann, so Pf. ein Zeitungsartikel erschienen, in dem ihre Ermittlungsergebnisse in Frage gestellt worden seien. Der Tenor sei eher gewesen, dass Unterstützer aus Köln diese Aufzeichnungen getätigt haben könnten. Der Autor des Beitrages, Tobias A., sei dann zeugenschaftlich vernommen worden, habe keine konkreten Hinweise auf Unterstützer in Köln geben können, aber habe seine Recherchen zum NSU-Video dargestellt. Er habe zur Probsteigasse beim WDR Recherchen durchgeführt, auch zur Empfangbarkeit des WDR, und habe da andere Ergebnisse gehabt. Der Autor des Beitrags habe ihr seinen Ansprechpartner beim WDR genannt, Jürgen H., mit dem sie sich in Verbindung gesetzt habe. Pf.: „Und jetzt kommen die neuen Erkenntnisse.“

Damals sei ihr vom WDR mitgeteilt worden, dass man bei der Empfangbarkeit über Satellit unterscheiden müsse zwischen analogem und digitalem Satellit. Analog sei damals in der Woche die Lokalzeit Ruhr [phon.] gelaufen, aber digital WDR Köln. Der Empfang sei in der Polenzstraße jedoch über Kabel erfolgt. Sie habe sich bei den ersten Ermittlungen dazu mit dem Kabelanbieter Bosch in Verbindung gesetzt, der aber keine Auskunft mehr habe geben können. Jürgen H. habe ihr jetzt gesagt, dass es wichtig sei, wie die Programmzuführung erfolgt, ob also der Kabelbetreiber Bosch sein Programm analog oder digital empfängt. [phon.] Dazu habe es bei Bosch keine Information mehr gegeben. H. habe ihr aber einen Zeitungsartikel aus 2002 zugesendet, in dem stehe, dass Bosch bis Ende 2002 das digitale Kabelnetz soweit ausgebaut haben wolle, dass Zwickau digitales Kabel empfangen kann. H. habe ihr eine E-Mail geschrieben, dass er davon ausgehe, dass im Jahr 2004 sowohl digital WDR Köln eingespeist wurde, als auch analog. [phon.] Pf.: „Langer Rede kurzer Sinn: Es wäre theoretisch damals möglich gewesen, dass man über einen digitalen Kabelanschluss WDR Fernsehen Köln empfangen haben könnte. Neu für mich, war, dass der Satellitenempfang und der Kabelempfang, dass die sich bedingen.“

A. habe ihr, so Pf. zu seinen Recherchen zur Berichterstattung Probsteigasse berichtet, dass die Beiträge im Bekennervideo zur Probsteigasse, am 19.01. nur in der ‚Aktuellen Stunde‘ [phon.] ausgestrahlt worden seien. Pf.: „Wir haben uns im Archiv des WDR sämtlich Beiträge angeschaut. In vier Sendungen wurde berichtet, und die Beiträge im Bekennervideo sind entweder aus der ‚Aktuellen Stunde‘, die begann um 18 Uhr [phon.], oder aus der Sendung ‚WDR am Abend‘ [phon.], die begann um 21:45 Uhr.“ A. habe ausgesagt, er gehe davon aus, dass das lokale Unterstützer aufgenommen haben, weil sehr spät bekannt geworden sei, dass es sich um einen Anschlag handele, zuerst sei von einer Explosion die Rede gewesen und es sei vor allem lokal berichtet worden. Pf.: „Ich habe das zum Anlass genommen, einer Hypothese nachzugehen: dass sich das ‚Trio‘ oder wie auch immer tagsüber per Videotext informiert hat, was abends ausgestrahlt wurde [phon.]. Beim WDR hat man mir mitgeteilt, dass das Videotextarchiv nur bis 2005 zurückgeht, deswegen konnte man nicht mehr sagen, was am 19.01.2001 berichtet wurde oder 2004. Es gab aber noch Meldungen aus 2006 und da hatten wir auf dem Asservat ja Berichterstattung vom 09.02.2006 festgestellt, dem zweiten Jahrestag des Anschlags Keupstraße. Und im Videotext-Archiv wurde damals auch darüber berichtet und im gleichen Jahr auch über den Mord an Mehmet Kubaşık. Die Taten wurden im Videotext aufgegriffen.“

Dann sagt Pf., parallel habe sie den zweiten Vermerk geschrieben, wo sie sich nochmal das Bekennervideo angeschaut habe: „Ich wollte dann nochmal im Bekennervideo gucken: Gibt es noch andere Knackpunkte, wo es Aufnahmen gibt, wo nicht klar ist, ob das Kerntrio, wenn man denn von einem Kerntrio ausgeht, da dran gekommen sein konnte? Ich habe das in Absprache mit der Staatsanwaltschaft etwas ausgedehnt, habe mir nicht nur die TV-Berichte, sondern auch Zeitungsartikel angeschaut. Letztendlich ist das jetzt keine neue Ermittlung gewesen, sondern eine Überprüfung der bisherigen Ermittlungen. Ich habe nur das Bekennervideo als Ausgangspunkt genommen, Szene für Szene, – nicht z. B. das Zeitungsarchiv -, und geschaut, woher die Beiträge da stammen. Insgesamt habe ich das für alle drei Bekennervideos gemacht, die zwei Versionen 2001 und die finale Version. Im Vermerk gibt es dazu drei Tabellen, ich kann das jetzt weißgott nicht auswendig. Nur soviel: Beim Abgleich ist mir nochmal aufgefallen, dass in den Bekennervideos Zeitungsartikel bzw. Bilder aus Zeitungsartikel eingeblendet werden, und das in der bisherigen Auswertung nicht explizit erwähnt wurde. Das habe ich kursiv in der Tabelle dargestellt. Hervorheben möchte ich in der zweiten Vorgängerversion insgesamt drei Szenen, Bilder aus dem Asservat 2.12.377.51, das Asservat, wo eine daktyloskopische Spur von Beate Zschäpe festgestellt wurde.“

Pf. weiter: „Dann zu den Fernsehmitschnitten, die in den Bekennervideos verwendet wurden: Die konnte ich alle zuordnen. Teilweise gibt es da ein Bezugsasservat, teilweise auch nicht. Aber die korrespondierenden Sendungen konnten allesamt ermittelt werden. Ich bin eben schon eingegangen auf die Sendungen zur Probsteigasse, dann auch zur Keupstraße. Und zur Ceska-Mordserie: Die Beiträge stammen aus einer Stern-TV-Sendung und andererseits aus Aktenzeichen XY, wo der allererste Mord thematisiert wurde. Das Abschlussbild, – ist bekannt, aber ich erwähne es an der Stelle, ist quasi eine Vorausschau auf ein nicht existentes oder nicht aufgefundenes zweites Video – das hat den Mord an Michèle Kiesewetter zum Thema. Und die dort verwendeten Bildausschnitte stammen aus zwei Fernsehbeiträgen: Aktenzeichen XY und einmal von SWR oder BR Aktuell. Also wir haben da nicht einen Kracher gefunden, aber es ist halt auch gemacht worden.“ Zu der von Pf. zuletzt genannten Sendung hält Götzl aus dem Vermerk vor, dass es sich um die Sendung „SWR BW Aktuell“ handele. Pf. bestätigt das. Pf:. „Die Videos dazu wurden auf dem Asservat 2.12.707. festgestellt. Es gab noch eine zweite DVD-Ram mit der Asservatennummer, da sind die beiden Dateien auch so benannt, also Aktenzeichen XY und SWR BW Aktuell [phon.], da können wir die Dateien aber nicht mehr öffnen.“ Um 10:10 Uhr wird die Zeugin entlassen.

Götzl: „Ja, dann kämen wir zu weiteren Fragen der Verfahrensbeteiligten, was ich angesprochen hatte, an Frau Zschäpe. Ich nehme an, dass wir das so handhaben können wie bisher. Ihre Rechte kennen Sie, Frau Zschäpe. Können wir es wieder so handhaben, dass Fragen gestellt werden und Sie mitschreiben? [phon.]“ RA Borchert: „Können wir natürlich so handhaben. Aber es ist vorauszusehen, dass die Fragen wohl nicht beantwortet werden.“ Götzl: „Sind Fragen von der Bundesanwaltschaft? Nicht. Von Seiten der Verteidiger?“

Schultzes Verteidiger RA Hösl: „Es geht um den Herrn Andreas Schultz, der im Madley gearbeitet hat. Herr Wohlleben hat angegeben, er hätte Böhnhardt auf einer Wiese getroffen und der hätte ihn bzgl. einer Waffe an Andreas Schultz verwiesen. Kennen Sie selber Andreas Schultz? Kennt Herr Böhnhardt Andreas Schultz ? Kennt Herr Mundlos Andreas Schultz? Und dass Sie dazu, differenziert zu den Personen, Ausführungen machen.“

Wohlleben-Verteidiger RA Klemke: „Und zwar beanstande ich den Vorhalt. Der Herr Wohlleben hat zu keinem Zeitpunkt angegeben, dass er Herrn Böhnhardt auf einer Wiese getroffen habe. Der Vorhalt ist falsch und deswegen beanstande ich auch die Frage mit.“ Hösl: „Ich entschuldige mich ausdrücklich. Es geht um ein Treffen von Herrn Wohlleben mit Herrn Böhnhardt, egal wo es stattgefunden hat, und da habe Böhnhardt ihn an Andreas Schultz im Madleys verwiesen.“ Klemke: „Falsch. Es hat kein Treffen von Herrn Wohlleben mit Herrn Böhnhardt gegeben.“ Wohlleben, so Klemke, habe angegeben, dass er die Drei besucht habe und dabei habe es ein Gespräch gegeben zwischen Wohlleben und Böhnhardt: „Ich erwarte eine weitere Entschuldigung, danke.“ Hösl zuckt mit den Schultern. Götzl reagiert ungehalten und weist Hösl zurecht: „Mit Achselzucken ist es nicht getan!“ Hösl: „Dann stelle ich diese Frage ohne Vorhalt.“

Schultzes Verteidiger RA Pausch stellt dann weitere Fragen an Zschäpe: „Ich hätte Fragen zur Auswertung eines Funktelefons, gefunden in der 26. Dort sind SMS gesichert worden und es geht um die Frage, ob Frau Zschäpe weiß, von wem diese SMS stammen: ‚VON EBI IST NICHTS MEHR ZU HÖREN! SEIT WOCHEN HAT MAN NICHTS MEHR GEHÖRT!SONST GIBTS NICHTS NEUES!MELD MICH DIE WOCHE NOCH MAL!“ 25.08.2000, 14:48 Uhr. ‚Er hat mir gesagt, dass er 21 Uhr anruft, wenn er es schafft!‘ 03.09.2000, 2:00 Uhr. ‚Mir ist es ist zur Zeit nicht moeglich mit euch zu sprechen wegen NPD-, gestern B+H-, und Bald Ths-Verbot! Ich gehe davon aus das ich überwacht werde! Meld mich! Ralf‘ 15.09.2000, 14:56 Uhr.
Weiß Frau Zschäpe, von wem diese SMS stammen? Weitere Frage: Kennen Sie Nico Eb.“ Pausch nennt dessen Geburtsdatum und den Geburtsort. Pausch weiter: „Wissen Sie, ob Uwe Mundlos oder Uwe Böhnhardt ihn kannten? Gab es nach dem Untertauchen Kontakte zu ihm, in welcher Art und in welcher Beteiligung? Wissen Sie, wer in der ersten SMS mit ‚Ebi‘ gemeint ist?
Bezugnehmend auf Ihre Aussage: Für welchen Zweck waren die Vertretungsvollmachten, die Sie bei dem Treffen mit Carsten Schultze im Kaufhaus in Chemnitz unterschrieben haben, da Sie nach eigenen Angaben ja mit Rechtsanwalt Eisenecker schon Anfang 1999 [phon.] Kontakt hatten, wie Sie in der Einlassung angegeben haben.“

Götzl: „Weitere Fragen von Seiten der Verteidiger? Von Seiten der Nebenklage?“

NK-Vertreter RA Scharmer: „Ich habe einige Fragen, die gibt es schriftlich. Die würde ich dem Senat dann auch übergeben, wenn jetzt keine Antworten kommen [phon.].“ RA Borchert: „Bekommen wir eine Kopie?“ Scharmer: „Ich gehe davon aus, wenn es Aktenbestandteil wird.“ Götzl: „Es wäre natürlich sinnvoll, dass der Senat, damit ich das auch vergleichen kann, auch eine entsprechende Kopie erhält. Ich habe zwar ein gutes Gedächtnis, aber kann mir auch nicht alle Punkte merken.“ Scharmer sagt, vorab gebe es die Fragen dann nicht. Götzl: „Dann werden wir mitschreiben.“ Scharmer: „Ach so, Sie. Dann drucke ich das kurz aus, ich biete es an.“ Götzl: „Ja, das wäre sehr effektiv.“ Zschäpe-Verteidiger RA Stahl: „Können es denn alle haben?“ Scharmer: „Die Fragen will ich natürlich an diejenigen, die damit beschäftigt sind, nicht vorab geben. Ich biete es an.“ RA Stahl: „Diese Art der selektiven Informationserteilung an Verfahrensbeteiligte empfinde ich nicht als korrekt.“ Götzl: „Dann schreiben wir mit.“ Scharmer sagt zu Stahl: „Ich erinnere an die schriftliche Einlassung von Frau Zschäpe, die auch der Senat hatte und wir anderen nicht.“ Götzl: „Es wurde die Frage aufgeworfen: Werden die Fragen sofort beantwortet?“ Borchert: „Mit Sicherheit nicht.“

Dann stellt RA Scharmer seine Fragen:
„Frau Zschäpe, wissen Sie, warum und wie Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat und Michèle Kiesewetter als Mordopfer ausgesucht wurden?“ Scharmer schweigt kurz, Es gibt keine Antwort von Zschäpe. So geht das bei jeder Frage.
Scharmer: „Waren Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt vor oder nach dem Untertauchen in den Städten, die Tatorte der Morde und Anschläge waren? Also in Nürnberg, Köln, München, Hamburg, Rostock, Dortmund oder Kassel? Wenn ja, an welchen Orten, zu welchen Gelegenheiten waren Sie dort und mit welchen Personen hatten Sie dort Kontakt?“ Götzl:“Sie müssen langsamer lesen. Ich weise nur auf das Prozedere hin.“ Scharmer: „Ich kann auch langsamer lesen.“

[Unterbrechungen wegen der Lesegeschwindigkeit gibt es mehrfach auch bei den anderen Nebenklagevertreter_innen, die Fragen stellen.]

Scharmer: „Haben Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt Ihnen gegenüber auch über andere Taten, insbesondere die in der Anklage benannten Morde und/oder Anschläge, so präzise Angaben gemacht, wie über den Anschlag in der Probsteigasse, bei Ihnen in der Einlassung vom 09. Dezember 2015, Seite 23? Also beispielsweise, wer die Bombe gelegt bzw. geschossen hat und wer aufgepasst hat? Wenn ja, was haben Ihnen die beiden dazu gesagt? Wenn nein, wissen Sie, warum Ihnen gerade in Bezug auf den Anschlag in der Probsteigasse diese Information mitgeteilt wurde?
Woher wissen Sie, Frau Zschäpe, wie Sie es in der Einlassung vom 09. Dezember 2015, Seite 46, angeben, dass Uwe Mundlos ‚die Morde‘ fotografiert hat? Welche der Morde hat er fotografiert? Wo wurden die Fotos ggf. gespeichert bzw. entwickelt? Haben Sie diese Fotos vor dem 04. November 2011 gesehen? Was war Ihnen ggf. über den Zweck der Aufnahmen bekannt?
Wo wurden die Karten und Adresslisten von Personen und Einrichtungen in verschiedenen Städten Deutschlands in den Wohnungen in der Polenzstraße und in der Frühlingsstraße aufbewahrt? Wozu dienten ggf. nach ihrer Kenntnis diese Karten und Adresslisten?
Ich würde gern einen Vorhalt machen aus SAO 387, Bl. 183 ff., da geht es mir um Fotos.“

Es werden Fotos von einer Ausspähaktion in Stuttgart an die Leinwände projiziert, die bereits im Prozess gezeigt wurden. Scharmer sagt, es handele sich um die so genannte „CD Stuttgart“.  Dann fragt Scharmer: „Dazu: Waren Sie dabei, als die laut Zeitstempel am 25.06.2003 gegen Mittag in Stuttgart aufgenommenen Fotos, auf denen u.a. türkische Imbisse zu sehen sind, aufgenommen wurden?“

Dann bittet Scharmer den Justizangestellten ein weiteres Foto zu zeigen, auf dem Zschäpe auf einem Sofa zu sehen ist, neben ihr vermutlich Böhnhardt. Scharmer: „Wo ist das Bild, das Sie in einer Wohnung zeigt und laut Zeitstempel am 26.06.2003 um 18:21 Uhr aufgenommen wurde, entstanden? Wer ist mit Ihnen zusammen auf dem Bild zu sehen?
Dann noch ein paar Fragen zu Ihrer Einlassung vom 09.12.2015:
Seite 19: Mit welchem Fahrzeug fuhren Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt Anfang September 2000, also vor dem Mord an Enver Şimşek, fort? Woher stammte ggf. das Fahrzeug? Wie lange blieben sie insgesamt abwesend?
Dann zur gleichen Einlassung, Seite 21: Was meinen Sie damit, dass Sie nach den Schilderungen der beiden über den Mord an Enver Şimşek nun selbst ‚in einen Mord verwickelt‘ waren?
Zur ergänzenden Einlassung aus dem Hauptverhandlungstag vom 21.01.2016: Da geht es mir um Ihre Antwort zu Frage Nummer 18, Seite 10. Dazu die Fragen:
Haben Ihnen Uwe Böhnhardt und/oder Uwe Mundlos gesagt, warum Sie den ersten Mord in Nürnberg begangen haben? Haben Sie die beiden vor dem Mord an Enver Şimşek über Nürnberg oder Personen in bzw. aus Nürnberg sprechen hören und wenn ja, was?
Mit welchen Fahrzeugen, Typ, Farbe etc., waren nach ihrer Kenntnis Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt jeweils zu dem Mord an Abdurrahim Özüdoğru am 13. Juni 2001, an Süleyman Taşköprü am 27. Juni 2001 und an Habil Kılıç am 29. August 2001 aufgebrochen? Woher ggf. stammten jeweils diese Fahrzeuge?
Nach Aktenlage soll Uwe Böhnhardt unter dem Aliasnamen Holger Gerlach um die Tatzeit des Mordes an İsmail Yaşar herum einen Kleinwagen Skoda Oktavia angemietet haben. Woher stammte der schwarze Van mit Schiebetür, in den mutmaßlich Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt am 09. Juni 2005, also am Tattag des Mordes an İsmail Yaşar, laut des Zeugen Me. ihre Fahrräder verluden?
Dann noch ein letzter Vorhalt. Könnten wir bitte die Abbildung einblenden, Altakte Keupstraße, Beweismittelakte, Bl. 50, das ist eine Abbildung eines Fahrrades.“

Es wird ein Foto eines Damenrades mit der Aufschrift „Cyco“ auf die weiße Fläche am Richtertisch gelegt. Das Bild wird an die Leinwände übertragen.

