Protokoll 376. Verhandlungstag – 26. Juli 2017

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An diesem Prozesstag setzt Oberstaatsanwältin Greger das Plädoyer des GBA fort. Sie spricht über die Einbindung der Angeklagten Beate Zschäpe in die Gruppe NSU, die sie als gleichberechtigt beschreibt. Ohne sie wären die Taten des NSU nicht möglich gewesen. Greger widerspricht damit auch der Einlassung der Hauptangeklagten. Greger geht im heutigen Teil des Plädoyers auf die Waffen, die Finanzen und die Tatortausspähungen des NSU ein.

Der Prozesstag beginnt 9:51 Uhr. Heute sind die Nebenklägerinnen Yvonne Boulgarides und Michaela Boulgarides anwesend. Götzl: „Dann setzen wir heute mit den Plädoyers der Bundesanwaltschaft fort. Ich würde meinen, dass wir eine Größenordnung von einer Dreiviertelstunde anpeilen. Bitte schön!“

OStAin Greger setzt ihren am letzten Prozesstag begonnen Teil des Plädoyers des GBA fort:
Hoher Senat, ich stelle jetzt dar, welche Erkenntnisse die Beweisaufnahme zum Innenleben der Vereinigung erbracht hat.“ Dass die Untergrundzelle die Mordanschläge so effektiv und lange Zeit unentdeckt begehen konnte, lag nicht zuletzt am engen Zusammenhalt und Zusammenspiel der drei Mitglieder. Böhnhardt und Mundlos waren kein psychopathisches Duo, das neben der Angeklagten herlebte und hin und wieder in mörderische Exzesse verfiel. Alle drei Personen fügten ihr Handeln und Verhalten in ein großes Ganzes ein. Das gemeinsame Zusammenleben war über die Jahre darauf ausgerichtet, die Anschläge sicher und effektiv zu begehen. Alle drei Personen sicherten gemeinsam Böhnhardt und Mundlos bestmöglich ab. Alle drei Mitglieder schweißte ein unbedingtes Vertrauen zueinander zusammen. Die Handlungen aller drei Personen zeigen sich ineinander verwoben. Jedem kamen bestimmte Aufgaben im Dienste der gemeinsamen Sache zu. Und alle drei Mitglieder arbeiteten für ihre Sache ganz bewusst einvernehmlich Hand in Hand zusammen. Die Angeklagte Zschäpe trat im Geschäftsverkehr als harmlose Hausfrau auf. Sie beschaffte SIM-Karten und Mobiltelefone, die alle Mitgliedern zur Verfügung standen. Sie sorgte für sichere Ausweise. Uwe Böhnhardt übernahm ab 2004 die Aufgabe, Wohnmobile und Fahrzeuge anzumieten. Gemeinsam verschafften sich Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe eine Vielzahl von Schusswaffen, dazu Munition und Sprengstoff. Und in den Kellerräumen fanden in Kenntnis der Angeklagten Zschäpe Schießübungen statt.

Das Herzstück der Gruppe war ihre Wohnung. Ihrem Wohnungsumfeld spielten die drei Personen unter Aliasnamen die Schimäre des ganz normalen Lebens vor. Das Innere der genutzten Mietwohnungen wurde zunehmend baulich gesichert. Der Außenbereich wurde mit Kameras zuletzt komplett überwacht. In der Unterkunft wurde die gesamte Logistik der Gruppe, also Waffen, Sprengstoffe, Papiere, Daten, Kommunikationsmittel, Zeitungsarchiv und auch Beute gelagert. Die Asservatenlage, wie sie nach dem Brand in Zwickau von den Behörden vorgefunden wurde, belegt eine sehr enge vertrauensvolle Zusammenarbeit und eine sehr enge, vertraute Bindung der Personen. Demnach lagen Waffen und Beute und Bekenner-DVD offen zugänglich in der Wohnung, Computer waren unverschlüsselt und standen allen zur Verfügung. Die Kommunikationsmittel wurden ebenfalls gemeinsam ohne feste Zuordnung von den Dreien wechselnd benutzt. Entgegen der Einlassung der Angeklagten Zschäpe gab es keine Ausschließlichkeit [der Nutzung]der Räume, wie das Katzenzimmer [zeigt], in dem sich der Rechner, die Sitzecke und der Fernseher der Gruppe befanden.

Die Gruppe verfügte am 04.11.2011 über zwei Computer. Der Hauptcomputer befand sich im Zimmer der Angeklagten. Die einzelnen Fundorte der sichergestellten Asservate ergeben sich aus den verlesenen Asservaten-Verzeichnissen und den Angaben des Brandermittlers L. [siehe 15., 24., 25. und 38. Verhandlungstag]. Die Skizzen der Wohnungen und Lichtbilder zu den Fundorten wurden in Augenschein genommen. Des Weiteren führten Böhnhardt und Mundlos im Wohnmobil in Eisenach ein Notebook mit sich, das ebenfalls sichergestellt worden ist. Der Hauptcomputer, der PC Asus, stand unter dem Hochbett der Angeklagten Zschäpe. Dort war ein PC-Arbeitsplatz eingerichtet. Nach der Einlassung der Angeklagten Zschäpe, die sich insoweit mit dem Ergebnis der Ermittlungen deckt, arbeiteten alle drei Personen mit dem Gerät.

Für die folgenden, im verlesenen Browserverlauf gespeicherten Recherchen mit diesem, spielt die Angeklagte Zschäpe eine Rolle. Die verzeichneten Zeiten haben sich nach den überzeugenden Aussagen des Zeugen Ronny Bo. [siehe 27. und 43. Verhandlungstag] als schlüssig erwiesen. Die festgestellten Recherchen lassen Rückschlüsse auf Aufgabenverteilung innerhalb der Gruppe und Ineinandergreifen der Gruppenmitglieder zu. Im Mai 2011 wurde in dem Computer nach „Hotels Disneyland Paris“ gesucht. Nach der Aussage der Zeugin Gabriele Q. [siehe 46. und 47. Verhandlungstag] hat die Angeklagte Zschäpe die Reise unter ihrem Aliasnamen Lisa Pohl am 27.05.2011 in einem Reisebüro für André Eminger und dessen Familie gebucht und in bar bezahlt. In der Wohnung wurden dazu eine Rechnung und Buchungsbestätigung vom 15.6.2011 sichergestellt. Die Reise ist als Entlohnung für André Eminger zu würdigen.

Im Juni 2011 erfolgte mit dem Gerät Fahrplanauskünfte zu Haste, Niedersachsen. Die Reise erfolgte zu Holger Gerlach und stand im Zusammenhang mit der Abholung eines Reisepasses für Böhnhardt. Gereist ist nach den Aussagen der Zeugen Jeanette Pf. [siehe u.a. 220. und 229. Verhandlungstag], Timo Ko. [siehe 217. und 293. Verhandlungstag] und Ivar Kä. [siehe 233. Verhandlungstag]die Angeklagte Zschäpe. Einen Zusammenhang mit der Ausspähungsfahrt belegt der Browserverlauf am 21.08.2011. Verzeichnet ist eine 1 1/2 stündige Recherche nach Campingplätzen bei Eisenach/Arnstadt. Schon einen Tag später übernachteten zwei Mitglieder der Gruppe unter dem Namen Gerlach auf dem Campingplatz Paulfeld. Das dritte Mitglied blieb in Zwickau, was eine Internetrecherche belegt. Nach den festgestellten Abläufen zur Praxis der Ausspähungen war dies die Angeklagte Zschäpe, die die Wohnung sicherte. Am Tag des Überfalls in Arnstadt und in Eisenach recherchierte die Angeklagte Zschäpe von ihrem PC nach Nachrichten und Verkehrsunfällen.

Für sich selbst spricht, bedenkt man die Behauptung der Angeklagten Zschäpe, sie sei von Böhnhardt und Mundlos gemobbt worden, der Aufstellungsort des Hauptcomputers im Zimmer der Angeklagten. Bezeichnenderweise wies das Gerät zudem nach den Ausführungen des Sachverständigen Ronny Bo. als Zugangskennung das Kennwort Lise auf, die Nutzer lauteten Lise und PC. Das Laptop Acer wurde im Wohnmobil Eisenach sichergestellt. Nach der Aussage der Urlaubsbekanntschaft Juliane S. [siehe 129. Verhandlungstag] gehörte es der Angeklagten Zschäpe, wurde jedoch während der Urlaube auch viel von Böhnhardt und Mundlos genützt. Dieses Notebook wurde bei den Überfällen mitgeführt, so auch während der letzten Fahrt zum Bankraub in Eisenach. Beate Zschäpe überließ es den Männern für ihre Kommunikation. Nach Aussage der Zeugin S. lautete das W-Lan-Passwort Susan.

Im Brandschutt der Frühlingsstraße wurde eine DVD-R mit dem Zusatz Treiber und Programme 5.5.07 gefunden. Auch die Inhalte dieses Datenträgers sind als Belege für das vertrauensvolle Miteinander der Gruppenmitglieder und die Vermischung von Gruppenbelangen und Persönlichem zu werten. Geheimnisse bestanden demnach nicht. Auf dem unverschlüsselten Datenträger finden sich die Ordner „Killer“ und die Unterordner „Datenbank Aktion Wichtig“, „Graphiken“ und „Mein Kampf“. In dem Unterordner „Datenbank“
[finden sich] Ausspähobjekte. In dem Unterordner „Graphiken“ sind zwei Entwürfe für fingierte Mitgliedsausweise Beate Zschäpes für Tennisclubs […] u.a. in Nürnberg und drei Versionen eines selbst entworfenen Hausausweises eines Hotelmitarbeiters mit Lichtbild der Angeklagten Zschäpe gespeichert. Hier befinden sich auch die Bilddateien mit dem Wettvertrag zwischen Lise, Cleaner und Killer und nicht zuletzt Urlaubsbilder von Böhnhardt und Zschäpe. Der Unterordner „Mein Kampf“ enthält eine Version des Buches und Onlinematerial zu rechten Themen. Im Ordner für die Aktions-DVD sind Softwareprogramme für die Bearbeitung von Videos gespeichert.

Bei der EDV 22 handelt es sich um eine DVD. Auf diesem Datenträger finden sich nach den Aussagen der Zeugen Jeanette Pf. und Roman Gl. [siehe 46. und 239. Verhandlungstag] unter Bezeichnung „Aktionsdatenbank“ eine elektronische Adressliste mit Ausspähmaterial. Auf dem Datenträger sind aber auch drei Urlaubsfotos 2006 in Grömitz gespeichert, [was] zudem der Zeuge Winfried Tu. [siehe 85. Verhandlungstag]und die Sachverständige Elisabeth Pi. [siehe 303. Verhandlungstag] bekundet haben. Die Fotos im Unterordner „Urlaub 2006“ wurden in der Hauptverhandlung in Augenschein genommen.

Bei der EDV 11 handelt es sich um eine externe Festplatte, die im Brandschutt der Frühlingsstraße sichergestellt wurde. Darauf befand sich nach Angaben der Zeugen Ellen Ha. [siehe 43. Verhandlungstag]und Jeanette Pf. im Ordner „Max“ die ungesicherte Vorversion des Bekennervideos und im Ordner „Max“ der NSU-Brief. Die Gruppe verfügte über mehrere SIM-Karten und Mobiltelefone. Die Fundorte ergeben sich aus den Vermerken der Zeugen Pf. und […] und Ermittlungsvermerken. Nach der Beweisaufnahme ist davon auszugehen, dass die SIM Karten der Gruppe ausschließlich von der Angeklagten Zschäpe beschafft und dann von den Mitgliedern gemeinsam genutzt wurden. Mit der Ausstattung der Gruppe mit Mobiltelefonen stellte die Angeklagte Zschäpe sicher, während der Abwesenheit Böhnhardts und Mundlos‘ mit diesen kommunizieren zu können. Des Weiteren waren die Mobiltelefone für die Anmietung der Fahrzeuge von Bedeutung, um eine telefonische Erreichbarkeit bieten zu können.

In keinem Fall wurde nach Aussage der vernommenen SIM-Inhaber Susann Ei. [siehe 56. Verhandlungstag], Janine St. [siehe 66. Verhandlungstag], Sandy N. [siehe 73. Verhandlungstag]und J. Mobiltelefone von Mundlos oder Böhnhardt beschafft. Für die Urlaubsbekanntschaften stellte es sich so dar, dass im Urlaub die Angeklagte Zschäpe das gemeinsame Handy der Gruppe bei sich trug und es den Männern bei Bedarf zur Verfügung stellte. Die Zeugin Ursula Sch. [siehe 60. Verhandlungstag]erinnerte sich, „Lise hatte ein Handy, die Jungs keins“. Die Zeugin Juliane S. formuliert es so, dass die Angeklagte Zschäpe es den Männern zur Verfügung stellte. Die Angeklagte Zschäpe verfügte demnach über Hauptcomputer, Haupthandy und Notebook. Zu den Mobiltelefonen konnten in der Beweisaufnahme folgende Feststellungen getroffen werden: Im Brandschutt der Wohnung wurden insgesamt sechs Mobiltelefone gefunden. Im Wohnmobil in Eisenach wurde ein weiteres Mobiltelefon sichergestellt. Zudem verfügte die Angeklagte Zschäpe über ein Handy, das sie kurz nach ihrer Flucht aus der Frühlingsstraße noch nutzte, dessen Verbleib allerdings ungeklärt ist. Damit sind der Zelle insgesamt acht Handys und mehrere SIM-Karten zuordenbar.

