Einziger Zeuge im Prozessgebäude des OLG Dresden ist heute Dr. Peter Lang, Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht. Dr. Lang war zuvor am Oberlandesgericht München und dort als Beisitzer Teil des Strafsenates unter Vorsitz von Manfred Götzl, vor dem von 2013 bis 2018 der erste NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben, André Eminger, Holger Gerlach und Carsten Schultze verhandelt wurde.
Vorsitzende Richterin Simone Herberger begrüßt den Zeugen. Lang: „Dresden ist immer eine Reise wert.“ Herberger sagt dann, dass es heute einmal um das Verhalten André Emingers beim Prozess in München gehe, dann um das Verhalten der in Dresden angeklagten Susann Eminger, sofern sie in München anwesend war, und schließlich um die Angaben von Beate Zschäpe vor dem OLG in München.
Lang berichtet: „Wir hatten fünf Angeklagte. André Eminger war der unbedeutendste von allen von den Tatvorwürfen her. Er hat von seinem Recht zu schweigen Gebrauch gemacht, keine Angaben zur Person oder zur Sache gemacht.“ Lediglich als Eminger im Herbst 2017 [nach dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft in München, bei der diese einen Haftantrag gegen Eminger stellte und Eminger noch in der Sitzung in Gewahrsam genommen wurde]noch einmal in Haft genommen wurde, habe dieser im Rahmen der Haftbefehlseröffnung bestätigt, dass die Daten richtig sind, „formale Dinge“. Kurz vor dem Ende des Prozesses habe er über Anwalt angeben lassen, dass er während des Prozesses zum dritten Mal Vater geworden sei, das Kind sei drei Jahre alt. Sonst habe sich Eminger auch im letzten Wort beziehungsweise als er Gelegenheit zu Ausführungen hatte, nicht geäußert. Lang: „Soweit Sie auf politische Erklärungen, Gesten oder Sympathiebekundungen abheben, ist mir lediglich eine Sache in Erinnerung. Als der Zeuge [Thomas] Gerlach zu den Hammerskins aussagen sollte, kam André Eminger mit Sweatshirt ‚Brüder schweigen bis in den Tod‘ und darunter war ein Totenkopf. Sonst hat er sich im Prozess korrekt verhalten.“ [Zur Bedeutung des Spruchs „Brüder schweigen“ siehe: „Der NSU, ‚The Order‘ und die neue Art des Kampfes] André Eminger sei an 439 Sitzungstagen, von denen er die meiste Zeit in Freiheit war, immer pünktlich und zu jedem Sitzungstag gekommen.
Susann Eminger sei, so Lang, im Prozess als Zeugin vernommen worden, habe aber von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Lang: „Sie wurde gefragt, ob wir wenigstens die Angaben bei der Polizei einführen dürfen, aber auch dies hat sie abgelehnt. Ob die Frau Eminger in den ersten Jahren als Besucherin anwesend war, kann ich nicht sagen.“ Der Sitzungssaal habe 100 Plätze für Besucher, so Lang, die seien im ersten Stock, da habe man „nicht den Blick“. Ob es dort zu politischen Äußerungen, Gesten, Sympathiebekundungen gekommen ist, könne er nicht sagen. Lang weiter: „In der letzten Phase des Prozesses, André Eminger befand sich in Haft dann wieder, hat sich Susann Eminger als Beistand für ihren Mann bestellen lassen. Das wurde zugelassen. Wenn sie dann teilnahm, saß sie neben ihrem Mann, man registrierte also, dass sie teilnahm.