Scharmer: „Meine Frage dazu: Haben Sie vor dem 09. Juni 2004 ein Fahrrad der Marke Cyco – ähnlich dieser Abbildung – bei Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt gesehen? Wenn ja, haben Sie die beiden nach dem Zweck des Damenfahrrades gefragt und ggf. was wurde Ihnen geantwortet?
Für wen war die Postkarte mit dem Foto eines Elefanten und der handschriftlichen Eintragung ‚Hallo 00‘ bestimmt, die an ‚M. Dienelt Polenz Str. 2 08060 Zwickau‘ adressiert ist und die am 21.09.2005 in Dortmund abgestempelt worden ist?
Waren Sie vom 19.09. bis zum 22.09.2005 oder um diese Zeit herum in Dortmund? Waren nach Ihrer Kenntnis Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in dieser oder um diese Zeit herum in Dortmund? Wenn ja, was haben Sie dort gemacht bzw. was wurde Ihnen ggf. berichtet, was die beiden dort gemacht haben? War Dortmund unter Uwe Mundlos oder Uwe Böhnhardt zu irgendeiner Zeit nach dem Untertauchen Gesprächsthema, wenn ja, was wurde gesprochen?
Seit wann kennen Sie ? Wie ist er Ihnen bekannt geworden?
Ist Ihnen bekannt, und wenn ja, seit wann, dass Sebastian Seemann V-Mann war? Ggf., wie ist Ihnen dies bekannt geworden?

Dann geht es mir noch um einen Vorhalt aus dem bereits den Verfahrensbeteiligten übergebenen Artikel der taz vom 10. März 2016, da geht es mir um ein Zitat von Rechtsanwalt Grasel, da wird er über die Mitschnitte der Fernsehberichterstattung zum Bombenanschlag in der Keupstraße in direkter und indirekter Rede wie folgt zitiert: „Die Interpretation, dass seine Mandantin die Videomitschnitte machte, sei 'nicht zwingend‘, sagte er am Donnerstag der taz. ‚Es gibt eine Vielzahl anderer Möglichkeiten.‘ So hätten auch mögliche Unterstützer aus NRW oder der Zwickauer Mitangeklagte André E. die Aufzeichnungen gemacht und später Mundlos und Böhnhardt übergeben haben können.“ Frage: Welche Unterstützer in NRW hatten Sie oder Uwe Mundlos oder Uwe Böhnhardt? Warum kann nach diesen Ausführungen auch André Eminger die Mitschnitte gemacht haben, wenn er laut Ihren Angaben nichts von dem Anschlag gewusst haben soll?
War nach dem Mord an Halit Yozgat zwischen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Ihnen ein Gesprächsthema, dass sich ein Angehöriger des Verfassungsschutzes im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang zur Tat am Tatort aufgehalten hat? Wenn ja, was war Inhalt diesbezüglicher Gespräche?
Haben Sie Kenntnis von dem Grund, warum Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nach dem Mord an Halit Yozgat jedenfalls soweit bekannt nicht mehr mit der Waffe Ceska 83 getötet haben sollen?
Die letzte Frage von mir: Haben Sie Kenntnis von weiteren Taten, insbesondere Tötungsdelikten, Sprengstoffanschlägen, Raubüberfällen und ähnlichem, die nicht in der Anklageschrift aufgeführt sind, an deren Begehung Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt beteiligt waren. Wenn ja, welche Taten waren dies, wer war daran beteiligt, was können Sie dazu im Einzelnen ausführen?
Götzl: „Das waren Ihre Fragen? Dann machen wir mal eine Pause bis 11 Uhr und setzen dann fort.“

Um 11:13 Uhr geht es weiter. Götzl: „Dann wird bekannt gegeben, dass Rechtsanwältin Catic-Redemann Fotos übergeben hat.“

Es geht dann weiter mit Fragen von RAin Lunnebach:
„Frau Zschäpe, ich stelle Fragen zu Ihrer Einlassung vom 09.12.2015.
Seite 3: Sie gaben an, dass Uwe Mundlos 1991 bei Ihnen in die Ernst-Zielinski-Straße 42 einzog. Wie lange wohnte Uwe Mundlos bei Ihnen unter dieser Adresse?
Seite 7: Sie sprechen in der Einlassung davon, einen politischen Gegenpol setzen, die Polizei und die Öffentlichkeit in Aufruhr versetzen zu wollen. Was meinen Sie inhaltlich damit?
Zu Seite 7: Ab wann begann das von Ihnen so genannte ‚Katz-und-Maus-Spiel‘ mit dem Verfassungsschutz und dem Staatsschutz? Wie regelmäßig kam es vor, dass Sie bzw. die Mitglieder der Kameradschaft Jena oder des THS durch Observationskräfte des Verfassungsschutzes oder Staatsschutzes verfolgt wurden? Gab es von Ihnen bzw. von der Kameradschaft Jena Gegenmaßnahmen und wenn ja, was waren diese? Sie sagen selbst, dass die Sache nach mehreren Hausdurchsuchungen ‚eine ernste Angelegenheit‘ wurde. Was hat sich dadurch für Sie bzw. die Kameradschaft Jena oder den THS geändert?
Zu Seite 8: Sie gaben an, dass sie die Aktion mit dem ‚Puppentorso‘ am 13. April 1996 damals als Erfolg gewertet haben. Was war aus damaliger Sicht der Erfolg des Aufhängens der Puppe mit der Bombenattrappe? Was sollte durch das Aufhängen der Puppe inhaltlich dargestellt werden?
Zu Seite 9: Sie gaben an, Sie hätten die Garage angemietet. Wie und ggf. durch wen sind Sie auf die Garage aufmerksam geworden? Wo fand die Mietvertragsunterzeichnung statt und wer war dort anwesend?
Ebenfalls zu Seite 9: Haben Sie, nachdem sich Uwe Böhnhardt von Ihnen trennte, später noch einmal eine Beziehung mit Uwe Böhnhardt oder mit Uwe Mundlos geführt? Wenn ja, von wann bis wann und mit wem?
Zu Seite 12: Gegen wie viel Uhr trafen Sie am 26. Januar 1998 in der Wohnung von Volker He. mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zusammen, um das weitere Vorgehen zu besprechen? Und wie lange blieben sie ungefähr gemeinsam in der Wohnung?
Zu Seite 13: Wo und wann haben Sie Thomas Mü., geb. Starke, kennengelernt? Hatten Sie mit ihm eine Beziehung und wenn ja, von wann bis wann? Wenn ja, wie verbreitet war die Information über Ihre Beziehung in der Szene und welche Personen haben Sie über Thomas Starke kennengelernt?
Zu Seite 13: Seit wann kannten Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt Thomas Rothe?
Zu Seite 13: Hat Uwe Mundlos später, nachdem Sie zu dritt bei Thomas Rothe ausgezogen waren, bei Thomas Rothe für mehrere Wochen alleine gewohnt? Hat Uwe Mundlos Thomas Rothe seinen alten Computer überlassen und ihm gezeigt, wie man am Computer layouten kann? Das war ein Vorhalt aus Verteidigerwissen in der Hauptverhandlung vom 07.10.2014 durch die Rechtsanwältin Sturm.
Zu Seite 16: Wie viele Telefongespräche haben Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt seit dem Untertauchen mit geführt und wann waren diese Telefongespräche bzw. in welchen Zeiträumen fanden die Gespräche statt? Haben Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt Tino Brandt nach dem Untertauchen persönlich getroffen? Wenn ja, wann und wo?
Zu Seite 18: Was war der Anlass für den Umzug von Chemnitz nach Zwickau im Juli 2000, nachdem Sie bzw. Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nach den Raubüberfällen nicht entdeckt worden waren?
Noch zu Seite 18: Wer wohnte in welchem Zimmer in der Wohnung in der Heisenbergstraße in Zwickau, wo war das Wohnzimmer, wenn es eines gab?
Zu Seite 21 und zu Frage/Antwort Nr. 52: Warum haben Sie, Uwe Mundlos und/oder Böhnhardt die Treffen mit den Eltern Böhnhardt nach dem letzten Treffen im Jahr 2002 abgebrochen?
Zu Seite 23, wieder die Einlassung vom 09.12.: Wie lange waren Sie im Jahr 2000 in der Regel joggen und wo haben Sie gejoggt, hatten Sie eine feste Joggingstrecke?
Selbe Seite: Über welche Zeitungen bzw. Zeitschriften haben Sie sich über den Anschlag in der Probsteigasse informiert? Was haben Sie in diesen Zeitungen/Zeitschriften gelesen? Wieso kamen Sie auf den Gedanken, dass die beiden hinter dem Anschlag stecken könnten?“

Zschäpe-Verteidiger RA Grasel beschwert sich ohne Mikrofonverstärkung: „Ich kann einiges, aber kein Steno!“ Lunnebach liest in der Folge noch etwas langsamer vor.

Lunnebach: „Was haben Sie darüber erfahren, wie Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die Bombe nach Köln verbracht haben? Haben Sie erfahren, wie die beiden nach Köln gekommen sind? Wie lange waren die beiden vor Weihnachten des Jahres 2000 abwesend?
Zu Seite 34 Ihrer Einlassung: Warum glaubten Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt, in der Frühlingsstraße 26 sicherer zu sein als in der Polenzstraße 2?
Selbe Seite: Warum wollten Uwe Böhnhardt bzw. Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos nicht, dass Rückschlüsse auf Ihre gemeinsame Lebensweise in den letzten Jahren möglich sein sollten?
Und zu Seite 51: Sie gaben an, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt seien nach den Taten nur zum Duschen nach Hause gekommen und aus Sicherheitsgründen auf Campingplätze gefahren. Auf welche Campingplätze bzw. an welche Orte fuhren Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt? Warum sind Sie nicht mit ihnen gefahren? Haben Sie sich in der Zeit zur Sicherheit an einem anderen Ort aufgehalten? Wenn nein, warum nicht?“

Dann fragt RAin Von der Behrens:
„Ich habe Fragen zu den Antworten der Angeklagten Zschäpe, die am 21.01.2016 gegeben wurden:
Zu Frage bzw. Antwort Nr. 15: Sie gaben an, es sei Anfang Dezember 1998 zwischen Ihnen, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt besprochen worden, dass Sie sich aktiv an dem Raubüberfall auf den Edeka Markt beteiligen sollten. Welche Rolle hatten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt für Sie für den Raubüberfall auf den Edeka Markt vorgesehen, was sollten Sie dort konkret machen?
Zu Frage bzw. Antwort Nr. 17: Sie gaben an, Sie hätten Dr. Eisenecker nicht in seinem Büro, sondern in einer Gaststätte getroffen, wüssten aber nicht mehr, wo genau das gewesen sei. Auch, wenn Sie es nicht mehr genau wissen: Welche Einzelheiten wissen Sie noch zu dem Ort des Treffens, z.B. die Region, und wie sind Sie dort hingekommen? War bei dem Gespräch außer Ihnen beiden noch jemand anwesend? Ist das Datum, das auf der Vollmacht für Dr. Eisenecker steht, auch das Datum, an dem Sie die Vollmacht unterschrieben haben?
Zu Frage/Antwort Nr. 20: Sie gaben an, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt seien nach Ihrer Ansicht wegen ihr fehlenden familiären und beruflichen Perspektivlosigkeit nach dem Untertauchen frustriert gewesen. Welche Zukunftspläne in Bezug auf Beruf und Familie hatten Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Sie vor dem 26. Januar 1998 gehabt? Was hatten Sie, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt vor dem Untertauchen unternommen, um diese Ziele erreichen?
Zu Frage bzw. Antwort Nr. 31: Sie gaben an, dass Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zwischen 1999 bis 2007 jährlich drei bis sechsmal für längere Zeit unterwegs gewesen waren. Wann war die letzte dieser Fahrten und wissen Sie, warum die beiden mit den Fahrten nach dem Jahr 2007 aufgehört haben?
Zu Frage bzw. Antwort Nr. 42: Haben Sie André Eminger am Tag des Wasserschadens in der Polenzstraße 2, also am 07. Januar 2007, getroffen? Und wenn ja, von wann bis wann? Haben Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt an dem Tag mit André Eminger oder seiner Frau telefoniert?
Zu Frage bzw. Antwort Nr. 42: Haben Sie André Eminger, als er Ihnen am 04. November 2011 saubere Wäsche von seiner Frau gab, Geld oder andere Gegenstände übergeben? Wenn ja, was und wofür?
Zu Frage/Antwort ebenfalls Nr. 42: Sie gaben an, dass Volker He. Ihnen bzw. Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt am 26. Januar 1998 seinen Ausweis gab. Musste sich Uwe Mundlos oder Uwe Böhnhardt einmal mit dem Ausweis ausweisen, wenn ja, bei welcher Gelegenheit? Was ist mit diesem Ausweis nach seinem Gebrauch geschehen? Hat auch Ralf Wohlleben seinen Personalausweis zur Verfügung gestellt und wenn ja, wer hat ihn für welchen Zeitraum benutzt und was ist anschließend mit diesem geschehen?
Weiter zu Frage bzw. Antwort Nr. 42: Sie haben auf Nachfrage durch das Gericht einige Unterstützer namentlich aufgezählt. Ist diese Liste der Unterstützer vollzählig? Wenn nein, von welchen weiteren Personen aus Thüringen, Sachsen und anderen Bundesländern wurden Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt nach dem Untertauchen unterstützt?
Zu Frage bzw. Antwort Nr. 45: Sie sagten, dass eine weitere Pistole über Jan Werner geliefert worden sei. Sind Ihnen Tatsachen bekannt, die erklären, warum Jan Werner, durch das Magazin Der Spiegel mit Ihrer Aussage konfrontiert, sagte, Ihre Angaben seien ‚vollkommen verrückt‘, er habe nie eine Waffe besessen geschweige denn eine an Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt weitergegeben? Der entsprechende Vorhalt ist bereits ausgeteilt worden.
Zu Frage bzw. Antwort Nr. 45: Sie gaben an, dass Mundlos bei dem Hermann aus dem Spieleladen – also dem Laden PowerGames – eine Pumpgun gekauft hat. Haben Sie für den Laden PowerGames in Zwickau eine Kundenkarte auf den Namen Lisa Mohl besessen? Wenn ja, zu welchem Zweck haben Sie den Laden aufgesucht und wie häufig haben Sie das getan? Wenn ja, waren Sie mit Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt zusammen in dem Laden?
Zu Frage bzw. Antwort Nr. 46: Sie gaben an, Sie seien vom 04. bis zum 08. November 2011 ‚kopflos‘ von Bahnhof zu Bahnhof gefahren. Warum sind Sie durch die Gegend gefahren? Wollten Sie in den Orten, zu denen Sie zwischen dem 04. und 08. November 2011 gefahren sind, Personen treffen oder haben Sie Personen getroffen? Wenn ja, wen und mit welchem Zweck? Haben Sie an diesen Orten Geld oder andere Gegenstände hinterlegt oder versteckt?
Jetzt komme ich zu Ihren Antworten auf die Fragen des Vorsitzenden, die am 16. März 2016 gegeben wurden:
Zu Frage bzw. Antwort Nr. 2: Sie gaben an, dass Sie Internetcafés aufgesucht hätten, bis Sie selbst einen Internetanschluss gehabt hätten. Welche Internetcafés haben Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in Chemnitz und Zwickau und/oder an anderen Orten zum Surfen im Internet aufgesucht?
Zu Frage bzw. Antwort Nr. 2: Sie sagten, Sie seien dagegen gewesen, dass Holger Gerlach 10.000 DM zur Aufbewahrung erhielt, da er spielsüchtig gewesen sei. Aus welchem Grund wollte Uwe Böhnhardt ihm trotz dieses Umstandes das Geld geben?
Zu Frage bzw. Antwort Nr. 8: Sie gaben an Sie, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hätten zusammen im Jahr 2007 André Eminger von den zurückliegenden Raubüberfällen erzählt und Sie hätten ihm am 04. November 2011 von dem Selbstmord der beiden berichtet.
Wie war die Reaktion von André Eminger, als Sie ihm von den Raubstraftaten berichtet haben?
Wie war die Reaktion von André Eminger, als Sie ihm von dem Selbstmord von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt berichtet haben?
Wie häufig und wann haben Sie am 04. November 2011 mit André Eminger telefoniert und was haben Sie jeweils besprochen?
Waren Sie nach 15 Uhr am 04. November 2011 am oder um den Platz der Völkerfreundschaft in Zwickau? Wenn ja, waren Sie zusammen mit André Eminger dort?
Sie gaben in Ihrer Antwort auf Frage 8 an, jetzt kommt ein wörtliches Zitat von Ihnen: ‚Wir fuhren dann gemeinsam in seine Wohnung, wo er‘ – also André Eminger – ‚mir frische Kleidung seiner Frau gab. Susann war zu diesem Zeitpunkt nicht zuhause. Anschließend brachte mich Andre Eminger zum Bahnhof nach Chemnitz, nachdem in Glauchau kein Zug fuhr.‘ Um wie viel Uhr waren Sie ungefähr in der Wohnung von André Eminger? Warum wurden Sie zum Bahnhof nach Chemnitz gebracht, d.h. was hatte das mit dem Umstand zu tun, dass in Glauchau kein Zug fuhr? Wann und wie sind Sie von Chemnitz nach Glauchau gefahren? Wann und warum haben Sie aus Glauchau heraus mit André oder Susann Eminger am 04. bzw. 05. November 2011 telefonisch kommuniziert? Hatten Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt in Glauchau eine weitere Wohnung oder weitere Kontaktpersonen?