Die Erwerbvorgänge konnten weitestgehend in der Beweisaufnahme nachvollzogen werden.
So berichtet die Zeugin Sandy N., dass das Mobiltelefon mit der SIM-Karte und der Nummer
[0151-Nummer] über sie beschafft worden ist. Die Zeugin wurde dazu von einer ihr unbekannten weiblichen Person in Zwickau angesprochen. Die SIM-Karte mit Telefon führten Böhnhardt und Mundlos bei der Tat in Eisenach mit. Die Nummer verwendete Böhnhardt auch nach den verlesenen Mietverträgen für die Anmietung des Wohnmobils in Arnstadt, zudem für die Anmietung des Wohnmobils für Ausspähung im August 2011.

Die Zeugin Beatrix Ja. [siehe 66. Verhandlungstag] hat bestätigt, für die Angeklagte Zschäpe, die sie unter Lisa kannte, die Mobiltelefonnummer [0162-Nummer] erworben zu haben. Die dazugehörige SIM Karte benutzte Beate Zschäpe laut dem Zeugen Guido Sch. [siehe 116. Verhandlungstag] während ihrer Flucht nach dem Brand in der Frühlingstraße für Kontaktaufnahme zu André Eminger. Die Rufnummer findet sich auch auf dem Verlesungsprotokoll vom 11.01.2007 zum Komplex Wasserschaden . Die Nummer wurde laut dem Zeugen Rocco Ra.[siehe 66. Verhandlungstag]damals von der Angeklagten Zschäpe als ihre telefonische Erreichbarkeit genannt. Dieses Mobiltelefon wurde auch während einer Ausspähung verwendet. Nach Aussage des Zeugen Stefanus Er. [siehe 195., 203. und 284. Verhandlungstag]war die Nummer im Bereich Campingplatz Paulfeld in Leinatal, Thüringen in die Funkzelle eingebucht.

Die Zeugin Janine St. erinnerte sich, die [0160-Nummer] für eine unbekannte Frau in Zwickau erworben zu haben. Die Beschreibung trifft auf die Angeklagte zu. Der entsprechende Prepaidvertrag wurde sichergestellt in der Frühlingsstraße. Die Zeugin Susann Ei. gab an, die SIM-Karte mit der Nummer am 28.04.2004 in der Nähe des Wohnortes der Untergetauchten für die unbekannte Frau beschafft zu haben. Die Vertragsunterlagen wurden in der Frühlingsstraße sichergestellt, so dass davon auszugehen ist, dass es die Angeklagte Zschäpe war, die die Zeugin angesprochen hat. Der Handyvertrag wurde in der Hauptverhandlung verlesen. Diese Rufnummer wurde [gegenüber der] Autovermietung Zwickau als Erreichbarkeit angegeben und auf dem verlesenen Mietvertrag für die Anmietung eines VW Touran für die Anmietung eingetragen. Das Fahrzeug wurde für die Fahrt nach Köln und die Begehung des Anschlages in der Keupstraße verwendet. Die Nummer war auch als telefonische Erreichbarkeit von Holger Gerlach für die Autovermietung H. hinterlegt worden, wie sich etwa aus dem verlesenen Mietvertrag vom 04.11.2006 ergibt, der wiederum im Zusammenhang mit dem Banküberfall in Stralsund steht, und auch aus der Aussage des Zeugen Jochen Gu. [siehe 77. Verhandlungstag], dem zufolge genau diese Nummer zu Holger Gerlach vermerkt war in den Daten der Firma.

Daneben wurden Unterlagen zum Handy [0162-Nummer] in der Frühlingsstraße aufgefunden. Der Zeuge Michael St. [siehe 42. Verhandlungstag]hat zu den Einzelheiten berichten [können]. Die Nummer wurde von Anette F- angeschafft. Auch hier ist aus […] und der Parallelität der Ereignisse zu schließen, dass die Angeklagte Zschäpe die Anschaffung zu verantworten hat. Die SIM-Karte wurde nach den Bekundungen von den Zeugen Thomas Bl. [siehe 50. Verhandlungstag]und St. von Böhnhardt und Mundlos bei der Tat in München, Fall Boulgarides, mitgeführt und von der Angeklagten Zschäpe konspirativ aus einer Telefonzelle zeitnah zur Tat angewählt. Rechnungen und Belege zu dieser Nummer wurden in der Frühlingsstraße sichergestellt, unter anderem der Zettel mit “Aktion” mit der Rufnummer darauf.

Sämtliche Verstecke der Gruppe hatte die Gruppe gemeinsam beschafft und genutzt. Der Zeuge Winfried Tu. [siehe 85. Verhandlungstag] hat die wesentlichen Erkenntnisse zu den Wohnungen bekundet. Die Zeugin Annika Al. [siehe 218. und 222. Verhandlungstag]hat zu den Asservaten und zu den mit den Anmietungen verwendeten Aliasnamen ausgesagt. Die Angeklagte Zschäpe hat die Unterkünfte und das gemeinsame Wohnen in ihrer Einlassung grundsätzlich bestätigt. Die Wohnungsgeber [siehe 100., 131. und 146. Verhandlungstag]und Carsten Ri. [siehe 95. Verhandlungstag], Max-Florian Bu. [siehe 87. Verhandlungstag] und [siehe 125. Verhandlungstag], so die Zeugen Christoph Gr. [siehe 123. Verhandlungstag], Ralf Be. [siehe 97., 101. und 109. Verhandlungstag] und Christoph Sch. [siehe 122. Verhandlungstag]als Vernehmungsbeamte von Thomas Mü., geb. Starke [siehe 101. Verhandlungstag], die Zeugen Dr. Wolfgand Schaffert und Volker Fl. [siehe 125. Verhandlungstag]zur Vernehmung des gesondert Verfolgten Matthias Dienelt die Zeugen Pe. [siehe 87. Verhandlungstag], Ralf Be. und Christian Vi. [siehe 87. und 97. Verhandlungstag] als Vernehmungsbeamte von Max-Florian Bu.

Die Wohnungsvermittler [siehe 89., 90. und 105. Verhandlungstag]und [siehe 188. Verhandlungstag] und der Vermieter Volkmar E. [siehe 16. Verhandlungstag]wurden als Zeugen vernommen und haben die Abläufe ebenfalls bekundet und sofern erforderlich die drei Untergetauchten identifiziert. Verlesen wurden die sichergestellten Mietverträge Frühlingsstraße nebst Untermietvertrag, Polenzstraße nebst Untermietvertrag, Kündigung und Übergabeprotokoll, Heisenbergstraße nebst Kündigung und Übergabeprotokoll, Wolgograder Allee nebst Anlagen und Kündigung, und Vertrag Altchemnitzer Straße nebst Kündigung und Schriftverkehr. Diese Unterlagen wurden im Wege der Verlesung in die die Hauptverhandlung eingeführt.

RA Heer unterbricht: „Ich möchte nicht unhöflich sein, muss auch nicht jedes Wort mitschreiben. Aber bitte etwas langsamer, ich will zumindest die Namen der Zeugen mitschreiben, in der Geschwindigkeit geht das nicht.“ OStAin Greger wiederholt ab der Namensauflistung und den Verträgen.

Greger fährt dann mit dem Plädoyer fort: Nach dem Untertauchen fanden die drei Untergetauchten, zunächst vermittelt durch , Unterschlupf für etwa drei Wochen bis Februar 1998 beim Zeugen Thomas Rothe in Chemnitz in der Friedrich-Viertel-Straße. Von Mitte Februar 1998 bis Sommer '98 stellt Max-Florian Bu. die Wohnung in der Limbacher Straße zur Verfügung. In dieser Wohnung wurde das Spiel hergestellt. Max-Florian Bu. hatte die drei Untergetauchten erst über seine damalige Freundin Mandy Struck kennengelernt. Vom 29.08.1998 bis 30.04.1999 benutzten die Angeklagten Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos den Zeugen Carsten Ri. für eine Anmietung. Die Einzimmerwohnung in der Altchemnitzer Straße in Chemnitz für 450 DM warm hatten die drei selbst ausgewählt. Der Zeuge Ri. trat mit der Angeklagten Zschäpe als Pärchen auf bei der Anmietung, um den Eindruck einer unverfänglichen Anmietung zu erwecken. Die Anmietung erfolgte unter dem Namen Ri. Für die Kosten kamen die drei Untergetauchten selber auf. Die Bezahlung regelte nach der verlässlichen Aussage des Zeugen Ri. die Angeklagte Zschäpe.

Die Zeugen [siehe 190. Verhandlungstag]und Anja S. [siehe 103. Verhandlungstag] erinnerten sich, die drei in dieser Wohnung auch besucht zu haben. In dem Anmietungszeitraum wurde die terroristische Vereinigung gegründet und es erfolgte der erste bekannte Überfall. Die Wohnung wurde kurz nach dem Überfall gekündigt. Der Mietvertrag und das Übergabeprotokoll und die Kündigung wurden sichergestellt und verlesen. Mitte April ‘99 bis 31.08.2000 mietete der Angeklagte Eminger in Kenntnis aller Umstände für Mundlos, Böhnhardt und die Angeklagte Zschäpe eine Zwei-Zimmer-Wohnung in Chemnitz für 416 DM an. Der Mitangeklagte André Eminger hat sich dazu nicht eingelassen. Der Mietvertrag, das Übergabeprotokoll und das Kündigungsschreiben wurden in der Frühlingsstraße sichergestellt. Das Kündigungsschreiben gleicht in der Diktion dem sichergestellten Kündigungsschreiben des Zeugen Carsten Ri. Die Nutzung der Wohnung steht nicht nur aufgrund dieser Asservate fest. Der Zeuge Bu hat sich an die Angeklagte Zschäpe erinnert. Der Zeuge Ralf Be. hat bekundet, Max-Florian Bu. habe ihn zur Identifizierung eines Unterschlupfs der Drei in die Wolgograder Alle geführt, das Haus zwar selbst nicht wiedererkannt, aber die Wohnung zutreffend beschrieben. Der Zeuge Marcel Schenke [siehe 217. Verhandlungstag], ein Bekannter von André Eminger, hat ausgeschlossen, dass André Eminger selbst in dieser Wohnung gewohnt habe. Laut einem verlesenen Behördengutachten finden sich Fingerspuren an der Heizkostenabrechnung aus 1999 und auf einem Begleitschreiben zum Mietvertrag. In diesen Mietzeitraum fällt die Begehung des ersten Sprengstoffanschlags in Nürnberg und zweier Banküberfälle in Chemnitz.

Zum Juli 2000 erfolgte der Umzug der Gruppe nach Zwickau. Die Gruppe wollte sich bewusst von rechter Szene in Chemnitz auch räumlich distanzieren. Uwe Mundlos mietete als Max-Florian Burkhardt eine Drei-Zimmer-Wohnung in der Heisenbergstraße in Zwickau an. Der Grundrissplan wurde in Augenschein genommen. Der Mietvertrag wurde in der Frühlingsstraße sichergestellt. Die Zahlungen liefen über einen auf den Namen Bu. laufendes Konto, das nach der Aussage des Zeugen Christian Vi. von Uwe Mundlos eröffnet worden ist. In diesem Mietzeitraum fanden die Anschläge in Nürnberg und in Köln, Probsteigasse, statt, zudem ein Banküberfall in Chemnitz.

Von Mai 2001 bis Mai 2008 mietete Dienelt für die Gruppe eine Drei-Zimmer-Wohnung in der Polenzstraße an und vermietete sie am 18.5.2003 vorsorglich schriftlich an die drei Bewohner unter. In dieser Wohnung wurden bereits Umbauten vorgenommen, so wurde nach der Bekundung der Zeugen Sindy Po. [siehe 82. Verhandlungstag]und Katrin F. [siehe 56. Verhandlungstag] eine Lärmdämmung angebracht. Der Keller wurde mit Holztüren ausgestattet. Die Dämmung erklärte Beate Zschäpe der Nachbarin F. mit lauten Schießspielen, denn die Nachbarn hatten vorher wiederholtes Rumsen wahrgenommen. Zu dieser Anmietung wurden zahlreiche Asservate in der Frühlingsstraße sichergestellt. Laut einem verlesenen Behördengutachten finden sich Fingerspuren der Angeklagten Zschäpe auf dem Mietvertrag. In den Zeitraum dieser Anmietung fällt ein Großteil der Anschläge dieser Gruppe. In der Nachbarschaft lebten Böhnhardt und Mundlos nach Aussage Sindy Po. und Heike Ku. [siehe 67. Verhandlungstag] sehr zurückgezogen, während die Angeklagte Zschäpe kontaktfreudig auftrat.