“ Aber auch dort habe es keine politische Äußerung oder Sympathiebekundung gegeben. Auf Frage von Herberger sagt Lang, dass Susann Eminger sich nicht sofort nach der erneuten Inhaftierung André Emingers als Beistand habe bestellen lassen, sondern, wenn er sich recht erinnere, drei oder vier Monate später. Sechs bis acht Male und vor allem zum Schluss beim Plädoyers, letzten Worten und Urteilsverkündung sei sie da gewesen. Das sei vielleicht auch eine Platzfrage gewesen: „Je mehr es Richtung Urteil ging, war unser Saal wieder überfüllt. Es war eine Möglichkeit, sicher einen Platz zu bekommen.“ Herberger: „Uns ist bei der Vernehmung Zschäpe und [Holger] Gerlach aufgefallen, dass beide eher ungefragt gesagt haben, dass das Verhalten des André Eminger in der politischen Einstellung besonders war. Zschäpe sagte: ‚So habe ich ihn vorher nie erlebt.“ Also wie in der Verhandlung. Eigene Beobachtungen dazu haben Sie nicht gemacht?“ Lang: „Richtig, keine eigenen Beobachtungen.“ Herberger: „Es ist uns bekannt geworden, dass in dem Plädoyer eines Verteidigers für André Eminger die Worte gefallen sein sollen, er sei ‚Nationalsozialist mit Haut und Haaren‘. Haben Sie eine solche Aussage noch in Erinnerung?“ Lang: „Da habe ich Probleme mit meiner Aussagegenehmigung, weil das nicht abgedeckt ist.“
Herberger: „Gut, dann der Komplex Aussage oder Angaben der Zeugin Zschäpe in Ihrer Verhandlung.“ Lang gibt an, „die Angeklagte Zschäpe, bei Ihnen Zeugin Zschäpe“ habe in den ersten Jahren keine Angaben gemacht, dann habe sie zwei neue Anwälte mandatiert. Lang: „Ab diesem Zeitpunkt wurde uns avisiert, dass sie bereit wäre Angaben zu machen. Allerdings nicht in freier Rede, wie man es gewöhnt ist, sondern die Verteidigung hat uns mehr oder weniger das Messer auf die Brust gesetzt nach dem Muster: Es gibt nur Angaben, wenn eine Erklärung ausgearbeitet wird, schriftlich fixiert wird und diese der Verteidiger vorträgt. Fragen könnten vom Senat gestellt werden, aber diese würde der Verteidiger mitprotokollieren, [mit der Angeklagten Zschäpe]beraten und diese Antworten würden dann wieder vorgetragen werden.“ Jeweils am Ende habe Zschäpe dann erklärt, dass das Ihre Aussage darstellt. Von diesem Prozedere sei Zschäpe nur zweimal abgewichen: „Einmal hat sie sich während des Prozesses persönlich geäußert, wörtlich in der Hauptverhandlung also, dass sie anfangs sich mit Teilen des nationalsozialistischen Gedankengutes sehr wohl identifiziert habe. Später sei die Angst vor Überfremdung geringer geworden, sie sehe das heute anders. Sie beurteile Menschen nicht mehr nach Herkunft oder politischer Einstellung, sondern nach Verhalten und sie verurteile die Taten der beiden Uwes und auch ihre Tätigkeit dabei. Das während des Prozesses. Und im letzten Wort hat sie gesagt, sie hätte nachdem sie die Wohnung in der Frühlingsstraße in Brand gesetzt habe, sich auf Irrfahrt durch Deutschland befunden und sich dann entschieden, sich zu stellen. Und an die zahlreich anwesenden Nebenkläger gewendet: Sie wisse bis heute nicht, warum die Uwes genau diesen Ort oder diese Person ausgesucht haben. Das wurde von Nebenklägervertretern immer wieder thematisiert, weil die Nebenkläger natürlich wissen wollten, warum gerade ihr Mann, Vater, Bruder ermordet wurde.“