Haben Sie sich am 04. November 2011 gegen 18 Uhr in einem Radius von 500 Meter um die Trillerstraße 10 in Zwickau aufgehalten? Wenn ja, was wollten Sie dort, wollten Sie insbesondere jemanden dort treffen und wenn ja wen? Waren sie dort alleine oder mit jemandem zusammen? Wenn ja, wo sind Sie anschließend hingegangen und was haben Sie mit Ihrem Mobiltelefon gemacht?
Zu Frage/Antwort Nr. 18: Welche Spenden oder Verkaufserlöse aus dem sogenannten ‚Pogromly‘-Spiel, außer den von André Kapke überbrachten 500 DM, erreichten Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt aus der Szene und auf welchem Wege erhielten Sie das Geld?“

Dann fragt RAin Başay:
„Meine Fragen beziehen sich auf die Antworten auf die Fragen des Vorsitzenden vom 05. April 2016 am 12. Mai 2016.
Und zwar ist es da auf Seite 4: Sie gaben an, Sie seien ein paar Wochen nach dem Untertauchen zu Holger Gerlach nach Hannover gefahren. Mit welchem Auto – Typ, Fahrzeughalter – sind Sie, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nach Hannover gefahren? Was haben Sie mit dem Auto nach der Rückkehr aus Hannover gemacht? Woher hatten Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt die falschen Kennzeichen für das Auto?
Zu Frage/Antwort auf Seite 6: Sie gaben an, dass es in der Frühlingsstraße 26 eine Geldkassette, die stets mit mehreren 1000 Euro gefüllt gewesen sei, gegeben hätte. Frage: Haben Sie Geld aus der Geldkassette genommen, als sie am 04. November 2011 das Haus verließen und wenn nein, warum nicht?
Und auf Seite 7 gaben Sie an, Uwe Mundlos hätte Geld hinter seinem Schrank verwahrt. Haben Sie von diesem Geld am 04. November 2011 genommen, als sie das Haus verließen und wenn nein, warum nicht?
Haben Sie von einem anderen Ort in der Wohnung Geld mitgenommen, als Sie die Wohnung am 04. November 2011 verließen?
Wenn Sie Geld mit aus dem Haus genommen haben, welche Summe war dies und welche Stückelung hatte das Geld?
Zu Antwort auf Seite 7 und 8: Sie sagen, dass Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt immer Geld bei sich hatten, wenn sie das Haus verließen. Wie groß war die Summe, die die beiden im Schnitt bei sich hatten und was war der Grund, dass sie solch eine Summe stets mit sich herumtrugen?
Zur Antwort auf Seite 9 zur Krankenkassenkarte, die Sie von Holger Gerlach erhalten haben, die von Silvia Ro. stammt: Haben Sie auch von Susann Eminger eine Krankenkassenkarte erhalten und mit dieser Ärzte aufgesucht und sich behandeln lassen? Wenn ja, wann und bei welchen Ärzten war das?

Zu der Einlassung des Angeklagten Wohlleben:
Herr Wohlleben hat in seiner Einlassung angegeben, dass er sich im Jahr 1998 mit Ihnen und Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt treffen wollte. In der Nähe einer Tankstelle sollte er auf eine Person warten. Das sei ein Glatzkopf gewesen. Frage: Wer war der ‚Glatzkopf‘, der nach der Einlassung des Angeklagten Wohlleben diesen im Jahr 1998 zu dem ersten Treffen mit Ihnen in Chemnitz gebracht hat? Und in welcher Wohnung in Chemnitz haben Sie gewohnt, als Ralf Wohlleben Sie das erste Mal besucht hat?
Weitere Frage zur Einlassung von Herrn Wohlleben:
Wohlleben hat angegeben, dass Spendengelder immer sofort weiter gegeben wurden, z. B. durch Überweisungen von Carsten Schultze. Hat der Angeklagte Schultze Ihnen Spendengelder auf ein Konto überwiesen und wenn ja, auf welches Konto? Wurde z.B. ein Konto auf den Namen von Carsten Ri. für Überweisungen von Spendengeldern genutzt?
Zu der Zeit vor dem Untertauchen:
Gehörte zu den politischen Aktivitäten, die Sie entfalteten – wie Sie erwähnt haben in Ihrer Einlassung vom 09. Dezember 2015, dort auf Seite 5 -, auch einmal ein Besuch auf der auf dem Gut von Jürgen Rieger in Hetendorf veranstalteten Schulung ‚Hetendorfer Tagungswoche‘? Wenn ja, wann und mit wem waren Sie dort? Haben Sie dort Personen kennengelernt, mit denen Sie noch nach dem Untertauchen Kontakt hatten? Wenn ja, welche?
Gehörte zu den Konzerten, die Sie besuchten (vgl. Einlassung vom 9. Dezember 2015, Seite 5), auch das Konzert am 8. November 1997 in Heilsberg, bei dem u.a. die Gruppen ‚Kampfzone‘ aus Coburg und die ‚Rabauken‘ aus Dortmund spielten? Oder das Konzert am 27. Dezember 1997 in Heilsberg auf dem ‚Oidoxie‘ und ‚Zensur‘ gespielt haben? Wenn ja, haben Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt dort Personen aus Dortmund oder dem sonstigen NRW kennengelernt, wenn ja welche?

Hat es weitere Bomben bzw. Bombenattrappen gegeben, an deren Herstellung und/oder deren Ablegen Sie, Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und/oder eine andere Person, die Sie kannten, beteiligt waren? Waren z.B. Sie oder eine Person, die Sie kannten, an dem Aufhängen bzw. Anzünden einer Puppe in Jena am 15. November 1995 beteiligt? Waren z.B. Sie oder eine Person, die Sie kannten, an dem Ablegen einer Bombenattrappe im Jahr '94 in einem Hochhaus in Jena–Lobeda, in das Flüchtlinge einziehen sollten, beteiligt? Wenn ja, schildern Sie Einzelheiten.
Welche Personen aus der rechten Szene in Thüringen und Sachsen wussten, wer für die Bombenattrappen, auf die Sie in Ihrer Einlassung Bezug nehmen, verantwortlich gewesen ist?
Waren Sie, Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und/oder andere Angehörige der Kameradschaft Jena oder des Thüringer Heimatschutzes bei einem Vortrag von Ignatz Bubis in Jena?“

RAin Başay bittet darum, dass drei Fotos aus den Akten vorgehalten werden. An die Leinwände werden Bilder einer Saalveranstaltung mit Ignatz Bubis projiziert.
Başay: „Wer hat die Fotos von der Veranstaltung gemacht und für welchen Zweck wurden diese gemacht? Wenn ja, haben Sie oder andere der aufgezählten Personen Ignatz Bubis anschließend zu einer Diskussionsveranstaltung mit rechten Jugendlichen nach Jena eingeladen? Wenn ja, was war der Zweck der Einladung?“ Nachdem der Vorhalt beendet ist, fragt Başay weiter:
„Welche Kontakte hatten Sie, Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt oder andere Mitglieder der KSJ zu Angehörigen der rechten Szene aus den westlichen Bundesländern?
Haben Sie Erkenntnisse darüber, dass ‚Altnazis‘ aus dem Westen Ihnen bekannte Angehörige der rechten Szene aus Thüringen, insbesondere dem Umfeld des Thüringer Heimatschutzes, auch finanziell unterstützten? Gehörte die KS Jena bzw. deren Mitglieder auch zu denen, die unterstützt wurden?
Hatten Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt persönlichen Kontakt zu Personen aus der rechten Szene in Zwickau?
Ein letzter Vorhalt von mir, was wir reingegeben haben, noch ein Bild, Anlage 3.“

Es wird ein Bild von „nsu-watch.info“ an die Leinwände projiziert, auf dem Personen zu sehen sind, die eine Fahne tragen. Zu sehen sind (abgeschnitten) Beate Zschäpe und hinten Uwe Mundlos. Im Vordergrund des Bildes trägt eine Frau die Fahne. Die Aufnahme stammt vom Naziaufmarsch gegen die Wehrmachtsausstellung in Dresden am 24. Januar 1998.

Başay: „Meine Frage dazu: Wer ist die Frau, die – wohl – mit Ihnen zusammen die Fahne auf einer Demonstration am 24. Januar 1998 in Dresden hält?“

Dann fragt RA Stolle:
„Frau Zschäpe, seit wann wusste Uwe Böhnhardt, dass die gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten rechtskräftig war und vollstreckt werden würde? Was hatte Uwe Böhnhardt Ihres Wissens nach für den Fall seiner Ladung zum Strafantritt geplant?
Wer hat Uwe Mundlos von der Durchsuchung am 26. Januar 1998 verständigt? Wo war Uwe Mundlos zu dem Zeitpunkt der Durchsuchung und wie kam er nach Jena bzw. in die Wohnung von Volker He.?
Hat Uwe Böhnhardt sein Handy nach dem Untertauchen weiter benutzt? Wenn nein, was ist mit dem Handy geschehen?
Wissen Sie, was am 5. Februar 1998 geschehen sein soll, dem Tag, auf den sich das Lied von Christian Kapkes Band ‚‘ mit dem Titel ‚5. Februar‘ bezieht?
Sind Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt zwischen dem 26. Januar 1998 und dem 4. November 2011 noch einmal nach Jena zurückgekehrt? Wenn ja, wann war dies und wer wurde dort besucht?
Was war der Zweck des Einbruchs in Ihre alte Wohnung in Jena, mit dem die Angeklagten Wohlleben und Schultze durch Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt beauftragt worden sein sollen? Was sollte mitgenommen werden und was sollte mit den mitgenommenen Sachen gemacht werden?
Haben Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt nach dem Untertauchen Rechtsanwalt Jauch getroffen und/oder eine Vollmacht für ihn unterschrieben? Wenn nein, haben Sie nach dem Untertauchen für einen anderen Rechtsanwalt, außer Dr. Eisenecker, oder für eine Rechtsanwältin eine Vollmacht unterschrieben? Wenn ja, für welchen bzw. welche?
Haben Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt gewusst, wann hinsichtlich der Straftaten, die sich aus dem in der Garage gefundenen Sprengstoff und den Rohrbomben ergeben haben, Verjährung eintritt? Haben Sie gewusst, wann Vollstreckungsverjährung hinsichtlich der gegen Uwe Böhnhardt verhängten Freiheitsstrafe eintritt? Wenn ja, wie haben Sie dies erfahren?

Wie viele Telefonzellen wurden von Ihnen, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt in Chemnitz für die Kommunikation mit Unterstützern benutzt und wo befanden sich diese Zellen?
Wie viele Treffpunkte gab es für Treffen mit Unterstützern während Ihrer Zeit nach dem Abtauchen, wo waren diese Treffpunkte, waren diese Treffpunkte kodiert und wenn ja wie?
Wurde Jürgen Helbig außer von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nach ihrem Untertauchen wegen Erbringung von Unterstützungshandlungen kontaktiert und wenn ja von wem?
Die nächste Frage bezieht sich auf einen Vermerk des thüringischen LKA:
Waren Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt am 11. April 1998 in der Schweiz? Wenn ja, hat einer von Ihnen an dem Tag Jürgen Helbig angerufen und eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter für ‚Ralf‘ bzgl. eines Treffens hinterlassen? Wenn nein, wissen Sie, wer derjenige ist, der aus der Schweiz an dem Tag bei Jürgen Helbig angerufen hat?

Nächste Frage bezieht sich ebenfalls auf einen Vermerk des TLKA:
Wissen Sie, welche Person Jürgen Helbig in Zwickau getroffen hat und dort für Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt Gegenstände von Jürgen Helbig übernommen hat?
Haben Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt zu irgendeiner Zeit in der Cranachstraße 8 in Chemnitz gewohnt? Wenn nein, haben Sie Kenntnis über den Zweck dieser Wohnung?
Haben Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt Jan Werner Geld aus dem Überfall auf den Edeka Markt 1998 in Chemnitz gegeben und wenn ja wie viel und zu welchem Zweck?
Hatten Sie damals, also in der Zeit 2000/2001, Kenntnis davon, dass Jan Werner und Thomas Starke in dem Landser-Verfahren ausgesagt haben? Wenn ja, gab es darüber Gespräche zwischen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Ihnen und wenn ja, mit welchem Inhalt?
Die nächste Frage bezieht sich auf zwei Asservate, 2.12.350 und 2.12.349.“

Es werden Fotos zweier Zettel an die Leinwände projiziert. Zu lesen ist u.a. „Mandy aktuell“ und eine Telefonnummer und auf dem zweiten Zettel eine Adresse in Chemnitz.

Stolle: „Wie und von wem haben Sie die jeweils aktuellen Informationen zu Mandy Struck, wie Telefonnummer und Adresse, wie sie auf den zwei Notizzetteln notiert sind, erhalten?
Dazu keine weiteren Fragen. Dann hätte ich gerne noch das Bild aus N 26, Bl. 309 vorgehalten.“

Es wird ein Foto an die Leinwände projiziert, auf dem eine Person vor der Tür eines Wohnhauses zu sehen ist, es handelt sich vermutlich um Böhnhardt.

Stolle: „Erkennen Sie die Person auf dem Foto, das bei einer Observation des sächsischen LfV am 06.05.2000 in Chemnitz gemacht worden ist? Das war die einzige Frage zu diesem Bild.
Welche Namen benutzten Sie, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in Ihrer Zeit in Chemnitz nach außen hin? Seit wann benutzen Sie den Namen ‚Liese‘? Haben Sie weitere Aliaspersonalien genutzt als die, die in dem Vermerk vom 31.07.2012 (der befindet sich im SAO 87 auf Bl. 2) aufgeführt sind?“

Dann legt Götzl die Mittagspause ein. Um 13:08 Uhr geht es weiter.

Es folgen dann die Fragen von RA Hoffmann:
„Frau Zschäpe, ein paar Fragen zum Untertauchen in Zwickau:
Mit welchen Personen aus der rechten Szene hatten Sie nach Ihrem Umzug nach Zwickau Kontakt und wer hat Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt, außer André und Susann Eminger, in Ihren dortigen Wohnungen besucht?
Auf welche Art und Weise und ggf. mit wessen Hilfe haben Sie die Wohnungen in der Heisenbergstraße, in der Polenzstraße und in der Frühlingsstraße in Zwickau gefunden?
Hatte Matthias Dienelt eine Telefonnummer, unter der er Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt erreichen konnte und wenn ja welche?
Wie häufig, wann, wie und wo hatten Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt Kontakt mit ? Hat Maik Eminger Sie in der Wohnung in der Frühlingsstraße besucht und wenn ja zu welchem Zweck?
Hat Maik Eminger in der Wohnung in der Frühlingsstraße Matthias Dienelt oder andere Personen tätowiert? Dies bezieht sich auf eine Zeugenvernehmung Se., SAO 207, Bl. 146, hier Bl. 162.
In der Frühlingsstraße 26 wurde im Brandschutt ein Fahrplan der Deutschen Bahn für die Strecke Zwickau – Dresden, Asservat Nr. 2.2.66, gefunden. Sind Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt diese Strecke häufiger gefahren? Wenn ja wohin und zu wem sind Sie gefahren?
Kennen Sie bzw. kannten Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt den Marcel Ch. aus Zwickau und wenn ja woher? Können Sie sagen, wie gut Sie ihn ggf. kannten und wie häufig Sie sich getroffen haben? Das bezieht sich auf eine Zeugenvernehmung Jürgen Do., SAO 178, Bl. 58 und 59.
Hatten Nachbarn oder Personen aus der Nachbarschaft der Frühlingsstraße 26 Ihre Telefonnummer? Wenn ja, wer?

Gab es eine zweite oder dritte Wohnung, die Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt neben der Wohnung in der Frühlingsstraße 26 genutzt haben? Wenn ja, wo war die Wohnung; wo waren die Wohnungen?
Woher stammten bzw. von wem hatten Sie die in der Frühlingsstraße 26 gefundenen Bundespersonalausweise von Bärbel Bu., Michael Fr., Sascha Gr. und Ralph Ho.? Haben Sie, Uwe Mundlos oder Uwe Böhnhardt diese genutzt? Wenn nein, wofür waren diese bestimmt? Die Bezugnahme hier ist ein Vermerk in SAO 87, Bl. 4, 41 und 43.
Mit Bezug Vermerk SAO 87, Bl. 60: Woher bzw. von wem stammte die in der Frühlingsstraße 26 gefundene Krankenkassenkarte von Maik Se.? Haben Uwe Mundlos oder Uwe Böhnhardt diese genutzt?
Dann mit der Bezugnahme auf einen Vermerk SAO 98, Bl. 311 ff.: In der Frühlingsstraße 26 wurde ein Handy gefunden mit der SIM-Karte mit der Telefonnummer ‚01627000587‘. Dort konnten Verbindungen zu folgenden Nummern festgestellt werden, deren Inhaber nicht identifiziert worden sind.“ Hoffmann verliest die Nummern: „Können Sie sagen, welche Personen diese Telefonnummern benutzt haben?
Haben Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt mit Unterstützern außer über Telefone und das Telefonzellensystem über andere elektronische Kommunikationswege kommuniziert, wie z.B. über Skype, Instant Messenger oder TeamSpeak?
Wann und wie haben Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt nach der Währungsumstellung das erste Mal Euroscheine erhalten? Haben Sie Geld umgetauscht, wenn ja, wann, wo und welche Summen?