Am 01.04.2008 erfolgte der Umzug in die Frühlingsstraße 26 in eine nunmehr 125 qm große Vier-Zimmer-Wohnung. Die Skizze der Raumaufteilung wurde in Augenschein genommen. Die Wohnung hatten nach der Aussage Dienelt – von dem Zeugen Schaffert bekundet – Max und Liese, also Uwe Mundlos und die Angeklagten Zschäpe, vorher ausgesucht. Beide, also Mundlos und Beate Zschäpe, waren bei Unterzeichnung des Mietvertrages anwesend. Der Mietvertrag wurde auf Namen Dienelt geschlossen. Matthias Dienelt schloss dann mit Uwe Mundlos, alias Gerlach, einen Untermietvertrag. Auch zu der Anmietung dieser Wohnung wurden umfangreiche Unterlagen sichergestellt. Laut dem verlesenen Behördengutachten fanden sich auf Grundrisszeichnungen Fingerspuren der Angeklagten Zschäpe. Die Angeklagte veranlasste auch hier Mietzahlungen. So erfolgten unter ihren Alias Lisa Pohl und Lisa Dienelt Bareinzahlungen der Miete, wie sich aus den im Sicherstellungverzeichnis ersichtlichen Zahlscheinen ergibt und die Aussage des Vermieters Volkmar E. beweisen, dass die Angeklagte sehr erregt aufgetreten sei, als die Öffnung der Kellertür im Raum stand. An einem verlesenen Zahlschein und an einem Einzahlungsschein Deutsche Bank Matthias Dienelt wurden Spuren der Angeklagten Zschäpe festgestellt. Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe nutzten auch diese Wohnung gemeinsam. Die niedrigen Verbrauchsdaten sind erklärbar mit den regelmäßigen Abwesenheiten der Männer. Der Schein der angeblichen Montagetätigkeit musste nach außen aufrechterhalten werden.

Die drei Bewohner trafen in dieser Wohnung umfassende Absicherungsmaßnahmen, zu denen der Zeuge Frank Le. [siehe u.a. 17. Verhandlungstag]und der Zeuge Achim St. [siehe 238. Verhandlungstag]bekundet haben. So überwachten sie die gesamte Umgebung der Wohnung mit vier versteckten Videokameras. Vier getarnte Kameras wurden sichergestellt. Auch eine Festplatte mit Aufzeichnungen der Überwachungskamera wurden sichergestellt. Die Aufnahmen wurden in Augenschein genommen. Diese Aufzeichnungen wurden unter dem Hochbett der Angeklagten Zschäpe, auf dem PC, sichergestellt. Im Zimmer der Angeklagten Zschäpe befand sich der gemeinschaftlich genutzte Computerarbeitsplatz, die Sitzecke der Gruppe, der DVD-Rekorder aber auch die Passfotos von Holger Gerlach vom 19.05.2011, die Buchungsbestätigung Disneyland, Infopost zur Bahncard auf den Namen André Eminger, Zahlscheine auf [den Namen]Lisa Dienelt für die Miete und eine Kundenkarte für das Geschäft PowerGames, aus dem eine Waffe der Gruppe stammen soll, nach Aussage Beate Zschäpes. Die Fundorte der Asservate lassen wiederum Rückschlüsse auf der Stellung der Angeklagten innerhalb der Gruppe zu.

Die Gruppe ließ den Eingangsbereich mit verstärkten Eingangstüren versehen. Auch die Kellerräume wurden speziell gesichert, u.a. mit [einem]Alarmsystem. In den Mietzeitraum fallen nur noch Beschaffungstaten der Gruppe. Alle drei Personen wechselten nach dem Untertauchen ihre Namen. Sie traten fortan nur noch unter Aliasnamen auf. Auch untereinander sprachen sie sich nur noch mit den Tarnnamen Gerry, Max und Lise an.

Nach dem gemeinsamen Plan aller drei Mitglieder fuhren ausschließlich die Männer Mundlos und Böhnhardt zu den Anschlagsorten. Die drei Zellenmitglieder arbeiteten zusammen, als es darum ging, Böhnhardt und Mundlos mit verlässlichen Ausweispapieren auszustatten und die Verlässlichkeit der Papiere immer wieder zu überprüfen. Auch hier ist augenscheinlich, wie die drei sich untereinander koordinierten und wie es der Angeklagten Zschäpe von 1998 bis 2011 darauf ankam, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos sorgfältig abzusichern. Greger unterbricht: „Hier würde ich jetzt eine Pause machen.“ Götzl legt eine Pause bis 11:00 Uhr ein.

Weiter geht es um 11:05 Uhr. OStAin Greger setzt das Plädoyer fort: „Hoher Senat,
ich stelle dar, welche Ausweispapiere in der Gruppe genutzt wurden und wie wiederum die Rolle der Angeklagten Zschäpe bei der Legendierung von Böhnhardt und Mundlos war.“ Das Auftreten unter Aliasnamen und die Verwendung von Tarnpapieren räumt die Angeklagte Zschäpe ein. Bereits bei ihrer Festnahme am 08.11.2011 wies die Angeklagte den Zeugen André Po. [siehe 17., 45. und 142. Verhandlungstag] darauf hin, sie würde nicht mehr auf ihren Rufnamen Beate reagieren. Ihre eigene Rolle bei der Legendierung von Böhnhardt und Mundlos spart sie in ihrer Einlassung jedoch wieder aus. Die Erkenntnisse dazu beruhen auf den sichergestellten und in Augenschein genommenen Ausweisen und den Anträgen für die Ausweise, den Bahncards und den weiteren im verlesenen Sicherstellungsverzeichnis aufgeführten Dokumenten und Daten, der Verlesung des Führerscheins Gerlach, den Aussagen der Zeugin Struck, die Aussage des Zeugen Bu., bekundet von der Zeugen Ralf Be. und Christian Vi., weiter den Aussagen der Zeugen [siehe 187. Verhandlungstag]und Achim Fiedler, des Zeugen Dienelt, dessen Aussage eingeführt wurde durch die Vernehmung der Zeugen Dr. Schaffert [siehe 131. Verhandlungstag], dann auf Grund der Aussage der Zeugen Gabriele Q., Annika Al., Christian Vi., sowie der Einlassung des Mitangeklagten Holger Gerlach, der Zeugenaussage der Vernehmungsbeamten Horst Thomas Sch., und Dr. Gerwin Moldenhauer [siehe 20. und 256. Verhandlungstag], und schließlich der Ausführungen des Sachverständigen Dr. Carsten Proff [siehe 230. und 231. Verhandlungstag]und der verlesenen Behördengutachten.

Danach wurde festgestellt, Uwe Mundlos nutzte seit Herbst 1998 durchgängig bis zuletzt die Identität des Zeugen Max-Florian Bu. Mit Hilfe des Zeugen Bu. erlangte die Gruppe einen Reisepass auf dessen Personalien. Im Brandschutt in der Frühlingsstraße wurden drei brandgeschädigte und im Wohnmobil in Eisenach zwei Bahncards, [ausgestellt] auf Max-Florian Bu., gültig bis Juni 2012, sichergestellt. Uwe Böhnhardt nutzte nach dem Untertauchen ab Mai 1998 zunächst die Personalie des Zeugen Gunter Frank Fiedler, eines Kameraden aus der Chemnitzer Szene. Auch auf diesen Namen Gunter Frank Fiedler hatten die drei Untergetauchten einen Reisepass erlangt. Nachdem der Kontakt zu Fiedler aber schwieriger wurde und dieser zuletzt seinen Reisepass zurückverlangt hatte, trat Böhnhardt ab etwa Sommer 2001 bevorzugt unter Personalien des Mitangeklagten Holger Gerlach auf. Holger Gerlach war dem Uwe Böhnhardt im äußeren Erscheinungsbild sehr ähnlich, und er versprach Verschwiegenheit auf Grund seiner langjährigen Freundschaft mit den drei Untergetauchten. Uwe Böhnhardt stattete sich zudem von 1999 bis 2004 mit Bahncards, die mit seinem eigenen Foto versehen waren, aber auf den Namen Fiedler lauteten, aus.

Im Brandschutt der Frühlingsstraße wurden fünf Bahncards auf den Namen Fiedler aus den Jahren ‘99 bis 2004 sichergestellt. Zudem nutzte Böhnhardt auch den Namen von André Eminger. Im Wohnmobil in Eisenach wurden zwei Bahncards auf den Namen André Eminger, die wiederum mit Foto von Böhnhardt versehen waren und gültig bis 2012 waren, und in der Frühlingsstraße eine weitere Bahncard auf Eminger, sichergestellt. Die Ermittlungen dazu bekundete die Zeugin Ricarda We. [siehe 251. Verhandlungstag]. Anlassbezogen, insbesondere für Bestellungen oder den Verkehr im Internet, verwendeten Böhnhardt und Mundlos noch weitere Aliasnamen.

Für die Angeklagte Zschäpe hat die Gruppe kein passendes Tarnpapier zur generellen Nutzung beschafft. Gleichwohl trat sie in ihrem Umfeld unter verschiedenen Identitäten auf und entwickelte sich um Laufe der Zeit zu einer Meisterin im Verschleiern. Nach der Auswertung der Asservate bediente sich die Angeklagte Zschäpe – wie die Zeugin Annika Al. glaubhaft bekundet hat – im Laufe der mehr als 13 Jahre im Untergrund mindestens 11 Aliaspersonalien. Die Angeklagte trat auf als Susann Dienelt, Lisa Dienelt, Lisa Pohl, Lise Pohl, Silvia Pohl, Mandy Pohl, Susanne Pohl, Lisa Mohl, Silvia Rossberg oder auch als Mandy Struck. Bei den Nachbarn der Wohnungen in der Polenzstraße und der Frühlingsstraße – so bekundet von den Zeuginnen Beatrix Ja., Heike Ku. und Sindy Po. – nannte sich die Angeklagte Lisa, Lisa Dienelt oder auch Susann Dienelt. In Notfällen konnte sie auf den Bundespersonalausweis der Susan Eminger [siehe 76. Verhandlungstag]zurückgreifen, wie etwa im Januar 2007 bei den Ermittlungen zum Wasserschaden Polenzstraße. Damals wies sie sich dem Zeugen Rocco Ra. gegenüber im Rahmen der polizeilichen Zeugenvernehmung mit einem Personalausweis der Susann Eminger aus. Für Zugfahrten war sie, entsprechendes bekundete Zeugin Ricarda We., mit einer Bahncard ausgestattet, die auf Susann Eminger lautete und mit ihrem eigenen Lichtbild versehen war. Im Brandschutt der Frühlingsstraße wurde nach Bekunden des Zeugen Christian No. [siehe 248. Verhandlungstag] eine entsprechende Bahncard, die bis 2010 gültig war, sichergestellt.

Während der gesamten Zeit des Zusammenlebens in der Gruppe war die Angeklagte Zschäpe an die Gruppenregeln angepasst. So gelang es der Gruppierung über die Jahre hinweg, in der Interaktion mit Böhnhardt und Mundlos – auch unter der Verwendung von wechselnden Aliasnamen – in der Nachbarschaft und auch gegenüber den verschiedenen Urlaubsbekanntschaften unbefangen aufzutreten. Dies spricht einerseits für unbedingtes Einvernehmen mit Böhnhardt und Mundlos, andererseits auch für einen unbedingten Willen der Angeklagten, auf Dauer fester Bestandteil der Gruppe zu sein. Wie alle drei Personen bei der Beschaffung und auch bei der Sicherung der falschen Identitäten Hand in Hand zusammenarbeiteten zeigt bereits die erste Tarnpersonalie Fiedler. Die Zeugen Struck, Fiedler und Al. haben die Abläufe dazu stimmig dargestellt. Unter Mithilfe der Zeugin Struck ließen sich die drei Untergetauchten für Uwe Böhnhardt am 30.04.1998 einen Reisepass auf die Personalie Fiedler, versehen mit seinem eigenen Lichtbild, also dem Lichtbild Böhnhardt, ausstellen. Der Reisepassantrag mit Lichtbild Böhnhardt wurde beim Einwohnermeldeamt in Chemnitz sichergestellt und in Augenschein genommen.

Der Zeuge Gunter Fiedler führte dazu aus: Ich bin gefragt worden, ob sie meinen Reisepass haben könnten. Und: “Die haben einen Passantrag gestellt”. Die Angeklagte Zschäpe hat dann in der Folgezeit auf einem Lebenslauf zu Fiedler, der wiederum in der Frühlingsstraße gefunden wurde, die Wohnanschrift und den Geburtstag eines Bekannten von Fiedler notiert. Das Behördengutachten zur Schriftleistung der Angeklagten Zschäpe wurde verlesen. Es ist, berücksichtigt man insoweit auch den Fundort des Dokuments, insoweit eindeutig. Dass die Angeklagte neben diesem Lebenslauf auch noch später, etwa im Halbjahr 2004, mit der Tarnidentität Fiedler befasst war, zeigt ein weiteres Asservat und ein der Angeklagten Zschäpe hinreichend sicher zuordenbares Teilmuster ihres DNA-Profils. Diese Spur wurde festgestellt am Ass. 2.12.139; es handelt sich dabei um einen Einzahlungsbeleg für eine Bareinzahlung auf den Namen G. Fiedler, bei der Commerzbankfiliale Zwickau am 08.06.2004, für die Bahncard Fiedler, die von Uwe Böhnhardt genutzt wurde.