Zschäpe habe, so Lang weiter, zwei Gruppen von Taten gebildet. Zum einen die Raubüberfälle, von denen sie entweder vorher oder nachher von den Uwes erfahren habe. Von manchen habe sie auch nicht erfahren. Bei einem Überfall sei die Beute mit 230 oder 240 Euro gering gewesen, da könne es sein, dass die Uwes ihr deswegen nichts davon gesagt hätten. Die Motivation für die Überfälle, das habe Zschäpe klar gesagt, sei Geldbedarf gewesen. Lang sagt dann zu der zweiten Gruppe von Taten: Bei den „Morden an den Gewerbetreibenden“ [und den Sprengstoffanschlägen]sei es irgendwie eine „komische Zusammenstellung von verschiedenen Motivmöglichkeiten“ gewesen. Zschäpe habe angegeben, dass sie von allen Morden erst nachher erfahren habe, sie sei weder bei Überfällen noch den Tötungsdelikten in Vorbereitung oder Ausführung in irgendeiner Weise eingegliedert gewesen. Lang: „Sie hat dann meistens gefragt: ‚Warum habt ihr das gemacht?‘ Beim ersten Mord, an Enver Şimşek, hätten die Uwes ihr gesagt, das sei aus Frustration, allgemeiner Perspektivlosigkeit und Angst vor dem Gefängnis gemacht worden.“ Beim Anschlag in der Probsteigasse in Köln habe sie auch nachher erst wieder erfahren, dass die Uwes den Anschlag durchgeführt hätten, berichtet Lang über die Angaben Zschäpes. Lang: „Als Motiv sei ihr gesagt worden, die Uwes hätten halt Bock drauf gehabt.“ Bei den Morden an Abdurrahim Özüdoğru und Süleyman Taşköprü seien dann laut Zschäpe ausländerfeindliche Motive dazu gekommen: „Da hätten sie von den Opfern als ‚Türke‘ oder ‚Kanake‘ gesprochen.“ Beim Mord an Habil Kılıç habe sie kurz nach den Anschläge auf das World Trade Center in New York von der Tat erfahren: „Die Jungs seien begeistert gewesen von dem Anschlag und hätten sich ihr gegenüber gebrüstet, sie hätten wieder einen umgebracht, nämlich den Herrn Kılıç.“ Beim Mord an Mehmet Turgut habe Zschäpe angegeben, dass ihr zum Motiv gesagt worden sei, es komme „nicht auf einen mehr oder weniger“ an, „es sei ein ‚Ali‘ weniger da“. Zum Anschlag auf die Kölner Keupstraße hätten die Uwes laut der Aussage von Zschäpe ihr gegenüber vorgebracht, dass man die türkische Bevölkerung in Köln in Angst und Schrecken habe versetzen wollen. Die folgenden vier Morde an İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık und Halit Yozgat seien laut Zschäpe begangen worden, ohne dass die Uwes in zeitlichem Zusammenhang einen Bericht darüber abgegeben hätten. Das sei erst in Folge des Überfalls in der Kosmonautenstraße, wo Böhnhardt einen Mitarbeiter schwer verletzte, geschehen. Da hätten sie gesagt, sie hätten außerdem noch vier Morde begangen. Lang: „Das waren die Mosaiksteinchen, die sie zu den Morden an den Kleinstgewerbetreibenden angegeben hat.“ Zum Mord an Michèle Kiesewetter habe Zschäpe angegeben, es sei nur darum gegangen, sich funktionsfähige Waffen zu beschaffen.