Dann fragt RAin Singer:
„Frau Zschäpe, ich habe auch noch einige wenige Fragen. Ich beziehe mich auf Ihre Stellungnahme vom 09.12., auf Bl. 29, es geht um den Bombenanschlag in der Keupstraße in Köln:
Wussten Sie, warum die Keupstraße ausgewählt wurde?
Wissen Sie, wer die Bombe gelegt und gezündet hat und ob es vor Ort Helfer gab, außer den beiden Uwes?
Haben Sie eine Erklärung dafür, warum zweimal in Köln Anschläge verübt wurden?
Wissen Sie, wann und wo der Fahrradkoffer gekauft wurde, in dem sich die Bombe befand?
Wissen Sie, wo die Bombe gebaut wurde, in der Wohnung, in der Nähe der Wohnung oder mglw. in Köln?
Wissen Sie, wann und wo durch die Uwes das dafür nötige Material gekauft wurde?
Sie hatten in Ihrer Stellungnahme mitgeteilt, dass die Uwes nach Köln fahren wollten. Haben Sie da mal nachgefragt oder beobachtet, mit welchem Fahrzeug sie gefahren sind? Und wann war das, unmittelbar vor dem 09. Juni oder in einem Zeitraum davor, welchen Kenntnisstand haben Sie darüber?

Weiter interessiert mich: Wann sind die Uwes zurückgekommen und mit welchem Fahrzeug – unmittelbar nach dem Anschlag oder später? Haben sie Ihnen mitgeteilt, wo sie, wenn sie später gekommen sind, evtl. übernachtet haben, ob sie bei Freunden übernachtet haben, Umwege gefahren sind oder unmittelbar zu Ihnen nach Hause in die Wohnung gefahren sind?
Abschließend möchte ich wissen, ob Sie alleine oder gemeinsam mit den Uwes oder die Uwes alleine vorher jemals in Köln waren oder in der Nähe, bspw. in Bonn oder bspw. in Bonn-Niederkassel-Ranzel [phon.] in einem Fahrradladen? Oder ob Ihnen die beiden Uwes berichtet haben, dass sie dort einmal waren, sich umgeschaut haben und mglw. etwas gekauft haben? [phon.]
Sie sagten, nach dem Anschlag hätten Sie sich in einer Zeitung informiert. In welcher?“

Dann fragt RA Behnke:
„Guten Tag, Frau Zschäpe! Waren Sie mal Mitglied in einer Jugendorganisation der DDR, der Jungen Pioniere, der FDJ oder der Gesellschaft für Sport und Technik? Zweite Frage: Wenn ja, ob Sie in der Zeit wo Sie in der GST waren, mit Waffen in Kontakt waren oder ob Sie an Waffen ausgebildet wurden? Danke schön.“

Es geht weiter mit Fragen von RAin Luczak:
„Waren Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt außer in Chemnitz und in Zwickau zeitweise auch in einer weiteren Stadt untergekommen? Hielten Sie sich insbesondere längere Zeit in Rostock oder in einer anderen Stadt in Norddeutschland auf? Falls nein, war ein Aufenthalt im Norden Deutschlands zu irgendeiner Zeit nach dem Untertauchen geplant gewesen und falls ja, welche Personen wussten davon?
Waren Sie im Sommer 1998 in Ungarn? Wenn ja, welche Ausweise bzw. Pässe haben Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt für die Reise benutzt? Haben Sie aus Ungarn eine Postkarte geschrieben, in der es sinngemäß hieß: ‚Du wirst ja erfahren haben was mit uns derzeit los ist. Wir werden uns jetzt längere Zeit nicht mehr sehen. Grüße von Beate und den beiden Uwes‘? Die Fundstelle zur entsprechenden Vernehmung von Schau ist 220.2, 267, N5, Bl. 44.
Waren Sie Silvester 1998/1999 oder Anfang 1999 bei einem Kameradschaftstreffen auf einem Campingplatz in der Nähe von Görlitz? Haben Sie dort oder an einem anderen Ort in dieser Zeit u.a. Jürgen Kr., Michael He., Ronny Bö. und Anne Re. getroffen? Hier ist wiederum die Fundstelle eine Vernehmung, eines anonymen Zeugen: SAO 220.2, Bl. 324.

Waren Sie am 07. Mai 2000 in Berlin? Wenn ja, mit wem waren Sie zusammen dort und was war der Zweck des Besuches? Das findet sich in einem Observationsbericht, N 26, Bl. 313 f.
Wann waren Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt das letzte Mal zu Besuch in Ludwigsburg? War das der Besuch bei Michael Ellinger Ende 2000 oder Anfang 2001, bei dem auch Barbara Ei., genannt Uschi, anwesend war? Haben Sie bei dem Besuch Ende 2000 oder Anfang 2001 weitere Personen getroffen? Wenn ja, welche? Dazu hat Frau Ei. eine Aussage gemacht: SAO 178, Bl. 252.8.
Haben Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt die auf dem Asservat ‚USB HDD Seagate 320 GB‘, Asservat EDV 11, in dem Unterordner ‚Schweden‘ gespeicherten Videos des Gedenkmarschs für Rudolf Heß in Kolding/Dänemark mit dem Zeitstempel 20. August 2005, aufgenommen? Wenn nein, wissen Sie, von wem die Aufnahmen stammen? Und wissen Sie, wer die in demselben Ordner als 'salem2005.wmv‘ gespeicherten Videoaufnahmen des Gedenkmarschs in Salem/Schweden für Daniel Wretström gefertigt hat?

Wer ist der Besuch aus Dänemark oder Schweden, den Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt anlässlich eines Fehmarn-Urlaubs im Jahr 2009 der 2010 treffen wollten? Diesen Besuch wollten Sie zunächst aus Puttgarden abholen und haben ihn dann in Kiel getroffen. Nach der Aussage des Zeugen Sch., SAO 204, Bl. 62.
Welche Frau war in der Zeit zwischen 2009 und 2011 mit einem ca. 12 Jahre alten Jungen und einem ca. 7 Jahre alten Mädchen mit längeren/schulterlangen, dunkelblonden bis hellbraunen Haaren mit Ihnen in der ‚Taverne‘ in der Frühlingsstraße 26? Wer waren die Kinder? Das ist die Aussage der Zeugin Li., SAO 193, es finden sich Angaben dazu 174, 179, und Fotovorlagen 185.
Welches 6 bis 8 Jahre alte Kind hat Sie Anfang 2011 zur Tierarztpraxis begleitet?
Auch hier eine Fundstelle: SAO 17, Bl. 206.
Welches Mädchen oder welcher Junge war bei der Anmietung des Wohnmobils am 25. Oktober 2011 dabei?
Welchem Kind gehörten die rosa Kindersandalen Größe 33, die in dem Wohnmobil gefunden worden sind?
Waren Sie am 02. Mai 2006 in der Zahnarztpraxis Dr. D. Pa., Halle und am 8. Mai 2006 bei der Zahnärztin Erica Sch., Halle (Saale) in Behandlung? Wenn ja, haben Sie dafür die Krankenkassenkarte auf den Namen Silvia Ro. benutzt? Warum sind Sie zur zahnärztlichen Behandlung nach Halle gegangen? Hatten Sie Bekannte in Halle, die Ihnen die Ärzte empfohlen haben? Wenn ja, wer sind diese Bekannten? Hier gibt es eine Fundstelle, einen Vermerk SAO 43.19, Bl. 37 f.
Gab es Überlegungen zwischen Ihnen, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt sowie Ralf Wohlleben, im Juli 2011 zeitgleich Urlaub auf Fehmarn zu machen? Hierzu ein Vermerk SAO 533, Bl. 104.“

Luczak bittet den dafür zuständigen Justizangestellten, das Asservat 2.4.19 zu zeigen. Es werden zwei Seiten eines Kalenders an die Leinwände projiziert.

Luczak fragt: „Was bedeuten die folgenden handschriftlichen Eintragungen in dem in der Frühlingsstraße 26 gefundenen Kalender für das Jahr 2011:
– '11 Uhr‘ in der Spalte für den 06. April 2011,
– ‚Anruf am Mo 14:00-15:00 Uhr‘ in der Spalte für die Tage 17. und 18.05.2011,
– drei Kreuze in der Spalte für den 19. Mai 2011,
– hier ein Scherensymbol versehen mit dem Zusatz ‚möglich‘ in der Spalte für den 19. Oktober 2011
– ‚bis min‘ in der Spalte für den 01. November 2011 und ‚bis max‘ in der Spalte am 4. November 2011?“

Dann fragt RA Narin:
„Zuerst ein paar allgemeine Fragen:
Haben Sie nach Ihrer Festnahme wörtlich oder sinngemäß angegeben, Sie hätten sich nicht gestellt, um nicht auszusagen?
Haben daraufhin unmittelbar durch Sie oder durch Ihre Anwälte Gespräche über eine mögliche Aussage stattgefunden?
Wurde hierbei auch die Frage einer Kronzeugenregelung besprochen?
Wie sind die Gespräche ggf. verlaufen? Hatten Sie damals konkrete Vorstellungen zu den Voraussetzungen, unter denen Sie umfassend aussagen würden? Haben Sie ggf. konkrete Forderungen gestellt?
Wären Sie bereit, ggf. auch erst nach Rechtskraft eines hier zu erwartenden Urteils, vor dem Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags auszusagen?“
Götzl beanstandet die Frage.

Narin fragt weiter:
„Mit welchen weiteren Personen haben Sie Beziehungen geführt, außer den hier bekannt gewordenen?
Haben Uwe Mundlos oder Uwe Böhnhardt in der Zeit nach dem Untertauchen Beziehungen zu Frauen oder Männern geführt? Ggf. zu wem? Sind aus evtl. Beziehungen zu Frauen Kinder hervorgegangen?
Zu Ihrer Einlassung vom 09.12.2015, Seite 32, da heißt es, nachdem Sie von der Ermordung von Frau Kiesewetter erfahren hätten: ‚Ich war regelrecht ausgeflippt, hysterisch und ihnen gegenüber sogar handgreiflich geworden, wobei ich versucht hatte sie zu schlagen. Nachdem ich wieder einen vernünftigen Gedanken fassen konnte fragte ich nach dem Warum.‘
Haben Sie auch auf die Morde an Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil
Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat derart heftig reagiert? Falls nein, warum nicht? Haben Sie die Morde an den genannten Personen anders bewertet? Wenn ja, inwiefern?

Auf Seite 4 Ihrer Einlassung vom 09.12.2015 heißt es: ‚Wir hörten gemeinsam Lieder mit nationalistischem Inhalt und sangen – manchmal könnte es auch als grölen bezeichnet werden – diese Lieder auch nach.‘ Auf Seite 25 heißt es dann: ‚Damals hatte ich nicht für möglich gehalten, dass die beiden die Hetzlieder, wie sie einst an der ‚Schnecke‘ gegrölt wurden, in die Tat umsetzen würden.‘ Welche Lieder, Bands oder Liedtexte meinten Sie damit? [phon.]
Schildern Sie bitte Ihre, Uwe Mundlos‘ und Uwe Böhnhardts Einstellung zu Türken, und ob bzw. inwiefern sich diese seit den 1990er Jahren geändert hat.
Schildern Sie bitte Entsprechendes auch zu Griechen und zu Juden.

Frau Zschäpe, hatten Sie, Mundlos und Böhnhardt nach dem Untertauchen weitere Einnahmequellen als die bekannten Überfälle?
Sind Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt nach dem Untertauchen einer Beschäftigung nachgegangen? Wenn ja, um welche Tätigkeit handelte es sich und ggf. wann, wo, bei wem oder mit wem? Waren Sie, Mundlos und/oder Böhnhardt insbesondere auch für so genannte Security-Firmen tätig? Wenn ja, für welche?
Hatten Sie, Uwe Mundlos oder Uwe Böhnhardt nach dem Untertauchen Kontakt zu so genannten Rockern oder anderen kriminellen Gruppierungen?
Waren Sie 2010 bei einem Strafprozess am Landgericht Erfurt gegen Mitglieder des ehemaligen Bandidos MC Jena als Zuschauerin anwesend? Wenn ja, warum? Wurden Sie dort von weiteren Personen begleitet? Wenn ja, wer waren die Personen? Haben Sie am Rande des Verfahrens Herrn Rechtsanwalt Zahner um dessen Visitenkarte gebeten?
Hatten Sie, Uwe Mundlos oder Uwe Böhnhardt nach dem Untertauchen Kontakt zu Antje Probst, Michael Probst, Ronny We., Stefan Apel, Jana We, geb. Jana Kö., Rene W., Mirko Sz., genannt ‚Barny‘, Michael Lo., genannt ‚Wüste‘, Ralf Marschner, Thomas Gerlach, Achim Schmid, Kai Se., Thomas Richter oder A. Böhnhardt? Haben die genannten Personen Sie bzw. Mundlos oder Böhnhardt unterstützt und ggf. wann und in welcher Weise?
Hatten Sie nach dem Untertauchen Kontakt zu Polizeibeamten oder Mitarbeitern von Nachrichtendiensten?

Haben Sie sich nach dem Untertauchen Personen gegenüber auch mit dem Namen ‚Karin‘ vorgestellt? Wenn ja, wem gegenüber?
Haben Sie sich nach dem Untertauchen in Ungarn aufgehalten? Wenn ja, schildern Sie bitte Näheres. Haben Sie, Mundlos und/oder Böhnhardt sich nach dem Untertauchen sonst im Ausland aufgehalten? Wenn ja, wo? Zu wem hatten Sie dort Kontakt?
Kannten Sie, Mundlos oder Böhnhardt den Andreas Temme?
Wir haben hier im Verfahren u.a. Kartenmaterial gesichtet mit unterschiedlichen Markierungen:
Würden Sie uns erläutern, wofür diese Markierungen standen?
Haben Mundlos oder Böhnhardt Ihnen davon berichtet, dass sie aktiv politische, kirchliche, türkische, jüdische oder sonstige Einrichtungen bzw. Personen auskundschafteten?
Waren auf den sichergestellten Karten auch Objekte markiert, die Ihnen, Mundlos oder Böhnhardt als Anlaufpunkte, Wohnungen, Depots für Waffen oder Sprengstoff dienten?

Warum haben Sie im Jahr 2011 die Vorsichtsmaßnahmen an der Wohnung in der Frühlingsstraße etwa durch das Einrichten von Überwachungskameras erhöht? Hatten Sie, Mundlos oder Böhnhardt hier bestimmte Sorgen?
Am Ende des so genannten Paulchen-Panther-Videos heißt es auf dem letzten Bild: ‚Neu: DVD 2, Paulchens neue Streiche‘. Gibt es eine weitere DVD? Wenn ja, was beinhaltet diese? Ist diese noch irgendwo verwahrt, wenn ja wo?
Haben Sie, Mundlos und/oder Böhnhardt außer dem ‚Weissen Wolf‘ auch anderen rechten Personen oder Gruppierungen Geldmittel zukommen lassen? Wenn ja, wem, wann, welche Beträge und warum?
Hat sich Uwe Böhnhardt nach dem Untertauchen tätowieren lassen? Wenn ja, hat die Tätowierungen Maik Eminger vorgenommen?
Frau Zschäpe, wie war Ihr Verhältnis zu Thorsten Po.? Was wusste er über Sie, Böhnhardt und Mundlos, Ihre Lebensumstände [phon.]? Hat Herr Po. Post, Briefe oder Pakete, für Sie in Empfang genommen? Hat Herr Po. Ihnen erlaubt, seinen Namen zu verwenden oder haben Sie, Mundlos oder Böhnhardt seine Identität verwendet? Hatten Sie, Mundlos oder Böhnhardt Kontakt zu Jens Gü. aus der Polenzstraße? Wusste dieser, dass Sie konspirativ im so genannten ‚Untergrund‘ leben? Haben Sie, Mundlos oder Böhnhardt die Identität des Herrn Gü. verwendet?

Dann hätte ich einige Fragen zum 04. November 2011 und zur Zeit danach:
Haben Sie am 04. November 2011 um ca. 12:11 Uhr die Mailbox Ihres Mobiltelefons abgehört? Wenn ja, wer hat dort eine Nachricht hinterlassen, und mit welchem Inhalt? Hier verweise ich auf SAO 45.1, Bl. 32.
Haben Sie vor Ihrer Flucht den Tresor in Ihrer Wohnung in der Frühlingsstraße geöffnet? Wenn ja, warum haben Sie das getan? Haben Sie etwas entnommen, wenn ja, was, und was haben Sie damit gemacht?
Laut den Ermittlungen waren nur noch rund 1.800 Euro in der Wohnung in der Frühlingsstraße, siehe SAO 624, Bl. 10066. Haben Sie nach dem Verlassen der Wohnung in der Frühlingsstraße 26 Bargeld versteckt und/oder dritten Personen Bargeld gegeben? Gibt es noch ein Depot oder Depots mit Bargeld und/oder ggf. anderen Gegenständen?
Haben Sie sich von Ihrer ehemaligen Nachbarin Heike Ku. aus der Polenzstraße 2 wenige Tage vor dem 04. November 2011 intensiver als sonst verabschiedet, wie diese dies hier schilderte, und wenn ja, warum?
Haben Sie Ende Oktober 2011 oder am 02. oder 03. November 2011 bei einer Hundepension in Langenbernsdorf angerufen und gefragt, ob Sie dort Ihre zwei Katzen für längere Zeit unterbringen können? Hierzu vergleiche die Zeugenvernehmung der Frau S., Susanne, SAO 209, Bl. 53.
Waren Sie kurz vor dem Raubüberfall am 04. November 2011 in Eisenach? Haben Sie in Eisenach bei Patrick Wieschke oder in einer von ihm vermittelten Wohnung übernachtet? Vergleiche dazu den Vermerk in SAO 8, Bl. 184.
Frau Zschäpe, ist Ihnen bekannt, warum Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt einen Stapel der so genannten Bekenner-DVDs bei sich in dem Wohnmobil hatten?