Ganz ähnlich ging die Gruppe bei der Legendierung von Uwe Mundlos vor. Der Vernehmungsbeamte Christian Vi. hat die glaubhaften Angaben des Zeugen Bu. vom 24.11.2011 und vom 05.01.2012 in dessen Beschuldigtenvernehmungen wiedergegeben. Die Angaben des Zeugen Bu. wurden durch die Aussage der Zeugin Struck, die sichergestellten Asservate, den Passantrag und den Reisepass von 1998, sowie durch die Aussage der Zeugin Al. zu den polizeilichen Ermittlungen, bestätigt. Danach baten im Spätsommer 1998 – wir sind in der Gründungsphase – die Angeklagte Zschäpe Böhnhardt und Mundlos gemeinsam den gesondert verfolgten Bu., ihnen seinen Personalausweis zur Verfügung zu stellen, um damit unter dem Namen Bu. einen Reisepass mit dem Foto von Uwe Mundlos beantragen zu können. Der Reisepass wurde von der Stadt Chemnitz am 07.09.1998 ausgestellt und 2011 im Wohnmobil in Eisenach sichergestellt. Eine Geburtsurkunde von Bu. wurde nach Bekundungen der Zeugin Al. im Brandschutt der Wohnung sichergestellt. Nach den Angaben des Zeugen Bu. sind damals die Angeklagte Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos für ihn als Einheit aufgetreten, auch soweit es um seinen Ausweis ging. Der Zeuge führte aus, „es war also nicht nur dem Mundlos wichtig, dass ich meinen Ausweis zur Verfügung stelle, sondern allen dreien, nämlich auch Zschäpe und Böhnhardt. Zwar habe ich meist mit Mundlos gesprochen, aber für mich hat er meist für alle drei gesprochen.“

Die Angeklagte war auch später bei der Aufrechterhaltung der Tarnidentität Bu., also der Identität für Mundlos, eingebunden, wie zwei Asservate belegen. Nach einem Behördengutachten des BKA wurde der Fingerabdruck der Angeklagten Zschäpe am Asservat 2.12.136 festgestellt. Dabei handelt es sich wiederum um einen Bareinzahlungsbeleg vom 08.06.2004, diesmal für die Bahncard Böhnhardt bei der Commerzbank Filiale Zwickau. Dieser Fund spricht dafür, dass die Angeklagte Zschäpe am 08.06.2004 zeitgleich mit der Überweisung für die Bahncard Fiedler auch die Einzahlung für die Bahncard Bu. vorgenommen hat. Des Weiteren wurden noch ein Einzahlungsbeleg bei Post Zwickau vom 28.05.2008, also vier Jahre später, für die Bahncard Max-Florian Bu., in der Wohnung Frühlingsstraße sichergestellt. Der Beleg trägt wiederum das DNA-Muster der Angeklagten Zschäpe.

Besonders aussagekräftig ist ihre Mitwirkung bei der Tarnidentität Holger Gerlach. Im Sommer 2001 baten die Angeklagte Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos den Mitangeklagten Holger Gerlach auf seinen Namen einen Reisepass für Böhnhardt zu beantragen. Die Angeklagte Zschäpe war nicht nur in diese Gespräche mit eingebunden, sondern ihr oblag es nach der Beweisaufnahme vor allem, den Mitangeklagten Holger Gerlach durch Zahlungen gefügig zu halten. Holger Gerlach wurde, wie er selbst nachvollziehbar dargelegt hat, als Legendengeber ausgesucht, weil er aus Sicht der Gruppe dem Uwe Böhnhardt sehr ähnlich sah. Zudem bestand zu diesem Zeitpunkt zu Fiedler, dem früheren Legendengeber des Böhnhardt, kein oder jedenfalls kein verlässlicher Kontakt mehr. Die Gruppe brauchte für Böhnhardt einen verlässlichen Ausweis und auch einen Führerschein, der die erforderliche Mobilität gewährleistete und im Notfall einer behördlichen Prüfung auch standhalten könnte. Den von Holger Gerlach wie besprochen beschafften Reisepass der Stadt Hannover vom 07.06.2001 mit seinem Foto und seinen Personalien übernahmen die Angeklagte Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos zusammen mit einer Krankenversichertenkarte der AOK Niedersachsen unter konspirativen Bedingungen in Zwickau am Bahnhof. Die Angeklagte Zschäpe war dabei nicht nur anwesend, sondern sie war es, die den Mitangeklagten Holger Gerlach aus der gemeinsamen Kasse der Gruppe auszahlte. Sie beschränkte diese Zahlung auch nicht etwa auf die Erstattung der Auslagen, die dem Holger Gerlach für den Reisepass entstanden waren. Die Angeklagte zahlte ihm bei der Gelegenheit vielmehr weitere 3.000 DM zurück, die er den Dreien zuvor geliehen hatte, und weitere 10.000 DM mit dem Auftrag, das Geld für die Gruppe zu deponieren und bei Bedarf wieder herauszugeben.

Entsprechendes ergibt sich aus den übereinstimmenden Aussagen von Holger Gerlach vom 25.11.2011, 01.12.2011 und vom 12.01.2012, über die der Zeuge Horst Thomas Sch. [siehe 23., 24. und 25. Verhandlungstag] bekundet hat. Uwe Böhnhardt gab sich nunmehr als Holger Gerlach – “Gerry” – aus, und konnte somit unter einer absolut sicheren legalen Identität auftreten. Um selbst Fahrzeuge anmieten zu können, wollte die Gruppe auch einen Führerschein erlangen. Auch daran war die Angeklagte Zschäpe maßgeblich beteiligt. Der Führerschein von Holger Gerlach vom 04.02.2004 wurde 2011 im Wohnmobil in Eisenach sichergestellt.

Zu dem Führerschein, den Angaben des Mitangeklagten und zu den Ermittlungen bei der Ausstellungsbehörde hat der Zeuge Sch. bekundet: „Der Mitangeklagte Gerlach hat auch insoweit seine Mitwirkung eingeräumt und erneut die Rolle der drei Gruppenmitglieder beschrieben.“ Der Mitangeklagte Holger Gerlach hatte sich auf Wunsch der drei Mitglieder Anfang 2004 einen Ersatzführerschein ausstellen lassen und diesen Ersatzführerschein Böhnhardt überlassen. Wiederum übernahm die Angeklagte Zschäpe die Bezahlung von Holger Gerlach und wieder aus der gemeinsamen Kasse. Dieser Führerschein spielte für die Gruppe eine ganz zentrale Rolle, weil er in der Folgezeit gemeinsam mit den von der Angeklagten Zschäpe beschafften SIM-Karten zur Anmietung von Fahrzeugen genutzt wurde.

Auch im Jahr 2011 war die Angeklagte Zschäpe noch ganz maßgeblich an der Beschaffung eines neuen Tarnpapiers für Uwe Böhnhardt beteiligt. Der Mitangeklagte Holger Gerlach hat den Ablauf in seiner Vernehmung am 25.11.2011 nach Aussage seines Vernehmungsbeamten wie folgt geschildert: Anfang des Jahres 2011 sprachen die Angeklagte Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos den Angeklagten Holger Gerlach darauf an, ihnen erneut einen Pass zur Verfügung zu stellen. Um eine größtmögliche Ähnlichkeit mit Böhnhardt zu schaffen, schnitt Uwe Böhnhardt kurzerhand dem Angeklagten Gerlach für die Fertigung der Passfotos eigens die Haare und setzte ihm eine Brille auf. Die Angeklagte Zschäpe ging anschließend mit Holger Gerlach in ein Fotostudio, um sicherzustellen, dass dort die erforderlichen Passbilder angefertigt wurden und Holger Gerlach sich dem Ganzen nicht entziehen konnte. Der Mitangeklagte Holger Gerlach hatte nämlich Zweifel. Die Angeklagte bezahlte den Fotografen, ging im Anschluss mit dem Angeklagten Gerlach zum Passamt und ließ dort schon einmal eine Meldebescheinigung auf seinen Namen ausstellen. Den endgültigen Reisepass holte der Angeklagte Gerlach etwa acht Wochen später bei der Gemeinde Rodenberg ab und übergab ihn Böhnhardt und Mundlos.

Die diesbezüglichen Ermittlungen, bekundet von den Polizeibeamten Jeanette Pf., Annika Al. und Timo Ko., haben diesen Verlauf, wie von Holger Gerlach geschildert, weitestgehend bestätigt. Sieben der Passbilder, die Holger Gerlach mit Brille zeigen, wurden zusammen mit einem Passbild Böhnhardts in einem Briefumschlag im Zimmer der Angeklagten Zschäpe sichergestellt. Die Passbilder, die demjenigen im Reisepass vom 2011 offenkundig entsprechen, weisen eine offenbar bewusst herbeigeführte Ähnlichkeit – wie sie auch von Holger Gerlach beschrieben wurde – zwischen den beiden Abgebildeten auf, nämlich Holger Gerlach mit kurzen Haaren, zum anderen Uwe Böhnhardt. Die Meldebescheinigung von Holger Gerlach wie auch der Reisepass selbst wurden von Böhnhardt und Mundlos bei ihrem letzten Banküberfall mitgeführt und im Wohnmobil in Eisenach sichergestellt.

Einen wichtigen Umstand bei dieser Schilderung hat Holger Gerlach jedoch bislang verschwiegen. Entgegen der Angaben des Mitangeklagten Gerlach war es nämlich die Angeklagte Zschäpe, die am 16.06.2011 den neuen Reisepass – [ausgestellt auf]Holger Gerlach – alleine in Niedersachsen bei Holger Gerlach abgeholt hat. Die Reise der Angeklagten Zschäpe mit dem Zug nach Haste, Niedersachsen, und die Abholung des Reisepasses konnten anhand des verlesenen Browserverlaufs vom 14.06.2011, der Aussage der Polizeibeamten Britta Ko. [siehe 233. Verhandlungstag], Timo Ko., Pf., Kä. und der Aussage des Taxifahrers Patrick He. [siehe 225. Verhandlungstag], der ebenfalls ermittelt wurde, nachvollzogen werden. Demnach erfolgte am 14.06.2011 mit dem PC in der Frühlingsstraße eine Internetrecherche zur Bahnverbindung Zwickau-Haste für den 16.06. Nach Aussage der Zeugen Ko. und Kä. steht fest, dass der Taxifahrer He. bei seiner polizeilichen Befragung am 22.12.2011 die Angeklagte Beate Zschäpe als den Fahrgast identifizierte, den er am 16.06.2011 morgens von der Frühlingsstraße aus zum Bahnhof fuhr. An genau diesem Tag holte Holger Gerlach in Niedersachsen den Reisepass nach der Bekundung des Zeugen Timo Ko. und dessen in Niedersachsen angestellten Ermittlungen vom Passamt ab.

Die Zeugin Pf. hat geschildert, dass den Ermittlungen zufolge während der Abwesenheit der Angeklagten Zschäpe am Abend des 16.06.2011 zweimal Anrufe von dem von ihr genutzten Mobiltelefon nach Zwickau festgestellt worden sind. Demnach hielt die Angeklagte Zschäpe während ihrer Abholung des Reisepasses Gerlach wieder engen Kontakt zur Restgruppe. Dass der Mitangeklagte Gerlach insoweit die Rolle der Angeklagten Zschäpe geschönt hat, ist wohl mit einem Versuch, das einzig noch lebende Mitglied der Gruppe weitergehend zu entlasten, zu erklären. An den im Übrigen durch weitere Beweismittel vielfach bestätigten konstanten Angaben des Holger Gerlach ändert diese punktuelle Beschönigung nichts. Belastungstendenzen gegenüber der Angeklagten Zschäpe können dem Mitangeklagten Holger Gerlach jedenfalls nicht vorgeworfen werden. Dass die Angeklagte Zschäpe selbst ihre Fahrt nach Niedersachsen in ihrer Teileinlassung komplett ausgespart hat, zeigt wieder ihre selektive Bereitschaft, sich mit belastendem Beweismaterial auseinanderzusetzen.

Die Gruppe hat auch Systemchecks ausgeführt. Der Begriff Systemcheck stammt vom Mitangeklagten Gerlach und ist sehr treffend. Er bezeichnet schlagwortartig die Sicherungsmaßnahmen, die alle drei Mitglieder eingeführt hatten, um die Legitimationspapiere für Böhnhardt und Mundlos bestmöglich abzusichern. Eine solche Überprüfung findet sich bereits bei der Identität Fiedler. Auf dem Lebenslauf, zu dem ich bereits ausgeführt habe, hielten Böhnhardt und Zschäpe unter der Überschrift “Ich” bereits dessen persönlichen Lebensumstände und Kontaktpersonen fest. Nach der Aussage des Zeugen Bu. hat ihn Uwe Mundlos bis zuletzt regelmäßig kontaktiert, um aktuelle und authentische Auskünfte zu Lebensumständen der Legende Bu. zu erhalten. Damit Böhnhardt die Legende Holger Gerlach ab 2001 dauerhaft und sicher nutzen konnte, unterzogen ihn die Angeklagte Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos gemeinsam bereits ab dem Jahr 2001 fortlaufend regelmäßig jährlich wiederkehrende intensive Befragungen über seine persönlichen Verhältnisse. Der Mitangeklagte Holger Gerlach hat wiederholt und glaubhaft dargestellt, wie die drei Untergetauchten gemeinsam dazu die Besuche und auch die gemeinsame Zeit bei den Urlauben nutzten.

Die Kosten und die Auslagen von Holger Gerlach für diese mehrtägigen Aufenthalte auf Campingplätzen beglich – und das ist wiederum aussagekräftig für ihre Rolle innerhalb der Gruppe – regelmäßig die Angeklagte Zschäpe. Sie sei bei diesen Kontrollen stets dabei gewesen. Dass tatsächlich auch im Jahr 2006 noch ein gemeinsamer Urlaub mit dem Mitangeklagten Gerlach stattfand, belegt eine gesicherte fotografische Aufnahme aus dem Urlaub 2006, die auch in der Hauptverhandlung in Augenschein genommen wurde. Die Identifizierung hat die Sachverständige Elisabeth Pi. [siehe 303. Verhandlungstag] nachvollziehbar dargelegt.