Dann geht Lang zu den Angaben Zschäpes zum Verhältnis zu den Emingers über. Lang: „Die drei sind im Januar 1998 untergetaucht. Den Herrn Eminger haben sie bereits in den ersten Monaten nach dem Untertauchen, noch 1998 also, kennengelernt, entweder über Mandy Struck oder Max-Florian Bu., die waren damals ein Paar.“ Einer der beiden habe den dreien dann André Eminger vorgestellt. Dieser habe gewusst, dass sie geflohen waren, Böhnhardt eine offene Haftstrafe hatte und dass man in der Garage Sprengstoff gefunden hatte. Sie hätten sich ein, zwei Mal im Monat getroffen. In der Folgezeit habe er eine Wohnung auf seinen Namen angemietet und zur Verfügung gestellt, aber die drei hätten die Miete gezahlt. Lang: „Der Kontakt wurde geringer, als der erste Sohn geboren wurde, so die Angaben der Frau Zschäpe.“ Eine Sache sei herausragend gewesen in der Zeit: Eminger habe den Kontakt zu Dienelt hergestellt, der die Wohnungen in der Polenzstraße und der Frühlingsstraße anmietete. Zschäpe habe angegeben, dass nach der Geburt des zweiten Sohnes der Kontakt wieder enger geworden, besonders deswegen, weil sie sich selbst mit Frau Eminger angefreundet habe. Diese habe sie auch besucht in der Wohnung, mit den Kindern. Ein wichtiges Ereignis sei auch gewesen, dass in der Polenzstraße über der Wohnung der drei ein Wasserschaden war. Es habe geheißen, dass „Lisa Dienelt“ Wahrnehmungen gemacht haben soll. Daher habe ein Polizeibeamter in der Wohnung drunter geklingelt und habe Zschäpe angetroffen. Diese habe auf die Frage, ob sie „Lisa Dienelt“ sei, gesagt, es gebe keine „Lisa Dienelt“, Dienelt sei der Mieter, sie kümmere sich um die Wohnung, sie sei die Susann Eminger. Der Polizeibeamte habe sie dann zur Vernehmung geladen „und nachdem die Frau Zschäpe gegenüber dem Polizeibeamten angegeben hatte, sie sei Susann Eminger, war Unruhe aufgekommen; sie musste ja zu der Vernehmung kommen.“ André Eminger sei bereit gewesen, mit ihr hinzugehen, gibt Lang die Angaben Zschäpes wieder, ihr den Personalausweis der Susann Eminger zu überlassen und auch selber Angaben zu machen. Lang weiter: „Im Anschluss an die Vernehmung kam es zu einem Gespräch zwischen den dreien und André Eminger: ‚2007 müsste doch alles verjährt sein, wann wollt ihr denn ins bürgerliche Leben zurückkehren?‘ In der Situation hatten die drei soweit Vertrauen in André Eminger, weil er die Wohnung angemietet hat und vor allem weil er mit zur Polizei ging und weil er die Abtarnung mit aufrecht erhalten hat, dass sie ihm berichtet hätten, Raubüberfälle begangen zu haben, aber von den Morden und Anschlägen hätten sie ihm nichts gesagt, so Frau Zschäpe.“ Zschäpe habe dann berichtet, dass seit 2009, im Sommer erstmals, der André Eminger zwei Bahncards bei der Bahn bestellt habe auf die Namen André Eminger und Susann Eminger, aber mit Fotos von Zschäpe und Böhnhardt; diese Bahncards hätten sich verlängert und sie habe bis zur Festnahme über so eine Bahncard verfügt. Es sei um billigere Fahrkarten gegangen, sie habe aber auch kein Ausweisdokument gehabt: „Sie dachte, wenn sie in eine Kontrolle kommt, würde es vielleicht reichen eine Bahncard mit Foto vorzuzeigen.“ Zschäpe habe auch berichtet, dass Eminger eine Krankenkassenkarte zur Verfügung gestellt habe, so dass die beiden Uwes zum Arzt gehen könnten.