Jetzt folgen Fragen zum Verfassungsschutz:
Frau Zschäpe, wurden Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt zu irgendeiner Zeit von einem Nachrichtendienst oder dem polizeilichen Staatsschutz oder einer sonstigen polizeilichen Stelle angesprochen? Und wenn ja, von wem, mit welchem Ziel, und wie haben Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt darauf reagiert?
Wurden nach Ihrem Wissen Ralf Wohlleben oder Holger Gerlach einmal von einem Nachrichtendienst oder dem polizeilichen Staatsschutz angesprochen? Und wenn ja, von wem, mit welchem Ziel und wie haben diese darauf reagiert?
Wurden nach Ihrem Wissen andere als die genannten Personen aus Ihrem Umfeld entsprechend von einem Nachrichtendienst oder dem polizeilichen Staatsschutz angesprochen? Mit der Frage: Mit welchem Ergebnis?
Wen vermutete Uwe Mundlos als V-Mann – Zitat: ‚Schwachstelle‘ – in der Szene in Jena bzw. in Thüringen, über den er in den Briefen an Starke, Schau und [Enrico] Ri. schreibt?
Haben Sie Kenntnis davon, ob Personen aus der rechten Szene in Chemnitz, Zwickau und Umgebung, mit denen Sie Kontakt hatten, von einem Nachrichtendienst oder dem polizeilichen Staatsschutz angesprochen worden waren? Wenn ja, um welche Personen handelt es sich?
Vermuteten Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt bei Personen aus Chemnitz, Zwickau und Umgebung, mit denen Sie Kontakt hatten, dass diese Informationen an einen Nachrichtendienst oder den polizeilichen Staatsschutz weitergeben? Wenn ja, von welchen Personen und auf welcher Basis?

Wie haben Sie von der Enttarnung des Tino Brandt erfahren? Was wurde ggf. diesbezüglich mit Ralf Wohlleben und/oder anderen Personen besprochen?
Haben Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt vor dem 04. November 2011 von der Enttarnung der V-Leute Carsten Szczepanski, , und erfahren? Wenn ja, wann und wie? Haben Sie anschließend etwas unternommen, um weitere Informationen einzuholen oder sich zu schützen?
Wie und wann haben Sie, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt von dem Ausstieg Carsten Schultzes Ende 2000 bzw. Anfang 2001 aus der rechten Szene erfahren? Haben Sie Uwe Mundlos oder Uwe Böhnhardt anschließend etwas zu Ihrem gemeinsamen Schutz unternommen? Wenn ja, was? Und wenn nein, warum nicht?
Wurden Sie zu irgendeinem Zeitpunkt nach Ihrer Inhaftierung im November 2011 von Mitarbeitern eines Nachrichtendienstes aufgesucht? Wenn ja, was wollten diese und was haben diese mit Ihnen besprochen?
Wurden Ihre Verteidiger von Mitarbeitern eines Nachrichtendienstes kontaktiert? Wenn ja, von wem, kennen Sie den Inhalt der entsprechenden Kommunikation?
Haben Sie die Rechte für eine Autobiographie, ein Exklusivinterview oder einen ähnlichen Text verkauft? Wenn ja, für welche Summe? Wenn nein, beabsichtigen Sie Entsprechendes?“

Dann sagt RA Langer: „Ich wollte nochmal den Versuch machen. Ich gebe meines wortwörtlich ab, es muss keiner mitschreiben. Ich könnte eins nach vorne geben. Aber ich möchte natürlich nicht, dass das jetzt schon vorher durchgewühlt wird. Wollte es nur noch mal anregen.“ Götzl: „Bestehen Einwände? Wenn Sie mir es übergeben, nehme ich es entgegen.“ Ein Exemplar der Fragen wird an den Senat gereicht. Langer sagt dann, dass „E1“ ist die erste Einlassung vom 009.12.15 sei und „E2“, „E3“ und „E4“ entsprechend die weiteren Einlassungen Zschäpes. Im Text, so Langer würden „UM“, „UB“ und „BZ“ für Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe stehen, „ggf.“ bedeute, dass es von der Beantwortung vorrangig gestellter Fragen abhänge. Langer nennt Fundstellen im Folgenden meist nicht vollständig, sondern sagt an den entsprechenden Stellen meist nur: „Fundstelle“. Dann verliest Langer seinen Fragenkatalog:

A. Fragen mit Bezug zur Einlassung BZ und zu den Nachfragen des Senats

1. zu E 1, S. 11 – 26.01.1998 „Fackel ab“:
Wie haben Sie an einer Tankstelle eine 0,7-Liter-Flasche betankt?
An welcher Tankstelle soll dies erfolgt sein?
Gab es dort keine Probleme wegen einer Mindestabnahmemenge?
Gab es dort keine Probleme wegen des untauglichen Gefahrgutbehälters?
Sie sagten, daß Sie die Flasche mit Benzin nicht gebraucht haben, wo ist diese verblieben?
Wie hat UB darauf reagiert, daß Sie sein „Fackel ab“ ignoriert haben?

2. zu E 1, S. 16 f. – Beauftragung Rechtsanwalt Dr. Hans Eisenecker / E 2, S. 9 (F 17):
Was war der konkrete Auftrag an RA Dr. Eisenecker?
Sie führen aus, es sei „die Akteneinsicht abgelehnt“ worden – zu welchem konkreten
Vorgang (Sachverhalt/Straftat) sollte RA Dr. Eisenecker eine Akteneinsicht erwirken?
Sie erwähnen eine Besprechung mit RA Dr. Eisenecker am 07.03.1999, dann eine weitere
im November 1999. Es heißt dabei, daß sie ihn „erneut in seiner Kanzlei aufgesucht“ hätten. An anderer Stelle sagen Sie, sie hätten ihn „zweimal angerufen und … einmal getroffen, nicht jedoch in seiner Kanzlei, sondern in einer Gaststätte“. Was ist nun zutreffend?
RA Dr. Eisenecker soll Ihnen im November 1999 mitgeteilt haben, daß es „wohl sehr heftig werden würde“, nachdem Sie ihm auch von den ersten 3 Banküberfällen berichtet haben. Hat er Ihnen gesagt, inwiefern zu diesem Zeitpunkt davon auszugehen war, daß diese Banküberfälle, die UM/UB begangen haben sollen, seitens der Strafverfolgungsorgane auch UM/UB zugeordnet werden konnten? Hat er erläutert, wieso dies dann für Sie „sehr heftig“ werden würde?

3. zu E 1, S. 16 f. – Erteilung der schriftlichen Vollmacht an Rechtsanwalt Dr. Hans Eisenecker / E 2, S. 9 (F17) / E 3, S. 7 (F 12) / E 3, S. 13 (F-CS 1) :
Zur zeitlichen Abfolge: Sie sagen, Sie hätten Dr. Eisenecker am 07.03.1999 erstmals gesprochen, dieser hätte für Sie eine Akteneinsicht versucht und Ihnen „einige Wochen später“ mitgeteilt, daß diese abgelehnt worden sei. Im November 1999 hätten Sie Ihn „erneut“ in seiner Kanzlei aufgesucht. An anderer Stelle sprechen Sie davon, daß Carsten Schultze Ihnen die Vollmacht des Rechtsanwaltes Dr. Eisenecker gegeben habe, die Sie unterschrieben hätten und die dann zu Dr. Eisenecker gebracht worden sei. Zur Einlassung des Mitangeklagten Carsten Schultze vom 5. Hauptverhandlungstag sagen Sie, daß diese zutreffend ist. Sie beschreiben das Treffen mit Carsten Schultze in einem Café eines Kaufhauses in Chemnitz als das einzige mit ihm nach dem Untertauchen. Carsten Schultze hat das Treffen in dem Café in dem Kaufhaus in Chemnitz – bei dem Vollmachtsunterzeichnung und anschließend die Waffenübergabe stattfanden – auf „Ende
März, Anfang April 2000″ eingeordnet. Für diese Einordnung hat er als objektiven Anhaltspunkt den Erwerb seines Führerscheines im Frühjahr 2000 benannt, da er erst anschließend die Waffe mit dem PKW seiner Mutter abgeholt habe. Der Führerschein soll ihm laut eines Vermerks des BKA vom 18.03.2014 am 03.04.2000 ausgehändigt worden sein. Eine Vollmacht für Dr. Eisenecker, die erst im oder nach Frühjahr 2000 unterzeichnet wurde, konnte dieser nicht im Verlaufe der ersten Jahreshälfte 1999 und wiederholend im November 1999 für eine Akteneinsicht nutzen. Bitte erklären Sie diesen Widerspruch bzw. stellen Sie den zeitlichen Ablauf richtig.

4. zu E 1, S. 19 f. – „Geschehnisse am 09.09.2000“ / E 2, S. 10 (F 18) und S. 11 (F 22) :
Haben UM/UB Ihnen gesagt, nach welchen Kriterien sie die ermordete Person ausgewählt
haben? Haben Sie UM/UB danach gefragt?
Sie führen aus: „Sie zeigten mir die Pistole, die sie am 09.09.2000 verwendet haben.“
Haben UM/UB ihnen in diesem Zusammenhang einen Schalldämpfer gezeigt?
Haben UM/UB nicht erwähnt, daß sie zwei verschiedene Waffen eingesetzt haben?
Sie sagten, sie können die Pistole anhand der Ermittlungsakten nicht näher beschreiben. Da die Waffen Asservat W04 (Ceska 83, ca. 20 cm breit) und Asservat 2.12.483.13 (Bruni, ca. 10 cm breit) bereits von der Größe deutlich voneinander abweichen, werden Sie nochmals gebeten mitzuteilen, ob Sie hinsichtlich der Größe einordnen können, ob eine dieser beiden Waffen ihnen damals gezeigt wurde oder ob Sie ggf. eine dieser beiden Waffen ausschließen können.
Hatten UM/UB in den Jahren 2000 und 2001 Fotoapparate in Besitz? Handelte es sich um analoge (mit Fotofilm) oder digitale (mit Speicherkarte) Kameras? Können Sie Angaben zu Firma/Typ des Gerätes / der Geräte machen? Ggf.: Wo verblieben diese Fotoapparate?

5. zu E 1, S. 24 f. – „Tatvorwürfe vom 13.06.2001 sowie 27.06.2001“ :
Sie schildern ein Gespräch zwischen Ihnen und UM/UB im Nachgang an den Raubüberfall vom 05.07.2001 und dabei abstrakt: „Im Rahmen dieses Gespräches berichteten Sie mir von Ihren Mordtaten vom 13.06. und 27.06.2001“. Was konkret sagten Ihnen UM/UB zum Ablauf der Geschehnisse vom 13.06. und vom 27.06.2001?
Wurde Ihnen mitgeteilt, wer am 13.06.2001 und wer am 27.06.2001 die Schüsse auf das jeweilige Opfer abgab?
Haben UM/UB Ihnen gesagt, nach welchen Kriterien sie die beiden ermordeten Personen jeweils ausgewählt haben?

6. zu E 1, S. 25 – „Mir wurde bewußt“ / E 2, S. 13 (F 29) :
Sie führten – zeitlich bezogen auf die Zeit nach dem zweiten und dritten Mord, von denen sie Anfang Juli nach dem 05.07.2001 erfuhren – aus: „Mir wurde bewußt, daß ich mit zwei Männern zusammen lebte, denen ein Menschenleben nichts wert war. … Diesmal äußerten sie sich auch in ausländerfeindlicher Richtung.“ und „Meine Gefühle änderten sich dahingehend, daß, wenn sich die beiden ohne Erklärung für unbestimmte Zeit, bzw. Tage verabschiedeten, ich große Angst bekam, sie würden nicht mehr zurückkehren.“ In E 2, S. 13 (F 29) präzisierten Sie, daß bei dem Bericht „nicht einfach von einem Türken gesprochen worden sei“, sondern abwertende Bezeichnungen wie „Kanake“ oder „Dreckstürke“ verwandt wurden.
Dachten Sie auch daran, daß UM/UB – jedenfalls Anfang Juli, nach dem 05.07.2001 – in solchen Abwesenheitszeiten weitere gleichartige Tötungen, insbesondere an Personen mit türkischer Herkunft, vornehmen würden?

7. zu E 1, S. 28 – „Mord vom 25.02.2004 … UM berichtete davon“ (E 1, S. 28) :
Wann hat UM Ihnen vom Mord vom 25.02.2004 in Rostock berichtet?
Hat UM Ihnen davon berichtet, ob er allein oder mit UB am Tatort war?
Hat Ihnen UM außer „in Rostock einen Türken erschossen zu haben“ und, daß „es wieder passiert sei“ noch etwas zu diesem Ereignis mitgeteilt? Ggf.: Was konkret?
Hat UB Ihnen zu diesem Ereignis etwas mitgeteilt? Ggf.: Was konkret?

8. zu E 1, S. 32 . „Sparkasse, … Kleine Parower Straße in Stralsund“:
Wo waren Sie zu dieser Zeit (im November 2006, Januar 2007)?
Waren Sie in Stralsund oder in Mecklenburg Vorpommern?
Haben UM/UB Ihnen mitgeteilt, wie sie auf diese Sparkasse als Überfallobjekt gekommen sind?
Sind Ihnen Bezüge von UM/UB nach Stralsund und Umgebung bekannt (z. B. Personenkennverhältnisse)?

9. zu E 1, S. 34 – „Beweis ihres Tuns“ / E 2, S. 16 (F 34) / E 3, S. 8 f. (F 13 + F 14) :
Sie erklärten: „UM wollte, daß alle Beweise im Zusammenhang mit ihren Taten vernichtet werden und der einzige Beweis ihres Tuns die DVD sei.“ Sind Sie nicht tatsächlich davon ausgegangen, daß die Morde und Anschläge als Bestandteil „des Tuns“ von UM/UB mit verarbeitet wurden bzw. würden?
Sie führten aus: „Es ging nicht darum, Beweise zu vernichten, die ihre Straftaten offenlegen würden – die DVDs, die ich verschicken sollte, belegen auch das Gegenteil.“
Das Verschicken der DVDs belegt nicht das Gegenteil, da in diesem „Bekennervideo“ kein Bekenntnis von den Personen UM/UB ersichtlich ist, sondern nur eines des (bis dahin unbekannten) NSU. Bitte nehmen Sie zu diesem Widerspruch Stellung.

An dieser Stelle beschweren sich RA Heer und Eminger-Verteidiger RA Kaiser ohne Mikrofonverstärkung. Was sie sagen, ist auf der Besucherempore nicht zu verstehen. Langer trägt weiter vor:

War vor dem Ende am 04.11.2011 in Gesprächen zwischen Ihnen und UM/UB einmal die Rede davon, die DVDs zu verschicken? Ggf.: Schildern Sie diese Gespräche.

10. zu E 1, S. 35 – Verschütten des Benzins:
In welcher Reihenfolge der Räume sind Sie beim Verschütten des Benzins vorgegangen?
Wie lange dauerte der Vorgang vom letzten Klingeln an der Wohnung [Charlotte] E. bis zum Anzünden der von Ihnen genutzten Wohnung (nach Rückkehr in Ihre Wohnung und dem dem zwischenzeitlichen Verschütten des Benzins)? Wo genau befanden Sie sich, als Sie den Brand mit Ihrem Feuerzeug in Gang setzten? Bitte zeichnen Sie diesen Standort in Ihre Skizze ein.

11. zu E 1, S. 36 – Objekt für Raubüberfall / Dienstag Geld besorgen / E 3, S. 18 (F 39) :
Kannten Sie das Objekt, das für den Raubüberfall ausgekundschaftet werden sollte?
Zur Sparkasse in Gotha, Humboldtstraße 86 gab es nach Aktenlage und Beweisaufnahme detaillierte Ausspähungen (SAO 250, 16; Ass. 1.4.197.0; Zeugin KOK Bu. am 239. HVT) und im Wohnmobil wurde eine Quittung vom 02.11.2011, 9:56 Uhr, für den Kaufland, Bürgeraue 2 in Gotha – ca. 800 m Fußweg von der Sparkasse entfernt – gefunden. Haben Sie von UM/UB Informationen, daß konkret geplant war, die Sparkasse in Gotha am 02.11. bzw. in der ersten Novemberwoche 2011 auszurauben?
Wissen Sie, warum UM/UB davon abgesehen haben, vor dem 04.11.2011 (an dem eigentlich ursprünglich das Wohnmobil beim Vermieter wieder abgegeben werden sollte) einen Raubüberfall durchzuführen?
Hatten Sie nach dem Aufbruch von UM/UB am Wochenende vor dem 04.11.2011 nochmals
Kontakt (ggf. telefonisch) und ggf. wann und was wurde dabei besprochen?
Haben Sie am 04.11.2011 anderen als telefonischen Kontakt zu UM/UB (z. B. SMS/E-
Mail)?
Bei der Abholung des Wohnmobils am 25.10.2011 waren Sie anwesend. Der ursprüngliche Rückgabezeitpunkt des Wohnmobils war laut Vertrag für den 04.11.2011, 12:00 Uhr, in Schreiersgrün vorgesehen. War Ihnen dies bekannt? Wußten sie, daß das Wohnmobil am 03.11.2011 bis zum 07.11.2011 oder auch um eine ganze Woche verlängert worden sein soll (gem. Protokoll Zeugin Bianca K., SAO 47, 327 und 54. HTV vom 11.12.2013)? Ggf.: Woher wußten Sie das? Wie sollten UM/UB nach der Rückgabe des Wohnmobils von Schreiersgrün wieder wegkommen?