Greger: „Neben der sicheren Legendierung spielte die Bewaffnung eine ganz wichtige Rolle in der Gruppe.“ Die Angeklagte hat in ihrer Einlassung eingeräumt, dass Böhnhardt und Mundlos in Besitz zahlreicher Schusswaffen gewesen wären. Sie selbst habe damit nichts zu tun gehabt und habe selbst darauf gedrungen, dass die Waffen aufgeräumt worden seien. Die Beweisaufnahme zu dem Komplex Bewaffnung mittels der Einlassung des Mitangeklagten Holger Gerlach, der Aussagen der Zeugen Thilo Ho. [siehe 271. Verhandlungstag], Lutz Ha. [siehe 269. Verhandlungstag], Gerd So. [siehe 269. Verhandlungstag], Holger Sch. [siehe 77. Verhandlungstag], Frank Le. und Michael Menzel [siehe 52. Verhandlungstag], der Aussage des Zeugen Bu., bekundet vom Vernehmungsbeamten Vi., und den überzeugenden und auch nachvollziehbar dargestellten Ausführungen der Sachverständigen Eberhard Opitz [siehe 264. Verhandlungstag], Dr. Thomas Li. [siehe 263. Verhandlungstag], Ruprecht Nennstiel [siehe 83., 89. und 114. Verhandlungstag]und Leopold Pfoser [siehe 50. und 83. Verhandlungstag], des verlesenen Asservatenverzeichnisses vom 31.11.2011 mit der Aufstellung der Fundstücke, des verlesenen Gutachtens zur Sprengstoffuntersuchung des in der Frühlingsstraße aufgefundenen Sprengstoffes, des verlesenen Protokolls über die kriminaltechnische Tatortarbeit in Eisenach, des verlesenen Ermittlungsvermerks zur Waffensicherstellung in Eisenach, des verlesenen Vermerks zu Auffindung der Waffen in der Frühlingsstraße und auch die Inaugenscheinnahme der Waffen hat zur Bewaffnung der Gruppe ein etwas anderes Bild ergeben.

Uwe Böhnhardt war bereits als Jugendlicher extrem waffenaffin und trug vor dem Untertauchten nach Aussagen von Zeugen, so etwa der Zeugen Kay St. [siehe 202., 219. und 225. Verhandlungstag] und Mike Ma. [siehe 193. Verhandlungstag], stets eine Waffe, ein Messer o.ä. bei sich. Auch die Angeklagte Zschäpe hatte sich bereits vor dem Untertauchen mit einer CO2-Pistole bewaffnet, was sie in ihrer Einlassung verschweigt. Nach der glaubhaften Aussage von Jana J. [siehe 93. und 107. Verhandlungstag]führte die Angeklagte Zschäpe die Waffe regelmäßig mit sich. Dass die Angeklagte über eine entsprechende Waffe verfügt und sie auch bei sich trug, ist eindeutig belegt. Eine Gaspistole wurde bereits bei einer polizeilichen Feststellung am 09.09.1996 sichergestellt. Eine weitere CO2-Pistole wurde über ein Jahr später in ihrer Wohnung sichergestellt. Dass sich die Angeklagte Zschäpe bereits eine geraume Zeit vor dem Untertauchen, wie von Holger Gerlach geschildert, und gestern auch ausführlich dargestellt, ernsthaft und ausdrücklich für einen Einsatz von Waffen im politischen Kampf ausgesprochen hat, verhehlt sie. Nachdem die drei untergetauchten Personen übereingekommen waren, auf Dauer im Untergrund zu leben und auch Anschläge zu begehen, verschaffte sich die Gruppe eine Vielzahl von Schusswaffen, Unmengen an Munition sowie auch Sprengstoff.

Bereits kurz nach ihrem Untertauchen hatten sie zu dritt den Zeugen Jan Werner [siehe 150. Verhandlungstag]beauftragt, ihnen eine scharfe Waffe zu besorgen. Von der Waffensuche hatte der Zeuge Szczepanski [siehe 167. und 174. Verhandlungstag] im August und September 1998 erfahren und sie an seinen damaligen V-Mannführer weiterberichtet. Eine Differenzierung, zwischen Böhnhardt und Mundlos einerseits und der Angeklagten Zschäpe andererseits, fand damals in der Meldung nicht statt, obwohl die Hinweisgeber offensichtlich hinsichtlich eines geplanten Überfalls über Mitwisserkenntnisse verfügten. Auch der Mitangeklagte Ralf Wohlleben wurde nach dem Untertauchen, wie er selbst einräumt, nachhaltig angegangen, Schusswaffen zu besorgen. Dass alle drei untergetauchten Personen die Beschaffung von Waffen zu ihrem gemeinsamen Anliegen gemacht haben, zeigen die Umstände der Waffenlieferung Holger Gerlach.

Der Mitangeklagte Holger Gerlach hat als Beschuldigter bereits frühzeitig, nämlich am 25.11.2011 und erneut am 01.12.2011 geschildert, wie es dazu kam. Die Zeugen Michael L. [siehe 19. Verhandlungstag], Horst Thomas Sch. und Dr. Gerwin Moldenhauer [siehe 20. und 256. Verhandlungstag] bekundeten seine damaligen Angaben. Die Aussage des Mitangeklagten Gerlach, mit der er sich frühzeitig selbst massiv mit Waffenlieferung an den NSU belastet hat, erweisen sich als konstant, nach anfänglichem Zögern widerspruchsfrei und als absolut glaubhaft. Der Transport der Waffe erfolgte im Jahr 2001 oder 2002. Der Transport der Waffe fand damit zu einem Zeitpunkt statt, als die drei bereits über die Waffe Ceska, die Waffe Bruni, und auch über die Tatwaffe Raubüberfall Edeka verfügt hatten. An der Übergabe der Schusswaffe war die Angeklagte Zschäpe nicht unmaßgeblich eingebunden. Holger Gerlach war damals eigens mit der Bahn nach Zwickau gereist. Die Angeklagte Zschäpe holte ihn am Bahnhof ab und geleitete ihn zu der Wohnung in der Polenzstraße. In der Wohnung wurde die die Waffe in Anwesenheit der Angeklagten Zschäpe ausgepackt und unter den Augen der Anwesenden durchgeladen. Die Angeklagte war keineswegs überrascht, im Gegenteil. Der Angeklagte Holger Gerlach erinnerte sich, dass es nicht zuletzt die Angeklagte Zschäpe war, die ihn ob seiner eigenen Aufregung wegen des Waffentransports besänftigt hat.

Seine Angaben in den polizeilichen Beschuldigtenvernehmungen, die insbesondere vom Vernehmungsbeamten Sch. detailliert bezeugt wurde, hat der Mitangeklagte Holger Gerlach in der Hauptverhandlung noch einmal bestätigt. Seine Erinnerung, er habe die Drei in dieser Situation [angesichts]der Waffenübergabe angehalten, sich nicht anzumaßen, zu fünft die Welt zu retten, ist hinreichend aussagekräftig, auch in Bezug auf die Angeklagte Zschäpe und bedarf auch mit Blick auf die von ihr bestrittene Mitgliedschaft in der Vereinigung und dem politischen Hintergrund dieses Waffentransports keiner weiteren Deutung. Der Mitangeklagte Holger Gerlach hat unmissverständlich klargestellt, dass alle drei Personen von dem Waffentransport wussten und ihn erwarteten. Alle drei hätten ihn beschwichtigt und beruhigt. Zuletzt verfügte die Gruppe über 2,5 kg Schwarzpulver, beträchtliche Anzahl Munition sowie ein Arsenal scharfer Schusswaffen. Insgesamt wurden 20 Schusswaffen sichergestellt: zwei Vorderschaftrepetierflinten mit Pistolengriff, zwei Maschinenpistolen, 12 scharfe Pistolen und Revolver unterschiedlichen Kalibers, drei Schreckschusswaffen und ein Gewehr, dazu über 1600 Schuss Munition, Patronen und andere Munitionsteile.

Zwölf Schusswaffen lagen zum Teil geladen und zugriffsbereit in der Wohnung in Zwickau, als die Angeklagte den Brand gelegt hat. Das ergab sich aus der Zeugenaussage des Brandermittlers Frank L., den in Augenschein genommenen Lichtbilder und den Ausführungen des Waffensachverständigen Nennstiel. Zwei scharfe Waffen lagen auf dem Fußboden, eine Schreckschusswaffe in dem offen stehenden Wandtresor. Mit der Einlassung der Angeklagten Zschäpe, die Waffen in der Wohnung hätten sie gestört und sie hätte sie immer aufgeräumt, ist dies nicht ganz in Einklang zu bringen. Denn Böhnhardt und Mundlos hatten sich zu diesem Zeitpunkt bereits seit geraumer Zeit zu einem Raubüberfall aufgemacht. Unter den Waffen in der Frühlingsstraße befand sich die Ceska. Auch die bei zwei Hinrichtungen weiter benutzte Waffe, die umgebaute Schreckschusswaffe Bruni, sowie die Tatwaffen zum Polizistenmord in Heilbronn im Jahr 2007 wurden in der Frühlingsstraße gefunden; daneben vier im Bau befindliche Schussapparate aus Metallrohren zum Abschießen von Munition. Nach den Ausführungen des Sachverständigen Nennstiel wurden zudem 34 Hülsen, die aus der Tatwaffe Ceska verschossen worden sind, und eine Holzplatte mit Einschüssen in der Frühlingsstraße sichergestellt.

Dass die Gruppe Waffen auch schon früher offen in der Wohnung deponiert hat, hat auch der Zeuge Bu. wahrgenommen. Bei einem Besuch in der Wohnung der drei hat er laut Bekundung des Zeugen Vi. eine Waffe in der Wohnung liegen sehen. Weitere acht Schusswaffen, darunter eine Maschinenpistole, zwei Vorderschaftrepetierflinten, die zwei in Heilbronn geraubten Polizeipistolen und einen Revolver, führten Böhnhardt und Mundlos laut Zeugen Lutz Ha. und Gerd So. im Wohnmobil Eisenach bei sich. Alleine die Anzahl der sichergestellten scharfen Waffen, die enorme Menge an Munition und Sprengstoff zeigt das Gefahrenpotential der Gruppe. Besorgniserregend ist jedoch ein weiterer Fund aus der Frühlingsstraße, zu dem die Zeugin Gabriele Q. bekundet hat. Die Gruppe hatte einen in einer Holzkiste abgetarnten Schussapparat konstruiert, in der die Maschinenpistole Pleter mit Schalldämpfer versteckt werden konnte. Die Apparatur war ausgestattet mit einer Laserzielvorrichtung, die es ermöglichen sollte, in der Öffentlichkeit und unbemerkt eine Salve von Schüssen abzugeben.

Die Beschaffung der einzelnen Waffen, Munition und Sprengstoffe konnte nicht im Einzelnen nachvollzogen werden. Weitgehend aufgeklärt wurde der Weg der Schalldämpferwaffe Ceska, die von Ralf Wohlleben und Carsten Schultze geliefert wurde. Eine weitere Waffe, die jedoch nicht identifiziert werden konnte, wurden von dem Mitangeklagten Gerlach überbracht. Über das Computerspielgeschäft Power Games vom Zeugen J. erwarb Uwe Böhnhardt laut glaubhafter Angaben des Angeklagten Holger Gerlach wohl mehrere Waffen, u.a. im Jahr 2002 oder 2003 eine Pumpgun. Eine Kundenkarte der Angeklagte Zschäpe für genau dieses Geschäft mit der Aliaspersonalie Lisa Mohl wurde nach Aussage der Zeugin Alper in dem Zimmer der Angeklagten Zschäpe sichergestellt. An dieser Stelle legt der Vorsitzende Richter Götzl die Mittagspause bis 13:30 ein.

Um 13:35 Uhr geht es weiter. OStAin Greger: „Hoher Senat, die Wohnung war für die Untergrundzelle von ausschlaggebender Bedeutung.“ Die Wohnung bot die Möglichkeit, sich unauffällig zurückzuziehen, die Taten vorzubereiten, ungestört an der Erstellung der Versionen der Bekennerbotschaften zu arbeiten, und die Logistik der Gruppe zu lagern. Wie wichtig die jeweilige Wohnung für die Gruppe war, erschließt sich daraus, dass ein Gruppenmitglied während der Taten in der Wohnung [verblieb und]diese sicherte. Die Aufgabe, in der jeweiligen Nachbarschaft der Wohnung eine unauffällige Fassade aufzubauen und aufrechtzuerhalten, hat die Angeklagte Zschäpe übernommen. Für die sichere Durchführung der Anschläge und auch der Raubüberfälle war eine vertrauensbildende Legende jeweils unerlässlich. Dazu hielt die Angeklagte Zschäpe einen unauffälligen Kontakt zu den Nachbarn. Sie erfand und verbreitete unverfängliche Geschichten. Sie ersann Alibis für Böhnhardt und Mundlos zur Abtarnung ihrer jeweiligen Abwesenheiten. Für sie galt es, die Abwesenheit der Männer im jeweiligen sozialen Umfeld im Bedarfsfall zu verschleiern oder auch plausibel zu erklären. Nachfragen und mögliche riskante Mutmaßungen der Nachbarn musste von vornherein der Boden entzogen werden.

