Der Prozess zum Mord an Walter Lübcke und zum Angriff auf Ahmed I. – Verhandlungstage 6 und 7.

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6. Verhandlungstag, 27.07.2020

Beim sechsten Prozesstag wurden Urkunden des Hauptangeklagten Stephan Ernst verlesen. Zuvor gingen Anträge der Verteidigungen ein, die teilweise wieder zurück gezogen wurden. RA Kaplan und Ernst stellten schließlich den Antrag, RA Hannig aufgrund des zerrütteten Vertrauensverhältnisses von seiner Verteidigung zu entpflichten.

Familie Lübcke sowie Ahmet I. waren an diesem Prozesstag nicht anwesend. RA Hoffmann, der als Nebenklageanwalt Ahmet I. vertritt, wurde durch RA Elberling vertreten.
Zu Beginn las RA Hannig die zuvor von ihm eingereichten Anträge vor. Beim erste Beweisantrag ging es um einen Einbruch ins Regierungspräsidium in Kassel im Juli 2019. Dabei sollen Dokumente gestohlen worden sein, welche die beiden Söhne Lübckes hinsichtlich ihrer Firmen belasten sollen. Ein anderer Beweisantrag thematisierte die angebliche Aussage eines Zeugen, gegenüber welchem sich die beiden Angeklagten zur Tat geäußert hätten. Weitere Beweisanträge drehten sich um die Beschaffung der Tatwaffe sowie zwei mögliche Mittäter. Hannig beantragte, über eine Funkzellenabfrage zu klären, wo sich diese während der Tatnacht aufhielten. Hannig zufolge könnten sie die Flucht der beiden mutmaßlichen Täter abgesichert haben. Nach der Verlesung der Beweisanträge fragte Richter Sagebiel nach, ob RA Hannig die Anträge mit seinem Mandanten Ernst abgestimmt habe. Er äußerte Bedenken, ob dieser durch seinen Anwalt ordentlich vertreten werde. Die Anträge hätten keine Aussicht auf Erfolg und seien „gequirlter Unsinn“, so Sagebiel. Obwohl die drei Aussagen Ernsts, deren Videomitschnitte in den vorangegangenen Prozesstagen gezeigt wurden, keinen Grund für Zweifel am politischen Motiv der Tat geben, fehle für Hannig das Tatmotiv. Er verteidigte seine Anträge mit dem Hinweis darauf, dass er an ein anderes Tatmotiv glaube. Sagebiel fragte ihn, ob er – angesichts der Einführung möglicher Mittäter – auf eine „rechtsterroristische Vereinigung“ hinaus wolle.
Die Staatsanwaltschaft erklärte ebenfalls, bei Familie Lübcke keinen Zusammenhang zu Wirtschaftskriminalität erkennen zu können und stimmte den bereits geäußerten Zweifeln an der Kommunikation zwischen der Verteidigung und Ernst zu. Nachdem RA Kaplan erklärte, die Anträge seien weder mit ihm noch mit Ernst abgesprochen gewesen, folgte zunächst eine Pause. Nach dieser zog RA Hannig seine Anträge zurück und RA Kaplan beantragte die Entpflichtung von Hannig – aufgrund des für seinen Mandanten zerstörten Vertrauensverhältnisses. Hannigs Verteidigungsstrategie, so Kaplan, bestehe lediglich aus YouTube-Videos und eine Verbesserung sei in Zukunft nicht zu erwarten. Hannig widersprach dem, er sehe keine Gründe für eine Entpflichtung und stehe in einem guten Verhältnis zu seinem Mandanten.

Die Verteidigerin von Markus Hartmann, RAin Schneiders, stellt ebenfalls einen Antrag: Im letzten YouTube-Video von RA Hannig, das nach dem fünften Prozesstag entstanden war, habe dieser behauptet, sein Mandant habe noch nicht die Wahrheit gesagt. Diese würde aber bald kommen. RA Schneiders stellte angesichts dieser Aussage ebenfalls in Frage, ob Ernst gut durch RA Hannig vertreten werde. Das besagte YouTube-Video wurde am Ende des Prozesstages gezeigt.
Die Staatsanwaltschaft erwähnt bezüglich der Entpflichtung der Verteidigung, dass ein solcher Widerruf nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sei. In diesem Fall lägen jedoch wichtige Gründe vor. Auf Nachfrage von Richter Sagebiel gibt RA Kaplan an, in Kontakt mit einem möglicherweise neuen Pflichtverteidiger zu stehen. Die endgültige Entscheidung über die Entpflichtung Hannigs wird für den folgenden Prozesstag am 28.07. erwartet. RA Kaplan gibt zudem an, dass Ernst alle Vollmachten, die er RA Hannig gegeben hatte – außer der Schweigepflicht – widerrufe.

Nach diesem durch RA Hannig ausgelösten Eklat kam es dann mit der Verlesung von Ernsts Lebenslauf sowie zahlreichen Arbeitszeugnissen, Bewerbungen und Arbeitsverträgen dann doch noch zum eigentlichen Programmpunkt des Prozesstages.