12. zu E 1, S. 36 f. – Kanister mit Benzin aus dem Abstellraum :
Wann hatten UM/UB nach dem Untertauchen im Januar 1998 Zugriff auf ein Boot gehabt, insbesondere wann zuletzt vor dem 04.11.2011? Sie sprechen bei Kanister und Benzin davon, daß UM „und“ UB dieses deponiert hätten, beim Außenborder sprechen Sie in der Einzahl („Außenborder seines Bootes“) – wem gehörte(n) nun Boot und Außenborder? Wo lagerte dieses Boot? Wann war das Benzin, welches laut Ihrer Einlassung „für den Außenborder des Bootes gedacht“ war, in den Kanister gefüllt worden und wo befand sich der Kanister seit diesem Zeitpunkt? Ggf.: Wo lagerten der Außenbordmotor und Kanister mit dem Benzin in den jeweilig vorherigen Wohnungen (also vor der Wohnung Frühlingsstraße 26)?
Soweit Sie angeben, das Benzin sei „ursprünglich“ für das Befüllen des Außenborders gedacht gewesen: Wann ist dieser ursprüngliche Zweck weggefallen? Gab es darüber eine Absprache zwischen Ihnen, UM und/oder UB? Wurde darüber gesprochen, wozu das Benzin seither – (zumindest zuletzt auch) in der Wohnung – lagerte?
Ergänzend dazu: Aus dem Kontext Ihrer Einlassung ist zu entnehmen, daß der „letzte Wille“ von UM/UB gewesen sei, „die gemeinsame Wohnung ́abzufackeln ́“ und sie dieses „Versprechen den beiden gegenüber“ gegeben hätten. Wann genau haben Sie dieses Versprechen gegenüber UM/UB abgegeben? Was wurde im Detail für einen solchen Fall zwischen Ihnen und UM/UB abgestimmt? Ggf.: Wie sollte die Realisierung dieses Versprechens in der von Ihnen zuvor genutzten Wohnung in der Polenzstraße 2 durchgeführt werden?

13. zu E 1, S. 41 – Kein Telefonat mit Mitarbeiter IM/Behörde / Abruf Mailbox u. a. :
Haben Sie in der Zeit vom 04.11.2011 bis zur Festnahme am 08.11.2011 – außer den Anrufen bei den Eltern von UM/UB am 05.11.2011 – Telefonate geführt? Ggf.: Mit wem? Was war der jeweilige Inhalt?
Am 04.11.2011, 12:11 Uhr, soll mit der Mobilfunktelefonnummer 0162/7000587, die Sie genutzt haben sollen, eine 51-Sekunden-Verbindung zur Mailbox dieser Nummer bestanden haben. Die Nachricht/-en soll/-en auf der Mailbox gelöscht worden sein. Wer war/waren die Person/en, die Nachricht/en aufgesprochen hatten? Welchen Inhaltes war/waren diese Nachricht/-en? Haben Sie diese Nachricht/-en gelöscht?
Am 05.11.2011 soll das Mobiltelefon mit der Nummer 0162/7000587 angerufen worden sein und sich dort eine männliche Stimme gemeldet haben (SAO 160, 213). Wer war diese Person und wie kam diese in den Besitz des Mobilfunktelefons?
Als Sie sich der Polizei am 08.11.2011 stellten, sollen Sie kein Mobiltelefon bei sich gehabt
haben. Haben Sie zwischen dem 04.11.2011, 15:30 Uhr, und 08.11.2011, Ihrer Festnahme, ein Mobiltelefon genutzt? Ggf.: Woher hatten Sie dieses? Ggf.: Wo verblieb dieses Telefongerät nebst SIM-Karte? Ggf.: Was für ein Gerätetyp war dieses Mobiltelefon?
Wo verblieb das Telefongerät nebst SIM-Karte, welches mit der Telefonnummer 0162/7000587 betrieben wurde. Was für ein Gerätetyp war dieses Mobiltelefon?

14. zu E 1, S. 47 f. – „200 Videoclips auf unserem Festplattenrecorder schneiden“:
In der Wette ist davon die Rede, daß es um „200 x Videoclips schneiden“ ging. In Ihrer Einlassung wird ausgeführt, UM – der sich nach dem bisherigen Ergebnis der Beweisaufnahme mit Computern gut auskannte – habe den Wettschein „entworfen und erstellt“. Das von Ihnen geschilderte „Herausschneiden“ (genauer: Herauslöschen) von Einzelfilmteilen (Vorspann, Werbung, Abspann) aus einem einzelnen Gesamtspielfilm ist davon umgangssprachlich nicht als „Videoclips schneiden“ gedeckt. Wie können Sie diesen Widerspruch erklären? Was soll in Ihrer Schilderung der „Videoclip“ sein? Auf welche Tätigkeit bezog sich die Zahl 200, also was genau sollte 200 x getan werden? Sollten etwa 200 Filme komplett geschnitten/bereinigt oder sollten aus verschiedenen Filmen insgesamt 200 Stellen (Werbung, Vor-/Abspann) herausgelöscht werden? In welchem Zeitraum sollte dies geschehen? Wurde dies („Videoclips schneiden“) auch außerhalb der Wette gemacht? Konnten bzw. machten dies alle drei Personen (UM/UB/BZ)? Wurden die (geschnittenen/bereinigten) Filme dann nach dem Ansehen gelöscht oder aufbewahrt? Welches Gerät (Festplattenrecorder) wurde dazu verwendet? Können Sie die Firma, den Typ benennen?
In der Frühlingsstraße 26 wurde ein Festplattenrecorder Panasonic DMR-EH595 aufgefunden. Da für ein solches Gerät ein Kaufbeleg vom 06.02.2010 vorliegt, vermuten die Ermittler, daß ein Gerät dieses Typs für eine Verwendung gemäß der Wette aus dem Jahr 2005 nicht in Frage kam. Trifft dies zu?

Bei der vorhergehenden Frage beschwert sich Zschäpe-Verteidiger RA Stahl: „Diese ständig enthaltenen Zwischenplädoyers, die möge der Kollege einstellen.“ Langer: „Haben Sie schon mal von der Überdehnung des Satzrahmens gehört? Ich kann aber auch so fragen, wie Sie es möchten: Trifft es zu, dass …“ Langer setzt mit seinen Fragen fort:

Seitens der Ermittler wird dagegen vermutet, es sei ein DVD-Videorecorder des Typs Panasonic DMR-E55 (ohne Festplatte) genutzt worden.

Langer bittet darum, die als Anlage zu seinen Fragen eingereichten Fotos vergleichbarer Neugeräte eines solchen DVD-Videorekorders in Schwarz und Silber zu zeigen. Die Fotos werden aufgelegt und an die Leinwände projiziert. Langer:

Handelt es sich dabei um das in Ihrer Schilderung genannte Gerät?
Wurden in den Haushalten UM/UB/BZ von 1998 bis 2011 andere Festplatten- und/oder DVD-Video-Recorder genutzt, ggf. welche Firma / welcher Typ? Ggf.: Wurden diese anderen Festplattenrecorder auch von Ihnen genutzt/bedient?
Es wurden in der Frühlingsstraße mehrere bespielte VHS-Video-Kassetten gefunden. Waren in den Haushalten UM/UB/BZ in der Zeit von 1998 bis 2011 Videokassettenrecorder im VHS-Format in Nutzung? Welche Firma / welcher Typ? In welchem Zeitraum erfolgte die jeweilige Nutzung? Wo ist das Gerät bzw. sind die Geräte verblieben?

15. zu E 1, S. 48 – „DVDs … Anfang des Jahres 2011 in Tüten verpackt u. beschriftet“
Sind mit „Tüten“ Briefumschläge gemeint? Waren die „Tüten“ zu diesem Zeitpunkt frankiert? Ggf.: Wann wurden diese „Tüten“ frankiert? Ggf.: Wer hat diese „Tüten“ frankiert?

16. zu E 1, S. 48 – „2011 … Dutzend Waffen“:
Sie erklärten: „Im Jahr 2011 ging ich schätzungsweise von rund einem Dutzend Waffen aus“. Klarstellend: Sind damit Schußwaffen gemeint? Ggf.: Wie viele davon waren Schußwaffen? Wie viele (unterschiedliche) Schußwaffen haben Sie gemäß Ihrer Erinnerung im gesamten Zeitraum nach dem Untertauchen bis Anfang November 2011 gesehen.

17. zu E 2, S. 23 (F 45), E 3, S. 7 (F 12) – Treffen Carsten Schultze / Waffenübergabe Holger Gerlach E 3, S. 6 f. (F 10) / Pistole über Jan Werner E 3, S. 7 (F 11):
Wo genau befand sich der Kaufhauskomplex, in dem das Café war, in dem das Treffen mit Carsten Schultze stattfand? Können Sie diese Stelle genau in einem Stadtplan oder GoogleMaps-Ausschnitt angeben?
Können Sie die Ereignisse
1. Treffen Carsten Schultze („in einem Café, in einem Kaufhaus“)
2. Waffenübergabe Holger Gerlach („ich schätze, es war Sommer 2001“),
3. Mitteilung UB über Waffenlieferung Jan Werner („Details … sind mir nicht bekannt“) zeitlich einordnen, zumindest diese zueinander in eine Reihenfolge (davor/danach) setzen? Ggf. unter Berücksichtigung der weiteren Ereignisse als Anhaltspunkte
4. Treffen mit den Eltern von UB Frühjahr 1999,
5. Treffen mit den Eltern von UB 2000,
6. Treffen mit den Eltern von UB 2002.

18. zu E 2, S. 25 (F 49) – Auswahl der Polizeibeamten als Opfer:
Ist ihnen seitens UM/UB mitgeteilt worden, welchen Bezug diese zu der Stadt Heilbronn hatten und wieso diese dort Polizeibeamte als Opfer gesucht haben? Ist Ihnen bekannt, ob, ggf. wie oft und wann UM/UB sich vor dem 25.04.2007 in Heilbronn aufhielten und aus welchem Anlaß? Ggf.: Waren Sie bei einem dieser Besuche dabei?

19. zu E 4, S. 5 – Gewichtsangabe:
Sie haben angegeben, am 04.11.2011 „etwa zwischen 58 und 60 kg gewogen“ zu haben. Im Personenbericht über Ihre Person vom 31.12.2011 wurden Feststellungen zu Ihrer Person zum Zeitpunkt der Festnahme (08.11.2011) getroffen. Darin ist auf Bl. 21 vermerkt: „Gewicht 63 kg“. Können Sie sich erinnern, ob Sie an diesem Tag gewogen wurden und welcher Wert dabei festgestellt wurde? Ggf.: Betrug der Wert 63 kg?

B. Fragen ohne Bezug zur Einlassung BZ

1. Tankquittung vom 28.10.2011:
Ausweislich einer Quittung vom 02.11.2011, die im Wohnmobil gefunden wurde, wurden am 28.10.2011 an der Shell-Tankstelle Schubertstraße 1 in Zwickau (ca. 2,8 km von der Frühlingsstraße entfernt) 15,98 Liter Super-Benzin erworben. Wer hat dieses zu welchem Zweck erworben? In welchen/welche Behälter wurde es gefüllt? Was geschah mit diesem Benzin?

2. Weitere Wohnungen/Depots/Postfächer:
Sind ihnen andere – als die von Ihnen mitgenutzten – Wohnungen bekannt, die UM/UB nutzten oder Depots/Postfächer von UM/UB? Ggf.: Welche und in welchen jeweiligen Zeiträumen?

3. Bezüge zu Rostock:
3.1. Ist Ihnen bekannt, warum UM (bzw. UM/UB) ein Opfer in der Stadt Rostock auswählten und wie sie auf den dortigen Stadtbezirk Rostock-Toitenwinkel gekommen sind?
Sind Ihnen Bezüge von UM/UB zu diesem Rostocker Stadtbezirk bekannt?
Kannten UM/UB und/oder Sie den Dönerimbißcontainer im Neudierkower Weg 2 in Rostock – den Ort, an dem Mehmet Turgut ermordet wurde – vor dem 25.02.2004? Wurde darüber gesprochen Ggf.: Was?
3.2. Kennen Sie Frau Sylvia M., die Cousine von UB? Ggf.: Direkt oder aus Erzählungen von UB? Ggf.: Sprach UB über Besuche an ihrem Wohnort in Rostock? Ggf.: Was erfuhren Sie von UB über solche Besuche, können Sie diese Besuche zeitlich einordnen?
3.3. Kennen Sie eine Person, die damals den Namen Marcus Ho. (Nachlieferung N 05, 69 ff.) trug und auf der Telefonliste Garage Jena vermerkt war?
Herr Ho. soll laut einer Vernehmungsmitschrift ausgesagt haben, daß er und sein Freund Toralf St., Sie und UM im Sommer – den er 1992 einordnete -, wahrscheinlich im August, auf einem Campingplatz in Krakow am See getroffen habe. Erinnern Sie sich daran? Es soll neben Ihnen und UM noch eine dritte Person mit Ihnen zusammengewesen sein, die nicht UB war und die „Zwerg“ genannt worden sein soll. Erinnern Sie sich daran? Wer war die Person mit der Bezeichnung „Zwerg“? Es soll eine Fahrt mit dem PKW Wartburg von UM nach Rostock gegeben haben. Erinnern Sie sich daran? Wann war diese Fahrt? Wohin genau ging diese Fahrt? Waren Sie mit dabei? Welche Personen waren noch mit dabei?

Herr Ho. wohnte laut seiner protokollierten Aussage in der Pablo-Neruda-Straße (einem Neubauplattenviertel) von März/April 1994 bis 1997 (N 05, S. 72, 75). Er hat laut Vernehmungsprotokoll ausgesagt, daß es möglich ist, daß UM/UB und Sie ihn dort besucht haben bzw. dort übernachtet haben. Waren UM/UB und/oder Sie in der Wohnung des damaligen Herrn Ho. in der Pablo-Neruda-Straße? Ggf. Haben Sie dort übernachtet? Ggf. wann war das?
Nach der protokollierten Aussage sollen UM/UB und Sie an einer Geburtstagsfeier (September 1993) und an einer Silvesterfeier (1994/95) in Rostock teilgenommen haben. Trifft dies zu? Bei wem fanden diese Feiern jeweils statt? Welche Personen nahmen nach Ihrer Erinnerung daran jeweils teil? Gab es sonstige Aufenthalte von Ihnen und/oder UM/UB in Rostock vor dem 25.02.2004? Ggf.: Wo genau hielten Sie und/oder UM/UB sich anläßlich dieser Besuche in Rostock auf.

4. Bezüge zu Greifswald:
Gab es Aufenthalte von Ihnen und/oder UM/UB in Greifswald? Ggf.: Wo genau und wann? Ist Ihnen bekannt, warum in einem Greifswalder Stadtplan 2005/06 im Bereich Fleischervorstadt, Arndtstraße, auf Höhe der Nr. 25, 26, 27, 28 ein Kreuz vermerkt ist (Ass. 2.7.22 = Foto 2.7.22-BBB_8909.JPG)? Ist Ihnen ein Bezug zu den dortigen Adressen bzw. den von der Polizei ermittelten Namen der Bewohner bekannt. Ggf.: Welcher?
Ist Ihnen bekannt, ob UM/UB vorhatten, in Greifswald ein Geldinstitut zu überfallen? Ggf.: Welches und wann?
Ist Ihnen bekannt, warum in einem Greifswalder Stadtplan 2005/06 im Bereich Ostseeviertel, Talliner Straße, Eintragungen (Pfeil, Kreuze, Linie) vermerkt sind?

5. Auslandsaufenthalte:
Hielten Sie sich bzw. UM/UB – gemeinsam oder einzeln – im Zeitraum von Februar 1998 bis Oktober 2011 im Ausland auf. Ggf.: Wo genau und in welchem Zeitraum? Ggf.: Was war der Anlaß bzw. Grund des jeweiligen Aufenthaltes?

Es folgt dann eine Pause bis 14:55 Uhr. Danach erhält RAin Catic-Redemann das Wort: „Insgesamt sind es 35 Fragen und ich teile mir das Stellen der Fragen mit dem Kollegen Schön. Vorweg: die Seitenangaben ohne weitere Angaben beziehen sich auf den Ausdruck der Einlassung vom 09.12.2015.“ Catic-Redemann trägt ihre Fragen vor:

1. In Ihrer Einlassung, Seite 8, räumen Sie ein, an der Herstellung eines ‚Puppentorsos‘ für eine Aktion am 13. April 1996 beteiligt gewesen zu sein. Warum wurde an diesem Puppentorso ein Davidstern und ein Schild mit der Aufschrift ‚Jude‘ angebracht?
2. Am Wochenende vor Ihrem Untertauchen sollen Fotos Ihre Beteiligung an einer Demonstration in Dresden gegen die Wehrmachtsausstellung zeigen. Welche Fahne tragen Sie dort und warum? Mit wem sind Sie zusammen nach Dresden gefahren, wen erkennen Sie auf den Fotos wieder? Wer ist die weibliche Person, die neben Ihnen die Fahne trägt? An der Seite der Demonstration, neben Ihnen, wird eine Transparent mit der Aufschrift „Nationalismus – Eine Idee sucht Handelnde“ getragen. Wer hat sich dieses Transparent ausgedacht, wer hat es hergestellt und wer hat es getragen?