Der Angeklagten gelang dies auch. Sie überzeugte mit harmlosen Geschichten zu Beruf, Beziehung, Arbeitsplatz und Verdienst der Gruppenmitglieder. Die hatten bei Nachfragen stets unverfängliche Erklärungen parat. So verbreitete sie in der Nachbarschaft, bei Böhnhardt handelte es sich um ihren Freund, bei Mundlos um ihren Bruder, die arbeitsbedingt abwesend seien. Um die Verwirrung perfekt zu machen, glichen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos ihr äußeres Erscheinungsbild mit identischen Frisuren und Kapuzenshirts einander an, wie ein in Augenschein genommenes Video der Überwachungskamera Frühlingsstraße belegt.

Hier einige Legenden der Angeklagten Zschäpe, wie sie von den Zeugen hier in der Hauptverhandlung bekundet wurden. Der Zeuge Olaf B. [siehe 27. Verhandlungstag]führte aus, einer der Männer sei der Freund der Angeklagten gewesen, der andere der Bruder. Die Angeklagte habe ihm mitgeteilt, sie würden Autos überführen, daher würden oft unterschiedliche Fahrzeuge vor dem Haus stehen. Die Rede sei auch von einer Computerfirma gewesen. Bei dem letzten Wohnmobil Eisenach, das vor der Tür stand, erläuterte die Angeklagte dem Zeugen Olaf B., die Männer müssten wieder ein Fahrzeug überführen. Die Zeugin Sindy Po. war eine Nachbarin in der Polenzstraße. Ihr erzählte die Angeklagte, ihr Freund sei selbstständig, dem Zeugen Schn. erzählte die Angeklagte, ihr Freund würde auswärts arbeiten. Der Zeugin Katrin F., einer Nachbarin in der Polenzstraße, erzählte die Angeklagte, ihr Freund würde gut verdienen in der Computerfirma des Vaters, beide Männer würden dort arbeiten. Dem Zeugen Martin F. [siehe 56. Verhandlungstag]erzählt sie, ihr Mann sei selbständig und würde beim Vater arbeiten. Dem Zeugen Armin Kr. [siehe 60. Verhandlungstag], Nachbar in der Frühlingsstraße, erzählte sie, die beiden Männer würden Autos überführen. Die Zeugen Ku., F. und H. gingen davon aus, die Männer arbeiteten auf Montage.

Patrick Ku. [siehe 67. Verhandlungstag]erinnerte sich, dass der Freund der Angeklagten öfter im Keller gebastelt habe. Die Zeugin Ku. meinte, einer der Männer arbeitete in der Firma des Vaters. Der Zeugin Isabell St. [siehe 194. Verhandlungstag]gab die Angeklagte an, die Männer – Freund und Bruder – seien oft auf Montage. Die Zeugin Gabriele So. [siehe 186. Verhandlungstag]aus der Polenzstraße erinnerte sich, sie habe die zwei Männer Taschen in ein Wohnmobil einladen sehen. Die Angeklagte erklärte dies damit, die beiden Männer würden auf Montage fahren. Auch dem Zeugen Mario Ge. [siehe 68. Verhandlungstag] erzählte die Angeklagte Zschäpe, Böhnhardt sei mehrere Wochen auf Montage unterwegs. Dementsprechend – erinnerte sich der Zeuge Olaf B. [siehe 27. Verhandlungstag], weil die Angeklagte Zschäpe ihm gegenüber die angeblichen Überführungsfahrten durch die beiden Männer darlegte – waren auch die unterschiedlichen von Böhnhardt und Mundlos genutzten Fahrzeuge und die Abwesenheiten der beiden Männer plausibel dargelegt worden, daher sei auch nicht weiter nachgefragt worden. Böhnhardt und Mundlos ihrerseits vermieden absprachegemäß den persönlichen Kontakt zur Nachbarschaft. Entsprechendes bekundeten Beatrix Ja., Heike Ku., Olaf B. und Katrin F.

Eine bezeichnende Episode für die Abtarnungsbemühungen bekundete die Zeugin Katrin F. Sie hatte ein leise geführtes Gespräch von Böhnhardt und Mundlos über Waffen und Erschießungen im Kelleraufgang mitbekommen. Ihr gegenüber gelang es der Angeklagten Zschäpe, dass die Zeugin anschließend nach einem Gespräch mit der Angeklagten davon ausging, dass sich das von ihr mitgehörte Gespräch der beiden Männer auf harmlose Computerspiele oder gar einen Schützenverein bezogen hätte. So wurde das Entdeckungsrisiko, das mit der riskanten Begehung der bundesweiten Straftaten der Gruppe und breitflächigen Ausspähung verbunden war, minimiert, und der Gruppe zugleich der erforderliche Spielraum für die Realisierung der langjährigen Anschlagsserie eröffnet.

Greger: „Die gemeinsame Kasse der Gruppe und die Feststellungen in der Beweisaufnahme dazu.“
Die Gruppe finanzierte sich durch die Begehung von bewaffneten Raubüberfällen. Der erste bekannte Überfall fand im Dezember 1998 statt. Insgesamt erbeutete die Gruppe etwa 609.000 Euro. Die Beute aus den Raubüberfällen wurde nicht anteilig aufgeteilt. Vielmehr wirtschaftete die Gruppe aus einer gemeinsamen Kasse. Auch die Begehung der Anschläge wurde aus dieser Kasse finanziert. Dass es eine gemeinsame Kasse gab, hat die Angeklagte Zschäpe eingeräumt. Dafür spricht auch die Durchmischung der am 04.11.2011 in der Frühlingsstraße und im Wohnmobil Eisenach sichergestellten Bargeldbeträge. Deren Herkunft konnte nach der Aussage der Zeugin Gabriele Q. teilweise anhand von Banderolen noch nachvollzogen werden. Insgesamt 112.000 € wurden im Wohnmobil sichergestellt. Dabei handelte es sich um die komplette Tatbeute aus dem kurz vorher begangenen Raubüberfall in Eisenach. Aber auch einen Betrag von 20.000 €, der aus einem Raubüberfall im Jahr 2007 stammte. In der Frühlingstrasse wurde ein Betrag von 1.715 Euro in bar sichergestellt. 390 € konnten einem Raubüberfall aus dem Jahr 2004 zugeordnet werden.

Der Angeklagten Zschäpe kam innerhalb der Vereinigung eine maßgebliche Stellung bei der Verwaltung dieses Geldes zu. Sie hatte die Position, erhebliche Geldbeträge zuzuteilen und sich auch ein gehöriges Mitspracherecht bei den Ausgaben der Gruppenmitglieder herauszunehmen.
Die Angeklagt Zschäpe verfügte zwar nicht über die alleinige Kassengewalt, jedoch wurden in auffällig hohem Maße Kosten, die der Gruppe entstanden, über die Jahre hinweg vornehmlich durch die Angeklagte Zschäpe beglichen. Und nach der Beweisaufnahme wurden vor allem hohe Summen durch die Angeklagte Zschäpe ausgezahlt. Der Mitangeklagte Holger Gerlach hat dargelegt, welche Zahlungen die Angeklagte Zschäpe für die Gruppe an ihn geleistet hat und welche Rolle ihr zukam. Seine Aussagen wurden über die Aussagen der Zeugen Horst Thomas Sch. und Michael L. in die Hauptverhandlung eingeführt und haben sich auch insoweit als stimmig, konstant und glaubhaft erwiesen. Neben den bereits dargestellten Zahlungen im Juni 2001 für Auslagen und die Rückzahlung eines Darlehens bezahlte die Angeklagte Zschäpe dem Mitangeklagten Gerlach bei dieser Gelegenheit, wie ich bereits dargestellt habe, die damals nicht unerhebliche Summe von 10.000 DM mit dem Auftrag, das Geld als Depot für den NSU zu verwalten.

Auch die Kosten für die Beantragung des Führerscheins durch den Angeklagten Gerlach im Februar 2004 übernahm sie aus der gemeinsamen Kasse. Als die drei den Angeklagten Holger Gerlach Anfang 2011 baten, ihnen erneut einen Personalausweis auf ihre Personalien zur Verfügung zu stellen, beglich die Angeklagte Zschäpe wiederum die Kosten für den Fotografen und die Auslagen. Sie kam nach der Darstellung von Holger Gerlach regelmäßig allein für die Kosten des Urlaubs von Holger Gerlach und die Auslagen während des Urlaubs auf. Sie war in sämtliche relevanten finanziellen Transaktionen der Gruppe eingeweiht, denn sie informierte den Mitangeklagten Holger Gerlach, dass der Mitangeklagte Ralf Wohlleben von der Gruppe auch 10.000 DM erhalten habe. Während der gemeinsamen Urlaube mit Gerlach beglich die Angeklagte Zschäpe für die gesamte Gruppe die Rechnungen bei Einkäufen, Restaurantbesuchen oder Rundflügen.

Anhaltspunkte dafür, dass die Angaben, des Mitangeklagten Holger Gerlach zu diesen Zahlungsvorgängen nicht belastbar wären, hat die Beweisaufnahme nicht erbracht. Das Verhältnis der drei untergetauchten Personen und die interne Rollenverteilung hat Holger Gerlach in der Entwicklung seit 1997 und jeweils konstant geschildert, wenngleich er zunächst versucht hat, die eigene Rolle herunterzuspielen. Der Mitangeklagte Holger Gerlach hat sich durchaus auch fähig gezeigt, innerhalb der Personengruppe zwischen den einzelnen Personen zu differenzieren. Korrekturen im Detail zeigen sein grundsätzliches Bemühen, zu den Geschehen wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Auch wenn sich der Angeklagte Gerlach einer konfrontativen Vernehmung verschlossen hat, tragen seine Angaben zu der Aufgabenverteilung
[bzgl. der Geldverwaltung …]. Denn die Einlassung von Holger Gerlach wird durch weitere Beweismittel gestützt. Die Darstellung von Holger Gerlach korrespondiert nämlich 1:1 mit den Beobachtungen der Urlaubsbekanntschaften, die die drei Gruppenmitglieder in einem völlig anderen Rahmen erlebt haben.

Auch diese Zeugen haben übereinstimmend von einer für sie bemerkenswerten finanziellen Kontrolle der Angeklagten Zschäpe berichtet. Während der gemeinsamen Urlaube trug demnach allein die Angeklagte Zschäpe nicht nur das Mobiltelefon, sondern auch die Kasse bei sich und bezahlte für Böhnhardt und Mundlos das Essen, die Getränke und deren sonstigen Wünsche. Beispielhaft angeführt hier einige Zitate der Urlaubsbekanntschaften: Die Zeugin Karin Mo. [siehe 60. Verhandlungstag]bekundetet: „Das Geld verwaltet hat die Liese, sie hatte das Geld und bezahlte, ob die Männer über Bargeld verfügten, kann ich nicht sagen. Uns wurde erzählt, dass die beiden Männer in die gemeinsame Kasse einzahlten und dass die Lise das Geld verwalten würde.“ Die Zeugin Juliane S. stellte es folgendermaßen dar: „Lise hatte ein großes Portemonnaie mit mehreren großen Scheinen. Sie hat immer bar bezahlt. Sie hat immer für alle drei bezahlt, an der Eisdiele, beim Einkaufen, im Restaurant. Bei den Männern habe ich kein mal gesehen, dass die mal gezahlt hätten. Es war klar, dass sie die Gruppenkasse hatte und das Geld für die drei verwaltet.“

Caroline Re. [siehe 68. Verhandlungstag] bekundete, „es gab einen Gemeinschaftsgeldbeutel, den hatte Lise in Verwahrung, Lise hatte diese Kasse“. Und auch die Zeugin Britta Ka. [siehe 68. Verhandlungstag]bestätigt die gemeinsame Urlaubskasse. Die Zeugin Juliane S. erinnerte ein Gespräch über eine neue Surfausrüstung zwischen der Angeklagten Zschäpe und Max. Max, also Mundlos, wollte sie haben, Lise, also die Angeklagte, nicht.

Dass die Angeklagte Zschäpe Unterstützer finanziell honoriert hat, bestätigt die Aussage von Max-Florian Bu. und [wird]bestätigt durch ein Asservat aus der Frühlingsstraße. Der Zeuge Bu. erinnerte sich, die drei Untergetauchten hätten ihm gegenüber auch einmal von einem Unterstützer in Zwickau gesprochen. Die Zeugin Q. hat zum Asservat 2.5.11 bekundet, nämlich zu der Buchungsbestätigung 15.6.2011 für Disneyreise der Familie Eminger. Wie bestimmend die Angeklagte Zschäpe in Geldangelegenheiten der Gruppe sein konnte, hat die Aussage des Zeugen Mario G. im Zusammenhang mit der Reparatur des Bootsmotors veranschaulicht. Ich hatte diese Aussage bereits kurz einmal dargestellt. Schließlich war die Angeklagte Zschäpe neben den bereits benannten Zahlungen für die Bahncards auch mit den Zahlungen bezüglich der Mietwohnungen befasst. Belegt wird das beispielhaft mit mehreren sichergestellten Einzahlungsnachweisen für die Mietzahlungen der Wohnungen Polenz- und Frühlingsstraße, die auf die Aliasnamen Lisa Pohl und Lisa Dienelt lauten.