Der Bericht ist in der Kategorie „Prozessbeobachtung“ zu finden.

Der Bericht bei NSU-Watch Hessen

7. Verhandlungstag, 28.07.2020

Am Prozesstag wurde RA Hannig aus der Pflichtverteidigung von Stephan Ernst entlassen. Als Zeuge sagte Jan-Hendrik Lübcke aus, der in der Nacht vom 1. Juni 2019 seinen Vater auf der Terrasse gefunden hatte. Zudem war ein Gutachten über die Obduktion des Leichnams Thema. Der Nebenklagevertreter RA Elberling gab eine Erklärung zu Ernsts bisherigen Geständnissen ab.

Der siebte Prozesstag begann mit einer Verkündigung des Senats, in der dem Antrag von Ernst stattgegeben wurde, RA Hannig aus seiner Pflicht zu entlassen. Der Senat gab an, er könne die Argumentation von Ernst nachvollziehen und rekapitulierte, dass das Vertrauen von Ernst in seinen Pflichtverteidiger Hannig aus guten Gründen „endgültig zerstört“ sei. Als neuer Pflichtverteidiger wird voraussichtlich RA Jörg Hardies eingesetzt.

Nachdem RA Hannig den Saal verlassen hatte, wurde einer der beiden Söhne des ermordeten Walter Lübcke, Jan-Hendrik Lübcke, aus der Nebenklage in den Zeugenstand gebeten. Eingangs erzählte er, wie seine Familie in dem Haus in Wolfshagen-Istha lebe und wie eng die Familie seit der Ermordung seines Vaters zusammenstehe. Schließlich kam er auf die Tatnacht zu sprechen und schilderte, wie der Tattag für ihn verlief, wie er seinen Vater in der Nacht auf der Terrasse gefunden, den Notruf alarmiert und ihn reanimiert hatte. Walter Lübcke wurde schließlich in die Klinik Wolfhagen gebracht, wo nur noch sein Tod festgestellt werden konnte. Nach einer weiteren Untersuchung habe die mittlerweile eingetroffene Kriminalpolizei aus Kassel der Familie mitgeteilt, dass ein „Gegenstand“ im Kopf seines toten Vaters stecke. Damit sei klar geworden, dass die Todesursache nicht, wie anfänglich vermutet, ein Herzinfarkt gewesen sei.
Des Weiteren beschrieb er die politische Linie seines Vaters als „weltoffen“ und dass menschliche Werte für ihn stets von großer Bedeutung waren. Zwar hätten ihn nach der Bürgerversammlung in Lohfelden einige Morddrohungen erreicht. Der Eindruck, dass man sich Sorgen um sein Leben machen müsse, sei dabei jedoch nicht entstanden. Allerdings, so sagt Jan-Hendrik Lübcke aus, sei ihm aufgefallen, dass die Drohungen seinen Vater außergewöhnlich stark beschäftigt hätten. Er habe die politische Rückendeckung in der Region vermisst. Das Leben der Familie nach dem Mord sei auch heute noch „weit davon entfernt zu einem Alltag“ zurück gefunden zu haben. Er habe große Zweifel, ob das jemals wieder geschehen würde.

Es folgt die Anhörung des Sachverständigen Prof. Dr. Dr. Reinhard Dettmeyer, welcher den Leichnam Lübckes obduziert hatte. Der Rechtsmediziner schloss aufgrund der Art der Verletzung oberhalb des rechten Ohres, dass Walter Lübcke mit einem relativen Nahschuss erschossen worden war.

Gegen Ende des Prozesstages verlas der Nebenklagevertreter RA Elberling eine kritische Erklärung zu den in den letzten Verhandlungstagen gezeigten Videos mit Ernst Geständnissen. Die Einschätzung seiner Glaubwürdigkeit dürfe sich nicht nur auf die von ihm gelieferten Informationen und seine Selbstdarstellung beschränken. Die Vernehmungen seien auf Wunsch des Hauptangeklagten hin zu Stande gekommen und man müsse berücksichtigen, dass Ernst sich auf diese habe vorbereiten können. Seiner Angabe, mehrere „Schlüsselerlebnisse“ hätten ihn zu der Tat bewogen, sollte nicht zu viel Gewicht beigemessen werden. Ernst versuche damit seine Mordpläne erklärbar zu machen. Die ausführlichen Schilderungen dienten jedoch, so Elberling, dem Bestreben, keine Angaben über seine Kameraden, sein politisches Umfeld und den Strukturen, in denen er sich bewegte, machen zu müssen. Die Benennung Hartmanns solle hierbei nicht überbewertet werden – im dem Sinne, dass das dafür spreche, es gäbe keine weiteren Tatbeteiligten. Es sei klar gewesen, dass diese Verbindung bekannt werden würde. Die Beweisaufnahme müsse klären, ob Ernst nicht weitere Tatbeteiligte schütze.
Die Verhandlung wird am 5.8.2020 mit der Einlassung von Ernst weitergeführt.

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