An dieser Stelle werden nach kurzer Debatte um die Form des Vorhalts drei Fotos aus einer Arte-TV-Dokumentation gezeigt. Zu sehen sind Demonstrationsfotos vom 24.01.1998 in Dresden. Eines zeigt einen größeren Ausschnitt des bereits gezeigten Fotos zu diesem Aufmarsch. Die beiden anderen zeigen Personen, die ein rotes Transparent mit der weiße Aufschrift „Nationalismus – Eine Idee sucht Handelnde“ tragen.

Catic-Redemann weiter:

3 . Nach Ihrer Darstellung haben Sie am 26.1.1998 die Aufforderung von Uwe Böhnhardt „Fackel ab“ im Endeffekt nicht befolgt (S.11). Gab es anschließend Diskussionen darüber mit den beiden Uwes, ggf. mit welchem Inhalt. Wurden Ihnen Vorwürfe gemacht?
4. Haben Sie und/oder Uwe Böhnhardt/Uwe Mundlos nach dem Untertauchen ihr Äußeres verändert und wenn ja, wie?
5. Nach Ihrer Behauptung wollten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt Ende 1999 nach Südafrika, Sie wollten Deutschland aber auf keinen Fall verlassen (S.17). Sie behaupten weiter, Sie hätten Ende 2000, nachdem Sie von dem Mord an Enver Şimşek erfahren haben, überlegt, sich der Polizei zu stellen. Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos sollen mit einer Selbsttötung gedroht haben (S.21). Haben Sie in dieser Situation mit den beiden die Möglichkeit erörtert, dass diese nunmehr – wie bereits Ende 1999 geplant – nach Südafrika auswandern sollten und Sie sich sodann der Polizei stellen?
6. Wie sind Sie oder Böhnhardt oder Mundlos an den Ausweis des Herrn Ralph Ho. gekommen, welchen Kontakt hatten Sie zu ihm, wusste er, dass auf seinen Namen Bestellungen getätigt und eine Wohnung angemietet wurde?

7. Trifft es zu, dass Thomas Rothe sie sowohl in Wohnungen in Chemnitz, wie in Wohnungen in Zwickau besucht hat? Wenn ja in welchen der Wohnungen? Hatten Sie und Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt keine Angst, dass Herr Rothe Ihren Aufenthaltsort verraten könnte? Ggf.: Weshalb waren Sie sicher, dass Herr Rothe Ihren Aufenthaltsort nicht verraten würde?
8. Haben Sie sich regelmäßig über das politische Geschehen informiert und wenn, aus welchen Quellen, haben Sie regelmäßig eine Zeitung (welche) gelesen und/oder regelmäßig Nachrichtensendungen im Radio gehört oder im Fernsehen gesehen (welche)?
9. Haben Sie mit Uwe Böhnhardt und/oder Uwe Mundlos regelmäßig (wie oft pro Woche oder Monat) Fernsehabende veranstaltet, welche Sendungen/Serien haben Sie dabei gesehen? Gab es hier Unterschiede während der Zeit in der Polenzstraße und der Zeit in der Frühlingsstraße?
10. Haben Ihnen Uwe Böhnhardt und/oder Uwe Mundlos häufiger Zeitungsartikel gezeigt, in denen von deren Taten berichtet wurde?
11. Sie erklären, dass Mundlos und Böhnhardt nach der Rückkehr vom Bombenanschlag in der
Keupstraße keine Details berichteten. Sie hätten sich deshalb über die Zeitung informiert. Hatten
sie zuvor versucht von Mundlos und Böhnhardt Details zu erfahren? Welche? Was erfuhren Sie aus der Zeitung, was Sie nicht schon vorher von Mundlos und Böhnhardt erfahren hatten. Woher hatten Sie Zeitungen? Haben Sie diese täglich gekauft? Was geschah mit den Zeitungen, nachdem Sie diese gelesen hatten? Haben Sie die Zeitungen Böhnhardt und Mundlos gezeigt/gegeben. Haben Sie ab dem 9.6.2004 Fernsehsendungen zum Anschlag gesehen?

12. Als Ihnen – nach Ihrer Darstellung – am 5. oder 6.10.2006, nach dem gescheiterten Überfall auf die Bank in der Kosmonautenstraße in Zwickau, Böhnhardt davon und Mundlos und Böhnhardt von weiteren vier Morden erzählten, haben Sie sich mit den Erklärungen zufrieden gegeben, oder haben sie sich dann selbstständig zu dem Banküberfall Zeitungen besorgt und zu den Morden im Internet recherchiert? Mit welchem Ergebnis?
13. Haben Uwe Böhnhardt und/oder Uwe Mundlos als Grund für die von ihnen verübten Morde
(auch) erklärt, dass sie dies zur Erhaltung der deutschen Nation getan hätten, dass es notwendig sei Ausländer zu töten um die deutsche Nation zu erhalten?
14. Zu den in der Frühlingsstraße aufgefundenen Videoaufzeichnungen zum Bombenanschlag in der Keupstraße soll sich Ihr Verteidiger, Herr Grasel nicht nur gegenüber der taz sondern auch gegenüber dem Berliner Tagesspiegel geäußert haben. Er soll dabei ausweislich des beigefügten Artikels erklärt haben:

An dieser Stelle gibt es von Seiten Richter Götzls erneut eine Beanstandung zur Art des Vorhalts und zur Verwendung des Begriffs „beigefügt“. Nach mehrfachen Unterbrechungen durch Götzl liest Catic-Redemann die Passage schließlich vor:

„Denkbar sei auch, Mundlos und Böhnhardt hätten in Köln nach der Tat bei einem Freund die Sendungen aufgenommen.“ Wissen Sie ob Uwe Böhnhardt und/oder Uwe Mundlos in Köln einen Freund/Freundin hatten und wie heißt der/die?
15. Wissen Sie etwas dazu, warum André Eminger am 8.6.2004 (einen Tag vor dem Anschlag in der Keupstraße) in Euskirchen war und was er dort gemacht hat?
16. Nach Ihrer Behauptung hatten Ihnen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt immer wieder – erstmals Ende 2000 – erklärt (S.21), dass diese sich selbst töten würden, falls sie durch die Polizei festgenommen werden sollten. Welche Verhaltensregeln hatten Sie für den Fall besprochen, dass es auf einer gemeinsamen Fahrt von ihnen allen dreien (z. B. im Urlaub) zu einer polizeilichen Überprüfung oder gar zu einer Festnahme käme? Hatten Sie immer Waffen dabei?

17. Auf Seite 34 Ihrer Einlassung behaupten Sie: „Bei diesen Gesprächen über den Tod musste ich beiden mehrfach das ‚absolute Versprechen‘ geben: Sollten beide erschossen werden oder sollten sie sich selbst erschießen, um einer Verhaftung zuvor zu kommen, so sollte ich die von Uwe Mundlos erstellten und versandfertig vorbereiteten DVDs in den Briefkasten stecken und versenden. Ich sollte die Wohnung in Brand setzen und ich sollte die Eltern des Uwe Mundlos und des Uwe Böhnhardt benachrichtigen.“ Zeitlich ordnen Sie diese Gespräche in den Zeitraum nach Umzug in die Frühlingsstraße, also Mitte 2008, ein. Die erstmalige Selbstmorddrohung behaupten Sie hingegen bereits für das Ende 2000. Welche Verabredung bestand im Zeitraum zwischen 2000 und 2008 für den Fall, dass Böhnhardt und Mundlos erschossen wurden und/oder Selbstmord begangen hätten? Sollten Sie dort auch eine Wohnung anzünden und/oder irgendwas verschicken?
18. In Ihrer Einlassung vom 9.12.2015 haben Sie erklärt, Sie hätten das Haus nicht angezündet, wenn Sie gewusst hätten, dass Frau E. zu Hause war und diese nicht mit Ihnen das Haus verlassen hätte (S.37). Als Sie Böhnhardt und Mundlos das „absolute Versprechen“ gaben, die Wohnung in Brand zu setzen, haben Sie da Böhnhardt und Mundlos erklärt, dass das für sie nicht in Betracht käme, wenn dadurch anderen Menschen gefährdet würden? Falls ja, wie haben Mundlos und Böhnhardt darauf reagiert? Wurde in diesem Zusammenhang auch die Frage besprochen, ob man Ihrem Versprechen trauen könne, wo Sie doch gegen die Anweisung Böhnhardts 1998 die Garage nicht „abgefackelt“ hatten, weil dort Menschen in der Nähe waren?

Dann fährt RA Schön fort, die Fragen vorzutragen:

19. Am 21.1.2016 (S. 26) erklären Sie: „Wenn wir uns in der Wohnung befanden und es an der Tür klingelte, so war es stets ich, die zur Tür gehen und nachschauen musste, wer geklingelt hatte. Für den Extremfall, dass nämlich die Polizei vor der Tür steht, hätten die beiden sich auf der Stelle erschossen.“ Warum mussten Sie an die Tür, obwohl Überwachungskameras existierten? Gab es irgendeine Verabredung, was Sie rufen sollten, damit sich Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt erschießen? Hatten diese jeweils eine einsatzbereite Waffe in ihrem Zimmer herumliegen? Was war für den Fall verabredet, dass Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt zum Zeitpunkt des Auftauchens der Polizei nicht zuhause waren?
20. Nach Ihrer Antwort vom 16.3.2016 auf die Frage 19 des Vorsitzenden hatten Sie das neben der Küche liegende Zimmer benutzt, das in der Skizze des BKA als „Wohnzimmer – Brandbereich E“ bezeichnet wird. In diesem von Ihnen bewohnten Zimmer war die einzige Überwachungskamera installiert, die den Bereich der Frühlingsstraße erfassen soll. Auf dem PC-Arbeitsplatz unter Ihrem Hochbett befand sich neben dem PC auch eine Festplatte mit Mitschnitten der Überwachungskamera. Welche Rolle hatten Sie bei der Benutzung und Speicherung der
Bilder der Überwachungskamera?

21. Ein Teil des von Ihnen gegebenen Versprechens sollte sein, die „versandfertig vorbereiteten DVDs in den Briefkasten zu stecken“ (S. 34). Dies Versprechen gaben Sie nach Ihrer Darstellung etwa 2008. Später erklären Sie: „Abschließend kann ich zu den DVDs noch erklären, dass Uwe Mundlos diese Anfang des Jahres 2011 in Tüten verpackt und diese beschriftet hatte. Ich hatte ihn darauf angesprochen, nachdem ich die Tüten im Abstellraum gesehen hatte. Er erklärte, dass dies die DVDs seien, die ich im Fall der Fälle verschicken sollte“ (S. 48) . Welche DVDs sollten Sie vor 2011 verschicken, wenn Sie dieses „absolute Versprechen“ (S. 34) schon 2008 gegeben hatten, oder worauf bezog sich dieser Teil des „absoluten Versprechens“ vor 2011?
22. Zur DVD erklären Sie weiter: „Uwe Mundlos wollte, dass alle Beweise im Zusammenhang mit ihren Taten vernichtet werden und der einzige Beweis Ihres Tuns die DVD sei“ (S. 34) Ich halte Ihnen vor, dass es für den Einsatz der DVD als Beweismittel ausreichend gewesen wäre, ein Exemplar an eine Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft zu senden. Warum sollten Sie, wollten Sie und haben Sie eine Vielzahl von DVDs an eine Vielzahl von Anschriften – allerdings weder an eine Polizeidienststelle noch an eine Staatsanwaltschaft – versandt? Wie sollte nach Meinung von Mundlos aus dem Inhalt der CD auf konkrete Täter geschlossen werden?

23. Nach Ihrer Darstellung vom 16.3.2016 zu Frage 19 wurde der in Skizzen des BKA als „Katzenzimmer“ bezeichnete Raum von Ihnen dreien gemeinsam als Wohnraum benutzt. In diesem Raum, den Sie alle gemeinsam benutzten, befanden sich eine Vielzahl von Ausdrucken von Adressen, und handschriftlichen Aufzeichnungen zu Adressen. Zu welchem Zweck wurden diese Adresslisten angelegt?
24. In Ihrem Zimmer wurde unter einem Hochbett ein PC-Arbeitsplatz gefunden, von dem ein ASUS-PC-Tower sichergestellt wurde. Auf diesem Tower wurden unter dem 21.08.2011 Google-Suchanfragen „Bungalow Eisenach“ und „Bungalow Arnstadt“ ausgeführt. Welchen Hintergrund hatten diese auf Ihrem PC durchgeführten Suchanfragen?
25. Nachdem sie vom 9.7. bis 15.8.2011 mit dem Fahrzeug VW T5 Caravelle Urlaub gemacht haben, wurde dasselbe Fahrzeug noch einmal für den Zeitraum vom 21.8. bis 26.8.2011 angemietet. Zu welchem Zweck?
26 . Wie viel Geld haben Sie durchschnittlich im Monat verbraucht ohne Berücksichtigung besonderer Ausgaben wie Urlaub, Anmietung von Fahrzeugen und größere Anschaffungen?
27. Sie berichten davon, dass Ihnen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nach dem Banküberfall vom 2.7.2001 die Beute gezeigt haben. Nach den bisherigen Feststellungen soll es sich dabei um 74.700,00 DM gehandelt haben. Wieviel DM hatten Sie davon noch am 31.12.2001, wie haben Sie die (Rest-) Beute in Euro umgewechselt, wer hat Ihnen dabei geholfen?

28. In ihren Antworten vom 16.3.2015 auf Fragen des Vorsitzenden haben Sie zu Frage 8 mitgeteilt, dass Sie nach dem 11.1.2007 André Eminger von den Raubüberfällen erzählt hätten. Was hatten Sie vor diesem Datum André und Susann Eminger erzählt, wovon Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten?
29. Sie behaupten, anlässlich der Diskussion um den späteren Banküberfall in Arnstadt im September 2011 hätten sie den anderen beiden erklärt, sie hätten „noch genug Geld“ (S. 35). Wieviel Geld hatten Sie zu diesem Zeitpunkt noch? Wieviel Geld hatten Sie mit, als Sie am 4.11.2011 die Wohnung verlassen haben und was haben Sie mit diesem Geld gemacht?
30. Nach Angaben verschiedener Zeugen sollte das Wohnmobil im Oktober 2011 von der Firma K. ursprünglich vor dem 25.10. angemietet werden. Was wissen Sie über die Gründe, warum das Fahrzeug ursprünglich früher angemietet werden sollte? Warum erfolgte dann die Anmietung erst zum 25.10.2011 ?

31. Nach der Auswertung des BKA fand auf Ihrem Rechner im Zeitraum zwischen dem 25.10. und 28.10.2011 sowie zwischen dem 31.10. und 3.11.2011 keinerlei Aktivität statt . Wo haben Sie sich zu diesem Zeitpunkt aufgehalten und/oder warum wurde für diese Zeiträume keine Benutzung des in Ihrem Zimmer stehenden Rechners registriert?
32. In Ihrer Erklärung vom 09.12.2015 teilen Sie zum Morgen des 4.11.2011 mit, dass Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos „überfällig“ gewesen seien (S. 36). Warum waren sie „überfällig“, obwohl Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos am 3.11. die Anmietung des Wohnmobils zunächst bis zum 7.11. verlängert hatten?
33. Der vom BKA rekonstruierte Internetverlauf auf Ihrem Computer ist Ihnen bekannt. Wie ordnen Sie zeitlich die Radiomitteilung, der Sie den Tod von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos entnommen haben wollen, in diesen Internetverlauf ein, das heißt welche Suchanfragen haben Sie vor und welche Suchanfragen nach der genannten Radiomeldung vorgenommen?
34. Auf Ihrem PC wurde nach Feststellungen des BKA das erste Benutzerkonto am 14.04.2011 angelegt. Es befanden sich Auszüge von Google-Maps und Google-Earth betreffend das Jüdische Krankenhaus in Berlin auf Ihrem PC. Wann und zu welchem Zweck wurden entsprechende Suchanfragen gestartet und entsprechende Kartenausschnitte heruntergeladen?
35. In Ihrer Erklärung vom 9.12.2015 teilten Sie mit, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hätten Ihnen als Grund für den Mord an Enver Şimşek erklärt, sie wollten die Sache zu einem „knallenden Abschluss“ bringen (S. 20). In Ihrer Mitteilung vom 21.1.2016 (dort S. 10) haben Sie den „knallenden Abschluss“ auf die Selbstmordabsichten von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos bezogen. Suchten diese den Selbstmord und „wollten“ ihn? Haben Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt häufiger von einem „knallenden Abschluss“ gesprochen? Haben Sie und/oder Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt nach dem Anschlag von Anders Breivik im Juli 2011 über einen „knallenden Abschluss“ gesprochen?