Dass Böhnhardt und Mundlos am 04.11.2011 eine erhebliche Summe an Bargeld im Wohnmobil in Eisenach mitführten, spricht nicht gegen die festgestellte Kassengewalt der Angeklagten Zschäpe. Der Umfang der im Wohnmobil mitgeführten Gegenstände – einschließlich der Bekenner-DVDs – spricht vielmehr dafür, dass Böhnhardt und Mundlos durchaus einkalkuliert hatten, dass eine Rückkehr in die Wohnung womöglich ausgeschlossen wäre, und dass sie entsprechende Vorkehrungen für eine Flucht getroffen hatten. Die Kassengewalt der Angeklagte Zschäpe, wie sie in der Beweisaufnahme festgestellt wurde, lässt einen belastbaren Rückschluss auf Position in der Gruppe zu. Denn erfahrungsgemäß kommt einer Person, die innerhalb einer Bande die gemeinsame Kasse verwaltet, und ein Mitspracherecht bei Anschaffungen der anderen Gruppenmitglieder hat, obwohl sie bei den Raubzügen selbst nicht mitwirkt, eine ganz herausragende Stellung in der Gruppenhierarchie zu. Zudem finanzierte die Angeklagte mittelbar die Taten auch mit. Als fernliegend hat sich erneut die Darstellung der Angeklagten Zschäpe erwiesen, sie habe sich in der Gruppe in einer Außenseiterrolle befunden.

Greger: „Wie lief die Anmietung von den Fahrzeugen durch die Gruppe ab?“ Die Gruppe verwendete überwiegend Mietfahrzeuge für die Anschläge, die Überfälle und auch für die Ausspähungen. Eine Vielzahl von Anmietungen konnte in den Ermittlungen aufgeklärt werden. Zu diesen Mietvorgängen und den angemieteten Fahrzeugen bekundeten die Zeugen Q., Michael Mo. [siehe 197. und 284. Verhandlungstag], die Zeugen Michele Ar. [siehe 217. Verhandlungstag], Hoffmann und Timo Ko. Zudem wurden die sichergestellten 64 Belege zum Teil mit Mietverträgen und Rechnungen verlesen.Der Zeuge Michael Mo. stellte die Anmietungszeiträume den Taten gegenüber. Danach sind 15 Mietzeiten insgesamt 17 Taten zuzuordnen. Der Zeuge Udo Vo. [siehe 44. Verhandlungstag] berichtete, insgesamt seien 65 Anmietungen bei der Firma Caravan H., Zwickau, M. St., der Fa. B. in Chemnitz und bei der Fa. K. festgestellt worden. Die Rechnungen dazu wurden zum Teil im Brandschutt der Frühlingsstraße und im Wohnmobil in Eisenach sichergestellt. Zum Teil waren die Unterlagen auch bei den Vermieterfirmen noch vorhanden.

Drei tatrelevante Mietverträge hat der Andre Eminger abgeschlossen. Ab Februar 2004 lauten sämtliche Anmietungen der Gruppe auf die Personalien Holger Gerlach. Uwe Böhnhardt, der unter diesen Personalien die Anmietungen, vornahm, wies sich mit dem Führerschein und dem Reisepass Holger Gerlach bei den Vermieterfirmen aus. Zudem gab er die Mobilfunknummern an, die ihm die Angeklagte Zschäpe besorgt hatte. Für die Anmietungen bei der Firma H. bekundeten Ingeborg Christine H. [siehe 88. Verhandlungstag] und Alexander H. [siehe 54. Verhandlungstag], dass bei der Abholung der Fahrzeuge stets und ausnahmslos der Führerschein vorgelegt werden musste und dass auch bei jeder Anmietung der Ausweis kontrolliert wurde. Mehrmals begleitete die Angeklagte Zschäpe den Uwe Böhnhardt bei der Anmietung von Fahrzeugen. Ein Umstand, den die Angeklagte weitgehend verschweigt. Der Zeuge Maik S. [siehe 48. Verhandlungstag]identifizierte Uwe Böhnhardt als Anmieter und die Angeklagte Zschäpe als weibliche Begleiterin, die, so schätzt er, etwa fünf Mal mit anwesend gewesen sei.

Zumindest für die Anmietung des zuletzt genutzten Wohnmobils konnte nachvollzogen werden, wie die Anmietung ablief und welche Rolle die Angeklagte Zschäpe bei der Mobilität für den Anschein der Normalität spielte. Bei dieser letzten Anmietung am 25.10.2011 bei der Firma K. gab sich Uwe Böhnhardt dem Vermieter gegenüber als Holger Gerlach aus. Auch hier diente ihm der Führerschein von Holger Gerlach und der auf Holger Gerlach 2011 ausgestellte und – wie wir jetzt wissen – von der Angeklagten Zschäpe in Hannover abgeholte Reisepass als Identifizierung. Die Angeklagte Zschäpe begleitete ihn und spielte ihre Rolle. Dass sie mit vor Ort war, räumt sie auch ein. Einen zusätzlichen Beleg für die Begleitung stellt eine von den Zeugen Stefan Ko., Hoffmann und Udo Ja. [siehe 116. Verhandlungstag]bekundete eine SMS von Susan Eminger vom 25.10.2011 dar. Die Angeklagte Zschäpe wurde zudem von der Zeugin Michele Ar. identifiziert. Wie die Zeugin Ar. erinnerte, gaben Böhnhardt und die Angeklagte Zschäpe bei der Anmietung vor, das Fahrzeug ganz harmlos für eine Urlaubsreise nutzen zu wollen. Greger: „Ich würde jetzt eine Pause machen.“ Götzl unterbricht bis 14:25 Uhr.

Um 14:28 Uhr wird fortgesetzt. Götzl: „Wir würden dann heute zum letzten Block kommen und dann morgen fortsetzen.“ OStAin Greger: „Hoher Senat, die Taten, die die Gruppe verübt hat, wurden nicht plötzlich, zufällig, unvorbereitet vorgenommen.“ Die Taten wurden sehr gut vorbereitet und die Gruppe hat umfangreiche Ausspähmaßnahmen über die Jahre hinweg durchgezogen. Die Gruppe hat mit ihren Straftaten jahrelang die Bevölkerung terrorisiert. Dass dabei jeder in ihren Fokus geraten konnte, zeigt das sichergestellte Ausspähmaterial. Institutionen, politische Funktionsträger und potentielle Anschlags- und Überfallziele hat die Gruppe bundesweit ausgespäht und dann katalogisiert. Die so zusammengetragene Datensammlung umfasst politische, religiöse und gesellschaftliche Einrichtungen. Ein besonderes Augenmerk hat die Gruppe auf türkische und islamische Institutionen und auch Asyleinrichtungen gerichtet.

Zuletzt verfügte die Gruppe über einen riesigen Datenbestand von etwa 90.000 Datensätzen und eine Sammlung von über 10.000 Namen und Objekten. Zu den Inhalten und dem Umfang der Datenträger, der Papierausdrucke der Karten und Notizen hat der Zeuge Jürgen He. [siehe 222. Verhandlungstag] umfassend bekundet. Die nachfolgenden Feststellungen beruhen zudem auf den Aussagen der Zeugen Jürgen Kl. [siehe 244. Verhandlungstag], Roman Gl. [siehe 46. und 239. Verhandlungstag], Markus Gr. [siehe 245. Verhandlungstag], David Ka. [siehe 245. Verhandlungstag], Jeanette Pf., Ellen Bu. [siehe 88. und 239. Verhandlungstag], Christian Böhme [siehe 32. und 251. Verhandlungstag], Lars Ka. [siehe 241. Verhandlungstag], Maria Us. [siehe 244. Verhandlungstag] und Gerhard Ze. [siehe 170. und 215. Verhandlungstag], die sich während der Ermittlungen mit dem umfangreich asservierten Datenbestand und Kartenmaterial und deren Tatbezügen befasst haben, sowie auf dem Augenschein des Kartenmaterials, der Fotos und der sichergestellten Schriftstücke in der Hauptverhandlung. Zudem wurden Sicherstellungsverzeichnis und einige Dokumente auch verlesen.

Die Gruppe hatte mindestens 28 Adresslisten elektronisch erstellt. Die Listen wurden auf mehreren Datenträgern festgestellt. Auf der EDV 22 finden sich die Datenbanken zu den Tatortstätten München, Nürnberg und Dortmund. Die elektronischen Dateien tragen bezeichnende Namen wie Verzeichnis „Killer“, „Datenbank Aktion wichtig”, „Asyl“, oder „Ausländer“. Alle elektronischen Dateien sind unverschlüsselt abgespeichert. Aufgrund der Wohnverhältnisse und der gemeinsamen Computernutzung ist davon auszugehen, dass sie für alle Wohnmitglieder frei zugänglich waren. Eine weitere Adresssammlung in Papierform wurde im sogenannten Katzenzimmer, in dem die der Angeklagten Zschäpe gehörenden Katzen untergebracht waren, sichergestellt, bezeichnet als das Telefonbuch für Deutschland. Es handelt sich dabei um 18 Papierausdrucke mit handschriftlichen Ergänzungen.

Auch mithilfe von Routenplanern aus dem Internet erstellte die Gruppe Adresssammlungen. Daneben wurden Skizzen und Fotos zu ausgespähten Objekten in der Wohnung sichergestellt. Die Lage von wichtigen Adressen markierten die Mitglieder in Stadtplänen. Insgesamt wurden überwiegend im Flur der Wohnung, aber auch im Wohnzimmer, Pläne zu 14 Städten sichergestellt, die 191 Kennzeichnungen tragen. Die Sterne, Farben, Abkürzungen und andere Markierungen konnten nicht vollständig entschlüsselt werden. Welche Aspekte den Tätern aber grundsätzlich wichtig erschienen, zeigen Zusätze wie „Problem: Tankstelle nebenan Türke aus Tankstelle geht in jeder freien Minute zu Reden rüber, Imbiß mit Vorraum”, „Asylheim, Tür offen ohne Schloß, Keller zugänglich”, „Kaffee wie in Köln, Straße wirkt auch etwa so“. Wie die Ausspähung späterer Opfer der Gruppe ablief, konnte anhand des Ausspähmaterials zu Nürnberg, München, Dortmund und Kassel nachvollzogen werden.

Der Zeuge Roman Gl. hat das Material bzgl. dieser Tatorte ausgewertet und dazu bekundet: Wie die Ausspähung eines potentiellen Anschlagsziels erfolgte, belegen sichergestellte Fotos aus Stuttgart. Die jeweils festgestellten Zeitstempel und Druckdaten, zu denen die Zeugen auch bekundet haben, haben sich nach Abgleich mit weiteren Daten als durchwegs stimmig erwiesen. So bereitete der NSU die Ermordung von İsmail Yaşar in Nürnberg am 09.06.2005 sorgfältig vor. Im elektronischen Datenbestand der Gruppe findet sich eine Karte von Nürnberg mit markierten Zieladressen. Sie wurde zwei Wochen vor der Tat am 23.05.2005 am PC erstellt und im Verzeichnis „Killer“ im Ordner Datenbank „Aktion wichtig“ gespeichert. Am 26.05.2005 – also drei Tage später – druckten sie eine Adressliste mit sechs Zieladressen in Nürnberg und eine Karte aus, in der die Adressen markiert sind. Zu den Adressen sind persönliche Beobachtungen vermerkt. Eine siebte Adresse bezeichnet die Scharrerstraße neben dem Postimbiss. Die entsprechenden Markierungen in der Karte wurde handschriftlich ergänzt. Diese Adresse bezeichnet den späteren Tatort.

In einer brandbeschädigten Straßenkarte von München sind insgesamt 16 Örtlichkeiten gekennzeichnet, darunter einige unter Angabe einer Nummer. Die nummerierten Einträge korrespondieren mit entsprechenden Daten in den elektronischen Adresslisten. In der Frühlingsstraße gefundene Routenplanerausdrucke belegen einen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Erstellung des Ausspähmaterials und dem Mord an Theodoros Boulgarides in München am 15.06.2005. Am 05.06.2005 – also zehn Tage vor der Tat – druckten die Mitglieder des NSU eine computererstellte Adressliste mit […] aus. Die Adressen markierten sie in einer am selben Tag erstellten Übersichtskarte sowie sechs Detailkarten mit Sternen. Die Detailkarte S6 wurde am 12.06.2005, also drei Tage vor der Tat ausgedruckt. Die Adressliste wurde von Böhnhardt und Mundlos mit Kommentaren wie Hinterhof, sehr gute Lage, Zugang im Garten, komplett türkisches Eckhaus, Döner, Änderungsschneiderei versehen, was die intensiven Beobachtungen vor Ort belegt. Auch auf den Karten sind Kennzeichnungen und handschriftliche Eintragungen vermerkt. Am 13.06.2005 mieteten sie ein Wohnmobil an und begaben sich auf den Weg.

Auch auf die Begehung des Mordes in Dortmund am 04.04.2006 bereitete sich der NSU langfristig und intensiv – nach der Beweisaufnahme bereits im September des Vorjahres – vor. Laut einer sichergestellten und verlesenen Rechnung mietete Böhnhardt am 19.09.2005 unter dem Namen Holger Gerlach bei der Firma Caravan-Vertriebe H. ein Wohnmobil bis zum 22.09.2005 an. Eine im Brandschutt in der Frühlingsstraße gefundene Adressliste mit Druckdatum 22.09.2005, also dem letzten Tag der Anmietung, wurde mit einem Routenplanerprogramm erstellt und führt sechs Anschriften in Dortmund auf, mit genauen Beobachtungen vor Ort in handschriftlichen Anmerkungen wie “sehr gutes Objekt, guter Sichtschutz, Person gut, aber alt, über 60“ oder „gutes Objekt und geeigneter Inhaber“. Der Verfasser der Anmerkungen ist nach dem Vergleichsgutachten, bezeugt durch die Zeugin Jeanette Pf., Uwe Mundlos. Die Anschriften wurden auf einem ebenfalls im Brandschutt aufgefundenen Ausdruck ebenfalls mit Druckdatum 22.09.2005 übertragen. Des Weiteren wurde eine gedruckte Detailkarte von Dortmund, wo später der Mord stattfand, sichergestellt. Sie trägt die handschriftliche Anmerkung „Wohngebiet wie Mühlheim Köln“, das Druckdatum selbst ist nicht lesbar.