Zum Tag des Abbrennens der Wohnung in der Frühlingsstraße habe Zschäpe berichtet, so der Zeuge Dr. Lang, dass sie die Wohnung mit Benzin in Brand gesetzt habe, dann geflohen sei, André Eminger angerufen und um ein Treffen gebeten habe. Sie habe Eminger gesagt, dass sie die Wohnung in Brand gesetzt habe und die Uwes tot seien. Wegen der Verwendung des Benzins habe ihre Kleidung nach Benzin gestunken, daher habe sie André Eminger gefragt, ob sie Kleidung von Susann Eminger haben könnte. Auf die Frage von André Eminger, warum sie die Wohnung angezündet habe, habe sie gesagt, dass das der letzte Wunsch der beiden Uwes gewesen sei, dem habe sie Folge geleistet. Lang: „Der Herr Eminger ist zur Wohnung der Emingers gefahren und hat ihr Kleidung gegeben.“
Zu Susann Eminger habe Zschäpe deutlich weniger gesagt, so Lang. Lang nennt die Jahreszahl 2006 [Zschäpe hat am 271. Verhandlungstag in München angegeben, dass Susann Eminger und die Kinder sie ab Herbst 2006 regelmäßig besucht hätten.] Lang führt weiter zu den Angaben Zschäpes aus, dass diese, wenn Frau Eminger kam, darauf geachtet habe, dass in der Wohnung keine Waffen rumlagen: „Das war ihr wichtig.“ Lang weiter: „Frau Eminger hat die Angeklagte Zschäpe – unsere Angeklagte, die hiesige Zeugin Zschäpe – gefragt, ob es stimmt, dass sie Raubüberfälle begehen, das hat Frau Zschäpe gegenüber Frau Eminger bestätigt. Das wäre das, was ich aus der Vorbereitung und Erinnerung sagen kann.“
Herberger stellt eine Nachfrage: „Sie gaben an, dass über ihn der Kontakt zu Dienelt hergestellt wurde. Erinnern Sie sich, wie der zustande gekommen ist?“ Das verneint der Zeuge, er sei sich aber relativ sicher, dass sie nur gesagt habe, dass sie über André den Kontakt zu Dienelt aufgenommen hätten.
Auf die Frage von der Bundesanwaltschaft, ob Zschäpe angegeben habe, wer bei der Abholung des Wohnmobils in Schreiersgrün 2011 dabei war. Lange: „Die Frau Zschäpe gab an, dass Susann Eminger bei der Abholung mit dabei war.“
Verteidiger RA Schadt fragt: „Sie sagten, Frau Zschäpe habe berichtet nach der Vernehmung, das Trio habe den André Eminger informiert, dass man Raubüberfälle begehen würde. Hat sich Frau Zschäpe dazu detaillierter geäußert, über die Anzahl der Überfälle, oder nur pauschal?“ Lang: „Das Wort ‚Trio‘ hat sie sicher nicht in den Mund genommen. Das war auch ein Problem, dass das immer in der Akte so steht.“ Zschäpe habe sich nur so geäußert, was die Motivation der drei, warum sie den Untergrund nicht abbrechen, gewesen sei, so Lang. Eine Information über die Anzahl der bereits begangene Überfälle erinnere er nicht. Es sei seiner Erinnerung nach nur gewesen: „Wir begehen Überfälle, um unseren Lebensunterhalt zu bestreiten.“ Schadt: „Hat Frau Zschäpe berichtet, dass sie sich Frau Eminger gegenüber in irgendeiner Form nochmal zu Einzelheiten der Überfälle geäußert hat?“ Lang: „Offensichtlich hat man ihr erzählt, die leben von Raubüberfällen, und das hat sie nachgefragt. Sonst hat sie [vermutlich gemeint: Zschäpe]dazu nichts gesagt.“
Damit endet die Vernehmung des Zeugen Dr. Peter Lang.
Herberger kündigt an, dass man am kommenden Mittwoch Bundesanwalt Weingarten als Zeugen hören wolle. Weingarten war, damals noch als Oberstaatsanwalt, einer der Sitzungsvertreter der Bundesanwaltschaft im Münchener NSU-Prozess. Dann fragt Herberger, ob man am nächsten Verhandlungstag mit einer Erklärung zur Person der Angeklagten rechnen könne, was die Verteidigung bejaht.