Dann fragt RAin Busmann:
„Falls Sie Kenntnis von einer oder von mehreren Fahrten von Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt nach Hamburg im Jahr 2001 oder davor hatten: Von wie vielen Fahrten nach Hamburg wissen Sie? Was war der Grund für diese Fahrten oder für diese Fahrt, den Mundlos und Böhnhardt Ihnen gegenüber angegeben haben? Wie lange waren Mundlos und Böhnhardt weg? Wissen Sie, wie Böhnhardt und Mundlos im Sommer 2001 nach Hamburg gefahren sind? Haben die beiden von weiteren Personen im Zusammenhang mit dieser Fahrt nach Hamburg berichtet? Wenn ja, von welchen Personen und in welchem Zusammenhang?
Ergänzend zu der Frage des Kollegen Langer, was genau Mundlos und Böhnhardt gesagt haben, als Sie ihnen von den Morden in Hamburg und Nürnberg erzählt haben: Wie genau haben Sie, Frau Zschäpe, auf diese Informationen reagiert? Was genau haben Sie dazu gesagt? Wann haben Sie das erste Mal den Namen Süleyman Taşköprü bzw. Teile dieses Namens im Zusammenhang mit dem Mord in Hamburg gehört? Von wem bzw. wie?
Ergänzend zur Frage des Kollegen Scharmer: Falls Sie schon mal in Hamburg waren, waren Sie auch schon mal in Hamburg-Altona oder Hamburg-Bahrenfeld?
Auf Ihren Reisen nach Fehmarn, sind Sie da über Hamburg gefahren? Wurden Sie während Ihrer Aufenthalte auf Fehmarn von Personen besucht, die aus Hamburg oder jedenfalls aus Norddeutschland stammten oder in Hamburg bzw. Norddeutschland lebten zu der Zeit? Oder die nach Ihrem Wissen Kontakte dahin hatten?
Falls Sie die vorangegangene Frage nach Kontakten zu Personen aus Hamburg bejahen:
Sind Sie auf einem der Rudolf-Heß-Gedenkmärsche, an denen Sie teilgenommen haben, mit Personen aus Hamburg oder Norddeutschland in Kontakt gekommen? Falls ja, mit wem und wann Sind Sie über Gefangenenhilfsorganisationen mit Personen aus Hamburg bzw. Norddeutschland in Kontakt gekommen?
Haben Sie an einer oder mehreren Rechtsschulungen teilgenommen? Falls ja, von wem waren diese organisiert? Wo fanden diese statt? Wer war Ihnen dort bekannt?
Kennen Sie die folgenden Personen persönlich: Thekla Kosche, Rechtsanwältin Gisa Pahl, Christiane Dolscheid, Christian Worch, Torben Klebe, Michael See, Stefan Silar, Thomas Wulff?
Falls ja, wo und wann haben Sie sie jeweils kennengelernt? Wurden Sie einander vorgestellt? Falls ja, wo und von wem?
Falls Sie die jeweilige Person nicht kennen, haben Sie den jeweiligen Namen schon mal gehört Falls ja, von wem, in welchem Zusammenhang und zu welcher Gelegenheit?
Haben Sie Kenntnis, ob Mundlos und Böhnhardt diese Personen kennengelernt haben oder Kenntnis dieser Namen hatten? Wenn ja, wo und wann haben sie diese kennengelernt?

Auf Seite 14 der Einlassung vom 09.12.2015 schreiben Sie von einer gemeinsamen Besprechung unter Ihnen Dreien hinsichtlich eines Überfalls, woraufhin der Edeka-Markt im Dezember 1998 überfallen wurde. Waren Sie mit der Durchführung eines Überfalls einverstanden? Wer war noch an der Durchführung des Überfalls beteiligt?
Auf Seite 15 der Einlassung vom 09.12.2015 zur Waffe, die Böhnhardt und Mundlos benutzt haben: War das die einzige Waffe in Ihrem Haushalt bis zu diesem Zeitpunkt? Wie sah diese aus? Woher stammte diese Waffe?
Hatten Sie Kenntnis von der Planung der beiden Überfälle im Oktober 1999? Und wenn ja, was genau wussten Sie?
Als Böhnhardt und Mundlos nach dem Überfall auf die Post in der Johannes-Dick-Straße in Chemnitz nach Hause kamen, waren Sie da zu Hause? Haben sie Ihnen die Beute gezeigt? Was ist gesprochen worden? Wie haben Sie reagiert?
Als Sie das erste Mal vom Mord an Enver Şimşek erfuhren, sagen Sie in Ihrer Einlassung, Uwe Mundlos habe Ihnen von diesem Mord erzählt. War Uwe Böhnhardt bei dem Gespräch dabei?
Sie schrieben in Ihrer Einlassung vom 09.12.2015 auf Seite 22, dass die beiden Ihnen zwar vertrauten, aber eben nicht zu 100 Prozent und es daher nicht möglich gewesen sei, dass Sie sich stellen und die beiden im Untergrund bleiben. Da sei Ihnen klar geworden, dass es für ein Aussteigen definitiv zu spät sei. War das auch noch im Jahr 2000, dass Ihnen das klar geworden ist? Welche Fragen haben Sie den beiden genau zum Anschlag in der Probsteigasse gestellt, nachdem Sie davon erfahren haben, dass die beiden dafür verantwortlich sind?

Wie war die Stimmung zwischen Ihnen Dreien, als Sie von dem Überfall auf die Post in der Max-Planck-Straße am 05.07.2001 erfuhren?
Wenn Sie, wie auf Seite 27 der Einlassung vom 09.12.2015 schildern, dass es immer wieder Schweigen zwischen Ihnen Dreien gegeben habe, nachdem Sie von Mordtaten erfahren haben, haben sich diese Situationen wieder aufgelöst oder entspannt? Falls ja, erinnern Sie sich an Details, wie man wieder begann, miteinander zu sprechen nach andauerndem Schweigen? Schildern Sie bitte Details der Annäherung, sofern eine solche wieder stattgefunden hat.
Hatten Sie Angst vor Uwe Böhnhardt und/oder Uwe Mundlos?
Wenn Sie von Böhnhardt und Mundlos hörten, dass sie aufbrachen, um ‚Geld zu besorgen‘, glaubten Sie daran, dass es einen Überfall auf ein Geldinstitut geben würde, nachdem Ihnen offenbart wurde, dass bereits im August 2001 Habil Kılıç ermordet wurde, nachdem die beiden Ihnen gesagt hatten, sie würden wegfahren, um einen Überfall zu begehen?

Warum vertrauten Sie den beiden gerade nicht mehr nach dem Anschlag in der Keupstraße? Sie haben geschildert, bereits vorher mehrfach über Vorhaben nicht informiert worden zu sein. Woran machen Sie fest, dass dies der Zeitpunkt des Vertrauensbruches zwischen Ihnen war?
Haben Sie an den Verpackungen der DVDs, welche Ihnen von Mundlos überreicht worden waren, vor dem Versenden dieser DVDs am 04.11.2011 noch Veränderungen irgendeiner Art vorgenommen?
Sie schreiben auf Seite 34 der Einlassung vom 09.12.2015: ‚Uwe Mundlos wollte, dass alle Beweise im Zusammenhang mit ihren Taten vernichtet werden und der einzige Beweis ihres Tuns die DVD sei. Uwe Böhnhardt wollte, dass alle Beweise vernichtet werden, die Rückschlüsse auf unsere Lebensweise in den vergangenen Jahren zulassen würden.‘ Haben die beiden Ihnen das so gesagt Wie genau war die Wortwahl? Haben Sie darauf etwas erwidert? Falls ja, was haben Sie gesagt?
Als Sie am 25.10.2011 gemeinsam mit Mundlos und Böhnhardt das Wohnmobil abholten und dann mit Ihnen nach Leipzig fuhren, taten Sie das im Glauben, die beiden würden einen weiteren Überfall mit diesem Wohnmobil begehen? Kam Ihnen der Gedanke, dass ein weiterer Mord begangen werden könnte? Falls nein, warum nicht?

Hatten Böhnhardt und Mundlos als sie aufbrachen zu ihrer letzten Abwesenheit, also vor dem 04.11.2011, Gepäck dabei? Falls ja: Was haben sie eingepackt? Wie viele Gepäckstücke hatten sie dabei? Was haben Sie als Grund für diese Reise Ihnen gegenüber genannt?
Haben Sie es am 04.11.2011 als Risiko für sich selbst empfunden, den letzten Wünschen der beiden, also Anzünden der Wohnung und Versenden der DVDs, nachzukommen?
Wie erfuhr Uwe Mundlos davon, dass Sie mit Uwe Böhnhardt liiert waren? Wie reagierte er darauf?
Und schließlich: Wie waren jeweils die Reaktionen des Uwe Mundlos auf die körperlichen Misshandlungen, die von Uwe Böhnhardt gegen Sie gerichtet wurden?“

Dann fragt RA Martinek:
„Gab es beispielsweise während Ihrer Urlaubsaufenthalte im Wohnmobil oder Campingwagen irgendwann ein Gespräch, und sei es nur theoretisch und scherzhaft, wie man einen solchen Campingwagen in Brand setzen oder sprengen könnte?
Wie ist Ihre persönliche Einstellung gegenüber Polizeibeamten? Haben Sie darüber auch einmal mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gesprochen und falls ja, wie war deren Einstellung?“

RA Erdal fragt: „Nur eine einzige Frage, über drei Personen. Herr Kollege, wollen Sie das aufschreiben?“ Götzl reagiert ungehalten: „Was soll das? Wie Herr Rechtsanwalt Grasel das handhabt, ist seine Sache!“ Erdal: „Was wissen Sie über Andreas Temme, in Klammer: Verfassungsschutz Kassel, zweitens Ralf Marschner, in Klammer: bei dem Sie gearbeitet haben sollen, drittens Thomas Richter, in Klammer: V-Mann ?“

Dann fragt der psychiatrische SV Prof. Saß:
„Frau Zschäpe, ich habe Fragen zu sieben Bereichen, aber es ist überschaubar.
Es beginnt mit dem Gesundheitsbereich: Sie haben gesagt in den Antworten vom 21.01.2016, dass Sie keinen schweren Erkrankungen durchgemacht haben. Ich wollte fragen, ob sich das auch auf den psychischen Bereich bezieht oder ob Sie irgendwann mal schwere psychische Einschränkungen hatten, die Sie subjektiv als Krankheiten empfunden haben [phon.].
Das Zweite ist zum Alkoholkonsum ergänzend: Gab es längere Zeiten der Karenz, wo Sie nicht getrunken haben – nicht nur Tage, sondern Wochen [phon.]? Gab es in diesen Zeiten Beschwerden im Sinne von Entzugserscheinungen? Wie war der Alkoholkonsum in den Urlauben? Und gab es Besonderheiten nach der Verhaftung? Sind Sie da medikamentös behandelt worden?
Zu psychisch wirksamen Medikamenten: Wurden von Ihnen Schmerz-, Schlaf- und Beruhigungsmittel genommen? Wenn ja, wegen welcher Beschwerden, welche Medikamente waren das, welche Dosierung und woher wurden die Medikamente bezogen?

Die sozialen Beziehungen zu Mundlos und Böhnhardt: Welches waren wichtige Inhalte der Beziehung – Gesprächsthemen, gemeinsame Interessen, Konfliktfelder? Jeweils zum einen und zum anderen. Und welche Änderungen haben sich in den Beziehungen im Laufe der Zeit ergeben?
Dann zur geistigen Betätigung, Lektüre, Film, Fernsehen: Was haben Sie gern gelesen? Welche Art von Filmen haben Sie gern gesehen? [phon.] Haben sich diese Interessen auf geistigem Gebiet im Laufe der Jahre geändert und wenn ja, wie?
Wichtige Bezugspersonen in der Zeit, wo sie im Verborgenen gelebt haben: Gab es Ihnen wichtige Kontaktpersonen und was waren wichtige Themen des Austauschs?
Und als Siebtes: In der Erklärung vom 09.12.2015 auf S. 26 findet sich die Angabe: ‚Aus diesem emotionalen Dilemma fand ich keinen Ausweg.‘ Haben Sie sich mit irgendjemandem über dieses Thema und Dilemma ausgetauscht und was waren Ihre Überlegungen zu diesem Dilemma?“

Nachdem es keine weiteren Fragen gibt, sagt Götzl in Richtung Zschäpes und ihrer Verteidiger: „Dann wären wir am Ende. Jetzt die Nachfrage an Sie: Wie wollen Sie es handhaben?“ RA Borchert: „Wir werden uns besprechen, ob wir die Fragen beantworten, ob wir darauf eingehen. Mir ist nur durch den Kopf gegangen: Wenn wir die hunderten Fragen beantworten sollen, sollten wir zu diesem Ergebnis kommen, wird das Monate dauern. Denn ich kann nicht jeden Tag mit ihr sprechen und nicht jeden Tag mehrere Stunden. Sie haben ja gehört, wie viele Fragen es gibt, die kann man ja auch nicht mit Ja und Nein beantworten. Das braucht viel Zeit – wenn wir zu dem Ergebnis kommen.“

Wohlleben-Verteidigerin RAin Schneiders: „Wir hätten noch zwei kurze Anträge.“ Dann beantragt Schneiders, die Zeugen Tu. und Kö. zu laden. Die Zeugen seien Mitte der 90er bis in die 2000er Beamte des Dezernats Staatsschutz der KPI Jena gewesen und hätten dabei umfangreiche Erkenntnisse zu Wohlleben, zu dessen politischen Aktivitäten und Äußerungen erlangt. Dabei werde sich herausstellen, dass Ausländer- und Asylpolitik [phon.] in der politischen Arbeit Wohllebens eine untergeordnete Rolle gespielt hätten. Wohlleben habe dem medialen Totschweigen nationaler Positionen entgegenwirken wollen. Keine der durchgeführten Demonstrationen habe sich mit dem Thema Ausländer- und Asylpolitik beschäftigt. Die einzige Aktion zu diesem Thema sei eine Unterschriftensammlung gegen die doppelte Staatsbürgerschaft gewesen. Dasselbe gelte auch für Plakate und Aufkleber. Einzige Ausnahme sei Tino Brandts Aufkleber „Bratwust statt Döner“ gewesen. Auch habe Wohlleben an keinen Delikten gegen Ausländer, die von Angehörigen der KS Jena oder des THS begangen worden seien, teilgenommen. [phon.] Die Beamten hätten mehrfach persönlichen Kontakt mit Wohlleben gehabt und würden bekunden, dass Wohlleben nicht im Sinne einer ausländerfeindlichen Gesinnung aufgefallen sei. Die Beweiserhebung werde die Behauptung der Anklage widerlegen, Wohlleben habe aufgrund seiner eigenen Gesinnung ideologisch motivierte Tötungsdelikte an Mitbürgern ausländischer Herkunft in Kauf genommen.

Wohlleben-Verteidiger RA Klemke beantragt dann die erneute Ladung Christian Kapkes zum Beweis der Tatsache, dass der Zeuge nicht bei der von Carsten Schultze geschilderten Schlägerei an der Haltestelle in Winzerla anwesend gewesen sei. Die Vernehmung des Christian Kapke werde Schultze der Lüge überführen. Weiter beantragt Klemke, Niederschriften von Vernehmungen vom Mirko Sz. und Frank W. („Schmaler“) bzgl. der Schlägerei beizuziehen, aus denen Schultze vom BKA vorgehalten worden sei. Die Verteidigung benötige Akteneinsicht, um die Angaben Schultzes überprüfen zu können.

Schultzes Verteidiger RA Pausch behält sich eine Stellungnahme dazu vor. Dann ordnet Götzl das Selbstleseverfahren für mehrere Schriftstücke au den Akten an, u.a. eine „Gesamtasservatenliste“, einen Führerschein, ein Handyvertrag, ein Protokoll zur kriminaltechnischer Tatortarbeit, ein Protokoll zur Übergabe Reisemobile, ein Mietvertrag für ein Wohnmobil vom 05.09. bis zum 10.09.2011 [phon.] und ein paar Vermerke. Danach sagt Götzl: „Der morgige Termin entfällt.“ Der Verhandlungstag endet um 15:57 Uhr.

Das Blog „nsu-nebenklage“: „Heute sagte zunächst eine BKA-Beamtin erneut zu den in der Frühlingsstraße gefundenen Fernsehaufnahmen aus, die noch am Tag des Anschlags in der Keupstraße in Köln gemacht worden waren. Das Fazit ihrer Ermittlungen ist nach wie vor: es ist technisch möglich, dass diese Aufnahmen in der Wohnung in Zwickau gemacht wurden – dann aber durch Beate Zschäpe, denn Böhnhardt und Mundlos waren bei Ausstrahlung noch nicht aus Köln zurück. Es kann aber natürlich auch sein, dass ein Unterstützer in Köln oder Umgebung die Aufnahmen machte. Weiter hatte die Zeugin sich erneut mit dem Bekennervideo des NSU beschäftigt und festgestellt, dass darin auch ein Zeitungsartikel verwertet wurde, an dem sich ein Fingerabdruck von Zschäpe fand. Sodann gab der Vorsitzende den Prozessbeteiligten Gelegenheit, Fragen an die Angeklagte Zschäpe zu stellen – und diese Gelegenheit wurde umfassend wahrgenommen. […] Die Fragen zeigten zweierlei eindrücklich: zum einen, dass im Verfahren in München noch sehr sehr viele zentrale Fragen offen und aufklärungsbedürftig sind, zum anderen, dass die bisherigen Einlassungen Zschäpes offensichtlich konstruiert, lückenhaft und widersprüchlich sind. Die Angeklagte und ihre Verteidiger nahmen die Fragen zunächst entgegen und äußerten sich nicht endgültig dazu, ob diese beantwortet werden sollen – bei Abgabe der Einlassung hatten die Verteidiger ja noch angekündigt, Fragen der Nebenklage würden nicht beantwortet. Wahlverteidiger Borchert versuchte die Situation zu seinem Nutzen zu verwenden, indem er darauf verwies, dass eine eventuelle Beantwortung der Fragen viele Besprechungen erfordern und sicher Monate dauern würde. Wahrscheinlich hofft er, auf diese Weise dann doch noch die von Zschäpe immer wieder beantragte Pflichtverteidigerbeiordnung durchzusetzen. Heute wurde erneut deutlich, dass die von Zschäpes Verteidigern für sie abgegebenen Erklärungen ausschließlich ihrem eigenen Bedürfnis nach Selbstdarstellung und Inszenierung eines positiven Selbstbildes gedient haben, aber überhaupt nicht geeignet sind, ein Bild des tatsächlichen Geschehens während ihres dreizehnjährigen Zusammenlebens mit Böhnhardt und Mundlos und ihrer dreizehnjährigen Mitgliedschaft im NSU zu zeichnen.“
http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2016/07/06/06-07-2016/

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