Eine im Brandschutt sichergestellt Postkarte lässt Rückschlüsse während der Ausspähungen zu. Die Karte und weitere Ausspähunterlagen zu Dortmund wurden in der Hauptverhandlung in Augenschein genommen. Nach Aussage der Zeugin Pf. trägt die Karte den Stempel 21.09.2005, Briefzentrum 44 Dortmund, und ist an M. Dienelt, Polenzstraße 2 in Zwickau, adressiert. Der kryptische Text lautet “Viele liebe Grüße / das Wetter ist schön / Tschüß”. Zu seinem Aufenthaltsort verhält sich der Verfasser nicht, was den Schluss zulässt, dass der Empfänger den Aufenthaltsort sehr wohl kannte. Nach dem Ergebnis eines Schriftvergleichs, zu dem die Zeugin Pf. bekundet hat, ist Uwe Böhnhardt mit hoher Wahrscheinlichkeit der Verfasser.

Demnach ergibt sich aufgrund dieser Beweismittel folgender Ablauf: Böhnhardt und Mundlos befanden sich bis mindestens 21.09.2005 zur Ausspähung in Dortmund, die Angeklagte Zschäpe sicherte die Wohnung. Die Postkarte sendeten die beiden Uwes, um die Angeklagte von dem guten Verlauf zu unterrichten. Bereits am Folgetag waren Böhnhardt und Mundlos zuhause, druckten die Unterlagen aus und Mundlos vermerkte darauf ihre Beobachtungen. Unmittelbar vor dem Tattag zwischen dem 28.03. und 03.04.2006 druckten die Täter vier weitere Karten von Dortmund aus. Mehrere in den Stadtplänen gekennzeichnete Adressen liegen nur wenige hundert Meter vom Tatort entfernt. Am letzten Tag ihrer büromäßigen Abklärung möglicher Anschlagsziele mieteten sie ein Fahrzeug, mit dem sie nach Dortmund fuhren.

Hinsichtlich des Mordes in Kassel am 6.4.2006 lassen sich ebenfalls umfangreiche Ausspähaktivitäten des NSU nachvollziehen. In einem im Flur sichergestellten Stadtplan sind sieben türkische und islamische Stellen markiert. Eine Markierung ist der Holländischen Straße, dem späteren Tatort, zuzuordnen. Sie trägt den Zusatz “Ali” und “2012”. Laut Adressliste handelt es sich dabei um die Adresse des Verbands des islamischen Kulturzentren e.V. Am 02.04.2006, also vier Tage vor der Tat, erstellten die Mitglieder des NSU mit einem Routenplaner eine Übersichtskarte von Kassel und markierten türkische und islamische Einrichtungen und Adressen von Politikern. Einen Tag später, am 03.04.2006, druckten sie eine Adressliste aus und übertrugen die markierten Anschriften. Ebenfalls an diesem Tag, dem 03.04., erstellten sie noch sechs Detailkarten von Kasseler Stadtteilen, übertrugen auch hier die Markierungen und ergänzten zusätzliche Anmerkungen. Vom Internetcafé in der Holländischen Straße fertigten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos handschriftliche Skizze des Innenraums mit Anmerkungen und vermerkten darauf die Adresse “Hollästr. 82”. Nach der Aussage des Zeugen Rainer Gr. [siehe 42. Verhandlungstag]hatte Uwe Mundlos sogar die Funkfrequenzen des Sicherheitsbereichs in Hessen notiert und auf der Notiz zur Anschlagsörtlichkeit festgehalten. Wie eine Auskundschaftung eines türkischen Lebensmittelgeschäftes in Stuttgart ablief, belegen die Lichtbilder, die nach Auskunft des Zeugen Le. auf einer CD aufgefunden worden sind. Sie stammen von Juni 2003 und zeigen Böhnhardt mit einem Fahrrad, die die Geschäftsfront des Ladenlokales und eines Restaurants zeigen. Auch diese Lichtbilder wurden in Augenschein genommen.

Den Banküberfällen lag eine ähnlich gründliche Planung zu Grunde. Auch hier orientierten sich die Täter im Vorfeld der Überfälle an ihren Adresslisten. Sichergestellt wurde im Katzenzimmer eine Liste mit 12 Adressen von Banken in Stralsund. In Stadtplänen von Arnstadt, Altenburg, Erfurt, Eisenach und Weimar markierten sie die Lage der Geldinstitute. Die entsprechenden Asservate wurden im Wohnmobil sichergestellt. Auf der Rückseite des Asservats 1.4.199.0 befindet sich die handschriftliche Anmerkung “Arnstadt Topgebäude” und eine detaillierte Skizze der Sparkasse Arnstadt Ilmenau, die am 07.09.2011 überfallen wurde. Das Asservat 1.4.200.0 weist auf der Rückseite unter der Bezeichnung Eisenbach Neubaugebiet eine Skizze des Tatorts in Eisenach auf. Weitere Skizzen von Banken finden sich auf einem Plan von Eisenach und auf einem Geldrollenpapier.

Zur Sicherung der Flucht setzten Böhnhardt und Mundlos vor Ort einen tragbaren Funkfrequenzscanner ein und hörten den Polizeifunk mit. Ein entsprechender Suchlaufempfänger wurde im Wohnmobil sichergestellt. Das zuletzt angemietete Wohnmobil statteten Böhnhardt und Mundlos zusätzlich mit einer Kamera aus. Ihre Fluchtwege bereiteten die Täter ebenfalls gründlich vor, markierten sie auf Stadtplänen, so etwa dem Stadtplan Chemnitz. Bei dieser Vorbereitung achteten sie darauf, die Vorteile der von ihnen verwendeten Zweiräder gezielt zu nutzen, indem sie – das sieht man auf der Markierung – in ihrem Fluchtweg Engstellen und Wege einbezogen, die für Autos unpassierbar sind. Im Katzenzimmer sichergestellte Ausdrucke belegen zudem nach der Aussage des Zeugen Tu. eine umfangreiche Ausforschung von Banken im Raum Stralsund während des Urlaubs auf dem Campingplatz Grömitz vom 17.07. bis 16.08.2006.

Das Ineinandergreifen aller Mitglieder zeigt nach den Zeugen Stefanus Er. und Andreas Ma. [siehe 126., 198. und 210. Verhandlungstag] und nach dem verlesenen Browserverlauf und einem verlesenen Mietvertrag beispielhaft die Ausspähung der Geldinstitute Arnstadt und Eisenach. Danach erfolgt am 21.08.2011 eine Internetrecherche vom Rechner der Gruppe, der im Zimmer der Angeklagten stand, nach Campingplätzen Eisenach. Anschließend findet sich eine Buchung für zwei Personen unter dem Namen Holger Gerlach auf dem Campingplatz Paulfeld in Leinatal vom 22. bis 25.08.2011. Vom 21. bis 26.08.2011 hat Uwe Böhnhardt unter dem Alias Gerlach und mittels des Führerscheins Holger Gerlach bei der Autovermietung Zwickau ein VW T5 angemietet. Als mobile Erreichbarkeit hat dieser [0151-Nummer] beschafft über Sandy Ne. vermerkt. Damit also eine Handynummer, die die Angeklagte Zschäpe für die Gruppe beschafft hat. Während des Aufenthalts auf dem Campingplatz [war laut]dem Zeugen Er. das Handy, das von Angeklagten genutzt worden ist, und auch am 04.11.2011 von ihr mitgeführt war, in der Funkzelle des Campingplatzes eingebucht.

Einen Nachweis, dass die Angeklagte Zschäpe bei den tatrelevanten Ausspähungen selbst mit anwesend war, hat die Beweisaufnahme nicht erbracht. Nach der Aussage des Zeugen Frank Gr. [siehe 317. und 326. Verhandlungstag]ist zwar davon auszugehen, dass diese im Mai 2000 Böhnhardt und Mundlos begleitet hat, als diese sich in der Nähe der jüdischen Synagoge in der Rykestraße in Berlin aufhielten. Ein entsprechender Aufenthalt in Berlin in dem Zeitraum wird von der Angeklagten selbst auch nicht in Abrede gestellt. Nach der Schilderung des Zeugen Gr. war die Angeklagte Zschäpe jedoch damals von ihrer äußeren Erscheinung derart auffällig, dass er sie als uniformierter Wachmann anstarrte und die Angeklagte das auch bemerkt hat. Es ist davon auszugehen, dass nicht zuletzt auch wegen genau dieser optischen Auffälligkeit der Angeklagten Zschäpe die Gruppe davon Abstand genommen hat, zu dritt Ausspähungen oder Anschläge vorzunehmen. Dem entspricht, dass die handschriftlichen Anmerkungen auf dem Ausspähmaterial nach den Schriftgutachten, soweit möglich, Böhnhardt und Mundlos zuzuordnen sind. Die Angeklagte hatte währenddessen die Abwesenheiten von Böhnhardt und Mundlos zu verschleiern.

Auf Grund des Zeitablaufs war er nicht möglich, die sogenannte Stallwache, also die Tarnung der Abwesenheit von Böhnhardt und Mundlos und die Sicherung der Wohnung für jeden Fall zu belegen. Die Beweisaufnahme hat jedoch einen derartigen Innendienst der Angeklagten Zschäpe für den Anschlag in München, für den Anschlag in der Keupstraße, für den Raub in Arnstadt, für den Überfall in Eisenach, für die Ausspähung Arnstadt und Eisenach und für die Ausspähung in Dortmund belegt. Ihr Vorgehen im Zusammenhang mit dem Banküberfall in Eisenach ist auch insoweit aussagekräftig, als die Angeklagte in diesem Fall ohne Zögern die fest vereinbarte Vernichtung des gemeinsamen Unterschlupfes umgesetzt hat. Ihr Telefonat nach München in zeitlichem Zusammenhang mit der Ermordung von Theodoros Boulgarides belegt, dass die Angeklagte Zschäpe im Vorfeld der Straftaten von deren anstehender Begehung unterrichtet war und mit Böhnhardt und Mundlos während der Tatbegehung Kontakt aufnehmen konnte.

Nach den Bekundungen der Zeugen Thomas Bl. [siehe 50. Verhandlungstag], Stahl und Christian Dressler [siehe 46. Verhandlungstag]wurde im Brandschutt in der Frühlingsstraße ein Zettel mit der Rufnummer [0162-Nummer] und dem von Uwe Mundlos handschriftlich angebrachten Notiz “Aktion” aufgefunden. In diese Notiz diente ersichtlich dem Zweck, die tatbezogene Erreichbarkeit bedeutsame Telefonnummer während deren Abwesenheit bei Anschlägen zu geben und der Angeklagten Zschäpe auf diese Weise eine Einflussnahme auf die Einzelnen Taten zu ermöglichen. Von der Möglichkeit machte die Angeklagte Zschäpe auch Gebrauch, als sie die beiden vier Stunden vor der Tat aus der Telefonzelle in unmittelbarer Nähe der genutzten Wohnung in Zwickau unter der bezeichneten Mobilfunknummer anrief. Aus der handschriftlichen Notiz “Aktion” folgt auch das Wissen der Angeklagten um den Tötungszweck der Abwesenheit der Männer. Denn die Gruppe nutzte den Begriff „Aktion“ als Synonym für Mordanschläge.

Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass die Mitglieder des NSU das im Zusammenhang mit den Selbstbezichtigungen, das bei der Ermordung von Michèle Kiesewetter entstandene Datenmaterial unter dem Dateinamen „Aktion Polizeipistole“ [abspeicherten]. Der Begriff fand auch im Bekennervideo selbst Verwendung, wo von „Aktion Dönerspieß“ die Rede ist. Des Weiteren findet sich die Begrifflichkeit als Bezeichnung für die Datenbank mit Ausspähnotizen. Bei ihrem Anruf in München kommt hinzu, dass die Angeklagte Zschäpe bewusst eine Telefonzelle nutzte, um eine Rückverfolgung zu verhindern. Der Umstand, dass die mobile Erreichbarkeit von Böhnhardt und Mundlos auf dem sichergestellten Notizzettel mit dem Zusatz „Aktion“ versehen war, widerlegt somit eindeutig die Einlassung der Angeklagten Zschäpe, sie habe steht erst im Nachhinein von den Anschlägen erfahren. Greger: „Ich wäre jetzt mit diesem Part durch und hätte jetzt noch etwa 20 Seiten, das ist wiederum ein geschlossener Komplex.“ Götzl: „Dann unterbrechen wir für heute und setzen morgen fort.“ Der Verhandlungstag endet um 15:01 Uhr.

Einschätzung des Blogs „NSU-Nebenklage“

Für die Protokolle der Plädoyers der Bundesanwaltschaft nutzen wir neben unseren Mitschriften die bereits auf nsu-nebenklage.de veröffentlichten Protokolle und überarbeiten diese.

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