Dann stellt RA König für die Verteidigung einen Antrag. König: „Ich nenne es einen Erörterungsantrag.“ Er beantragt, dass der erkennende 5. Strafsenat des OLG Dresden zur Beschleunigung den Stand des Verfahrens mit den Beteiligten erörtern möge. Der 5. Strafsenat habe wegen der Entscheidung des BGH, eine eigenständige Bewertung nicht vornehmen können. Es stelle sich mehrfach die Frage nach der Strafverfolgungsverjährung mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen. Die Strafbarkeit der Unterstützung des NSU scheide bei Susann Eminger mangels vorsätzlichen Handelns aus, so König. Susann Eminger habe keine Kenntnis zu den Morden und und Sprengstoffanschlägen gehabt und sie habe auch keine positive Kenntnis vom Bestehen einer terroristischen Vereinigung gehabt. Exemplarisch verweise er auf die Beschlussbegründung des 4. Strafsenats des OLG Dresden, weil dort die bisherige Beweisaufnahme „recht gut antizipiert“ worden sei. [Der 4. Strafsenat hatte die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen Susann Eminger nicht angenommen und das Verfahren an das Landgericht Zwickau verwiesen. Gegen diesen Beschluss hatte die Bundesanwaltschaft erfolgreich Beschwerde beim BGH eingelegt. Der 3. Strafsenat des BGH trug dem OLG Dresden auf, das Verfahren vor einem anderen Strafsenat des OLG Dresden zu behandeln. Daher konnte der dann beauftragte 5. Strafsenat auch keine eigene Entscheidung über die Zulassung der Anklage treffen.] Sofern die Beweisaufnahme ergeben haben sollte, so König weiter, dass die Angeklagte in drei Fällen – Überlassung der Krankenkassendaten, Personaliennutzung für die Bahncard und Mitnahme von Zschäpe und Böhnhardt nach Schreiersgrün – eine kriminelle Vereinigung unterstützt hat, weil sie gewusst habe, dass Überfälle begangen werden, seien diese Tatvorwürfe aber seit Ende 2021 absolut verjährt, also eine Strafverfolgung ausgeschlossen. König: „Aber es wird zu bewerten sein, wen die Angeklagte eigentlich unterstützt hat, ihren Ehemann oder auch Zschäpe oder auch Mundlos und Böhnhardt.“ Bei der Beihilfe zu einer räuberischen Erpressung durch die Fahrt nach Schreiersgrün sei die Angeklagte auf dem Weg zu ihrem Mann ins Krankenhaus gewesen und habe davon ausgehen können, dass Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe auch zu diesem ins Krankenhaus wollten. SMS der Angeklagten seien nicht verwertbar, so König. Bei der Auswertung der Festplatten der Überwachungskameras in der Frühlingsstraße habe man in dem Zeitraum vom 22.09.10 bis zum 27.10.2011 lediglich einmal einen Besuch der Angeklagten rekonstruieren können.
Oberstaatsanwalt Barrot: „Ich kann mich kurz äußern. Soweit eine Erörterung angeregt wird, haben wir sicher nichts einzuwenden, aber es steht in Zweifel, ob es der Verfahrensförderung dienen würde. Der Senat hat angedeutet, dass im Juli plädiert wird und das Urteil fällt: Wie soll das dann der Beschleunigung dienen? Soweit eine Beurteilung des Senats verlangt wird, ist das sicherlich nicht zulässig. Ich teile die vorläufige Beweiswürdigung nicht. Zu Fragen der Verjährung muss sich der Senat nicht äußern. Wenn es nur um eine kriminelle Vereinigung gehen sollte, dann muss der Senat sich im Urteil dazu verhalten. Wir verhandeln auf Grundlage des Beschlusses des 3. Senats des BGH.“
Der Verhandlungstag endet um 10:23 Uhr.
Protokolle und Berichte aus dem ersten NSU-Prozess zur ergänzenden Lektüre:
Zeugnisverweigerung von Susann Eminger in München: 76. Verhandlungstag, 21. Januar 2014, André Eminger trägt ein Shirt mit der Aufschrift „Brüder schweigen“: 151. Verhandlungstag, 16. Oktober 2014, Plädoyer der Bundesanwaltschaft und Ingewahrsamnahme Emingers: 382. Verhandlungstag, 12. September 2017, Einlassungen Beate Zschäpes im Münchener NSU-Prozess: 249. Verhandlungstag, Erklärung der Nebenklage zur Einlassung von Zschäpe, 257. Verhandlungstag, 271. Verhandlungstag (nähere Angaben zum Verhältnis zu Susann und André Eminger), 283. Verhandlungstag, 309. Verhandlungstag, 313. Verhandlungstag, 317. Verhandlungstag, 328. Verhandlungstag, 333. Verhandlungstag, 339. Verhandlungstag